Unglaublich...
Unglaublich, meine OPEL-Werkstatt meinte ich sollte unbedingt (Ohne Ansicht)
einen Zahnriemenwechsel machen lassen. - Und das nach nur 30.000 km! Das kann
doch nicht deren Ernst sein. Wollen die mich -als Frau- abzocken?
Hat jemand schon schlechte Erfahrungen gemacht, dass der Zahnriemen nicht "rechtzeitig" gewechselt wurde? Gibt es da Probleme bei Opel/Tigra?
Dachte immer, man macht erst einen Wechsel so bei 90.000 - 100.000 Km.
(Der Tigra ist jetzt 3,5 Jahre alt.)
Hilfe, brauche DRINGEND Rat.
38 Antworten
Hi,
@dleds: ich kann mich nur der allgemeinen Meinung hier zu der Aussage Deines Bekannten anschliessen. Mein Vectra hat jetzt 270.000 km runter - alle 60.000 km Zahnriemenwechsel und keine Probleme. Wäre meine Sammelleidenschaft auch nur etwas ausgeprägter könnte ich Dir jetzt 4 Riemen zeigen die 60.000 km gehalten haben.
MfG,
magmared.
tja,
und mein Zahnriemen wurde auf mein Verlangen auf Klanz getauscht weil er so laute Geräusche gemacht hat.
Und das bei 37 500 Km.
nach dem Ausbau hat sich rausgestellt das eine Umlenkrolle kurz vom auseinanderfallen war und die andere auch nie im Leben 60 000 Km gehalten hätte.
Das ganze hat mich 280€ gekostet davon hat Opel 100€
zurückerstattet - da sag ich nur; Frechheit
Opel sagt 60000Km Wechselinterwall also kann ich darauf vertrauen das das sch....Ding auch 60000Km hält , oder???
Hätte ich das nicht gemerkt und die Maschine wäre im Eimer
hätte Opel wahrscheinlich auch nur 40% Kulanz übernomen
das wären dann ca.5300€ (Tauschmotor) - 2120€ (40%)=3180€ aus meiner Tasche , da kann ich nur schreien !!!
nur in diesem Fall wäre ich vor`s Gericht gegangen und hätte 100% Kulanz geklagt.
Erklärung: 40% Kulanz nur daswegen , weil die Garantie vor 2 Monaten abgelaufen war (es war im Dezember 2002)
Was sagt Ihr dazu ??????
SirAdam
PS.Das Auto ist ein Astra Coupe Turbo
Das Wechselintervall gilt ja auch nur für den ZAHNRIEMEN,
nicht für die Umlenkrollen; nö Quatsch, sowas ist natürlich übel. Ich mutmasse, dass da die Opelwerkstatt was durcheinander gebracht hat: bis 15 Monate und bis 40.000 km (gleichzeitig, wohlgemerkt) hätte Opel mindestens bis zu 90% übernommen. Das gibt´s leider auch: einen Fehler am Auto UND eine Opel-Werkstätte, die nicht nach Richtlinie vorgeht. Da ist es kein Wunder, wenn über die Vertragswerkstätten so viel gelästert wird...
allerdings bleibt Dir immer noch der Weg zur Adam Opel AG, Rüsselsheim; trag den Fall vor, leg eine Rechnungskopie bei und bitte um Revision; falls die Werkstatt zuwenig Kulanzvergütung gegeben hat, sorgen die mit Sicherheit dafür, dass das geradegebogen wird.
Hi,
@SirAdam
Kulanz kannst du nicht einklagen. Kulanz ist eine freiwillige Sache. Was du einklagen kannst, ist Erfüllung der Garantie und/oder Gewährleistung. Ist die abgelaufen, hast du einfach Pech gehabt und musst das nehmen, was dein vertragshändler dir erstattet.
Darüberhinaus hast du eigentlich nur noch die Möglichkeit, deinem Vertragshändler "Adieu" zu sagen und dir einen anderen zu suchen.
Mit Garantie auf Zahnriemen ist das so eine Sache... ich persönlich bin der Meinung, dass bei nachweisbarem Materialfehler der Käufer/Kunde nichts zu zahlen braucht. Ein Gutachter kann einen Materialfehler sicherlich feststellen. Es kann nicht sein, dass man für eine Reparatur knapp 400 EUR bezahlt und der ganze Klump nach kurzer Zeit kaputtgeht und der Kunde dann nochmal alles bezahlen muss.
Gewährleistung gilt auch für durchgeführte Arbeiten und erst recht für "Sachen".Aber darüber scheiden sich die Geister...
Gruss cocker
Ich danke Euch für Eure Antworten ,
ich weiss das man Kulanz nicht einklagen kann - LEIDER
und mit der Werkstatt muss ich nochmal reden ,über die 40%
Adieu,werde ich dennen nicht sagen , weil das eine gute Werkstatt ist,(und ich kriege dort 10% Nachlass auf alle Teile ;-) obwohl ich nicht von Opel bin)
Ich werde freundlich fragen ob die das korrekt abgerechnet haben mit der Kulanz - fragen kostet ja nichts , oder?
SirAdam
Hi
@dleds
Um dir noch ein Beispiel zu geben, das Zahriemen nicht zwangsläufig vor 60000km reissen.
Mein Zahnriemen hatte auch schon 105000km hinter sich bevor er gewechselt wurde (weil Opel mich nicht von den herabgesetzten Intervallen unterrichtet hat). Und sah nach Ansicht vom Opel Werkstattmeister sogar noch recht gut aus. Auch die Spann-und Umlenkrollen sahen für die hohe Laufleistung noch ganz gut aus. Ob er die ursprünglich vorgesehenen 120000km gehalten hätte weiss ich nicht, aber unter 60000km ist eher die Ausnahme, nicht die Regel.
@SirAdam
Da kannst du dich aber glücklich schätzen das Opel überhaupt was dazu bezahlt hat. Du hast ja schließlich eine Modifikation an deinem Auto vorgenommen (Phase 1), welche normalerweise zum Erlöschen sämtlicher Garantie-und Kulanzansprüche führt.
Von daher hast du wohl mächtig Schwein gehabt.😉
@cocker
Jepp, darüber scheiden sich wirklich die Geister. Soweit ich weiss gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf einen gerissenen Zahnriemen, auch wenn er ziemlich kurz nach dem Wechsel reisst. Habe ich zumindetens in mehreren Auto-Fachzeitschriften (in der Rubrik: Auto Recht.....usw.) gelesen.
Gruß Hoffi
M@hlzeit
@HOFFI
es gibt die sogenannte Gewährleistung auch auf durchgeführte Arbeiten, zumindest wird das bei allen Werkstätten die ich kenne so gehandelt. Auch Opel kann sich dieser Regelung nicht entziehen, nur haben leider zuweinig geprellte Kunden den Mut und das Geld, gegen Opel zu klagen und ihr Recht einzufordern.
Stell dir mal folgendes Szenario vor (hab ich gedanklich schonmal durchgespielt...):
Du fährst zum Zahnriemenwechsel, deine Werkstatt sagt dir, deine WaPu ist ok und muss nicht getauscht werden. Kurz nach der Reparatur klinkt sich die WaPu aus, Zahnriemen springt über, Maschine Schrott... was würdest du machen? Ist Opel zu Schadensersatz verpflichtet? ich denke 100%ig JA! Ein Jurist, den ich deswegen schonmal genervt hab, sagte (nachdem er einen dicken Wälzer ausgepackt hatte 😉 ) auch JA!
Opel hätte also schlechte Karten, wenn man nur die Zeit und das Geld und vor allem die Nerven hätte, die mal vor den Kadi zu ziehen...
Gruss cocker
Hi
@cocker
Aber auch nur wenn du nachweisen kannst, das der Opel Mensch hätte erkennen müssen das die Wasserpumpe zu wechseln gewesen wäre, da sonst....... Und da liegt die Beweislast beim Kunden. Und ich glaube kaum das man sowas nachweisen kann.
Das ist immernoch eine subjektive Sache. Der eine meint: Die muss raus, der andere nicht.
Natürlich würde ich da gegen angehen, auch wenn die Hoffnung auf Erfolg wohl eher gering ist.
Anders sieht es aus wenn, wie bei mir am Dienstag bei der Inspektion, gesagt wird: Die Wasserpumpe muss raus, weil sie Laufgeräusche macht, beim drehen von Hand. Da habe ich gesagt: Finger weg, die ist erst 15000km und 6 Monate alt. Ist beim letzten Zahnriemenwechsel gewechselt worden. Da man ja 1 Jahr Garantie auf Original Werksteile hat, sieht es da schon wieder anders aus wenn die Wasserpumpe jetzt abnippelt.
Ich kann mich sicherlich auch irren, aber so ist mein Rechtsverständniss, und wie gesagt habe ich es schon in mehreren Zeitschriften gelesen.
Gruß Hoffi
Dann heisst es aber auch nicht Finger weg, sondern mach mal auf Garantie (unter Vorlage der Reparaturrechnung). Sonst schreibt der Dir auf die Rechnung: defekte Wasserpumpe auf Kundenwunsch nicht ausgewechselt -
und Du kannst Dir Deinen Garantieanspruch wo hinstecken...
Hi
Wörtlich habe ich das nicht so gesagt.
Er hat mich telefonisch gefragt, ob er die Wasserpumpe auch wechseln soll. Da habe ich ihm gesagt das die erst vor 6 Monaten/15000km im Zuge des Zahnriemenwechsels in einer anderen Opel Vertragswerkstatt gewechselt wurde, wovon der Meister jetzt nichts wusste.
Daraufhin sagte er: OK, dann brauchen wir die ja nicht auch nochmal zu wechseln.
Und einen Rechnungsvermerk gibt es auch nicht.
OK, kann sein, das ich da nicht so recht geschaltet habe, und hätte lieber die Pumpe auch noch tauschen lassen sollen, da hast du vermutlich recht.
Gruß Hoffi
Die Opelniggers wollen dich eh nur abziehen. Bei der letzten AU musste ich nen Zettel unterschreiben, in dem ich mich damit einverstanden erkläre, dass wenn der Motor bei der AU kaputt geht, ich das selber schuld bin, weil der Zahnriehmen schon seit 40000 km drin ist....... ohne Worte, oder???
Dass bei der AU auf Haftungsausschluss hingewiesen wird bei Fahrzeugen mit höherer Laufleistung, ist meines Wissens Gang und Gäbe und nicht den "Opelniggers" (das hab ich überhört) anzukreiden. Das macht jede andere Werkstatt auch, sofern sie es nicht vergisst. Tatsache ist nun mal, dass die Motoren bei der AU einer extremen Belastung ausgesetzt werden; dafür kann keine Werkstatt was, das verdanken wir den Bürokraten namens Gesetzgeber.
Zitat:
Original geschrieben von HOFFI
@SirAdam
Da kannst du dich aber glücklich schätzen das Opel überhaupt was dazu bezahlt hat. Du hast ja schließlich eine Modifikation an deinem Auto vorgenommen (Phase 1), welche normalerweise zum Erlöschen sämtlicher Garantie-und Kulanzansprüche führt.
Von daher hast du wohl mächtig Schwein gehabt.😉Gruß Hoffi
@Hoffi
das war noch vor der Leistungsoptimierung,und genau am
23.12.2002 und am 30.12.2002 ist die Phase reingekommen
daswegen habe ich so gedrückt mit der Reparatur damit das Auto fit wäre bevor die Phase reinkam.Also war das Auto zum Zeitpunkt der Reparatur absolut jungfreulich ich meine wirklich absoluter Originalzustand.
SirAdam
Hi
@SirAdam
OK, dann nehme ich alles zurück. Ich dachte die Phase 1 hättest du vorher reinmachen lassen.
Gruß Hoffi
Laß nur schnell den Zahnriemen wechseln, der erst gab bei 50.000 km den Geist auf...Motor im Ar...., der letzte hat 42.000 km geschafft.zweiter Motor im Ar...!!!! Ich bin bedient.Also ich bin auch nur ne Frau und kein Opel-Mechaniker. Aber ich spreche aus eigenen bitteren Erfahrungen.