ungeklärte Schuldfrage nach Unfall

Hallo vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe gestern einen Unfall gebaut und war mir sicher, dass ich verantwortlich dafür bin, deshalb auch keine Polizei.
Nun im nachhinein kommen mir Zweifel.
Ich fuhr aus einer Ausfahrt , die in einen geteerten Feldweg mündete, die Sicht war schlecht und ich bin zu weit in die Straße gefahren und schon hing ich in einem Anhänger (kleiner 2-rad anhänger) drinnen.
So weit so gut.
Ich habe ihnen meine Versicherung mitgeteilt etc.
Für mich war klar, dass ich schuldig bin.
Doch nun ist mir aufgefallen, dass dies ein Weg ist wo nur Landwirtschaftlicher Verkehr und Anlieger fahren dürfen (ich bin sozusagen rechtlich gesehen Anlieger), was der in den ich hineinbin jedoch nicht ist.
Ändert dies etwas an der Schuldfrage?
Da die betreffende Person auf diesem Weg nicht hätte fahren dürfen und ein sehr hohes Tempo (unangemessen für diese Verkehrsverhältnisse) draufhatte? (kann durch zeugen bestätigt werden).
Hoffe auf Antworten.

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Isabel93


weil die Adresse wo ganz anders ist (andere Stadt).
Auf dem Schild steht halt: frei bis ...
und wenn die Person weiter fährt als bis, ist es doch ein verstoß oder?

Nicht unbedingt. Wenn die Person was an einem Grundstück im Bereich, der nur für Anlieger frei ist, erledigen wollte (beispielsweise mit dem Anhänger Brennholz abholen, das sie beim Waldbesitzer gekauft hat), ist sie Anlieger.

So oder so würde der Unfallgegner höchstens eine Verwarnung wegen des Befahrens des Feldwegs bekommen. An der Schuldfrage ändert das nichts, das sind zwei Paar Schuhe.

Zitat:

Original geschrieben von Isabel93


Also die Polizei hat gemeint, grundsätzlich gibt es das auf Feldwegen nicht, aber man muss seine Geschwindigkeit an die Umgebung anpassen.

Zitat aus Eingangspost :

Zitat:

deshalb auch keine Polizei.

😕😕😕

Bevor ich mich einmische, ist mir da was entgangen ?

Nur mal so: ein Anlieger hat mit einem etwaigen Anliegen nichts zu tun.

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Wer mit einem Anhänger unterwegs ist, tut das nicht ohne Hintersinn: Etwas liefern oder abholen! Da die TEin ortsansässig ist, müsste sie ja über die örtlichen Zufahrtsmöglichkeiten zu diversen Anwesen Bescheid wissen
Das mit der "erhöhten Geschwindigkeit" wird wohl kaum ins Gewicht fallen: Tests haben ergeben, dass zu viele Menschen bei der Einschätzung der Geschwindigkeit eines fahrenden Autos zu oft daneben liegen. Schon das jeweilige Motorengeräusch führt zu Fehleinschätzungen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Nur mal so: ein Anlieger hat mit einem etwaigen Anliegen nichts zu tun.

evtl. muss man es anders formulieren, um den Bezug zum Ausgangsthema zu behalten. Aber es kann 100 Gründe geben, warum in Anwohner/Anliegerstrassen auch Fahrzeuge legal unterwegs sind, die auf eine -sich woanders befindende Adresse angemeldet sind oder von jmd mit auswärtiger Adresse geführt werden (s. oben).

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