Unfassbar: 2x in 24 Monaten Scheinwerfer geklaut und schon wird man von der HDI rausgeschmissen

Wer bei der HDI-Autoversicherung ist kann sich auf viel Spaß einstellen: nachdem uns in 24 Monaten zweimal die Volvo-Scheinwerfer geklaut worden sind (Berlin ist halt Weltstadt) bekamen wir nun die Kündigung der Versicherung. Der wirklich nette Sachbearbeiter begründete das ganz offen damit, dass eine Versicherung ja nun mal davon lebt, dass die Versicherung möglichst NICHT in Anspruch genommen wird, in unserem Fall nennt sich das dann "Sanierungskündigung". Nicht der Kunde oder der Versicherungsgegenstand werden saniert, nein, nein - die arme Versicherung. Nach dem jahrelangen Zahlen nicht gerade geringer Beiträge kann ich nur sagen - prüft Euch bevor Ihr zur HDI geht, die mögen Versicherungsfälle offenbar echt nicht! Super-Business, so eine Versicherung !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@festbeleuchtung
Welche Erkenntnis bleibt? Versicherungen (und Banken) bieten einem bei Sonnenschein Regenschirme an, die dann nicht mehr verfügbar sind, wenn es doll regnet.

Nöö, die Versicherung gibt dir einen Schirm und sagt dann nach dem Regenschauer, dass Sie ihn gerne zurück hätte und du dir bitte vor dem nächsten Schauer einen neuen besorgen sollst.
73 weitere Antworten
73 Antworten

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 7. November 2014 um 11:39:48 Uhr:


Hier geht es ja darum, dass Kunden nicht verstehen warum ein Versicherer jemanden vielleicht nicht mehr als Kunde haben will und das wohl persönlich nehmen obwohl 99 andere Türen offen stehen.

Ich misch mich da mal ein 🙂

Meiner Meinung nach wird man über die mögliche Kündigung durch eine Versicherung nicht hinreichend beim Vertragsabschluss informiert. Versicherungen werben mit Slogans, die ein Behütetsein suggerieren, die HDI etwa mit "Hilft dir immer".

Genau das macht die HDI hier aber nicht, sie hilft eben nicht immer. Sie kündigt einen Vertrag auf, für dessen Abschluss sie zuvor heftig und mit einigem Aufwand geworben hat. Der Vertrag hat möglicherweise über Jahre schadenfrei bestanden, der Kunde fühlte sich langfristig beschützt und dann wird wegen 2 Vorfällen der Vertrag gekündigt. Die HDI versagt dem Kunden also für die Zukunft den zuvor beworbenen Schutz.

Da divergieren ganz klar die von der Werbung beim Kunden erzeugten Erwartungen und die Praxis des Vertragsmanagements. Der Kunde fühlt sich getäuscht. Und genau davon reden wir hier.

Welche Erkenntnis bleibt? Versicherungen (und Banken) bieten einem bei Sonnenschein Regenschirme an, die dann nicht mehr verfügbar sind, wenn es doll regnet. Konsequenz für Versicherungsnehmer: Bei Schadensfällen mit der Kündigung rechnen, ggf bei einem Schaden selber kündigen, der Versicherung also zuvor kommen falls man durch eine Kündigung durch die Versicherung Nachteile zu befürchten hat.

Und es sollte einem klar sein: Versicherungen wollen nur Kunden, die keine Schäden verursachen. Daher setzen Versicherungen das Mittel der Kündigung ein. Die Kündigung, eigentlich die ultima ratio für Katastrophenheinis, wird zum Regelfall. Damit tut sich die Versicherungswirtschaft m.E. langfristig keinen großen Gefallen.

Versicherungen werden immer in der Kritik stehen, das bringt das Produkt, welches eine Vielzahl der Kunden nicht versteht einfach mit sich.

Sollte deswegen dick auf den Werbeflyern stehen, "wir können aber genauso wie Sie kündigen" und "bei Vorsatz zahlen wir nicht" ebenso wie "sollten Sie Ihre Prämie nicht zahlen verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz".
Welcher Anbieter in welcher Branche führt denn in seiner Werbung die negativen Seiten auf? Mir fallen da nur die Zigarettenpackungen ein.

Ich fahre Mercedes. "Das Beste oder nichts", ich könnte dir einige Dinge nennen bei denen fragt man sich schon ob es sich da um "das Beste" handelt. Und mit dem Putzmittel das alle Flecken ohne Mühe entfernt schrubbe ich schon seit Tagen einen Fleck am Boden, dabei hat sich der Glatzkopf mit Ohrring aus der Werbung noch nicht einmal blicken lassen.

Die Werbung gaukelt einem in so manchen Bereichen eitel Sonnenschein vor. Verdienen will HDI, Mercedes, Henkel und viele anderen. Ach ja, die Aktionäre können auch nicht genug bekommen. Das ist aber ein weltweites Problem unserer Zeit.

Und nochmal, was passiert denn bei einer Kündigung. Man verliert für die Zukunft den Versicherungsschutz, daher versichert man sich eben woanders.

Und die paar Leute die aufgrund Ihrer Einstellung, Lebensweise usw. permanent ein hohes Schadenvolumen verursachen und tatsächlich schlechte Kunden sind, die will ich mit meinen Prämien auch nicht finanzieren, es ist ja keine Sozialversicherung. Alle anderen die einfach einmal "Pech" hatten und ansonsten gute Kunden sind, die kommen locker woanders unter. Also was solls. Ausnahme ist hier ggf. die Elementarschadenversicherung.

Und der Trend zu Kündigungen wird in den nächsten Jahren zunehmen, die Erträge werden geringer, daher werden die Kunden selektiver gesucht und beworben.

Ich finde es auch nicht super, wenn der gut verdienende Architekt günstigste Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt und der arme Fliesenlegerlehrling fast sein halbes Gehalt darin versenken muss. Aber wir werden es nicht aufhalten. Im Preiskampf, an dem der Verbraucher nicht ganz unbeteiligt ist, wird immer mehr der optimale Kunde herausgepickt. Das ist aber keine Erscheinung bei einzelnen Gesellschaften sondern seit Jahren der allgemeine Trend. Fahranfänger können sich heute kaum die Versicherung fürs erste Auto leisten, dafür strahlt der 40 jährige Familienvater aus seinem Haus heraus wie ein Honigkuchenpferd wenn er seine KFZ Rechnung sieht.

Früher war einiges sozialer. Heute gibt es mehr Preisdruck und man hat viel bessere technische Möglichkeiten den Idealkunden zu selektieren und die Tarife daraufhin abzustimmen.

Nicht schön, aber wir werden nicht die Welt verändern und dabei hilft es dann auch nicht einzelne Versicherer wegen Einzelfällen zu verteufeln. Und dazu passt dann auch deine Signatur.

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 7. November 2014 um 16:00:04 Uhr:


...
Grundsätzlich möchte ich auch nicht abstreiten, dass es Fälle gibt bei denen eine Kündigung eigentlich nicht gerechtfertigt ist, oder in der Situation gemein ist. Dies sind aber Einzelfälle. Generell ist es aus meiner Sicht durchaus legitim, wenn nicht nur dem Kunden , sondern auch dem Versicherer ein Kündigungsrecht zugestanden wird.

Da sind wir einer Meinung, aber bitte nenne mir nur eine Versicherung (bitte mit Link zu den ARB), die bei einem nicht abgeschlossenen Arbeitsgerichtsverfahren, nahtlos an die Pflichten der kündigenden Versicherung anschließt.

Vermutlich ist dir die Problematik nicht wirklich bewusst, daher nochmal in Kürze.

Erste Instanz beim Arbeitsgericht - jede Partei trägt ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Urteils.
Ist eine Kündigung lt. erstinstanzlichem Urteil unrechtmäßig, dann besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort, mit allen Rechten und Pflichten.
Legt der AG rechtzeitig Berufung gegen das Urteil ein, dann wird es nicht rechtskräftig.
I. d. R. zahlt der AG dann die rückständigen und auch die fortlaufenden Gehälter nicht.
Im Urteil sind nur Gehälter tituliert, die in der Vergangenheit liegen.
Um die recht kurzen Ausschlussfristen nicht zu versäumen, müssen daher die noch nicht titulierten Gehälter alle paar Monate eingeklagt werden.
Da kommen dann schnell mehrere erstinstanzliche Klagen zustande.
Die Ursache ist zwar immer die Gleiche, nämlich die ungerechtfertigte Kündigung, aber solange keine Rechtskraft eingetreten ist, hat man keinen vollsteckbaren Titel in der Hand.
Geht das dann weiter, über das LAG bis zum BAG, dann dauert das einige Jahre bis zur Rechtskraft aller Urteile mit der Folge, dass etliche Verfahren beim AG und LAG erforderlich werden, so lange, bis das BAG entschieden hat.

Da kann man einen verlässlichen Partner an der Seite gut brauchen und keinen HDI, der einen im Stick lässt, obwohl die vorher nie in Anspruch genommen wurde.

Mit dem Preisdruck hast du völlig recht, und den erzeugt der Kunde, da er heute alles billig will und dabei vergisst, das er meist dann auch billig kriegt. Mein Opa sagte dazu: Ich bin zu arm für schlechtes Werkzeug. Recht hat er!! Selektion von Idealkunden hört sich scheußlich an und ist es auch, weil es asozial ist, betrifft aber sicher auch ne Menge andere Branchen

Ähnliche Themen

Zitat:

@V70Hutte schrieb am 7. November 2014 um 19:40:04 Uhr:


Mit dem Preisdruck hast du völlig recht, und den erzeugt der Kunde, da er heute alles billig will und dabei vergisst, das er meist dann auch billig kriegt.

Nicht ganz. Auf der Anbieterseite wird mit Preisen geworben.

Die ersten Discounter haben mit ihrem Preismodell die Tante Emma Läden plattgemacht, um dann von Aldi & Co ins wirtschaftliche Aus geschoben zu werden. Der Handel wirbt mit Preisslogans ("Hier spricht der Preis", gut, das ist Geschichte) und mit "Ich bin doch nicht blöd" Statements, haut ein Sonderangebot nach dem anderen raus, schlägt mit Rabatten nur so um sich, und da wundert man sich, dass der Kunde auf den Preis guckt.

Das gleiche gilt für die Versicherungswirtschaft. Auch da wird mit der Höhe der Prämien geworben, auch da wundert man sich dann, dass der Kunde preissensitiv wird.

Wäre ja alles zu verkraften, wenn die teuren Versicherungen denn signifikant besser und leistungswilliger wären als die billigen. Sind sie aber nicht. Da wird genauso ein Schadens- und Vertragsmanagement betrieben wie bei den preiswerten. Daher gibt es wenig Gründe, bei einer teuren Versicherung zu bleiben. Der Kunde wechselt, und die Branche klagt über nicht auskömmliche Prämien. Das Problem ist also hausgemacht.

Was bleibt, ist, dass Versicherungsnehmer, die langfristige schadenfreie Verträge hatten, nach nur ein oder zwei Schäden gekündigt werden, offenbar ohne eine, für den treuen Zahler einleuchtende, Begründung. Um bei Schäden abgesichert zu sein, hat man ja eine Versicherung abgeschlossen und jahrelang Prämien bezahlt. Dass die dann einem den Vertrag kündigt, wenn sie ihren Teil des Deals zu erfüllen hat, irritiert den Durchschnittskunden. Auch wenn das rechtens ist, da wird über das Ziel hinausgeschossen.

Nun ist daran schwer zu drehen: the damage is done!

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 7. November 2014 um 20:56:57 Uhr:


Dass die dann einem den Vertrag kündigt, wenn sie ihren Teil des Deals zu erfüllen erfüllt hat, irritiert den Durchschnittskunden.

Das ist ein feiner Unterschied...

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 7. November 2014 um 20:56:57 Uhr:


Die ersten Discounter haben mit ihrem Preismodell die Tante Emma Läden plattgemacht, um dann von Aldi & Co ins wirtschaftliche Aus geschoben zu werden. Der Handel wirbt mit Preisslogans ("Hier spricht der Preis", gut, das ist Geschichte) und mit "Ich bin doch nicht blöd" Statements, haut ein Sonderangebot nach dem anderen raus, schlägt mit Rabatten nur so um sich, und da wundert man sich, dass der Kunde auf den Preis guckt.

Hört sich für mich ein bisschen nach der alte Was war früher da, das Huhn oder das Ei-Frage an..

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 8. November 2014 um 10:40:22 Uhr:



Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 7. November 2014 um 20:56:57 Uhr:


Dass die dann einem den Vertrag kündigt, wenn sie ihren Teil des Deals zu erfüllen erfüllt hat, irritiert den Durchschnittskunden.
Das ist ein feiner Unterschied...

Für den Experten, nicht für den Durchschnittskunden. Der hat eine Versicherung, damit die ihm, falls mal was passiert, den Schaden ersetzt. "Hilft dir immer" hallt es noch im Ohr. Für den TE kam aber nur: "Hilft dir zweimal" dabei raus. Erkennst du das Problem, das sich die Branche damit macht? Unzufriedenheit entsteht, wenn Kundenerwartung und Realität stark divergieren. Besonders dann, wenn diese Erwartungen durch den Anbieter noch geweckt werden.

Als ich auf der Suche nach einer privaten Haftpflicht war, habe ich bei einer Gesellschaft (oder war es auf der Seite eines Maklers?) gelesen, dass man Kleinstschäden besser selber regelt, da sonst der versicherungsinterne Schadenszähler hochgestellt würde und man bei zu vielen Schäden mit einer Kündigung durch die Versicherung rechnen müsse.

Das fand ich ehrlich und nachvollziehbar. Natürlich muss sich eine Versicherung vor Schadenshäufungen schützen. Ob aber nun ein zweimaliger Schaden bei einem ansonsten langfristigen schadensfreien Verlauf reicht, einen Kunden zu einem Hochrisikokunden zu machen, erscheint zumindest zweifelhaft. Auch versicherungsmathematisch dürfte das schwer als Problemrisiko darstellbar sein. Nachvollziehbar würde das erst, wenn man die genauen Umstände des Einzelfalls kennt.

So wie hier dargestellt, halte ich das für schlecht gemanagt. Was sich aber bei der Betrachtung der genauen Umstände als richtige Entscheidung darstellen könnte.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 8. November 2014 um 11:46:13 Uhr:


Hört sich für mich ein bisschen nach der alte Was war früher da, das Huhn oder das Ei-Frage an..

Wobei das geklärt ist. Eier gab es schon, bevor es Hühner gab. Schon die Dinos sind aus dem Ei gekrabbelt, da gab es noch gar keine Vögel, geschweige denn Hühner 😁

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 8. November 2014 um 12:43:56 Uhr:


Für den Experten, nicht für den Durchschnittskunden. Der hat eine Versicherung, damit die ihm, falls mal was passiert, den Schaden ersetzt. "Hilft dir immer" hallt es noch im Ohr. Für den TE kam aber nur: "Hilft dir zweimal" dabei raus. Erkennst du das Problem, das sich die Branche damit macht? Unzufriedenheit entsteht, wenn Kundenerwartung und Realität stark divergieren. Besonders dann, wenn diese Erwartungen durch den Anbieter noch geweckt werden.

Na Gott sei Dank sind wir hier nicht in Amerika, wo Red Bull verklagt wird, weil dem Kunden keine Flügel aus dem Rücken rausdrücken...

Bei ner Bank macht auch keiner so einen Hype, wenn die sich für 0,05% Geld besorgen und es dir dann in deinen Dispo hinterlegen, welchen du mit knapp 10% bezahlst.

Es sind und bleiben Wirtschaftsunternehmen, die mit dem Geld der Kunden auskommen müssen... wobei Auskommen müssen natürlich auch heißt, Personal zu bezahlen, prachtvolle Bauten in die Gegend zu stellen und technisch immer uptodate zu sein.

Es mag ja eine recht kurzfristige Betrachtung sein, wenn ein Versicherer sich erstmal nur einen kurzen Zeitraum anschaut, in welchem er das Schadenaufkommen prüft.

Aber ganz ehrlich, wenn ein guter Kunde da steht, dann fällt vor der Kündigung auch noch auf, dass der Kunde nebenbei noch weitere Verträge hat, die bestenfalls schadenfrei verlaufen sind und dann kündigt er ja auch nicht direkt...

Direkt gekündigt wird man nur beim Direktversicherer, daher ja auch der Name 😁

Und dem Versicherer ist egal, ob du, wenn da nur eine KFZ Versicherung steht, diese seit 20 Jahren hast. Er betrachtet nur einen kurzen Zeitraum.

Und wenn einem Kunden dann in einem kurzen Zeitraum jeweils BEIDE Scheinwerfer zerschiessen, dann überlegt sich der Versicherer : Mmmmh, da wo der herfährt, fliegen ne Menge Steine durch die Luft - bevor es denn noch richtig trifft, bin ich dann mal raus.

Das ist wie die typischen Melkmaschinen von VW-Haltern. Wenn denen einmal das Navi geklaut wurde, häufen sich danach die Schadenfälle bei denen mit Navi-Diebstahl. Weil auch die Täter Listen führen...

Einfach weil es eine sehr beliebte und weitverbreitete Marke ist.

Guckt euch nur den BMW X6 an. Versicherungsbeitrag hat sich im letzten Jahr verdoppelt bis vervierfacht.... weil die Täter schon von der Zulassungsstelle die Halterdaten abgezwackt haben und regelmäßig 3 Tage nach Erstzulassung kein Auto mehr vor der Tür stand.

Was sollte man alternativ mit den Scheinwerfern machen: 1000 EUR SB - das würde doch auch kein Kunde abschließen wollen.

Zitat:

@festbeleuchtung
Welche Erkenntnis bleibt? Versicherungen (und Banken) bieten einem bei Sonnenschein Regenschirme an, die dann nicht mehr verfügbar sind, wenn es doll regnet.

Nöö, die Versicherung gibt dir einen Schirm und sagt dann nach dem Regenschauer, dass Sie ihn gerne zurück hätte und du dir bitte vor dem nächsten Schauer einen neuen besorgen sollst.

Zitat:

@Sause4711 schrieb am 8. November 2014 um 13:51:18 Uhr:


Nöö, die Versicherung gibt dir einen Schirm und sagt dann nach dem Regenschauer, dass Sie ihn gerne zurück hätte und du dir bitte vor dem nächsten Schauer einen neuen besorgen sollst.

Und dem Versicherungskunden hat man gesagt: Hilft dir immer.

Und nicht, dass schon nach den ersten paar Tropfen nix mehr ist mit der Hilfe.

Da wir aber hier die Umstände des Einzelfalls nicht kennen, kann in diesem Fall die Kündigung durchaus nachvollziehbar sein. Nur finde ich, dass man viel zu oft liest, dass nach schon einem Schaden oder zweien gekündigt wurde.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 8. November 2014 um 13:15:59 Uhr:


Direkt gekündigt wird man nur beim Direktversicherer, daher ja auch der Name 😁

Kann ich nicht bestätigen. Hatte in diesem Jahr zum ersten Mal in meinem Autofahrerleben einen Haftpflichtschaden erzeugt (bei SF35) und meine Direktversicherung hat nicht gekündigt. Und dabei läuft der Vertrag bei der Versicherung erst seit Anfang des Jahres und bei der Gesellschaft habe und hatte ich sonst nix.

Der Versicherer hat genauso wie der Kunde das Recht zu kündigen. Damit ist im Prinzip alles gesagt. Man kann es gut finden oder nicht, es ändert nicht.
Es gibt auch wahrlich drängendere Probleme.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. November 2014 um 19:34:33 Uhr:



Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 7. November 2014 um 16:00:04 Uhr:


...
Grundsätzlich möchte ich auch nicht abstreiten, dass es Fälle gibt bei denen eine Kündigung eigentlich nicht gerechtfertigt ist, oder in der Situation gemein ist. Dies sind aber Einzelfälle. Generell ist es aus meiner Sicht durchaus legitim, wenn nicht nur dem Kunden , sondern auch dem Versicherer ein Kündigungsrecht zugestanden wird.
Da sind wir einer Meinung, aber bitte nenne mir nur eine Versicherung (bitte mit Link zu den ARB), die bei einem nicht abgeschlossenen Arbeitsgerichtsverfahren, nahtlos an die Pflichten der kündigenden Versicherung anschließt.

Vermutlich ist dir die Problematik nicht wirklich bewusst, daher nochmal in Kürze.

Erste Instanz beim Arbeitsgericht - jede Partei trägt ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Urteils.
Ist eine Kündigung lt. erstinstanzlichem Urteil unrechtmäßig, dann besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort, mit allen Rechten und Pflichten.
Legt der AG rechtzeitig Berufung gegen das Urteil ein, dann wird es nicht rechtskräftig.
I. d. R. zahlt der AG dann die rückständigen und auch die fortlaufenden Gehälter nicht.
Im Urteil sind nur Gehälter tituliert, die in der Vergangenheit liegen.
Um die recht kurzen Ausschlussfristen nicht zu versäumen, müssen daher die noch nicht titulierten Gehälter alle paar Monate eingeklagt werden.
Da kommen dann schnell mehrere erstinstanzliche Klagen zustande.
Die Ursache ist zwar immer die Gleiche, nämlich die ungerechtfertigte Kündigung, aber solange keine Rechtskraft eingetreten ist, hat man keinen vollsteckbaren Titel in der Hand.
Geht das dann weiter, über das LAG bis zum BAG, dann dauert das einige Jahre bis zur Rechtskraft aller Urteile mit der Folge, dass etliche Verfahren beim AG und LAG erforderlich werden, so lange, bis das BAG entschieden hat.

Da kann man einen verlässlichen Partner an der Seite gut brauchen und keinen HDI, der einen im Stick lässt, obwohl die vorher nie in Anspruch genommen wurde.

z.B. D.A.S. Premium, übernimmt durch Konditionsdifferenzdeckung sogar Versicherungsschutz ab Antragstellung und nicht erst ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit.

Wartezeit wird ohne Einschränkung erlassen bei Anschlussversicherung, steht allerdings nicht in den ARB sondern in den Annahmerichtlinien und wird dementsprechend auch im Vertrag dokumentiert wenn es richtig beantragt wurde. Bedingungen sende ich gerne per Mail oder du besorgst sie dir selber von der Ergo. Über SV beantragen wir ohne Angaben zu Vorschäden oder schwebenden Verfahren, das können aber wohl auch andere Makler oder Agenturen. Probleme gibt's nur wenn du schon in der Risikodatei stehst oder z.B. Bonität nicht passt.

Probleme wegen mehreren Fällen zu einem Streitfall ist mir durchaus bekannt, da es hier je nach Versicherer auch zu einer mehrmals aufgerufenen Selbstbeteiligung kommt. Manche Versicherer legen dafür jeweils einen neuen Schaden an, verlangen die SB und bewerten dies auch entsprechend für die Schadenrenta. Für den laufenden Fall ist sowieso der alte Versicherer eintrittspflichtig, so was kann aber mit einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt dann auch über die Folgeversicherung geklärt werden.

Falls du dich weiter austauschen möchtest kannst du das mit mir gerne per PN machen, da das hier wohl den Rahmen des Themas sprengt. Interessant wäre auch wann dein Vorfall denn war. HDI RS gibt es schon einige Zeit nicht mehr, dies läuft nun über Roland-RS, daher werden Entscheidungen zur Kündigung von Kunden auch dort gefällt.

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 10. November 2014 um 14:02:06 Uhr:


...
Manche Versicherer legen dafür jeweils einen neuen Schaden an, verlangen die SB und bewerten dies auch entsprechend für die Schadenrenta.
So war´s.
...
Interessant wäre auch wann dein Vorfall denn war. HDI RS gibt es schon einige Zeit nicht mehr, dies läuft nun über Roland-RS, daher werden Entscheidungen zur Kündigung von Kunden auch dort gefällt.
Das lief ab Frühjahr 2005
Deine Antwort
Ähnliche Themen