Autokauf Unfallwagen - Rechtslage?
Hallo Motor-Talkler,
ich habe einmal folgendes Anliegen und hoffe, dass ihr mir vielleicht helfen könnt:
Long story short:
2012 einen E91 bei einem großen BMW Autohaus gekauft (Bj2010).
Kürzlich bei einem anderen BMW Händler ein neuen Wagen angesehen und das Thema Inzahlungnahme angesprochen.
Dieser Händler sagte mir nun, dass der Wagen bereits drei Unfallschäden hatte.
(Laut seiner Aussage sehen die bei BMW internen Reparaturen dies in Ihrem System)
Danach hab ich direkt meinen Kaufvertrag durchgesehen, weil ich völlig überrascht war:
Fazit: ich habe damals, vermutlich vor lauter Vorfreude, überlesen: „Unfallfrei (lt. Vorbesitzer) Nein“
Einerseits denke ich mir: selbst schuld.
Andererseits wurde mir mündlich gesagt, dass der Wagen keine Schäden hatte.
Kann ich in diesem Fall irgendwie etwas tun, oder einfach daraus lernen, dass ich damals dumm gehandelt und nicht vernünftig gelesen habe?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.
Gruß
Patrick
Beste Antwort im Thema
Nicht nur beim Autokauf gilt: Man liest sich Verträge grundsätzlich vor der Unterschrift durch. Damit man gegebenenfalls noch Korrekturen und/oder Ergänzungen vornehmen kann. Meistens enthalten die schriftlichen Verträge sogar einen Passus dass keinerlei mündliche Zusatzvereinbarungen getroffen wurden.
9 Antworten
Es gilt das geschriebene Wort. Also das was im Kaufvertrag steht. Daher keine Chance.
Ich gehe auch mal davon aus, dass die Reparaturarbeiten bei BMW gemacht wurden und das gut gemacht wurde. Wie hoch war denn jeweils die Schadenshöhe und was für Schäden waren es.
Du warst ja auch die ganze Zeit (6 Jahre) zufrieden.
Nicht nur beim Autokauf gilt: Man liest sich Verträge grundsätzlich vor der Unterschrift durch. Damit man gegebenenfalls noch Korrekturen und/oder Ergänzungen vornehmen kann. Meistens enthalten die schriftlichen Verträge sogar einen Passus dass keinerlei mündliche Zusatzvereinbarungen getroffen wurden.
Wenn der Wagen sachgemäß repariert wurde - dann hat der Wagen auch keinen Schaden und selbst das gesprochene Wort war nicht wahrheitsfern. Mal abgesehen davon - Beweis Mal jemanden das Gegenteil nach 6 Jahren.
Aber Deutschland halt - immer versuchen jemanden anderen noch ans Bein zu pissen.
Was willst Du jetzt nach 6 Jahren?
Ähnliche Themen
Zitat:
@PatrickJ91 schrieb am 2. Oktober 2018 um 17:20:49 Uhr:
.........
Fazit: ich habe damals, vermutlich vor lauter Vorfreude, überlesen: „Unfallfrei (lt. Vorbesitzer) Nein“
Einerseits denke ich mir: selbst schuld.
Andererseits wurde mir mündlich gesagt, dass der Wagen keine Schäden hatte.Kann ich in diesem Fall irgendwie etwas tun, oder einfach daraus lernen, dass ich damals dumm gehandelt und nicht vernünftig gelesen habe?
.........
Es wurde doch offenbar das gekauft, was vereinbart wurde:
Ein BMW, der nicht unfallfrei ist, aber der auch keine Schäden (mehr) aufweist.
Tun kann man da jetzt nichts mehr, sondern beim nächsten Kauf sollte man genauer die Vertragsbedingungen lesen und vielleicht auch wesentliche Punkte, die unklar erscheinen, sich erläutern und ggf. im Vertrag dokumentieren lassen oder durch Einsichtnahme in Unterlagen (Fahrzeughistorie im EDV-System bei BMW) vor dem Kauf überprüfen.
Eines muß auch gesagt werden:
Einseriöser Händler führt seine Kunden nicht hinters Licht, er legt, auch wenn nicht danach gefragt wurde, die Unfallschäden offen dann gibt es hinterher keinen Ärger.
Ich habe es selber im Beruf mehr als einmal erlebt dass von Händlern Unfallschäden verharmlost wurden und dem Kunden gesagt wurde: Beim Wiederverkauf brauchen sie den Vorschaden nicht angeben, war nur eine Bagatelle.
Ich musste einmal mit einem Kunden diskutieren wegen so einer Äußerung. In seinem Kaufvertrag stand unter Vorschäden: Blechschaden hinten links, repariert. Bei der Hereinnahmebesichtigung musste ich feststellen dass in diesem Fall wohl eher ein Gipser am Werk war als ein Karosseriespengler.
Ein 5000-Euro-Schaden war da für maximal 1500 Euro "beseitigt" worden.
In einer Mercedes-vertragswerkstatt. Die Instandsetzungsarbeit war an einen Pfuscher ausser Haus gegeben worden.
Das hat der Verkäufer doch gemacht. Im Vertrag steht klar, dass der Wagen einen Unfall hatte.
Hatte der Wagen irgendwelche Schäden? Nein, hatte er nicht. Der Unfall war nämlich fachgerecht instandgesetzt worden.
Und mal ehrlich, ein Autokaufvertrag hat nicht die dicke einer Bibel und ist klar und deutlich Strukturiert . Die wesentlichen Punkte sind klar und deutlich auf den ersten Blick erkennbar. Selbst beim flüchtigen überfliegen.
Ist ja nicht so als hätte man einen 10.000 Wörter Aufsatz ohne Absätze oder sonstiges vor sich liegen und irgendwo mittendrin wird der Unfall erwähnt.
Da muss man schon blind den Vertrag unterschreiben.
In dem abgebildeten Vertrag steht eindeutig: Anzahl, Art und Umfang von Unfallschäden.
Wenn hier ehrlich und fair alles offengelegt wird gibt es garantiert keine Probleme.