ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfallwagen als Unfallfrei vom Privatmann gekauft!

Unfallwagen als Unfallfrei vom Privatmann gekauft!

Themenstarteram 27. September 2014 um 15:03

Hallo,

also habe mich gerade hier angemeldet und auch schon die Foren durchforstet. Ich weis, dass es zu diesem Thema unzählige Beiträge gibt und ich habe mir auch fast alles durchgelesen. Trotzdem schreibe ich jetzt nochmal mein Problem.

Ich habe mir im März diesen Jahres ein VW Golf 5 GT Sport PRIVAT als Gebrauchtwagen gekauft.

Den Kauf habe ich dann mit dem Kaufvertrag von Mobile.de machen lassen.

KM Stand beim kauf: 99411

Jetziger KM Stand. ca 110000

2 Vorbesitzer (ich bin also der Dritte)

Bezahlt habe ich für den Wagen 9750€, was für 2l Golf Diesel 140ps schon sehr günstig ist. Normal bekommt man die nicht unter 10000€.

Jetzt wollte ich mit meinem Kumpel (der bei einer VW Vetragswerkstatt lernt/arbeitet) das Radio codieren und ein Aux kabel einbauen. Er hat mal in der Fahrzeughistorie in der Datenbank nachgesehen und hat folgendes gefunden (Siehe Bild 2).

Nur ist es ziemlich sicher, dass der Wagen ein Unfallwagen ist bzw. einen Unfallschaden hatte.

Im Kaufvertrag steht unter "Zusicherungen des Verkäufers" folgendes: (siehe Bild 1)

Ich weis nicht wer den Unfallschaden verursacht hat (1. Besitzer oder 2. Besitzer).

Der Wagen wurde am 27.04.2011 mit einem KM Stand von 55537 in die Werkstatt eingeliefert.

Außerdem weis ich auch nicht, ob der 1. Besitzer den Wagen als Unfallfrei oder Unfallwagen an den 2. besitzer verkauft hat. Ob der 2. Beistzer wusste ob er einen unfallwagen gekauft hat (fall der 1. besitzer den verursacht hat) oder nicht kann man ja auch nicht sagen.

Habe ich eine Chance (fast ein halbes Jahr nach dem Kauf!!) das noch anzufechten oder wie man das nennt oder sogar ganz vom Kauf wieder zurückzutreten.

Danke schonmal fürs Lesen und für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Alleine die Überschrift des Threads ist schon eine böswillige Unterstellung. Der Wagen wurde nicht als unfallfrei gekauft. Im Kaufvertrag steht, dass ein Unfallschaden vorhanden ist.

Die Überschrift ist eine böse Stimmungsmache.

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

In dem Fall hier steht der Schaden korrekt im Vertrag und trotzdem versucht man dem Verkäufer ans Bein zu pissen... So ein Verhalten muß man nicht dulden oder gar unterstützen!

Es kommt nicht aufs dulden oder unterstützen an, sondern das alle nun das gleiche schreiben und ein gabz böser Moderator das Thema schließen muss, weil nur noch Beschimpfungen vorhanden sind.

Ein bischen Nirveau sollte bei einigen Usern doch noch vorhanden sein.

Warum reicht es nicht aus, das einer seine Meinung sagt und der Rest einfach nur auf "Danke" klickt. Genau so kann man den Beitrag zitieren und eine kurze ergänzung drunter schreiben. Aber nein, man muss den gleichen Inhalt, der gereits mehrmals geschrieben wurde, mit eigenen Worten nochmal neu ins Forum jagen.

Ist das nun ein Forum oder ein Maus-Klickspiel ?

dann reicht es also in zukunft in jedem thema einen beitrag pro user und einen gegen user zu erstellen. der rest mag dann bitte anklicken was er gut findet

*IRONIEMODUS ON* RISCHTISCH und der @ MvM ist nur ein oller Spielverderber, der den Sinn dieses Forums noch nicht verstanden hat ... und NiRveau habsch auch noch nicht gehört, was is'n das nun schon wieder?IRONIEMODUS OFF*

Der Rest wurde ja bereits ausreichend "begutachtet" ;)

am 28. September 2014 um 10:45

Das Auto wurde als Unfallfahrzeug verkauft und nicht als unfallfrei. Die Chance irgendetwas anzufechten liegt bei 0%

Für mich stellt sich die Frage, wie man dazu kommt, dass der Wagen unfallfrei sei. :confused:

Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 10:39

habe ich hier mit einem Wort geschrieben, dass der Verkäufer mich irgendwie betrogen hat. Ich wollte nur einen Rat und habe mir schon gedacht, dass ich da nicht so richtig gehandelt hat. Also verurteilt mich verdammt nicht. "ohh depp selber schuld", "einen Vertrag muss man lesen". Ich bin nicht blöd. Die ganzen Klugscheisser hier koennen mir gestohlen bleiben. Und das war eben NICHT der Schaden bei 55 tsd km, habe das schon alles geklärt.

Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 10:40

Und Danke an die, die eine hilfreiche und normale Antwort gegeben haben.

am 8. Oktober 2014 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von florian4396

habe ich hier mit einem Wort geschrieben, dass der Verkäufer mich irgendwie betrogen hat. Ich wollte nur einen Rat und habe mir schon gedacht, dass ich da nicht so richtig gehandelt hat. Also verurteilt mich verdammt nicht. "ohh depp selber schuld", "einen Vertrag muss man lesen". Ich bin nicht blöd. Die ganzen Klugscheisser hier koennen mir gestohlen bleiben. Und das war eben NICHT der Schaden bei 55 tsd km, habe das schon alles geklärt.

Na wenn du alles geklärt hast, wäre eine Zusammenfassung interessant, damit die ganzen "Klugscheißer" beim nächsten mal keine doofen Kommentare abgeben sondern dich als Beispiel nennen können wie man es richtig klärt.

Nach den Auswürfen des TE bin ich bei allen Fragestellungen des TE jetzt draussen.

Zitat:

Original geschrieben von florian4396

… Und das war eben NICHT der Schaden bei 55 tsd km, habe das schon alles geklärt.

Das ist alles etwas wirr … du schreibst, dass du nicht weiß, wer den Schaden bei 55 tkm verursacht hast, weißt aber sicher, dass es nicht der Schaden ist, der im Kaufvertrag steht? Was denn nun?

Zitat:

Original geschrieben von florian4396

.. Und das war eben NICHT der Schaden bei 55 tsd km, habe das schon alles geklärt.

Du hast leider nichts ge- oder erklärt. Du behauptest lediglich, dass der im Kaufvertrag erwähnte "Seitenschaden rechts" sich auf die von dir bemängelte schleechte Passung der Tür bezieht, was bei näherem Hinsehen aber völliger Nonsens ist. Eine lediglich schlecht eingepasste Tür wird niemals als SEITENSCHADEN deklariert. Sowas wird behoben und braucht dann auch in keinem Vertrag auftauchen.

Die eigentlich von dir gewünschte UNFALLFREIHEIT ist dagegen, wie schon von anderen angemerkt, nicht im Vertrag festgehalten und damit auch nicht einklagbar.

Das was im Kaufvertrag genannt wurde ist genau der Schaden, den dein Kumpel am Werkstattcomputer ausgedruckt hat. Kaputter Stoßfänger (hat immer noch einen Riss) - laut Kaufvertrag, neuer Kotflügel, ausgebeulte Tür, alles neu lackiert, Sturz eingestellt und diverser Plastikkram im Motorraum und Zierleisten.

Verbuche es als schlechte, persönliche Erfahrung und das du nächstesmal besser aufpasst.

Im Grunde hast ja noch Glück gehabt: der Wagen musste nicht gerichtet oder geschweißt werden - das wären nämlich die Sachen, die hinterher zu Rost führen und einen ärgern (und den Fahrzeugwert deutlich mindern).

Den Wagen hast du günstig geschossen - freue dich an deinen Golf und gehe kein juristisches und finanzielles Abenteuer ein...

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 8. Oktober 2014 um 14:46:47 Uhr:

Die eigentlich von dir gewünschte UNFALLFREIHEIT ist dagegen, wie schon von anderen angemerkt, nicht im Vertrag festgehalten und damit auch nicht einklagbar.

Genau das ist der entscheidende Punkt und damit die Frage des TE vollumfänglich beantwortet.

am 8. Oktober 2014 um 17:19

Zitat:

@florian4396 schrieb am 27. September 2014 um 17:03:39 Uhr:

 

...Ich weis nicht wer den Unfallschaden verursacht hat (1. Besitzer oder 2. Besitzer).

Der Wagen wurde am 27.04.2011 mit einem KM Stand von 55537 in die Werkstatt eingeliefert...

Und 03/2011 wurde er bei einem km-Stand von ca 53t auch schonmal in der Werkstatt angenommen, also hat er vielleicht schon 2 mal einen Schaden gehabt?

Ob das beim 1. oder beim 2. Besitzer war muss sich doch leicht anhand der Fahrzeugpapiere eruieren lassen. Auf wenn war denn zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug zugelassen?

Eine große Rolle spielt das alles allerdings nicht, da dir der Wagen ohnehin nicht als "unfallfrei", sondern mit Seitenschaden verkauft wurde...

Genau. Laut Vertrag ist ein Unfallschaden angegeben.

Der günstige Preis kommt sicherlich durch die Wertminderung, die der Verkäufer dann auch weitergegeben hat. Das ist ziemlich wasserdicht und für den Käufer kein Grund zum Motzen.

Zitat:

@florian4396 schrieb am 8. Oktober 2014 um 12:39:58 Uhr:

habe ich hier mit einem Wort geschrieben, dass der Verkäufer mich irgendwie betrogen hat. ...

In der Überschrift des Threads...

 

Btw., ein fachgerecht instandgesetzter Unfallschaden ist doch perse nicht unbedingt was Schlimmes!?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfallwagen als Unfallfrei vom Privatmann gekauft!