Unfallverursacherin ist sich angeblich nicht sicher, ob sie den Schaden verursacht hat

Hallo zusammen,

vor 2 Tagen bin ich völlig erschöpft nach der Arbeit zu meinem Auto gekommen und sehe an der Windschutzscheibe einen Zettel von der Polizei "... ihr Fahrzeug wurde beschädigt .... bitte melden Sie sich bei der Polizeidienststelle". Daraufhin lief ich um mein Auto herum und entdeckte hinten rechts an der Stoßstangen einige Kratzer. Als ich mich anschließend bei der Polizei erkundigte hieß es, dass den Unfall eine andere Dame verursacht habe. Diese muss wohl hinter mein Auto eingeschert sein, um einem anderem Fahrzeug auszuweichen und beim hinausfahren aus der Lücke am Auto hängen geblieben sein. Sie hatte dies allerdings nicht sofort bemerkt, sondern ihr kam es nur merkwürdig vor, dass ein Fußgänger sie anscheinend ziemlich merkwürdig angeschaute. Ein paar Stunden später fielen ihr vor dem Supermarkt ein paar Kratzer an ihrem NEUEN Auto auf und sie verständigte die Polizei und meinte " sie könnte eventuell ausgerechnet an meinem Auto hängen geblieben sein". Die Polizei fuhr zu meinem Auto und bestätigte, dass der Schaden mit ihrem Schaden übereinstimmte. Soweit so gut.

Ich rief also die Schadensverursacherin an und erkundigte Sie, wie Sie den Schaden abwickeln wolle. Sie meinte, sie würde sich bei ihrer Versicherung melden und mir per Email am selbigen Tag alle notwenigen Daten zukommen lassen. Da ich an dem Tag nichts mehr von ihr hörte, schrieb ich ihr eine SMS. Sie sagte, sie habe den Schaden bei der Versicherung gemeldet, aber diese wollten erst noch einmal prüfen, ob der Schaden überhaupt von ihr käme und dass ich IHR (nicht der Versicherung) doch bitte Bilder von der Sache zukommen lassen solle. Außerdem versuchte sie sich ziemlich aus der Sache rauszureden ... Sie sei sich auf einmal gar nicht sicher, ob sie den Unfall überhaupt verursachte habe und außerdem sei die Straße ja sowieso so viel befahren ... Mir alles kam das sehr suspekt vor und ich meldete mich bei der Versicherung (die zufällig die gleiche ist wie meine). Man sagte mir, dass der Schaden aufgenommen wurde und jetzt erst einmal alles geprüft werden müsste, weil man sich sehr unschlüssig über den Vorgang sei und momentan noch keine Schuld nachgewiesen werden könne. Ich schilderte alles, dass sie sich ja gemeldet habe und die Polizei bereits beide Schäden festgestellt habe - mir wurde nur entgegnet, dass die Polizei dazu gar nicht in der Lage sei, da sie ja keine Sachverständigen sind. Die Dame schrieb mir noch weiterhin Nachrichten - auf einmal hieß, dass sie ja schon vorher Kratzer hatte, auf einmal ist auch eine Zeugin dabei, von der zuvor nie die Rede war etc etc ....

Ich habe noch mal bei der Polizei angerufen und habe nach einem Unfallbericht verlangt, allerdings meinte der Polizist, dass die Sache nur sporadisch aufgenommen wurde (Bilder existieren allerdings) und riet mir wenn die Sache kompliziert wird, dass die Polizei den Schaden richtig aufnehmen würde und ich dann Anzeige gegen Sie wegen Unfallflucht erstatten solle.

JetztKann es sein dass ich auf meinem Schaden sitzen bleibe? Und dass sie jetzt doch versucht den Schaden zu vertuschen (Kratzer wegpolieren, lackieren)? Außerdem ist mir vor einem Jahr schon einmal jemand hinten draufgefahren, was ich nicht habe beheben lassen... allerdings ist der Kratzer seitlich, wo vorher noch nichts war. Durch diesen Schaden wurde auch nur der Lack beschädigt und es ist keine Delle oder ähnliches entstanden.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen 🙂 Tausend Dank und schönen Abend

Beste Antwort im Thema

Was wurde denn von der letzten Sache Mittig gezahlt? Vermutlich komplette Stoßstange inclusiv Lackierung 😉 Daher ist dann die komplette Stoßstange auch defekt gewesen, und defekter als defekt gibts eben nicht. Andersrum gedacht: wäre die Stoßstange bei der letzten Sache mittig doch nicht ganz defekt gewesen, wäre wohl jemand betrogen worden 😉

Grüße
Steini

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dann nimm doch das geld, was du von 1.schaden bekommen hast und repariere deinen wagen halt, und schon stehst du so da als wenn kein schaden vorhanden war.
echt geil solche leute 100 mal ihre schäden abrechnen wollen 🙁

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:11:51 Uhr:


dann nimm doch das geld, was du von 1.schaden bekommen hast und repariere deinen wagen halt, und schon stehst du so da als wenn kein schaden vorhanden war.
echt geil solche leute 100 mal ihre schäden abrechnen wollen 🙁

Und was ist mit dem Abzug der Mehrwertsteuer beim 1. Schaden?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:15:35 Uhr:


Und was ist mit dem Abzug der Mehrwertsteuer beim 1. Schaden?
...

Wenn das noch nicht ewig her ist, dann kann man die Mehrwertsteuer gegen Rechnungsvorlage noch nachfordern.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:11:51 Uhr:


echt geil solche leute 100 mal ihre schäden abrechnen wollen 🙁

Und auch echt geil die Leite, die ihr Hintergrundwissen dazu nutzen jemandem der sich nicht so gut in der Materie auskennt sofort vorsätzlichen Versicherungsbetrug vorzuwerfen.

Sowas ist elelhaft und großkotzig.

Du solltest zumindest den Anstand haben dich bei der TE zu entschuldigen.

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Welche Unterstellung?

Die TE schreibt ja, dass sie es in der Tat so machen möchte!

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:29:59 Uhr:



Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:11:51 Uhr:


echt geil solche leute 100 mal ihre schäden abrechnen wollen 🙁
Und auch echt geil die Leite, die ihr Hintergrundwissen dazu nutzen jemandem der sich nicht so gut in der Materie auskennt sofort vorsätzlichen Versicherungsbetrug vorzuwerfen.

Sowas ist elelhaft und großkotzig.

Du solltest zumindest den Anstand haben dich bei der TE zu entschuldigen.

Zitat:

@audacia schrieb am 13. Oktober 2014 um 00:45:02 Uhr:


Vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂

Aber ist es denn nicht so, dass die Unfallverursacherin bzw. ihre Versicherung den Zustand vor dem Schaden wiederherstellen muss? Von dem vorherigem Unfall war zwar auch die Stoßstange betroffen, allerdings mittig und der jetzige Schaden ist seitlich.

Zitat:

@audacia schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:18:23 Uhr:


Vielen Dank für die zahlreichen, wenn auch größtenteils nicht erfreulichen Antworten

Auch wenn es für andere schwer nachvollziehbar ist: Mein vorheriger Schaden wurde von einem LKW verursacht, der mir im Stauende sage und schreibe 3 mal hinten drauf gefahren ist, allerdings handelt es sich hierbei kaum um Lackschäden sondern vielmehr um eine leicht deformierte Stoßstange. Mich hat das nie sonderlich gestört. Der Schaden der jetzt verursacht wurde stört mich allerdings schon, weils von außen so aussieht, als könnte Frau nicht Auto fahren.

sorry aber

DAS

ist einen Schaden 2 mal abrechnen also..............

wie schon gesagt, hätte sie die Kohle vom1. nich eingesteckt sonder repariert, ok

aber so????????????

und wen mir am Stauende ein lkw 3 mal hinten drauffährt möchte ich nicht wissen wie die stoßstange danach aussieht.
obwohl, wenn ich grad so drüber nachdenke...................................................................
dann gehört dieses märchen hier wohl eher ins reich der fabeln.
wenn ich in den nachrichten sehe wenn nen lkw im stauende irgendwo drauffährt.................................
kann man danach unmöglich noch einen schaden sinnvoll abrechnen

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:47:30 Uhr:


Welche Unterstellung?

Die TE schreibt ja, dass sie es in der Tat so machen möchte!

Wo genau stand das doch gleich. Ich find es einfach nicht.

Aber etwas anderes sagte sie tatsächlich sehr deutlich:

"Es geht mit hier nicht darum die Versicherung abzuzocken, indem ich den Altschaden mitreparieren lass, aber der Gedanke, dass ich, wenn jemand einen Unfall hatte und er diesen fiktiv abrechnen hat lassen, die beschädigten Teile weiter demolieren kann, ohne dass ich dafür zahlen muss, erscheint für mich halt nunmal unfair."

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 13. Oktober 2014 um 18:25:43 Uhr:


sorry aber DAS ist einen Schaden 2 mal abrechnen also..............
wie schon gesagt, hätte sie die Kohle vom1. nich eingesteckt sonder repariert, ok
aber so????????????

Komisch dass dein Zitat genau an der Stelle aufhört, wo die TE sehr deutlich sagt, dass sie genau das nicht vorhat.

Es ist nun mal so, dass man den Schaden nicht nochmals abrechnen lassen kann, wenn der Vorschaden nicht behoben wurde.

Ein Gutachter wird feststellen, ob durch den weiteren Schaden eine zusätzliche Verschlechterung eingetreten ist.

Wenn aber durch den ersten Schaden schon ein Austausch der Stoßstange hätte erfolgen müssen, dann ist das jetzt immer noch gleich der Fall und es hat sich keine weitere Verschlechterung ergeben.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 13. Oktober 2014 um 18:58:09 Uhr:


Es ist nun mal so, dass man den Schaden nicht nochmals abrechnen lassen kann, wenn der Vorschaden nicht behoben wurde.

Ganz genau so ist es. Nur wusste das die TE nicht. Als man ihr es gesagt hat, sagte sie nur, dass sie es unfair findet aber fürs nächste Auto aus ihrem Fehler lernen wird, und nicht mehr fiktiv abrechnet sondern reparieren lässt.

Warum man (nicht du sondern Gunny) ihr Versicherungsbetrug vorwirft, versteh ich nicht wirklich. Gerade hier im Forum scheinen die Experten mal schnell übers Ziel hinauszuschießen mit ihren Vorverurteilungen. Das tut doch nicht wirklich not, oder?

Ich bin ja wirklich erstaunt, welch sensibles Thema ich hier anscheinend angesprochen habe - momentan komme ich mir eher vor wie die Unfallverursacherin vor, die Tatsachen verdreht 🙂 Aber trotzdem vielen Dank an alle sachlichen Antworten.

Vielleicht erscheint für alle anderen folgendes als Genugtuung: Meine momentane Situation ist jetzt so, dass ich
1. einen Schaden mehr an meinem Auto habe als vorher
2. die Versicherung die Spurensicherung der Polizei anerkannt hat und sie eindeutig als Schadensverursacherin identifiziert wurde
3. Sie ungestraft davon kommt, obwohl die Unfallgegnerin sich außerordentlich versucht hat aus der Sache rauszureden (eigentlich wäre es Fahrerflucht, aber da hier untätige Reue mit im Spiel ist und der Schaden ja jetzt kein Schaden mehr ist, hab ich da nun schlechte Chancen)
4. Ich laut Versicherung auf meinem Kostenvoranschlag, der immerhin 50€ gekostet hat, sitzen bleibe
5. Es Probleme gibt, die MwSt beim Altfall geltend zu machen, weil es zu lange her ist
6. Ich eine Menge Papierkram und unnötigen Stress hatte

Und wer mir, nachdem ich so viele Nachteile von der Sache trage, Versicherungsbetrug oder gar Profitgier vorwirft, sollte einfach mal in meiner Haut stecken. Klar hätte ich das vermeiden können, indem ich vorher nicht fiktiv abgerechnet hätte, aber nachher ist man mit Sicherheit immer schlauer. Außerdem bin ich ja wahnsinnig erstaunt, wie gut sich andere mit den Schäden an meinem Auto auskennen -> zur Info der LKW-Schaden war lediglich 1600 € hoch 🙂 der LKW ist NICHT über mein Auto gefahren, sondern hat mich mit Schrittgeschwindigkeit angestupst.... ich kann selbst nicht fassen, dass ich mich gerade hier rechtfertige. Das war nun auch mein letzter Beitrag zu der Sache. Ich wollte niemanden persönlich angreifen, sondern lediglich eine sachliche Auskunft.

Schönen Abend zusammen!

Die Frage bzw. das Thema ist eigentlich ganz einfach: Wurde beim ersten Schaden bereits festgestellt, dass der Stoßfänger derartig beschädigt ist durch den LKW-Anprall, dass ein Austausch gerechtfertigt bzw. erforderlich ist?

Und: Wurde dieser Austausch des Stoßfängers von der damals gegnerischen Versicherung bezahlt?

Wenn ja, dann ist dieser Meinung zuzustimmen (Zitat verkürzt):

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:11:51 Uhr:


dann nimm doch das geld, was du von 1.schaden bekommen hast und repariere deinen wagen halt

Eine Sache kann nun einfach nur einmal zerstört worden sein - und wenn ein weiterer Schädiger auf eine bereits zerstörte (und bereits schon einmal bezahlte) Sache auffährt, dann hat er tatsächlich Glück gehabt - denn die Sache war ja vorher bereits zerstört (und auch vom Zerstörer bezahlt worden).

Nennt man "Überholende Kausalität".

Zitat:

Meine momentane Situation ist jetzt so, dass ich
1. einen Schaden mehr an meinem Auto habe als vorher

Nein - der Schaden war vorher schon da - und er ist auch bereits bezahlt worden (nur eben nicht repariert, da nicht als störend empfunden).

Zitat:

2. die Versicherung die Spurensicherung der Polizei anerkannt hat und sie eindeutig als Schadensverursacherin identifiziert wurde

Klar, aber eben kein weiterer Schaden (siehe oben) eingetreten ist.

Zitat:

3. Sie ungestraft davon kommt, obwohl die Unfallgegnerin sich außerordentlich versucht hat aus der Sache rauszureden (eigentlich wäre es Fahrerflucht, aber da hier untätige Reue mit im Spiel ist und der Schaden ja jetzt kein Schaden mehr ist, hab ich da nun schlechte Chancen)

Zivil- und Strafrecht sind zwei Paar Schuhe.

Ausser es ist mit "bestrafen" gemeint, dass ihr Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet wird.

Sie hat einfach Glück gehabt - ob sie das "verdient" hat, oder nicht, will ich hier nicht beurteilen.

Zitat:

4. Ich laut Versicherung auf meinem Kostenvoranschlag, der immerhin 50€ gekostet hat, sitzen bleibe

Aber von dem nicht reparierten (und bereits bezahlten) Vorschaden hast du doch schon gewusst, oder?

Zitat:

5. Es Probleme gibt, die MwSt beim Altfall geltend zu machen, weil es zu lange her ist

Die Verjährung beträgt insoweit 3 Jahre, beginnend ab Jahresende - wäre also zu prüfen.

Zitat:

6. Ich eine Menge Papierkram und unnötigen Stress hatte

Dies nimmt einem im Schadenfall (leider) niemand ab.

Zitat:

Schönen Abend zusammen!

Wünsche ich ebenfalls.

Zitat:

@audacia schrieb am 13. Oktober 2014 um 23:56:40 Uhr:


Das war nun auch mein letzter Beitrag zu der Sache.

War es wohl doch nicht 😉

Ich hätte noch eine Frage zu der Verjährungsfrist - die gegnerische Versicherung von damals meint nach kurzem Telefonat ich hätte mich dafür unterschrieben, dass ich den Schaden nicht reparieren möchte - jetzt nicht und in Zukunft nicht und gleich dreimal nicht weil der Schaden mittlerweile über 1 Jahr her ist und deshalb würde ich auch keine MwSt erstattet bekommen. Kann das so rechtens sein? Mit meinem Anwalt habe ich jetzt darüber noch nicht gesprochen.

Zitat:

4. Ich laut Versicherung auf meinem Kostenvoranschlag, der immerhin 50€ gekostet hat, sitzen bleibe

Aber von dem nicht reparierten (und bereits bezahlten) Vorschaden hast du doch schon gewusst, oder?

Natürlich habe ich davon gewusst :P ... allerdings war mir nicht klar, dass dabei alle Schäden zusammenzählen und dem netten Geschäftsführer der Autohauses, dem ich explizit erläutert habe, dass das andere ein Altschaden ist, "wohl auch nicht" -> klar hab ich damit jetzt einfach mal Pech gehabt.

Zitat:

3. Sie ungestraft davon kommt, obwohl die Unfallgegnerin sich außerordentlich versucht hat aus der Sache rauszureden (eigentlich wäre es Fahrerflucht, aber da hier untätige Reue mit im Spiel ist und der Schaden ja jetzt kein Schaden mehr ist, hab ich da nun schlechte Chancen)

Zivil- und Strafrecht sind zwei Paar Schuhe.

Mir wurde von beidem abgeraten, sowohl meine Rechtsberatung, als auch die Polizei gaben mir zu verstehen, dass ich dahingehend wenig Chancen und viel Aufwand habe. Oder bist du da vielleicht anderer Meinung?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:27:13 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:15:35 Uhr:


Und was ist mit dem Abzug der Mehrwertsteuer beim 1. Schaden?
...
Wenn das noch nicht ewig her ist, dann kann man die Mehrwertsteuer gegen Rechnungsvorlage noch nachfordern.

Und was wenn doch?

Woher weiß die gegnerische Versicherung eigentlich von einem eventuellen Vorschaden?

Gruß Metalhead

Steht im Eingangspost 😉

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