ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfallschäden von Vorbesitzer

Unfallschäden von Vorbesitzer

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 6:49

Hallo,

um den Versicherungsvertrag abzuschliesen, möchte meine Versicherung möchte wissen, was für Vorschäden mein zu versicherndes Auto hat. (Also ob es Haftpflicht-, Teil-oder Volkaskoschäden waren.) Der Gebrauchtwagenhändler gibt im Vertrag (das Auto habe ich noch nicht) folgendes an: "Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzers: Die Türe links wurde erneuert, die linke Seite wurde nachlackiert."

Wir haben zwar nachgefragt,was das für ein Schaden war, aber er sagte, er wüsste das nicht, nimmt aber an dass es eine Beule oder sowas gewesen wäre, sonst hätte man noch einiges mehr repariert. Ist der Händler verpflichtet, nachzuforschen und mir meine Frage zu beantworten? Ich weiß nämlich nicht, ob es ein Haftpflichtschaden oder sonstiges gewesen ist. Er macht jetzt den Tüv, der Vertrag ist aber unterschrieben und eine Anzahlung wurde gemacht. Und wenn ich das Auto später verkaufen möchte, reicht die Angabe der gemachten Reparaturen vom Händler aus?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

sicher, dass es um Schäden des Fahrzeugs geht und nicht um regulierte Schäden aus deinem bestehenden Vertrag?

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von streifen123

Hallo,

um den Versicherungsvertrag abzuschliesen, möchte meine Versicherung möchte wissen, was für Vorschäden mein zu versicherndes Auto hat. (Also ob es Haftpflicht-, Teil-oder Volkaskoschäden waren.) Der Gebrauchtwagenhändler gibt im Vertrag (das Auto habe ich noch nicht) folgendes an: "Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzers: Die Türe links wurde erneuert, die linke Seite wurde nachlackiert."

Wir haben zwar nachgefragt,was das für ein Schaden war, aber er sagte, er wüsste das nicht, nimmt aber an dass es eine Beule oder sowas gewesen wäre, sonst hätte man noch einiges mehr repariert. Ist der Händler verpflichtet, nachzuforschen und mir meine Frage zu beantworten? Ich weiß nämlich nicht, ob es ein Haftpflichtschaden oder sonstiges gewesen ist. Er macht jetzt den Tüv, der Vertrag ist aber unterschrieben und eine Anzahlung wurde gemacht. Und wenn ich das Auto später verkaufen möchte, reicht die Angabe der gemachten Reparaturen vom Händler aus?

Vielen Dank.

In D gibt es weit über 200 Autovers., such dir einfach eine andere Vers. aus.

sicher, dass es um Schäden des Fahrzeugs geht und nicht um regulierte Schäden aus deinem bestehenden Vertrag?

so eine Frage höre ich bei Antragstellung einer KFZ Versicherung zum ersten mal. Im Schadenfall wird nach Vorschäden gefragt, aber nicht bei Antragstellung. Da geht es um selbst verursachte Schäden, aber nicht um die Schadenhistorie des neuen Gebrauchtwagens.

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

so eine Frage höre ich bei Antragstellung einer KFZ Versicherung zum ersten mal. Im Schadenfall wird nach Vorschäden gefragt, aber nicht bei Antragstellung. Da geht es um selbst verursachte Schäden, aber nicht um die Schadenhistorie des neuen Gebrauchtwagens.

Achso, ja die Idee ist mir auch gekommen, war mir aber nicht sicher. Ich hatte bisher noch nie eine Kfz-Versicherung.

Und wie sieht es aus, wenn ich das Auto irgendwann vielleicht an einen Händler weiterverkaufe? Brauche ich noch mehr Informationen zu den Schäden, oder reichen die oben Genannten? Ich meine ich glaube ja, dass das Auto nur eine Beule abbekommen hat und nichts schlimmeres, sonst hätten wir das bei der Probefahrt bemerkt.

Danke für die Antworten!

Einen Nachweis brauchst du nicht, ist aber hilfreich beim verkauf. Denn entweder der Käufer glaubt dir, so wie du deinem Verkäufer glaubst, oder er kauf einfach das Auto nicht und sucht sich einen Wagen ohne Vorschaden bzw. versucht den Preis zu drücken.

am 25. Juni 2014 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

so eine Frage höre ich bei Antragstellung einer KFZ Versicherung zum ersten mal. Im Schadenfall wird nach Vorschäden gefragt, aber nicht bei Antragstellung. Da geht es um selbst verursachte Schäden, aber nicht um die Schadenhistorie des neuen Gebrauchtwagens.

Dann dürfte es sich um einen Versicherer handeln, der bei Beantragung einer Kaskoversicherung eine Risikoprüfung vornimmt und sich dazu des HIS bedient. Ist zwar noch selten, wird aber in den nächsten Jahren immer mehr werden. Und wenn es so sein sollte, war der Vorschaden weitaus mehr als eine "Beule"

Ja, aber die HIS wird dann halt eben je nach Versicherer mehr oder weniger abgefragt, aber ob im Antrag nach Vorschäden am zu versichernden Auto kommen möchte ich eher mal bezweifeln. Da bleibts wohl ggf. bei der Frage nach Vorschäden des Kunden.

am 25. Juni 2014 um 14:46

@tomtom

Bei den Antragsfragen wird sich sicherlich auch künftig nichts ändern. Wenn aber vor der Policierung das HIS abgefragt wird, kann es durchaus vorkommen, das eine beantragte Kaskoversicherung nicht und nur nach weitergehender Prüfung angenommen wird. Dann könnte es schon schwer werden, für ein Fahrzeug eine Kaskoversicherung zu vereinbaren, welches einmal z.B. als Totalschaden abgerechnet wurde.

Naja, ist doch ok, lieber bei Antragstellung die Diskussion führen als bei der zweiten Totalschadenabwicklung auf die Nase fallen.

Im Endeffekt wird dies immer aus meiner Sicht eine Randerscheinung bleiben, da eine Abfrage bereits bei eVB Erstellung wohl nicht dauerhaft haltbar sein wird. Da gibt's schon genug Ärger mit den Bonitätsgeschichten... Und wenn erst mal eVB mit vorläufiger Deckung für Kasko besteht... wird die Antragsablehnung und Kündigung der vorl. Deckung wohl aus meiner Sicht ein Einzelfall bleiben... hoffe ich zumindest mal...

am 25. Juni 2014 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

so eine Frage höre ich bei Antragstellung einer KFZ Versicherung zum ersten mal. Im Schadenfall wird nach Vorschäden gefragt, aber nicht bei Antragstellung. Da geht es um selbst verursachte Schäden, aber nicht um die Schadenhistorie des neuen Gebrauchtwagens.

Dann dürfte es sich um einen Versicherer handeln, der bei Beantragung einer Kaskoversicherung eine Risikoprüfung vornimmt und sich dazu des HIS bedient. Ist zwar noch selten, wird aber in den nächsten Jahren immer mehr werden. Und wenn es so sein sollte, war der Vorschaden weitaus mehr als eine "Beule"

Auch ich hab davon noch nie gehört und wüsste auch keine versicherungstechnische Verwendung für die Erkenntnis. Warum sollte ich als Zeichnender die Kasko bei einem Vorschaden ablehnen? Macht doch überhaupt keinen Sinn. Ist er repariert läuft alles normal, ist er nicht repariert, gibt es aus meiner Sicht auch keine Probleme. Da mindere ich als Kaskoversicherer sogar mein Risiko, da ja den gleiche Schaden nicht doppelt bezahle .

Zumindest aber eins ist klar. Durch das neue Widerspruchsrecht des Geschädigten bzgl. der His-Meldung ist m.E. die HIS-Datei für Kfz ein aussterbendes Medium.

gruß phaeti

am 25. Juni 2014 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

 

Zumindest aber eins ist klar. Durch das neue Widerspruchsrecht des Geschädigten bzgl. der His-Meldung ist m.E. die HIS-Datei für Kfz ein aussterbendes Medium.

gruß phaeti

Wenn man keine Ahnung hat, wäre es besser, einfach mal die Finger von der Tastatur zu lassen

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Dann dürfte es sich um einen Versicherer handeln, der bei Beantragung einer Kaskoversicherung eine Risikoprüfung vornimmt und sich dazu des HIS bedient. Ist zwar noch selten, wird aber in den nächsten Jahren immer mehr werden. Und wenn es so sein sollte, war der Vorschaden weitaus mehr als eine "Beule"

Auch ich hab davon noch nie gehört und wüsste auch keine versicherungstechnische Verwendung für die Erkenntnis. Warum sollte ich als Zeichnender die Kasko bei einem Vorschaden ablehnen? Macht doch überhaupt keinen Sinn. Ist er repariert läuft alles normal, ist er nicht repariert, gibt es aus meiner Sicht auch keine Probleme. Da mindere ich als Kaskoversicherer sogar mein Risiko, da ja den gleiche Schaden nicht doppelt bezahle .

Zumindest aber eins ist klar. Durch das neue Widerspruchsrecht des Geschädigten bzgl. der His-Meldung ist m.E. die HIS-Datei für Kfz ein aussterbendes Medium.

gruß phaeti

Ja leider, so ist der V. Betrug wesentlich leichter geworden.

Klaus

am 25. Juni 2014 um 20:18

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

 

Zumindest aber eins ist klar. Durch das neue Widerspruchsrecht des Geschädigten bzgl. der His-Meldung ist m.E. die HIS-Datei für Kfz ein aussterbendes Medium.

gruß phaeti

Wenn man keine Ahnung hat, wäre es besser, einfach mal die Finger von der Tastatur zu lassen

warum schreibst Du dann?

aber war ja klar, dass wenn man argumentativ nicht weiter kommt, für sein eigenes ego die leute verbal angehen muss... und wieder einer auf der blockliste..

am 26. Juni 2014 um 4:40

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

warum schreibst Du dann?

aber war ja klar, dass wenn man argumentativ nicht weiter kommt, für sein eigenes ego die leute verbal angehen muss... und wieder einer auf der blockliste..

Da du dich als „Mitarbeiter Kfz-Versicherung im Innendienst“ bezeichnest, könnte ein Leser deines Beitrages auf die Idee kommen, das du recht haben könntest.

Sofern die Voraussetzungen für eine HIS-Meldung vorliegen gibt es kein Recht auf Löschung.

Und bevor du hier weiter Unsinn verbreitest, solltest du dich lieber bei einem Kollegen erkundigen, der sich mit der Materie auch auskennt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfallschäden von Vorbesitzer