Unfallschaden was bekommt der Geschädigte

Moin,

meiner Frau ist jemand ins geparkte Auto gefahren. Schuldfrage ist klar und geklärt.
Es liegt jetzt ein Gutachten vor.

Reparaturkosten : ca. 3.900€
Wiederbeschaffungswert : ca. 4.900€
Restwert: ca. 2.300€
(Alles Bruttoangaben)

Ich habe mal mit der gegnerischen Versicherung gesprochen.
Folgende Varianten sind möglich:
Ich könnte das Auto reparieren lassen und müsste dann die Rechnung einreichen.
Ich könnte das Auszahlen lassen, dann wäre das Wiederbeschaffungswert - Restwert.
Die Versicherung prüft jetzt wie hoch die Summe wäre wenn ich mir das auszahlen lasse.

Frage:
Warum zahlen die nicht die Reparaturkosten natürlich minus Mehrwertsteuer aus?
Ich könnte das ja auch reparieren lassen und dann würde die Versicherung die Reparaturkosten zahlen.

Vielleicht denke ich aber auch falsch und sehe etwas nicht richtig...

VG

B.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@borland123 schrieb am 24. September 2019 um 12:11:27 Uhr:


Moin,

meiner Frau ist jemand ins geparkte Auto gefahren. Schuldfrage ist klar und geklärt.
Es liegt jetzt ein Gutachten vor.

Reparaturkosten : ca. 3.900€
Wiederbeschaffungswert : ca. 4.900€
Restwert: ca. 2.300€
(Alles Bruttoangaben)

Ich habe mal mit der gegnerischen Versicherung gesprochen.
Folgende Varianten sind möglich:
Ich könnte das Auto reparieren lassen und müsste dann die Rechnung einreichen.
Ich könnte das Auszahlen lassen, dann wäre das Wiederbeschaffungswert - Restwert.
Die Versicherung prüft jetzt wie hoch die Summe wäre wenn ich mir das auszahlen lasse.

Frage:
Warum zahlen die nicht die Reparaturkosten natürlich minus Mehrwertsteuer aus?
Ich könnte das ja auch reparieren lassen und dann würde die Versicherung die Reparaturkosten zahlen.

Vielleicht denke ich aber auch falsch und sehe etwas nicht richtig...

VG

B.

Wenn Sie dir die Reparaturkosten iHv 3.900,00 € auszahlen könntest du diese einstreichen und den Unfallwagen dann trotzdem für 2.300,00€ verkaufen. Dann hättest du für einen Wagen der nur 4.900,00 € Wiederbeschaffungswert hat, 6.200 € bekommen. Du hättest also an dem Unfall einen Gewinn gemacht. Sinn des Schadenersatzrechts ist aber deinen Schaden zu ersetzen und nicht dein Vermögen zu vermehren.

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Allerdings ist es so, wie ruessel79 (Edit: und auch gummikuh72) geschrieben hat. Liegen die Reparaturkosten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden unterhalb des WBW, kann fiktiv gemäss den ermittelten Reparaturkosten abgerechnet werden, wenn der Geschädigte das Fahrzeug weiter nutzen möchte (mind. 6 Monate). Es ist nicht erforderlich, dass eine Reparatur auch wirklich durchgeführt wird.

Das kann für den Geschädigten für wahr eine recht lukrative Angelegenheit sein.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 26. September 2019 um 12:33:10 Uhr:


Liegen die Reparaturkosten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden unterhalb des WBW,

Dies ist ein Widerspruch in sich...

Wenn die Reparaturkosten unterhalb des WBW liegen, ist es

kein

wirtschaftlicher Totalschaden!

Zitat:

Das kann für den Geschädigten für wahr eine recht lukrative Angelegenheit sein.

Ein schuldlos erlittener Schaden ist

niemals

lukrativ!

Zitat:

@rrwraith schrieb am 27. September 2019 um 10:24:32 Uhr:



Zitat:

@Catwiezle schrieb am 26. September 2019 um 12:33:10 Uhr:


Liegen die Reparaturkosten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden unterhalb des WBW,

Dies ist ein Widerspruch in sich...
Wenn die Reparaturkosten unterhalb des WBW liegen, ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden!

Die in der Rechtsprechung geltende Definition für einen wirtschaftlichen Totalschaden steht weiter oben. Er liegt vor, wenn die Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwands (WBA) liegen. Der wiederum ist WBW minus Restwert und somit kann ein Wirtschaftlicher Totalschaden bereits bei Reparaturkosten unterhalb des WBW vorliegen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 27. September 2019 um 10:24:32 Uhr:



Zitat:

Das kann für den Geschädigten für wahr eine recht lukrative Angelegenheit sein.


Ein schuldlos erlittener Schaden ist niemals lukrativ!

In diesem Fall und in manch anderen Fällen kann es sehr wohl lukrativ sein. Netto - Reparaturkosten kassieren, billig provisorisch instandsetzen (lassen), nach 6 Monaten verkaufen, locker 1000 € plus gemacht. Es gibt auch Personen, die sich darauf spezialisiert haben mit solchen Schäden Geld zu verdienen.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 27. September 2019 um 10:57:57 Uhr:


Die in der Rechtsprechung geltende Definition für einen wirtschaftlichen Totalschaden steht weiter oben. Er liegt vor, wenn die Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwands (WBA) liegen. Der wiederum ist WBW minus Restwert und somit kann ein Wirtschaftlicher Totalschaden bereits bei Reparaturkosten unterhalb des WBW vorliegen.

Auch hier gilt, etwas Falsches wird nicht richtig, nur weil man es permanent wiederholt.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten zuzüglich evtl. Wertminderung den WBW überschreiten.

Eine

"Abrechnung auf Totalschadenbasis"

wird dann vorgenommen, wenn die RK höher als WBA sind

und

der RW zeitnah realisiert wird.

Zitat:

In diesem Fall und in manch anderen Fällen kann es sehr wohl lukrativ sein. Netto - Reparaturkosten kassieren, billig provisorisch instandsetzen (lassen), nach 6 Monaten verkaufen, locker 1000 € plus gemacht. Es gibt auch Personen, die sich darauf spezialisiert haben mit solchen Schäden Geld zu verdienen.

Das funktioniert ausschließlich in der Fantasie oder wenn betrügerische Komponenten hinzukommen...

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Auch wenn manchen hier im Forum die fiktive Abrechnung ein Dorn im Auge ist - einen "normalen" Geschädigten sollte man jetzt wirklich nicht gedanklich in die Nähe von Autobumsern bringen.
Das zeugt MMn von schweren Defiziten.

Ich möchte den TE oder andere Geschädigte, die diese Regelung nutzen, keinesfalls gedanklich in die Nähe von Autobumsern bringen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass die Aussage, dass ein erlittener Schaden niemals lukrativ sein kann, falsch ist. Mir ist die fiktive Abrechnung auch keineswegs ein Dorn im Auge. Ich selber habe sie schon mehrmals genutzt und bin dabei gewiss njcht auf einem Schaden sitzen geblieben. Möge sich das jeder selber mal genau im stillen Kämmerlein durchrechnen.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 27. September 2019 um 12:00:13 Uhr:


Möge sich das jeder selber mal genau im stillen Kämmerlein durchrechnen.

Jeder, der die Grundrechenarten und die Prozentrechnung einigermaßen beherrscht, wird zu dem Ergebnis kommen, dass ein Gewinn nicht möglich ist, wenn vom erlittenen Schaden maximal 84 % erstattet werden!
Experten sprechen hier von Verlust...

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 27. September 2019 um 12:00:13 Uhr:


Ich möchte den TE oder andere Geschädigte, die diese Regelung nutzen, keinesfalls gedanklich in die Nähe von Autobumsern bringen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass die Aussage, dass ein erlittener Schaden niemals lukrativ sein kann, falsch ist. ...

Aber genau das hast du aber mMn mit deinem vorangegangenen Post getan - keine Ahnung ob absichtlich oder leichtfertig.

Zitat:

In diesem Fall und in manch anderen Fällen kann es sehr wohl lukrativ sein. Netto - Reparaturkosten kassieren, billig provisorisch instandsetzen (lassen), nach 6 Monaten verkaufen, locker 1000 € plus gemacht. Es gibt auch Personen, die sich darauf spezialisiert haben mit solchen Schäden Geld zu verdienen.

Das war leichtfertig, sorry, war nicht so gemeint aber ich sehe ein, dass das durchaus so verstanden werden kann.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 27. September 2019 um 12:12:02 Uhr:



Zitat:

@Catwiezle schrieb am 27. September 2019 um 12:00:13 Uhr:


Möge sich das jeder selber mal genau im stillen Kämmerlein durchrechnen.

Jeder, der die Grundrechenarten und die Prozentrechnung einigermaßen beherrscht, wird zu dem Ergebnis kommen, dass ein Gewinn nicht möglich ist, wenn vom erlittenen Schaden maximal 84 % erstattet werden!
Experten sprechen hier von Verlust...

Du unterschlägst den Restwert des Fahrzeugs in deiner Rechnung. Reparaturkosten (netto) plus Restwert liegen deutlich über WBW.
Experten sprechen dann von Gewinn ....

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 27. September 2019 um 12:41:03 Uhr:


Das war leichtfertig, sorry, war nicht so gemeint aber ich sehe ein, dass das durchaus so verstanden werden kann.

Dafür mal ein Danke

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 27. September 2019 um 12:43:10 Uhr:


Du unterschlägst den Restwert des Fahrzeugs in deiner Rechnung. Reparaturkosten (netto) plus Restwert liegen deutlich über WBW.
Experten sprechen dann von Gewinn ....

Für Dich scheint das Begreifen komplexer Zusammenhänge schwierig zu sein.
Wenn auf Reparaturkostenbasis abgerechnet wird, hat der RW keine Relevanz.
Denn wenn dieser realisiert wird, sind wir wieder bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis.

Für den Geschädigten hat der Restwert durchaus Relevanz, denn wenn der RW erst nach 6 Monaten realisiert wird, gibt es keine Abrechnung auf Totalschadensbasis. Solltest du eigentlich wissen.

Nach 6 Monaten wird aber nun mal kein Restwert mehr realisiert.
Solange gelten keine festgelegten Restwertangebote.

Nach 6 Monaten gibt es höchstens den ganz normalen Verkauf eines Gebrauchtwagens der irgendwann mal einen Unfall hatte - mit allen Mühen und Risiken des Verkäufers.
Und ob der Erlös dann viel oder wenig ist liegt am Geschick des Verkäufers.

Also wenn mir einer anböte, er fährt mir jetzt hinten druff, macht nen Schaden von 4000.- , gibt mir 3300.- und mein Auto hat jetzt noch 2000.- Restwert, hieße das:
Ich hätte 1300.- Gewinn gemacht!
Ehrlich: ich würde dankend ablehnen!

@Catwiezle und andere: gibts hier jemand der auf so ein Angebot eingehen und das Gut finden würde?

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