Unfallschaden

Mercedes E-Klasse W124

Hallo,
melde mich mal wieder mit einem Problem!
Habe vor kurzem mein Auto gekauft als unfallfrei,und heute der Schock!
Unter meiner vorderen Stosstange ist der Querträger eingedrückt!
Voller Schreck bin ich dann zum Gutachter gefahren der das Auto genaustens untersucht hatte!
Er kam zum Ergebnis das er an vier verschiedenen Stellen ausgebessert und nach lackiert wurde!
Meine Frage ist jetzt:wie gehe ich am besten gegen den Verkäufer vor?
Hat jemand vielleicht so ein Erlebnis gehabt?
Ich bin TOTAL entäuscht und stinksauer!
Gruss
Brane

19 Antworten

Hallo,

ich würde Spachteln und Darüberlackieren durchaus als ordentliche Reparatur ansehen. Was willst Du denn machen, die Teile gegen Neue tauschen ?

Ohne Spachtel bekommst Du auf den alten Teilen nie eine vernünftige Lackschicht hin.

Grüße

Michael

Moin,
In der heutigen Rechtsprechung gilt jeder Schaden, der auf äußere Einwirkung entstanden ist als
UNFALL. Und zwar ab einer Höhe von ca. 700 Euro.
weil heutzutage auch noch die sog. Beweislastumkehr ( 6 Monate) gilt, versuchen sich die Händler natürlich auch mit allen Tricks davor zu drücken. Im Übrigen ist es dem Richter völlig egal, ob der Verkäufer (gewerblich) von einem "Unfall" wusste, oder nicht. Spielt absolut keine Geige, der Händler ist auf jedenfall dran.
weil das so ist, wird die Unfallfreiheit eigentlich nicht mehr garantiert....so kommen dann die Dinge zustande, dass auf einmal ein Zeuge dabei war, der es mitbekommen hat, das der Händler dir das gesagt hat.
Insbesondere ist es dann die Frage , ob die neue Gesetzgebung dem Kunden wirklich hilft. Im Endeffekt muss man sich ja auch im klaren darüber sein, das der Händler auch etwas verdienen muss, bei den heutigen Autos ist es schon sehr schwierig einen Unfall (700 Euro) genau zu lokalisieren. Und wenn der Schaden dann noch "perfekt" repariert ist, ist es ja eigentlich besser als neu... da "Handarbeit".
Wenn wir jetzt ab Oktiober die neuen Briefe (A4 / nur 2 Besitzereinträge) bekommen, wird die ganze Sache ja noch schlimmer....Wie soll dann ein Händler zum Beispiel herausbekommen, ob der Wagen in erster Hand als Mietwagen gelaufen hat???
Geht gar nicht!!!!
Er muss es aber angeben, sonst kann der Kunde wandeln usw.
Also wird am Ende der Kunde dieses bezahlen (durch Aufschlag)
Und das neue Auto wird wieder ein bischen teurer.
Und die neuen Briefe gibt es für jedes Auto, wenn eine Änderung im Brief von nöten ist...z. B. Eintragungen, Besitzumschreibungen usw.
Es wird für die "Betrüger" unter uns eigentlich wesentlich leichter...
Vielleicht will unsere Regierung ja den Markt ankurbeln damit

das mit den briefen ist hoffentlich erst ab oktober, will meinen alten schon noch behalten !!!
wie ist des dann mit an- und abmelden ?!? da bekomme ich dann aber keinen neuen, oder ?!?

was unfallschäden allgemein angeht, bei ner guten reparatur hats meist den vorteil das steinschläge, kratzer etc. auch gleich ausgebessert wurden. und wenn ich ehrlich bin, auf meienr fahreseite stimmen die spalt mase der Beplankung auch nitch genau mit denen auf der Fahreseite überein, aber es passt alle, ist halt so.... klar, als penibler besitzer störts, aber lohnt es sich, sich an sowas zu stören ?!?

der händler hats eh schwer, Mobile, Scout etc..... er soll aber verkaufen und davon leben ?!? ich habe auch mal einen scorpio als unfallfrei gekauft, jedoch hatte er mal einnen frontschaden (spaltmaß kotflügel vorderen türe hat nicht mehr gestimmt), ist mir damals (vor 5jahren) aber erst aufgefallen als zwei sochen später die klima nichts tun wollte...., naja, mit knick in der leitung konnte auch ncihts gehen, dann mal penibel higeguckt und, ehm danke. Der Händler hat aber die klima repariert (kostenlos) den kaufpreis um 200DM gesenkt und gemeint, somit sei der nächste TÜV in zwei jahren bei ihm bezahlt. also eigentlich.... geben und nehmen. ob er nun davon wusste oder nicht, weiß ich nicht, mir eigentlich auch egal........... ändern kann ioh eh nicht viel 🙁

@ Brane,

prinzipell ist Jedem der gewerblich mit Autos handelt zu zumuten, diese auch fachgerecht auf Schäden zu untersuchen. Er ist aufgrund der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verpflichtet, solche Mängel zu beheben oder diese dem Käufer in angemessener Form mitzuteilen.
Wenn Dein Anwalt ein bisschen auf Draht ist, holt er Dir über einen "Schadens-Ersatzanspruch" ein paar schöne Euros zurück.

Also, viel Erfolg
Gruß Stroke

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... wäre vor 1 Woche auch bald einem Händler auf dem Leim gegangen, der am Tel. sagte, dass der Wagen (280 TE) unfallfrei wäre. Erst nach der Besichtigung in Esslingen (ca. 300 km von mir zu Hause entfernt) und nachdem ich mit meinen halbblinden Hamsteraugen sah, dass bei der Heckklappe das Spaltmaß nicht mehr stimmte und den Händler k o n k r e t darauf ansprach faselte er etwas von leichtem Blechschaden, das etwas von MB-Agentur drinstand.
So etwas hat schon kriminelle Energie und ich überlege mir, wie solchen Typen das Handwerk gelegt werden kann. Ich probier's mal beim Ordnungsamt.

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