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Unfallschaden Mietwohnmobil, Kaution weg. Gegenangebot o.ä. mögl. ?

Grüzi!

So, jetzt ist es uns das erste Mal passiert: In Narbonne eine Radverblendung, Blinker und Stoßstange unseres Mietmobils kaputt gefahren.
D. h. die Kaution für das Mietmobiel von 1000,-- €uro ist erstmal weg.

Meine Frage: Weiß jemand, wie die rechtliche Situation aussieht? Der Vermieter will mir gar kein Angebot erstellen! Er meint, er müßte mir nur eine Rechnung über die Kaution erstellen! Stimmt das?
Und: Habe ich kein Recht, mir ein Angebot einer anderen Fachwerkstatt machen zu lassen und u. U. den Auftrag dort zu vergeben?
Es kann doch nicht sein, dass ich so ausgeliefert bin, oder doch???

Liebe Grüße,
Tom

6 Antworten

Moin,
was steht in deinem Mietvertrag? Dort ist klar definiert, welche Kosten der Mietnehmer in einem Schadensfall zu tragen hat (Selbstbstbeteiligung). Der Vermieter kann erstmal die Kaution behalten, bis die genaue Schadenshöhe feststeht. Er ist aber verpflichtet genau abzurechnen.
Gruß Alexander

Zitat:

Original geschrieben von justdoittom


Grüzi!

So, jetzt ist es uns das erste Mal passiert: In Narbonne eine Radverblendung, Blinker und Stoßstange unseres Mietmobils kaputt gefahren.
D. h. die Kaution für das Mietmobiel von 1000,-- €uro ist erstmal weg.

Meine Frage: Weiß jemand, wie die rechtliche Situation aussieht? Der Vermieter will mir gar kein Angebot erstellen! Er meint, er müßte mir nur eine Rechnung über die Kaution erstellen! Stimmt das?
Und: Habe ich kein Recht, mir ein Angebot einer anderen Fachwerkstatt machen zu lassen und u. U. den Auftrag dort zu vergeben?
Es kann doch nicht sein, dass ich so ausgeliefert bin, oder doch???

Liebe Grüße,
Tom

Hallo Tom,

die Kaution ist nicht zu verwechseln mit einer Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung.

Ich vermute, daß eine Kaution in Höhe von 1.000,- € gezahlt wurde und eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von ebenfalls 1.000,- € vereinbart wurde.

Wenn dem so ist, dann kommt es auf die Schadenhöhe an.
Dazu kann ich nur Vermutungen anstellen, weil weder Fotos vorliegen noch sonstige Angaben zum Fahrzeug gemacht wurden.
Die Radverblendung und ein Blinkerglas sind sicherlich nicht so teuer, wenn in den Bereichen nicht noch weitere Teile mitbeschädigt wurden.
Bei einer Stoßstange sieht das aber schon anders aus. Die muß ggf. erneuert werden und das kann dann incl. Material, Lackierung und Montagekosten leicht die 1.000er Marke überschreiten.

Meiner Meinung nach hat der Vermieter aber eine Reparaturrechnung oder einen Kostenvoranschlag vorzulegen, den er ja auch gegenüber der Versicherung benötigt, woraus erkennbar sein muß, daß die Reparaturkosten die Selbstbeteiligung übersteigen, wenn er diese in voller Höhe einfordern bzw. mit der Kaution verrechnen will.

Glaube aber, daß der entstandene Schaden über 1.000,- € liegt und würde mir daher keine großen Hoffnungen machen.

Alles unverbindlich und ohne Gewähr.

Liebe Grüße

Danke soweit schon mal für die Infos!
Ja, es ist so, die Kaution ist gleich der Selbstbeteiligung. Ich denke auch, dass ich wenig Aussicht darauf habe, dass die Kosten unter 1000,-- €uro bleiben.
Ich bin schon mal froh, dass Ihr das auch so seht, dass ich doch zumindest Anspruch auf ein ordentliches Angebot habe. Nur so vom Prinzip. Ich möchte doch wissen, wo mein Geld bleibt (auch wenn vielleicht die Azubi-Stunden als Meister-Stunden abgerechnet werden...).
Ob ich darauf beharren sollte, dass ich mir ein Gegenangebot einholen möchte? Was natürlich schwierig genug ist, wenn das Fahrzeug nä. Woche wieder vermietet werden soll, das verstehe ich wohl.
Hat jmd. eine Idee, wie die Rechtsprechung aussieht, bzw. wo man im Internet mal schauen könnte...
Grüße,
Tom

Zitat:

Original geschrieben von justdoittom


Danke soweit schon mal für die Infos!
Ja, es ist so, die Kaution ist gleich der Selbstbeteiligung. Ich denke auch, dass ich wenig Aussicht darauf habe, dass die Kosten unter 1000,-- €uro bleiben.
Ich bin schon mal froh, dass Ihr das auch so seht, dass ich doch zumindest Anspruch auf ein ordentliches Angebot habe. Nur so vom Prinzip. Ich möchte doch wissen, wo mein Geld bleibt (auch wenn vielleicht die Azubi-Stunden als Meister-Stunden abgerechnet werden...).
Ob ich darauf beharren sollte, dass ich mir ein Gegenangebot einholen möchte? Was natürlich schwierig genug ist, wenn das Fahrzeug nä. Woche wieder vermietet werden soll, das verstehe ich wohl.
Hat jmd. eine Idee, wie die Rechtsprechung aussieht, bzw. wo man im Internet mal schauen könnte...
Grüße,
Tom

Im Kasko-Schadenfall gibt es Unterschiede zum Haftpflicht-Schadenfall.

Die Kasko-Versicherung bestimmt, ob zur Regulierung ein Kostenvoranschlag genügt oder ein Sachverständiger hinzugezogen werden soll, den dann die Versicherung bestimmt oder entsendet. Die Versicherung achtet schon darauf, daß die Kosten nicht überhöht abgerechnet werden. Außerdem ist nicht eindeutig, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt.

Denke, daß kein Anspruch auf ein Gegenangebot besteht es sei denn, daß die Rechnung eindeutig überhöht ausfallen sollte.

Ein Kostenvoranschlag ist auch nicht unbedingt kostenlos, d. h. wenn man einen Kostenvoranschlag einholt und dann nicht den Ersteller des Kostenvoranschlags beauftragt ist es möglich, daß dieser sich den Aufwand bezahlen läßt.

Würde beim nächsten mal überlegen und nachfragen, ob der Selbstbehalt reduziert werden kann, was natürlich Zusatzkosten bedeutet, soweit es überhaupt angeboten wird.

Ich würde in diesem Fall keine weiteren Überlegungen anstellen, da es sich, wenn überhaupt, um einen geringen Betrag handeln wird über den wir reden.

Shit happens, daher zahlen und abhaken.

Natürlich wieder alles ohne Gewähr.

Liebe Grüße

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So was blödes ist mir auch schon passiert. Erst in Spanien gegen ein PKW Abdach gefahren und halben Alkoven aufgerissen, anschliessend kommt uns ein Steinlaster in Portugal entgegen und wir haben den Kieselstein in der Scheibe sitzen (50 cm langer Riss) tja. Dann ist uns beim Supermarkt noch einer drangefahren und die Stoßstange war mehr oder weniger innner Mäse. Dabei war das Wohnmobil absolut Werksneu 🙁 . Kaution von 1000 Euro weg und 80 Euro pro Tag bezahlt. Manchmal fragt man sich, warum der Wohnmobilvermieter keine Vollkasko abgeschlossen hat, wo die Miete doch so hoch ist...

Man kanns nicht ändern - War auf alle Fälle ein Teurer Urlaub

Danke, Danke für die Infos. So machen wir das. Mund abwischen und weiter. Das Angebot werde ich nur so zum Spaß und weil es sich m. E. so gehört, einfordern. Grüße!
P.S.: Vor 2 Jahren habe ich mal versucht eine Versicherung zu finden, die mich gg Bares von der Selbstbeteiligung erlöst.... - habe ich nicht gefunden (für ein Mietmobil).

@inkara: Ich denke, das Womo war Vollkasko versichert und die die Summe war die Selbstbeteiligung... Da kannste´ nichts gegen machen... Zumindest habt ihr sie "voll ausgeschöpft". 😛. Was eine Geschichte, Himmel die Berge! Tja, kann passieren. Grüße!

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