Unfallrechte

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Hallo liebe Forumgemeinde, folgendes ist mir passiert, ich habe heute Nachmittag aufm Heimweg nen Radfahrer umgenietet! Dem Kerl geht bis auf Prellungen ganz gut, liegt aber im KH, weiteres weiß ich nicht! Mein Auto zwar ziemlich kaputt, aber das bekomme ich schon hin!

Der Polizist sagte, das der Radfahrer mir die Vorfahrt genommen hätte und ich somit keine Schuld habe, außer ich wäre zu schnell gefahren, das wollte er noch ermitteln...

Durch einen Blick auf seinen Zettel weiss ich Bremsspur links 14,85 Meter und rechts 9,90 Meter! Da ich selber nicht mehr weiss wie schnell ich gefahren bin...würde mich mal interessieren ob jemand weiss wie ich das Berechnen kann!! Die Strasse war trocken und die Reifen gerade 4000km!

Was muss ich nun als nächstes machen und wer bezahlt mein Auddo?? Habe ja nur Haftpflicht!

Danke schon mal
MFG
Schueddi

9 Antworten

Hallo,

die Bremsspur hört sich schon relativ kurz an. Was war denn erlaubt?

Ansonsten würde ich mal n Gutachten machen lassen (bei ner Werkstatt fragen oder so, die lassen dann den Gutachter kommen). Wenn die Versicherung des schuldigen Radfahrers das macht kann die festgestellte Schadenshöhe evtl. geringer ausfallen.

Bezahlen muss das Gutachten die Versicherung des Radfahrers, genauso wie den darin festgesetzten Schaden. Das ist der Betrag der für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nötig ist. Hat dein Auto nen totalschaden, bekommst du "Wiederbeschaffungswert minus Restwert". Das alles natürlich nur wenn der Radfahrer schuld ist.

Wenn du denkst -deutlich- zu schnell unterwegs gewesen zu sein würde ich erstmal abwarten. Bekommst du die Schuld zugesprochen, zahlt dir (mit Haftpflichtversicherung) niemand was.

Mahlzeit!! Also danke für die schnelle Antwort ! Erlaubt war 50 km/h und ich meine ich bin so 55-60km/h laut Tacho gefahren, bin mir nicht sicher, der Polizist meinte bin wohl um die 50km/h gewesen, meinte wäre ich schneller würde ich Mitschuld bekommen....aber ich meinte er muss den Bremsweg in seiner Tabelle aufm Revier abgleichen und weiss dann wie schnell ich war. Dann schickt er den Kram an Staatsanwalt und der meldet sich dann bei mir......soll ich nun warten bis der Staatsanwalt sich meldet..die Schuldfrage klären und dann den Typ Anzeigen wegen meinem Auto?? Werde morgen mal mit meiner Versicherung sprechen und dann anfangen mein Wagen zu reparieren, weil ich den so schnell wie möglich brauche...und wenn ich nu inne Werkstatt gehe und doch noch Schuld bekomme...müsste ich ja richtig dick bezahlen..nää hoffe seine Versicherung akzeptiert dann meine Rechnungen.....

MFG
Schueddi

selbst den wagen zu reparieren wäre ich vorsichtig! halte erstmal rücksprache mit der polizei, ob sie noch was an dem fz einsehen müssten.....bzw. lass ein gutachten erstellen, weil die gegnierische versicherung muss die rechnungen von dir nicht akzeptiren...und photos machen!

Nagut, dann geh ich morgen mal zu der Polizei...was kostet denn so ein Gutachten, habe keine Lust das anzufertigen, da dick Kohle für zu bezahlen und letzt endlich muss ich dann doch mein Auddo selbstbezahlen...

MFG
Schueddi

Zitat:

Original geschrieben von schuett-master


Nagut, dann geh ich morgen mal zu der Polizei...was kostet denn so ein Gutachten, habe keine Lust das anzufertigen, da dick Kohle für zu bezahlen und letzt endlich muss ich dann doch mein Auddo selbstbezahlen...

MFG
Schueddi

Du kannst das Auto auch unverändert stehen lassen bis die Schuldfrage geklärt ist. Dann das Gutachten machen, danach reparieren.

Ob es irgendwie negative Konsequenen hast wenn du mit dem Gutachten wartest kann ich dir nicht beantworten, ist aber denkbar.

Das Honorar für den Gutachter hängt von der Schadenshöhe und dem Spaßfaktor ab. Bei meinem Audi 80 (Schadenshöhe 850 eu -> Totalschaden) waren das 140 Euro, Fotos, Anfahrt und aller Kram schon inbegriffen.

Mach's doch einfach mal auf gut Glück. Immerhin hat er dir die Vorfahrt genommen, im schlimmsten Fall kann's bei dir also nur ne geringe Teilschuld werden. Zumal der Polizist deiner Aussage nach ja auch grobe 50 geschätzt hat.

Lass das Auto doch stehen bis alles OK ist, wenn der Radfahrer schuld war bekommst du sogar noch ausfall gezahlt 🙂 habe damals sogar noch nen Mietwagen gezahlt bekommen .

mfg

Was man mit google alles findet 😉

Zitat:

Kollisionsgeschwindigkeit


Die häufig an den Sachverständigen gestellte Frage ist die nach der Geschwindigkeit. Dabei unterscheiden wir u.a. Ausgangsgeschwindigkeit und Kollisionsgeschwindigkeit. Weitere Begriffe, die häufig auftauchen, sind Relativ- oder Differenzgeschwindigkeit, Bremsausgangsgeschwindigkeit und auch Energie- äquivalente - Geschwindigkeit kurz EES (energie equivalent speed).

Ausgangsgeschwindigkeit
Am einfachsten lässt sich die Geschwindigkeit berechnen, wenn ein Fahrzeug am Ende einer Blockierspur steht, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist. Die Geschwindigkeit Vo ergibt sich dann aus der Bremsverzögerung a und der Spurlänge s. Die Formel lautet:

Vo = √(2×a×s)

Um die Geschwindigkeit zu ermitteln, muss man also "nur noch" die Verzögerung des Fahrzeugs kennen. Wenn kein Bremsversuch durchgeführt wird, ist eine Bandbreite ansetzen. Die Verzögerung ist u.a. abhängig vom Fahrbahnbelag (Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster, Gras, lockerer Sand) und vom Zustand der Fahrbahn (trocken, nass, verschmutzt, vereist). Hat ein Pkw z.B. eine Spur von 15 m gezeichnet, fuhr er - bei einer Verzögerung von 7 m/s² - zu Beginn der Spurzeichnung mit etwa 50 km/h.

Etwas komplizierter wird es, wenn man die Ausgangsgeschwindigkeit für den Fall berechnen will, bei dem das Fahrzeug bremsend noch mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt. Keinesfalls kann man die Kollisionsgeschwindigkeit und die Geschwindigkeit aus der Spurlänge einfach addieren! Prallt der oben beschriebene Pkw nach 15 m Bremsspur noch mit 50 km/h gegen einen anderen Pkw, dann war er vorher nicht 100 km/h schnell! Die Geschwindigkeit, bei der die Spuren anfangen, lag nur bei ca. 70 km/h. Der quadratische Zusammenhang wird durch folgende Formel beschrieben:

Vo = √(Vk² + 2×a×s)

Wichtig ist hier, dass bei der Berechnung nur der Teil der Spur berücksichtigt wird, der vor dem Anprall entstanden ist. Normalerweise steht ein Pkw nicht gleich an der Stelle, an der er mit dem anderen Fahrzeug zusammengestoßen ist. Er rutscht bremsend noch ein Stück weiter und zeichnet dabei weiter Spuren. Diese Strecke ist für die Berechnung der Geschwindigkeit nicht zu berücksichtigen.

Bei heute gängigen Fahrzeugen blockieren in aller Regel zuerst die Vorderräder. Von daher ist es nicht zulässig, von der Spurlänge noch den Radstand abzuziehen, wie es manchmal noch gemacht wird. Das ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen notwendig.

Die Geschwindigkeitsberechnung auf Basis der Blockierspuren ist jedoch oft gar nicht möglich, da immer mehr Fahrzeuge mit ABS ausgerüstet sind, und es nur noch selten Blockierspuren gibt. Manchmal kann man noch unmittelbar nach dem Unfall die sogenannten Regelspuren erkennen. Diese sind aber bereits kurze Zeit später nicht mehr zu finden oder nicht mehr eindeutig zuzuordnen.

Werden Spuren nicht fotografiert oder vermessen, kann der Sachverständige keine vernünftigen Berechnungen durchführen. Auch die mitunter angewandte Methode, die Länge der Bremsung aus der Dauer des Bremsgeräusches abzuschätzen, kann nicht als seriös bezeichnet werden. Wer kann schon genau angeben, wie lange vor dem Knall (also dem Unfall) ein Bremsenquietschen zu hören war. Schätzt man die Länge des Bremsgeräusches z.B. auf eine halbe Sekunde, wird aus einer Kollisionsgeschwindigkeit von 30 km/h eine Ausgangsgeschwindigkeit von etwa 43 km/h. War das Bremsgeräusch mutmaßlich eine Sekunde lang zu hören, ergibt sich bereits eine Ausgangsgeschwindigkeit von 55 km/h!

Kollisionsgeschwindigkeit
Kollisionsgeschwindigkeiten werden auf verschiedenen Wegen ermittelt. Am Besten sind die Voraussetzungen, wenn eine aussagefähige Unfallskizze vorliegt oder Fotos angefertigt wurden. Der Sachverständige kann dann ermitteln, wie sich die Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß bewegt haben. Aus einer Reihe physikalischer Gesetzmäßigkeiten (Impulssatz, Drallsatz, Energiesatz) lässt sich die Kollisionsgeschwindigkeit ableiten. Für diese Art der Berechnung, die auch als Rückwärtsrechnung bezeichnet wird, werden in den meisten Fällen Computerprogramme eingesetzt, die die Lösung grafisch darstellen.

Andere Computerprogramme bieten die Möglichkeit, mittels Simulation in einer Vorwärtsrechnung die Kollisionsgeschwindigkeit einzugrenzen. Dabei werden die Fahrzeuge im Programm so positioniert, wie sie zusammengestoßen sind. Anschließend werden dann die Kollisionsgeschwindigkeiten vorgegeben und variiert. Zusätzlich können noch zahlreiche weitere Parameter eingegeben werden. Es wird dann geprüft, ob die vom Computerprogramm berechnete Bewegung des Fahrzeugs mit der tatsächlichen Bewegung übereinstimmt. Die physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die bei der Vorwärtsrechnung angewendet werden sind in der Regel die gleichen wie bei der Rückwärtsrechnung.

Leider liegen häufig jedoch keine, nur wenige oder keine verlässlichen Informationen über die Endstellungen der Fahrzeuge vor. Man muss dann die Kollisionsgeschwindigkeit an Hand der Beschädigungen eingrenzen. Zwar wird man in der Regel keinen Versuch finden, der sich 1:1 auf den Unfall übertragen lässt. Häufig kann aber die Kollisionsgeschwindigkeit sehr gut eingegrenzt werden. Unfallanalyse Berlin kann dazu auf eine umfangreiche Datenbank zurückgreifen.

Danke, das klingt ja als ob ich nicht zu schnell war!
War eben bei der Polizei und die sagte der Typ ist aus dem Krankenhaus raus und es geht ihm gut. Leider hat er keine Private Haftpflichtversicherung und ist auch sonst nicht gut betucht. Wenn er seine Schuld nicht einsicht und mir freiwillig Geld gibt, muss ich das alles selber tragen! So die Polizei...

Kann es sein, das wenn mir jemand vors Auto springt , das ich das selber bezahlen muss?? Wo ist das denn bitte logisch??

MFG
Schueddi

*ot*

tja...das ist das problem, was wir in deutschland haben!

ist genauso, wie wenn du eine wohnung vermietest, und die mieter nicht zahlen, da haste auch keine möglichkeit dagegen vorzugehen, und wenn, dauert dies sehr sehr lange....und gehtste dann bei denen in die wohnung (dein eigens haus) bekommste noch einen wegen hausfriedensbruch aufgebrummt.....

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