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Unfallgegner glauben oder nicht?

Themenstarteram 31. Dezember 2018 um 11:29

Hallo,

Mein Mann hatte vor fast 4 Wochen (4.12) einen Unfall. Sein Auto war geparkt und eine Dame hat ihn mit ihrem Auto gestreift. Man sieht vorne einen ganz ordentlichen Blechschaden bei unserem Auto, sowie auch bei ihrem Auto bzw. Dem ihrer Mutter. Sie hat alles zugegeben und meinem Mann auch unterschrieben dass sie schuld hat. Dann hat sie es ihrer Versicherung gemeldet, die sich daraufhin allerdings nicht bei uns meldeten. Vor Weihnachten habe ich dort angerufen und nachgefragt, worauf es hieß, dass man der Dame bereits eine weitere Aufforderung geschickt hat, sich nochmals zu melden. Ich hab der Versicherung (Adac Versicherung) unsere Daten und sendete Fotos unseres beschädigten Autos zu mit der Bitte, dass sich endlich gekümmert wird, da der Unfall schon 3 Wochen zu dieser Zeit her war. Die Dame am Telefon meinte dass sich ein Sachverständiger bei uns melden wird, dies aber durch die Feiertage etwas dauern könnte. Heute bekam mein Mann nun einen Anruf der Unfallverursacherin, die meinte, es wäre ein Brief ihrer Versicherung gekommen, dass sie leider unsere Daten verloren hätten und nicht mehr die Unterlagen auffinden könnten und die Dame Ihnen doch bitte nochmals unsere Daten per Post zusenden solle. Für mich hört sich das sehr unglaubwürdig an, da die Versicherung mittlerweile durch unseren Anruf auch unsere Nummer, sowie Mail Adresse hat und sich mit uns in Verbindung setzen könnte. Was meint ihr? Und Vorsllem wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich überlege langsam wirklich das ganze an meinen Anwalt weiterzugeben.

Vielen Dank und einen guten Rutsch

Beste Antwort im Thema

Es ist üblich, den eigenen Ersatzanspruch gegen die HP-Versicherung nach § 398 BGB an den Gutachter abzutreten. Der rechnet dann seine Vergütung mit der HP-Versicherung direkt ab.

Da ihr betreffs der Gutachterkosten bereits angelogen wurdet, solltet ihr alles weitere dem Anwalt überlassen.

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Den Gutachter der gegnerischen HP-Versicherung lässt man nicht ans Auto. Man beauftragt selbst einen Gutachter und unterschreibt diesem eine Abtretungserklärung. Die Abwicklung des Ganzen kannst Du vom Anwalt erledigen lassen. Die Kosten sind von der gegnerischen HP-Versicherung ebenfalls zu tragen. So kommt ihre am ehesten zu einer korrekten Regulierung des Schadens.

Themenstarteram 31. Dezember 2018 um 11:38

Oh das ist gut zu wissen vielen Dank. Uns wurde gesagt wir müssten die Kosten für einen Gutachter selbst tragen wenn wir einen eigenen wollen. Was ist eine Abtretungserklärung?

Es ist üblich, den eigenen Ersatzanspruch gegen die HP-Versicherung nach § 398 BGB an den Gutachter abzutreten. Der rechnet dann seine Vergütung mit der HP-Versicherung direkt ab.

Da ihr betreffs der Gutachterkosten bereits angelogen wurdet, solltet ihr alles weitere dem Anwalt überlassen.

Zitat:

@Nadine260890 schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:38:32 Uhr:

Oh das ist gut zu wissen vielen Dank. Uns wurde gesagt wir müssten die Kosten für einen Gutachter selbst tragen wenn wir einen eigenen wollen. Was ist eine Abtretungserklärung?

Das wird wohl am Telefon gerne mal in den Raum geworfen.

Bei kritischer Rückfrage oder der Bitte diese (Falsch-)Aussage schriftlich zu bestätigen, machen die dann ganz schnell einen Rückzieher, da das ja am Telefon "gar nicht so gemeint war und man das auch ganz falsch verstanden hätte". ;)

Themenstarteram 31. Dezember 2018 um 11:50

Vielen Dank das ist gut zu wissen. Wir haben damit leider bisher keine Erfahrungen und sind etwas unerfahren. Da werde ich direkt am Mittwoch alles in die Wege leiten.

Ich kann auch nur den Anwalt empfehlen. Hätte mir viel zeitlichen Aufwand erspart.

Zitat:

@Nadine260890 schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:38:32 Uhr:

Uns wurde gesagt wir müssten die Kosten für einen Gutachter selbst tragen wenn wir einen eigenen wollen.

Ist ja auch richtig. Ihr müsst die Kosten des eigenen Gutachters (zunächst und das Wort fehlte bei der Versicherung) selbst tragen. Übrigens manchmal auch bei Minischäden.

Die Rechnung des Gutachters zählt dann zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen. Und da der Gutachter der Versicherung nicht nur preiswerter ist, sondern meist auch einen deutlich niedrigeren Schaden feststellt, möchten Versicherungen liebend gerne das selbst in die Hand nehmen.

Wie schon geschrieben, lässt man aber deren Gutachter (beim Haftpflichtschaden) nichts ans eigene Auto, egal wann. Wird nämlich gerne auch eine Nachbesichtigung vorgenommen, wenn die Vers. mit dem Fremdgutachten nicht einverstanden ist.

 

 

Und immer daran denken, auf der Gegenseite sitzen Fachleute, die den ganzen Tag nichts anderes machen. Warum will man es selbst mit denen aufnehmen, wenn man sogar auf deren Kosten Fachleute (sprich Rechtsanwälte) mit dieser Arbeit beauftragen kann?

Zitat:

@Nadine260890 schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:50:38 Uhr:

Vielen Dank das ist gut zu wissen. Wir haben damit leider bisher keine Erfahrungen und sind etwas unerfahren. Da werde ich direkt am Mittwoch alles in die Wege leiten.

Da habt ihr leider viel Zeit ,,ins Land gehen lassen" , aber klar wenn man sich mit sowas nicht aus kennt ist es schlecht, bzw. gut für die generische Versicherung.

Also am Mittwoch gleich zum Anwalt, der soll einen Gutachter beauftragen, euch steht für die Zeit falls Auto in der Werkstatt steht und nicht nutzbar ist Geld bzw. ein Mietwagen zu, das erklärt euch dann alles der Anwalt.

Das der ADAC so unfair ist hätte ich nicht gedacht...

Das war nicht der ADAC, das war die ADAC Versicherung, rechtlich selbstständiges Unternehmen. Und so sind so ziemlich alle Versicherungen eingestellt. Wobei ich nicht weiß, ob die selbst das Versicherungsgeschäft betreiben oder nur Versicherungen vermitteln.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Januar 2019 um 15:44:03 Uhr:

Das war nicht der ADAC, das war die ADAC Versicherung, rechtlich selbstständiges Unternehmen. Und so sind so ziemlich alle Versicherungen eingestellt. Wobei ich nicht weiß, ob die selbst das Versicherungsgeschäft betreiben oder nur Versicherungen vermitteln.

Ich meine es war mal eine andere große Versicherung da hinter, ob es immer noch so ist weis ich nicht.

bis Ende 2019 ist das ein Joint Venture mit der Zürich....

Es gibt auch nicht den "ADAC" das ist eher ein Haufen von Firmen, Joint Venture und Vereinen die unter

ADAC SE, siehe Wiki

geführt werden, bzw. beteiligt sind... der berüchtigte riesen Wasserkopf:D

ADAC e.V., ADAC Luftrettung gmbh, ADAC Versicherungs AG, ADAC Schutzbrief Versicherungs AG .... u.s.w.;)

Zitat:

@Nadine260890 schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:29:45 Uhr:

unsere Daten und sendete Fotos unseres beschädigten Autos zu mit der Bitte, dass sich endlich gekümmert wird, da der Unfall schon 3 Wochen zu dieser Zeit her war.

Vielleicht mal grundlegend: Es ist DEINE Aufgabe sich zu kümmern, nicht die der Versicherung.

Du bist die Geschädigte (bzw. dein Mann), also obliegt es auch euch und niemand anderem den Schaden zu beziffern (Gutachten, ggf. Kostenvoranschlag bei Kleinschaden) und bei der Versicherung/dem Unfallgegner einzufordern (Anwalt, notfalls selber)

Ansonsten siehe Berlin-Paul: Anwalt, eigener Gutachter, fertig.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Januar 2019 um 15:44:03 Uhr:

Das war nicht der ADAC, das war die ADAC Versicherung, rechtlich selbstständiges Unternehmen. Und so sind so ziemlich alle Versicherungen eingestellt. Wobei ich nicht weiß, ob die selbst das Versicherungsgeschäft betreiben oder nur Versicherungen vermitteln.

Das wusste ich schon das da ne andere Versicherung dahinter steht, aber es steht da ADAC und da sollte man doch drauf achten was unter deren Namen angestellt wird.

Ich stehe ja auch für die Fehler meiner Kollegen in der Firma ein wenn ich beim Kunden stehe...

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