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Unfallflucht

Themenstarteram 15. Februar 2005 um 19:11

Hallo,

heute haben wir auch mal ein Problem mit einem Unfallflüchtigen und möchte mal eure Meinung dazuhören.

zum Sachverhalt.

Meine Frau arbeitet in einem Krankenhaus und findet heute morgen keinen freien Parkplatz.

Da eine Kollegin in einer Std. Feierabend macht, parkte sie Ihr Auto vor dem Büro, wo sie auch mehrmals einen Blick draufwerfen kann.

Diese Stelle ist allerdings mit einem absoluten Halteverbot gekennzeichnet.

Sie ist auch nicht die einzige die dort Parkt.

Nun kommt irgend einer und fährt gegen Ihr Auto, Lieferant (Paketdienst), Besucher etc. genau können wir es nicht sagen.

An dem Fahrzeug wurde "nur" ein geringer Sachschaden entstanden, 2 sehr kleine Beulen am Kotflügel zur Türe, der Seitenblinker und am Heckteil eine etwas 15 cm langer Blechdelle. Lack ist noch okay. Ferner ist das Auto auch schon 13 Jahre alt.

Was sollen wir tun, einen "Verdacht" hat meine Frau (den Paketdienst).

1) Nur sollen wir damit zur Polizei gehen?

2) Wie ist die chance der/die/den Verursacher festzustellen/ermitteln?

3) Ist das ganze dann mit viel "rennerei" oder Ärger verbunden?

4) Wie ist die Sachlage, wenn dieser ermittelt wird, muss meine Frau auch mit einer Teilschuld rechnen?

5) Was gibt es sonst noch zubeachten?

6) Bekommt Sie nachträglich eine Verwarnung, wegen falsch Parken.

Gruß

Epex

PS: Ich verstehe einfach nicht, dass man nicht dazu stehen kann.

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15 Antworten

Re: Unfallflucht

 

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

1) Nur sollen wir damit zur Polizei gehen?

2) Wie ist die chance der/die/den Verursacher festzustellen/ermitteln?

3) Ist das ganze dann mit viel "rennerei" oder Ärger verbunden?

4) Wie ist die Sachlage, wenn dieser ermittelt wird, muss meine Frau auch mit einer Teilschuld rechnen?

5) Was gibt es sonst noch zubeachten?

6) Bekommt Sie nachträglich eine Verwarnung, wegen falsch Parken.

1.) Jup - Anzeige gegen Unbekannt

2.) Sehr schlecht - also kann man sich 1.) eigentlich sparen. Wenn ihr keine Zeugen habt wirds schwer, das zeigt die Erfahrung

3.) Na sicher wird das ne Menge Rennerei - zur Polizei, dann kommt die Staatsanwaltschaft. Wenn die was findet, gehts die gegnerische Verwicherung was an und und und...

4.) Inwiefern? Nur weil sie im Halteverbot parkt, isses dem anderen doch nicht erlaubt, sie zu rammen? Ich würde hier nein sagen, bin aber kein Jurist oder Schadenbearbeiter :)

5.) Tja - ob es sich eben lohnt, das ganze anzuzeigen.

6.) Das wäre mir neu - hab ich noch nie gehört, würde also nein sagen.

Grüße

Schreddi

6. Die Chance wird sich kein Beamter entgehen lassen: JA, sofern es sich um öffentliche Flächen und keinen Privatgrund handelt.

5. ?

4. Kommt darauf an, bei einer Behinderung in jedem Fall.

3. Ja

2. Hatten wir vor Kurzem: Gegen Null

1. Ist Eure Entscheidung.

Re: Unfallflucht

 

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

1) Nur sollen wir damit zur Polizei gehen?

Ist in jedem Fall zu empfehlen. Selbst wenn nichts dabei herauskommt, so hat man doch die Gewissheit, es zumindest versucht zu haben.

Zu 4.) Sowas ist mir letzten Monat auch passiert. Stand an einer engen Strasse und nix mit genügend Abstand zur Fahrbahnmitte...und bei Glatteis ist mir einer von weiter oben reingerutscht (hat mich nicht gesehen, wegen Kurve). Er hat dann gegenüber Polizei mit Teilschuld meinerseits argumentiert. Und jetzt das Zitat der freundlichen Bullette: "ein parkendes Auto kann keinen Unfall produzieren und ist somit nicht teilschuldfähig".

Darfst sie sicherlich gern zitieren: frag mal nach bei der PD Stuttgart-Wangen... ;-)

Zu 6.) Das ist echt Ermessenssache. Kannste Glück oder Pech haben - musst du denn den Ort des Parkens überhaupt erwähnen? Wenns doch eh keine Zeugen gibt? Kann ja auch auf normalem Parkplatz passiert sein. Wenn du's überhaupt anzeigen willst - ich würds vergessen.

@neckarwelle

1. Ist "Bullette" eine Herabwürdigung. Brauchst Du das?

2. Sind Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft nur bedingt rechtskundig. Die Aussage ist zumindest absolut so nicht haltbar.

Hallo,

wenn du so einparkst das das Auto weit vom Boardstein wegsteht kann man argumentieren, dass das Auto auf der Straße stand.

So ähnlich hat mir das mein Vater vor langer Zeit mal erklärt der Verkehrsrecht studiert hat.

Natürlich damals mit Paragraphen usw. ^^

Hatte ich letztens aber auch.

Ein Golf 4 in einer Parklücke.

Die Parklücke war riesengroß und die Straße eng so das man auf dem Boardstein auffahren muss.

Dies war dem Fahrer aber wohl zuviel oder er konnte nicht Autofahren (tippe zweitens).

Der Fahrer hat dann aber offentsichtlich auch nicht rückwärts sondern vorwärts eingeparkt so das das Heck richtig auf die Straße ragte.

Sowas ist natürlich extrem dumm wenn die Straße spiegelglatt und eng ist.

Auch wäre es mir extrem peinlich so mein Auto abzustellen.

Ich amüsiere mich über solche Leute und deren Auto's eigentlich immer.

Bei mir selbst bin ich da immer pingelig wenn das Auto hinten z.b. 1 cm vom boardstein wegsteht und vorne 6 cm.Das muss immer schön parallel stehen ;)

Mal was zum Thema parken (ich finds köstlich)

www.kunstparker.de

Grüße

Schreddi

@ madcruiser

Ja, ich brauche das. So einer bin ich.

"Bullette" übrigens. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

@ corsa

Hab nix von Parklücke gesagt, und vom Bordstein war ich auch nicht mehr als 2 cm entfernt (schön spießig grade übrigens). Die Strasse war nun mal so schmal.

PS.

Die gegnerische Versicherung hat sich der Argumentation der Staatsanwaltschafts-Hilfsperson angeschlossen.

 

Nix für ungut, und vielleicht mal ein bißchen Aggressionen ablassen...

~

Meinte das eher auf dem Kommentar von der "Bullette" das eine stehendes Auto für nix kann.

Zitat:

Original geschrieben von Corsa_B_driver

Meinte das eher auf dem Kommentar von der "Bullette" das eine stehendes Auto für nix kann.

Hat mich ja auch gewundert... aber als die Versicherung das dann auch so gesehen hat, bin ich doch der letzte, der da protestiert... ;-)

~

Neckarwelle,

Dein Fahrzeug parkte offensichtlich ordnungsgemäß.

Im vorliegenden Sachverhalt herrschte absolutes Halteverbot. Da sieht die Sachlage anders aus.

Zitat:

Ein parkendes Auto kann keinen Unfall produzieren und ist somit nicht teilschuldfähig

hat zwar als lockerer Spruch auf Deinen Fall gepasst, stimmt aber eben nicht absolut (=in jedem Fall).

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Dein Fahrzeug parkte offensichtlich ordnungsgemäß.

Da bin ich mir gar nicht so sicher... gibts da nicht Mindestabstand zum fiktiven Mittelstreifen, den man einhalten muss, sonst darf man nicht parken? Wie gesagt, hat mich selbst auch gewundert, dass die Versicherung nix mehr wollte von mir.

Naja. Thema durch...

~

Okay - will mich an dieser Stelle mal korrigieren.

Laut Rechtsprechung hat ein im Halteverbot stehder PKW zu großen Teilen eine Teilschuld aufgelastet bekommen.

--> das Halteverbot ist meist aus einem Grund da und man trägt auch etwas zum Unfall bei da man sich ordnungswidrig verhält.

Insofern will ich mich korrigieren und würde dem Threadöffner keine gute Prognose stellen wollen was eine Schadenregulierung angeht.

@neckarwelle:

Du wirst Glück gehabt haben - hätte er es drauf angelegt, wäre es vielleicht anders ausgegangen. Hast ja bisher noch nicht gesagt, ob dort Halte- oder Parkverbot war.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 17. Februar 2005 um 7:15

Also,

wir haben beschlossen nichts zumachen.

1) Bin mal unverbindlich hingegangen

2) konnte mir der Polizist keine Angaben machen, er sagte, oft kommt der Zufall in Spiel, Ermittlungen läuft über den Staatsanwalt.....

3) Ist von Fall zu Fall verschieden......

4) Kommt drauf an wie die gegnerische Versicherung handlet bzw. der Versicherungsnehmer, unternimmt Prozess etc.

5)

6) Der Polzist sagte, er würde keine Anzeige erstatten.

 

Auf die Frage, was der Polizist machen würde an unserer Stelle, sagte er mir, er würde Anzeige erstatten..... Aber, die ganze Zeit schaute er mich an, bei dieser Frage drehte er seinen Kopf Richtung Fenster und hielt sich mit der Hand so vor den Mund (machen Poltiker auch öfters in Talkshows) gab mir die Aw. Bin zwar kein Psychologe, aber soviel habe ich auf einen Seminar gelernt, dass er dabei die Unwahrheit gesagt hat.

Ich nehm es ihm nicht übel, da er auch schlecht sagen kann, ich würde nichts machen, den es könnte ja auch evt. folgen für ihn nachziehen......

 

Fazit

Da die Fragen sich nicht soeinfach beantworten lassen, werden wir die Sache auf uns beruhen lassen.

Denn die Gefahr hin, dass der Fahrer nichts mitbekommen hat ist sehr gross und dadurch können wir auch evt. eine Teilschuld bekommen.

Auf jedenfall könnte es bei schlechten lauf für uns, auch viel Ärger/Rennerei bedeuten.

Damit ist das Risiko bei dem geringen Schaden zugroß.

Wir haben uns entschlossen einen Parkplatz dort für 20 Euro/Monat zumieten, ist immerhin billiger wie das Ganze nochmals zuerleben und dass das Auto dann ganz kaput ist.

Gruß

Epex

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