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Unfallflucht nach Pollerkontakt
Hallo zusammen,
beim Ausparken habe ich mit meinem Auto einen oeffentlichen Pöller angefahren. Als ich den Pöller inspizierte war dieser um ca. 20% geneigt und wies neben Farbspuren meines Autos noch weitere Farbspuren auf. Da ich den Pöller bei sehr geringer Geschwindigkeit (< 5 kmh) beruehrte ging ich nicht davon aus, dass der Missstand am Pöller auf meinen Kontakt zurückzuführen ist.
Nach einer Besprechung mit 3 Freunden gingen wir somit davon aus, dass ich den Schaden am Pöller nicht verursacht haben kann und somit fuhren wir zum geplanten Wanderausflug.
Am Nachmittag dachte ich mir das mein Vorgehen evtl. mit Fahrerflucht bewertet werden koennte und daher fuhr ich zur Polizei um den Vorfall zu melden. In der Zwischenzeit wurde jedoch ein Verfahren gegen unbekannt wegen Unfallflucht gestellt. Die Polizeit teilte mir mit dass der Schaden sehr gering ist aber dass der Vorgang nun bereits auf den Weg zur Staatsanwaltschaft ist und dass bei der Bewertung auch meine Führerscheinhistorie beigezogen wird.
Da ich vor 5 Jahren mit erhoehten THC Werten im Strassenverkehr kontrolliert wurde, was eine MPU zur Folge hatte wollte ich fragen ob dies bei einer Bewertung beruecksichtigt wird.
Weiterhin wohne ich aktuell in Ecuador und daher sagte mir ein Freund dass das Verfahren ohnehin eingestellt wird. Aber da ich keine Erfahrung habe wollte ich mich an das Forum wenden.
Ich danke Euch sehr herzlich für Kommentare
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. August 2015 um 21:57:20 Uhr:
Zitat:
@Mowgli81 schrieb am 19. August 2015 um 16:02:48 Uhr:
Weiterhin wohne ich aktuell in Ecuador und daher sagte mir ein Freund dass das Verfahren ohnehin eingestellt wird.
Da es nirgendwo in deinem Beitrag explizit erwähnt wurde, frage ich noch mal nach:
Ist der Unfall bei einem Besuch in Deutschland passiert?
Nö,
ist beim Ausparken in Ecuador passiert, er hat wohl die Länge des Wagens unterschätzt.


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14 Antworten
Hi,
ich denke das Verfahren wird da eingestellt werden.
Es kann jedoch gut sein das sich die Gemeinde bei dir mit einer Rechnung bei dir bzw. der Versicherung des Autos meldet.
Gruß Tobias
abwarten und Tee trinken......... was sonst....
oder schauen, ob du den Poller wieder gerade gebogen kriegst, dann ist kein Schaden dran und so auch keine Fahrerflucht......
da es sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr handelte und Du innerhalb von 24h Dich selbst bei der Polizei gemeldet hast, bevor man auf Dich kam, fällt das unter die Strafminderungsmöglichkeit, die der Gesetzgeber für solche Fälle vorgesehen hat. Du kannst davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Die THC-Vorgeschichte ist irrelevant.
Zitat:
@Mowgli81 schrieb am 19. August 2015 um 16:02:48 Uhr:
Weiterhin wohne ich aktuell in Ecuador und daher sagte mir ein Freund dass das Verfahren ohnehin eingestellt wird.
Da es nirgendwo in deinem Beitrag explizit erwähnt wurde, frage ich noch mal nach:
Ist der Unfall bei einem Besuch in Deutschland passiert?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. August 2015 um 21:57:20 Uhr:
Zitat:
@Mowgli81 schrieb am 19. August 2015 um 16:02:48 Uhr:
Weiterhin wohne ich aktuell in Ecuador und daher sagte mir ein Freund dass das Verfahren ohnehin eingestellt wird.
Da es nirgendwo in deinem Beitrag explizit erwähnt wurde, frage ich noch mal nach:
Ist der Unfall bei einem Besuch in Deutschland passiert?
Nö,
ist beim Ausparken in Ecuador passiert, er hat wohl die Länge des Wagens unterschätzt.


Ohne Klärung dieser Frage wäre es ziemlich sinnfrei, das Thema auf der Grundlage des deutschen Strafrechts zu diskutieren...
ja es ist in Deutschland im Urlaub passiert. In Ecuador meldet man grundsätzlich keine Kontakte mit Pollern. Dort hat man gerade andere Sorgen
Zitat:
@Mowgli81 schrieb am 19. August 2015 um 22:59:01 Uhr:
ja es ist in Deutschland im Urlaub passiert. In Ecuador meldet man grundsätzlich keine Kontakte mit Pollern. Dort hat man gerade andere Sorgen![]()
Und dass Auto ist dein eigenes oder von Sixt?
Zitat:
da es sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr handelte und Du innerhalb von 24h Dich selbst bei der Polizei gemeldet hast, bevor man auf Dich kam, fällt das unter die Strafminderungsmöglichkeit, die der Gesetzgeber für solche Fälle vorgesehen hat
Das ist nicht so einfach........
Zitat:
Hat sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernt, ohne dass dies berechtigt oder entschuldigt war, kann § 142 Abs. 4 StGB zum Zuge kommen. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand.
Also wenn dies ein Zeuge gesehen hat, es der Polizei gemeldet hat und die also schon am ermitteln ist sieht's schlecht aus.
So scheint es ja der fall zu sein. Nur noch unklar welches Auto und der Wohnsitz......
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. August 2015 um 21:57:20 Uhr:
Ist der Unfall bei einem Besuch in Deutschland passiert?
In Ecuador. Aber aus Gründen der Neutralität und der hiesigen Sachkunde des dortigen Rechts hat der TE die Frage hier gestellt, und nicht etwa in einen ecuadorianischen Forum.
Weil am deutschen Wesen soll die Welt genesen!
Gelle?
Zitat:
@bobbysix schrieb am 20. August 2015 um 00:07:51 Uhr:
Zitat:
@Mowgli81 schrieb am 19. August 2015 um 22:59:01 Uhr:
ja es ist in Deutschland im Urlaub passiert. In Ecuador meldet man grundsätzlich keine Kontakte mit Pollern. Dort hat man gerade andere Sorgen![]()
Und dass Auto ist dein eigenes oder von Sixt?
Zitat:
@bobbysix schrieb am 20. August 2015 um 00:07:51 Uhr:
Zitat:
da es sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr handelte und Du innerhalb von 24h Dich selbst bei der Polizei gemeldet hast, bevor man auf Dich kam, fällt das unter die Strafminderungsmöglichkeit, die der Gesetzgeber für solche Fälle vorgesehen hat
Das ist nicht so einfach........
Zitat:
@bobbysix schrieb am 20. August 2015 um 00:07:51 Uhr:
Zitat:
Hat sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernt, ohne dass dies berechtigt oder entschuldigt war, kann § 142 Abs. 4 StGB zum Zuge kommen. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand.
Also wenn dies ein Zeuge gesehen hat, es der Polizei gemeldet hat und die also schon am ermitteln ist sieht's schlecht aus.
So scheint es ja der fall zu sein. Nur noch unklar welches Auto und der Wohnsitz......
Nein, es sieht dann nicht per se schlecht aus.
Es ist wie bobbysix sagt, dass sich die nachträgliche Meldung
strafmilderndausüben kann.
Wenn der Zeuge es nicht der Polizei gemeldet hätte, gäb es ja nicht mal eine Strafe, bis auf die Reparatur an dem Poller.
Ein Bekannter hat mal nach Leitplankenkontakt aufgrund Unachtsamkeit die Polizei gerufen. Die Beamten fragten nur, "und welcher Kratzer an der Leitplanke kommt von Ihnen?". An der Stelle hatten sich wohl schon einige Verkehrsteilnehmer in der Planke verewigt. Die Beamten sprachen noch eine Verwarnung in Höhe von 35 € aus und erließen ihm den Betrag aufgrund seiner Ehrlichkeit gleich wieder...
Eine Rechnung vom Straßenbauamt o.ä. kam auch nie.
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 20. August 2015 um 01:41:36 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. August 2015 um 21:57:20 Uhr:
Ist der Unfall bei einem Besuch in Deutschland passiert?
In Ecuador. Aber aus Gründen der Neutralität und der hiesigen Sachkunde des dortigen Rechts hat der TE die Frage hier gestellt, und nicht etwa in einen ecuadorianischen Forum.
Ist es nicht möglich, daß der TE zur Zeit des Unfalls noch deutscher Staatsbürger war???