Unfallfahrzeugbörse
Hallo zusammen,
habe folgende Frage. Da mein Audi nach einem Wasserschaden ein wirtschaftl. Totalschaden ist, wird der Gutachter das Auto in einer Restwertbörse einstellen, wie er mir gerade mitteilte. Das sind wohl Portale, wo nur Unfallfahrzeuge eingestellt werden.
Ich könnte aber parallel auch selber versuchen das Auto zu verkaufen, das wäre durchaus erlaubt. Würde ich dann mehr erzielen als das Gebot aus der Restwertbörse, wäre das halt zu meinem Vorteil.
Nun wollte ich mal fragen, ob ihr solche Börsen kennt, gibt es da spezielle Adressen, wo man Unfallwagen einstellen kann. Also nicht mobile.de oder Ebay Motors, sondern spezielle Unfallfahrzeugbörsen.
MfG
Beste Antwort im Thema
Wobei man hier zur größten Vorsicht raten muss.
Das Restwertgeschäft ist ein sehr schmutziges Geschäft. Da sind alles ausgebuffte Profis am Start.
Wenn man da als Laie meint, man wird ein gutes Geschäft machen, kann man herbe Entäuschungen
erleben.
30 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Juni 2016 um 21:00:52 Uhr:
Bin zwar nicht Nurullah - aber als Privatmann muss ich niemanden beim Verkauf meines Gebrauchtwagen (oder Unfallwagen) Garantie oder Gewährleistung geben.
Deswegen sollte man das in einem schriftlichen Kaufvertrag auch immer ausschließen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Juni 2016 um 21:00:52 Uhr:
Bin zwar nicht Nurullah - aber als Privatmann muss ich niemanden beim Verkauf meines Gebrauchtwagen (oder Unfallwagen) Garantie oder Gewährleistung geben.
Das ist so nicht ganz richtig.
Leider ist es lt Gesetz zuerst mal so dass jeder Verkauf mit einer Gewährleistung über die Bühne gehen soll. Dann erst kommen mögliche Einschränkungen wie zb dass man bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate verkürzen kann und als privater Verkäufer die Gewährleistung komplett ausschließen kann. Macht man nix von beiden Möglichkeiten gibt man volle 24 Monate Gewährleistung. Die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten bleibt davon unberührt.
Grüße
Steini
In Ergänzung zu meinem eigenen Beitrag vom
http://www.motor-talk.de/.../unfallfahrzeugboerse-t5719185.html?...
Habe ich jetzt diesen sehr interessanten thread in dem "anderen Forum" gefunden, wo ein Berliner unfallwagenhändler erst dann den 4.7 fachen Preis des in einen DEKRA. Gutachten festgestellten Restwertes gezahlt hat, und später dann Klage vor dem Landgericht eingereicht hatte.
Hier ist der Link:
Hallo,
ich nochmal. Brauche doch noch weitere Beratung. Also, folgender Stand:
Ich habe heute mit dem Gutachter telefoniert, der mir mitteilte, dass ein verbindliches Gebot aus der Restwertbörse vorliegt. Anhand dieses Angebotes würde die Versicherung dann abrechnen. Das Gebot liegt bei 9110€.
Mit diesem Gebot als Grundlage habe ich mein Auto bei mobile.de eingestellt, deutlich darauf hingewiesen, dass der Wagen einen Wasserschaden hat, also nix beschönigt usw. Daraufhin klingelte mein Telefon wie wild und ein Aufkäufer aus Potsdam meldete sich mit folgendem Angebot:
Er sagt mir jetzt und gleich am Telefon zu, dass er mir das Fahrzeug abnimmt. Er selber besichtigt das Fahrzeug nicht, sondern schickt eine Spedition, die das Auto abholt und die auch den Kaufvertrag unterschreiben würde und in Bar bezahlen würden. Er bietet mir gut 1000€ mehr als der Restwertebörsenkäufer. Ich habe ihm auch am Telefon nochmals geschildert, welchen Umfang der Schaden hat und er bot mir an, ich könne alles, was mir wichtig wäre in einen entsprechenden Kaufvertrag schreiben. Also z.B. das ich das Auto als Ersatzteilspender verkaufe, dass ich sämtliche Gewährleistung, Garantie ausschliesse usw.
Ich möge ihm bloss vorab eine Absichtserklärung per Mail zuschicken, dass ich ihm das Auto für den entsprechenden Preis verkaufe, damit, so sagte er, sich selber absichern kann, dass ihm nicht im Vorfeld Kosten entstehen und ich das Auto nachher doch an jemand anderen verkaufe.
Ich werde mit dieser Mail natürlich abwarten, bis ich das Gutachten in Schriftform habe, ebenso wie das Angebot des Aufkäufers aus der Restwertbörse.
Was meint ihr, wenn ich, wie er sagt, alles so, wie ich es meine, in einen Kaufvertrag schreiben kann, dann gehe ich doch eigentlich keine Risiko ein, oder? Bisschen unsicher bin ich, was ich dann als Käufer in den Vertrag schreiben soll? Er sagte mir, die Spedition sei von ihm bevollmächtigt, den Vertrag zu unterschreiben.
Was meint ihr?
MfG
Ich meine, du solltest erst einmal abwarten, bis die versicherung gezahlt hat, und erst dann das Auto verkaufen.
Bekommt die Versicherung Wind davon, dass Du €1000.-- mehr für das Auto erhalten hast, könnten die wieder €1000.-- an Versicherungsleistung abziehen.
Die nennen das denn möglicherweise Bereicherung.
Ich würde lieber noch ein paar tage wArten, bis das Geld von der Versicherung auf dem Konto ist.
Denk doch mal nach. Wenn Du problemlos mehr als im Gutachten ermittelt wurde erzielen kannst ... dann verschiebst Du den Vorteil doch nur zur Versicherung, weil dir das entsprechend angerechnet wird. Was soll denn dieser Tanz?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juni 2016 um 18:15:18 Uhr:
Denk doch mal nach. Wenn Du problemlos mehr als im Gutachten ermittelt wurde erzielen kannst ... dann verschiebst Du den Vorteil doch nur zur Versicherung, weil dir das entsprechend angerechnet wird. Was soll denn dieser Tanz?
Also ich habe ja mit dem Gutachter telefoniert. Er selber sagte mir, dass es kein Problem wäre, jetzt, nachdem ein Angebot aus der Restwertbörse vorliegt, dass Fahrzeug anderweitig zu verkaufen. Die Versicherung würde das Vorliegende Angebot zur Abrechnung herbeiziehen. Ich sollte es jetzt nicht unbedingt "breit treten", aber es wäre an sich kein Problem. So seine Aussage.
MfG
Dass Du deinen Schaden ersetzt bekommen möchtest, das ist verständlich. Aber um 1k€ bescheissen finde ich echt bescheuert. Sowas kann böse ausgehen. Und dir ist doch klar, dass das nicht sauber ist. Sonst würdest Du doch hier nicht nach Meinungen suchen, die dir etwas von deinem unwohlen Bauchgefühl nehmen. Also denk nach, was zu verlieren und was zu gewinnen ist. Ich hoffe Du bleibst sauber.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juni 2016 um 18:28:05 Uhr:
Dass Du deinen Schaden ersetzt bekommen möchtest, das ist verständlich. Aber um 1k€ bescheissen finde ich echt bescheuert. Sowas kann böse ausgehen. Und dir ist doch klar, dass das nicht sauber ist. Sonst würdest Du doch hier nicht nach Meinungen suchen, die dir etwas von deinem unwohlen Bauchgefühl nehmen. Also denk nach, was zu verlieren und was zu gewinnen ist. Ich hoffe Du bleibst sauber.
Also ich kann hier nicht sehen, dass ich jemanden bescheisse. Das hat mir auch der Gutachter bestätigt. Das Angebot der Restwertbörse wird nach seiner Aussage lediglich benötigt, damit die Versicherung eine Berechnungsgrundlage hat. Ich könnte ja z.B. das Auto auch selber behalten, instandsetzen und dann verkaufen. Seine Aussage war: "Es ist Ihr Fahrzeug und damit könne Sie letztendlich machen, was Sie wollen." Sinngemäss.
Meine Frage zielte auch nicht so auf die Versicherung ab, sondern eher auf den Käufer bei mobile.de. Ob evtl. schon mal jemand was ähnliches gehört hat, wo das irgendwie schief gegangen ist, weil unseriös. Ich hoffe, ihr versteht was ich meine...?
MfG
Also dann doch nochmal ganz unzweideutig:
In der Rechtsprechung zum Schadenersatz wird immer wieder bestätigt, dass der höhere real erzielte Restwert für die Versicherung bei der Totalschadenabrechnung maßgeblich ist.
Mach was Du nicht lassen willst, aber denke vorher nach und zwar bis zum Ende.
Leute, hier passiert nix.....😎
Wenn die Versicherung den Restwert vom -eigenen- beauftragten Gutachter durchgewunken hat, ist alles tutti....🙂
Der TE kann dan mit dem Auto machen was er will. da fragt keine mehr nach.
Das ist im ürbrigen auch nicht strafbar. Alles ist gut
Wenn die Versicherung Wind davon bekommt, dann kann sie die Überzahlung zivilrechtlich als ungerechtfertigte Bereicherung zurückholen. Eine mögliche Strafbarkeit würde ich bei einem planvollen Vorgehen schon vor der Regulierung nicht so einfach verneinen. Das ist aber nur mein Rat und kein Befehl 😉. Jeder kann machen wie und was er will. Und denken darf sowieso jeder was er will 🙂 Also nix für ungut. Peace 😁
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 13. Juni 2016 um 20:04:17 Uhr:
In Ergänzung zu meinem eigenen Beitrag vom
http://www.motor-talk.de/.../unfallfahrzeugboerse-t5719185.html?...
Habe ich jetzt diesen sehr interessanten thread in dem "anderen Forum" gefunden, wo ein Berliner unfallwagenhändler erst dann den 4.7 fachen Preis des in einen DEKRA. Gutachten festgestellten Restwertes gezahlt hat, und später dann Klage vor dem Landgericht eingereicht hatte.Hier ist der Link:
Aber gelesen hast du es nicht oder? Frau kauft Auto für 9.700,00€, WBW lt. Gutachten ist 13.300,00€ bei 99.000 km und nachher stellt sich raus, dass eine Taxe mit mehr als 270.000 km war, worauf die Versicherung das Gutachten korrigieren lässt.
Ein fieser Haufen...
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 14. Juni 2016 um 21:09:38 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 13. Juni 2016 um 20:04:17 Uhr:
In Ergänzung zu meinem eigenen Beitrag vom
http://www.motor-talk.de/.../unfallfahrzeugboerse-t5719185.html?...
Habe ich jetzt diesen sehr interessanten thread in dem "anderen Forum" gefunden, wo ein Berliner unfallwagenhändler erst dann den 4.7 fachen Preis des in einen DEKRA. Gutachten festgestellten Restwertes gezahlt hat, und später dann Klage vor dem Landgericht eingereicht hatte.Hier ist der Link:
Aber gelesen hast du es nicht oder? Frau kauft Auto für 9.700,00€, WBW lt. Gutachten ist 13.300,00€ bei 99.000 km und nachher stellt sich raus, dass eine Taxe mit mehr als 270.000 km war, worauf die Versicherung das Gutachten korrigieren lässt.
Ein fieser Haufen...
Wie gesagt, wir kennen beiden den Fall und die näheren Hintergründe nicht.
Es kann ja durchaus sein, dass die Frau den Wagen für €9700.-- mit technischen Defekten gekauft hat, und wer weiß wie viel in den Wagen reingesteckt hat, damit der Versicherungseigene Gutachter dann €13000.-- Wert festgestellt hat.
Wie gesagt, wir beide kennen den Fall nicht, und Gutachter, gerade von der Versicherung bestellte Gutachter kennen sich sehr gut aus, und nicht umsonst hat der über €13000.-- Wert festgestellt.
Mich wundert es nur, woher die Versicherung den Kaufpreis in Höhe von €9700 wissen kann, dann aber doch
Selbst €13000 Wert ausrechnet.
Da muss ja die Frau doch wahre Angaben zum Fahrzeug gemacht haben