Unfallfahrzeugbörse
Hallo zusammen,
habe folgende Frage. Da mein Audi nach einem Wasserschaden ein wirtschaftl. Totalschaden ist, wird der Gutachter das Auto in einer Restwertbörse einstellen, wie er mir gerade mitteilte. Das sind wohl Portale, wo nur Unfallfahrzeuge eingestellt werden.
Ich könnte aber parallel auch selber versuchen das Auto zu verkaufen, das wäre durchaus erlaubt. Würde ich dann mehr erzielen als das Gebot aus der Restwertbörse, wäre das halt zu meinem Vorteil.
Nun wollte ich mal fragen, ob ihr solche Börsen kennt, gibt es da spezielle Adressen, wo man Unfallwagen einstellen kann. Also nicht mobile.de oder Ebay Motors, sondern spezielle Unfallfahrzeugbörsen.
MfG
Beste Antwort im Thema
Wobei man hier zur größten Vorsicht raten muss.
Das Restwertgeschäft ist ein sehr schmutziges Geschäft. Da sind alles ausgebuffte Profis am Start.
Wenn man da als Laie meint, man wird ein gutes Geschäft machen, kann man herbe Entäuschungen
erleben.
30 Antworten
Du verstehst das falsch.
Er stell das Auto in die Restwertbörse. Das ist das Portal für die Unfallfahrzeuge. Darauf hat man als privater aber keinen Zugriff (Zugang kostet monatlich Geld).
Du kannst dein Auto aber natürlich über mobile.de, autoscout und die Kleinanzeigen ganz normal als Unfallfahrzeug inserieren.
Wobei man hier zur größten Vorsicht raten muss.
Das Restwertgeschäft ist ein sehr schmutziges Geschäft. Da sind alles ausgebuffte Profis am Start.
Wenn man da als Laie meint, man wird ein gutes Geschäft machen, kann man herbe Entäuschungen
erleben.
Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 10. Juni 2016 um 10:25:04 Uhr:
. Würde ich dann mehr erzielen als das Gebot aus der Restwertbörse, wäre das halt zu meinem Vorteil.
Der Vorteil der sich dann unrechtmäßige Bereicherung nennt. Also nicht so offen rumerzählen ... 😉
Die Unfallbörsen sind nicht kostenlos wie mobile und Co.. Hier wären z.B. carTV, autoonline und ähnliche zu nennen. Wenn du nach Restwertbörse googlelst finden sich da genug.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 10. Juni 2016 um 11:39:48 Uhr:
Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 10. Juni 2016 um 10:25:04 Uhr:
. Würde ich dann mehr erzielen als das Gebot aus der Restwertbörse, wäre das halt zu meinem Vorteil.Der Vorteil der sich dann unrechtmäßige Bereicherung nennt.
Wäre dem tatsächlich so?
Ja, das wäre so! Gibt es BGH-Urteile zu z. B. Klick
Anderes gilt aber dann, wenn der Geschädigte, was zur Beweislast des Schädigers steht, für das Unfallfahrzeug ohne besondere Anstrengungen einen Erlös erzielt hat, der den vom Sachverständigen geschätzten Betrag übersteigt. In diesem Fall hat er durch die Verwertung seines Fahrzeugs in Höhe des tatsächlich erzielten Erlöses den ihm entstandenen Schaden ausgeglichen. Da nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen der Geschädigte zwar vollen Ersatz verlangen kann, an dem Schadensfall aber nicht "verdienen" soll, kann ihn der Schädiger an dem tatsächlich erzielten Erlös festhalten (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1992
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 10. Juni 2016 um 12:36:55 Uhr:
Ja, das wäre so! Gibt es BGH-Urteile zu.
Nein, das wäre nicht generell so!
Nur dann, wenn man "ohne besondere eigene Anstrengung" einen höheren Preis erzielt, muss man sich diesen anrechnen lassen.
Wenn man z. B. durch intensive Suche, oder besonderes verkäuferisches Geschick, einen höheren Preis erlöst, ist der erreichte Mehrerlös ein völlig legales Privatvergnügen.
Ja, einverstanden. Die Formulierung in einem anderen BGH-Urteil lautet:
Anderes gilt aber dann, wenn der Geschädigte für das Unfallfahrzeug ohne überobligationsmäßige Anstrengungen einen Erlös erzielt hat, der den vom Sachverständigen geschätzten Betrag übersteigt.
Kann mir jemand den Unterschied zwischen "ohne überobligationsmäßige Anstrengungen" und "ohne besondere eigene Anstrengung" erklären? Ist in Endeffekt doch das gleiche.
Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 10. Juni 2016 um 10:25:04 Uhr:
Hallo zusammen,habe folgende Frage. Da mein Audi nach einem Wasserschaden ein wirtschaftl. Totalschaden ist, wird der Gutachter das Auto in einer Restwertbörse einstellen, wie er mir gerade mitteilte. Das sind wohl Portale, wo nur Unfallfahrzeuge eingestellt werden.
Ich könnte aber parallel auch selber versuchen das Auto zu verkaufen, das wäre durchaus erlaubt. Würde ich dann mehr erzielen als das Gebot aus der Restwertbörse, wäre das halt zu meinem Vorteil.Nun wollte ich mal fragen, ob ihr solche Börsen kennt, gibt es da spezielle Adressen, wo man Unfallwagen einstellen kann. Also nicht mobile.de oder Ebay Motors, sondern spezielle Unfallfahrzeugbörsen.
MfG
Fahr doch mal zu deinem freundlichen Autohändler um die Ecke, da kriegst du gratis ein unverbindliches Angebot.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Juni 2016 um 14:24:07 Uhr:
Kann mir jemand den Unterschied zwischen "ohne überobligationsmäßige Anstrengungen" und "ohne besondere eigene Anstrengung" erklären? Ist in Endeffekt doch das gleiche.
Gut erkannt...😁
Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 10. Juni 2016 um 10:25:04 Uhr:
Würde ich dann mehr erzielen als das Gebot aus der Restwertbörse, wäre das ....
.... ein Wunder!
Bei Restwert Börsen sollte man besonders vorsichtig sein.
Ich kann mich erinnern, in einem Forum von einem unfallwagenhändler aus Berlin gelesen zu haben, der fast
€5000.-- für einen total kaputten mercedes geboten und bezahlt hatte, der laut DEKRA Gutachten nur ein Restwert von €1000.-- gehabt hat.
Also hatte der Versicherungsnehmer ja auch weniger Versicherungsleistung, nämlich fast €4000.-- weniger erhalten.
Später soll dann dieser Berliner unfallwagen Händler Geld von dem mercedes Unfall Wagen VERKÄUFER gefordert haben, weil er ja zuviel bezahlt habe, und der Unfall mercedes nur €1000.-- Wert habe.
So wie ich es im Forum gelesen habe, soll dann der unfallwagenhändler tatsächlich auch noch Geld von der Versicherung zurückbekommen haben sollen, was die Versicherung dann wieder vom eigenen Versicherungsnehmer eingefordert haben soll.
Es ist also hier der Verdacht aufgekommen, dass einige unfallwagen Händler bewusst überteuerte Angebote abgeben, um überhaupt noch in den Genuss des Kaufes eines unfallwagens zu kommen, und um nicht überbietet zu werden.
Nachdem dann diese unfallwagen Händler ihr Ziel des Kaufes erreicht haben, versuchen die dann wieder das zuviel bezahlte Geld zurückzuholen.
Dazu soll diesen krummen unfallwagen Händlern so einiges Recht und billig sein.
Es wurde auch schon die Vermutung geäussert, dass einige unfallwagenhändler mit den Versicherungen gemeinsame Sache machen sollen?
Einen solchen Fall habe ich im Forum gelesen, weiß nicht mehr, ob es das motor talk Forum gewesen ist?
Zitat:
@Nu-Ge schrieb am 10. Juni 2016 um 14:25:08 Uhr:
Zitat:
@prikkelpitt schrieb am 10. Juni 2016 um 10:25:04 Uhr:
Hallo zusammen,habe folgende Frage. Da mein Audi nach einem Wasserschaden ein wirtschaftl. Totalschaden ist, wird der Gutachter das Auto in einer Restwertbörse einstellen, wie er mir gerade mitteilte. Das sind wohl Portale, wo nur Unfallfahrzeuge eingestellt werden.
Ich könnte aber parallel auch selber versuchen das Auto zu verkaufen, das wäre durchaus erlaubt. Würde ich dann mehr erzielen als das Gebot aus der Restwertbörse, wäre das halt zu meinem Vorteil.Nun wollte ich mal fragen, ob ihr solche Börsen kennt, gibt es da spezielle Adressen, wo man Unfallwagen einstellen kann. Also nicht mobile.de oder Ebay Motors, sondern spezielle Unfallfahrzeugbörsen.
MfG
Fahr doch mal zu deinem freundlichen Autohändler um die Ecke, da kriegst du gratis ein unverbindliches Angebot.
Mal eine Frage an den professionellen autohändler Nurullah gecer:
Wie sieht es denn aus, wenn man als Privatmann einen unfallwagen an einen Händler verkauft.
Muss man da auch Garantie und Gewährleistung geben, oder nicht?
Kann der Händler sich dann später evtl. auf ein Missverständnis berufen, evtl. Zuviel Geld für einen unfallwagen bezahlt zu haben, weil er möglicherweise etwas übersehen hat, und/oder den Unfallschwerpunkt nicht richtig eingeschätzt hat?
Bin zwar nicht Nurullah - aber als Privatmann muss ich niemanden beim Verkauf meines Gebrauchtwagen (oder Unfallwagen) Garantie oder Gewährleistung geben.