Unfallersatzwagen - evtl OT
12 Antworten
Hallo,
vor geraumer Zeit hatte meine Freundin einen Unfall mit unserem Auto - der Gegner hat 100% Schuld. Für die Zeit der Reparatur (kurze 25 Tage) hatten wir einen Leihwagen. Jetzt hat die Versicherung die Rechnung geprüft und den berechneten Betrag (x) beanstandet und uns den von Ihnen berechneten Betrag (y) erstattet. Auf Nachfrage haben wir nun erfahren, daß für den Leihwagen nicht der normale Miettarif sondern ein Unfallersatztarif berechnet wurde. Auf diesen Sachverhalt sind weder mich noch meine Freundin hingewiesen worden.
Kann ich den Differenzbetrag irgendwie bzw. irgendwo erstattet bekommen?
Danke für eure Antworten
blinzi
Hallo ,
was ist ein Unfallersatztarif ? Wenn Du den Leihwagen mindestens eine Klasse tiefer anmietest , wird der Mietsatz in aller Regel auch anstandslos in voller Höhe bezahlt.
Frag mal bei der VS nach , was unter Unfallersatztarif zu verstehen ist und bei welcher Mietwagenfirma dieser zu bekommen ist.
Gruß
capri
Hallo,
habe ich vielleicht missverständlich geschrieben.
Der Unfallersatztarif wurde vom Vermieter (in diesem Fall das Autohaus) berechnet und nicht von der Versicherung. Das Autohaus will wohl damit einen flotten € machen.
blinzi
Wenn ich richtig verstanden habe , hat das Autohaus diesen Tarif ausgewählt und der ist höher als der normale Mietwagentarif ? Warum hast Du dich darauf eingelassen ? Die VS wird bestimmt keinen höheren Unfallersatztarif bezahlen wenn es einen normalen und günstigeren Tarif gibt.Da wirst Du dir das Geld wohl vom Autohaus zurückholen müssen.
Du stehst in der Pflicht das günstigste Angebot (Schadenminderungspflicht) auszuwählen und das war hier offensichtlich nicht gegeben.Gezieltes Nachfragen beim Autohaus hätte das Problem , welches Du jetzt hast , vermeiden können.Wenn das Autohaus dir den Diff. Betrag nicht erstattet wirst Du diesen leider selber tragen müssen.
Gruß
capri
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Es ist in der Tat ein häufiges Thema.
Verleiher kennen die Anforderungen von Versicherungen sehr genau. Eine Klasse tiefer und den ortsüblichen Tarif.
Versicherer versuchen diesen ortsüblichen Tarif gerne zu drücken.
Bei Deiner Reparatur wird es ein Gutachten geben. Hier ist auch die Nutzungsausfalldauer und die Mietwagenklasse nebst Preis festgehalten.
Bitte den Verleiher die Thematik mit dem Versicherer zu klären. Wenn Du die Rechnung bereits bezahlt hast, so beanstande die Rechnung ggf. unter Hinweis auf die Aussage der Versicherung.
Erzähle uns bitte, ob Versicherung oder Autohaus falsch lagen.
Hallo,
im Gutachten war zwar die Ausfalldauer, aber nicht der Preis angegeben. Im übrigen werde ich Deinen Vorschlag als "Vorbild" nehmen, und die Versicherung und das Autohaus "streiten" lassen.
blinzi
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Bei Deiner Reparatur wird es ein Gutachten geben. Hier ist auch die Nutzungsausfalldauer und die Mietwagenklasse nebst Preis festgehalten.
Ein Gutachten in dem Mietwagenklasse und Preis aufgeführt sind , habe ich bisher nicht gesehen.Gibt es da jetzt neue Regeln ?
Gruß
capri
Vorsorglich solltest Du die ortsüblichen Preise erfragen, den faktisch hat die Werkstatt einen Anspruch gegen Dich, und DU einen gegen die Versicherung.
Hinweis:
Hatte Dein Wagen eine Vollkaskoversicherung, so muß auch die Versicherung eine solche mit gleicher SB für den Mietwagen bezahlen.
Diese Kosten kämen dann zum ortsüblichen Mietwagenpreis hinzu. 😉
Das ist ein ganz heißes Thema. Du wirst sicher daraus gelernt haben, dass man vorher den Preis erfragt und dies mit der Versicherung, die den Schaden bezahlen soll, auch abstimmt. Die Versicherung hätte dir problemlos Vermieter nennen können, mit deren Abrechnung sie keine Probleme gehabt hätten. Wenn keine Versicherung dahinter stünde und man das aus eigener Tasche zahlen müsste, würde man sich ja auch vorher erkundigen.
Mit deiner Einschätzung, dass du doch die Versicherung und den Vermieter streiten lassen könntest, liegst du nur bedingt richtig. Letztlich bist du der Auftraggeber, der Vermieter wird sich immer an dich halten, wenn die Versicherung nicht zahlen will und damit ist auch das Recht auf seiner Seite.
Jetzt kommt aber ein ganz wichtiger Punkt dazu: Der Vermieter ist nach der herrschenden Rechtsprechung verpflichtet, bei der Anmietung auf seine unterschiedlichen Tarife hinzuweisen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht kann zu einem Schadenersatzanspruch führen, der sich aus der Differenz der beiden unterschiedlichen Tarife ergibt.
Bei unserer Gesellschaft lassen wir uns diesen Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter abtreten und gehen damit an den Vermieter. Die meisten knicken dabei ein, weil sie genau wissen, dass sie ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen sind.
Hallo,
hab vorhin mit meinem Rechtsanwahlt darüber gesprochen (telefonisch - heute nachmittag weiss ich mehr, da hab ich nen Termin) und der meint, daß das kein Problem ist. Auf dem Vertrag steht - ganz klein - lt. Tarif (Unfallersatz). Nur hängt dieser Tarif im Autohaus nicht offen aus und aufgeklärt hat uns auch keiner. War unser erster Unfall - beim nächsten (der hoffentlich nie passiert) machen wir es dann anders. Jedenfalls werde ich heute nachmittag mehr wissen.
Danke schon mal für eure Antworten
blinzi
und?
Wie gings aus?
Hab jetz so einen ähnlichen shice am hals....
Gruss Zefix
FÜr solche Sachen passt mein Forumsname wieder 😁
Hallo,
das hier hatte ich ja schon total vergessen.
Also, wir warten nun - auf anraten unseres Anwalts - bis uns der Vermieter verklagt. Der Vermieter verlang zwar von uns, daß wir die Versicherung verklagen, das lehnt aber der Anwahlt ab.
Wenn es was neues gibt werde ich mich melden - habs mir aufgeschrieben damit ich es nicht wieder vergesse
In meinem Schreiben das ich vom Vermieter bekam schreiben sie auch gleich mit rein,dass Ihre Preise Martküblich sind und dass ihnen aktuelle Urteile vorliegen mit der die Versicherungen zur Nachregulierung verurteilt wurden.
So schreibt auch in etwa die Gegnerversicherung dass ihnen ein BGH Urteil vorliegt .
Zitat:
Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH ist der höhere Unfallersatzwagentarif nur dann vom Versicherer zu berücksichtigen, wenn er erforderlich war. Dies ist nur der Fall,wenn Sie bzw. der Autovermieter nachweisen können,dass der höhere Preis durch die unfallbedingten Besonderheiten dieses Tarifs aus betriebswirschaftlicher Sicht in dessen Unternehmen gerechtfertigt ist.
Solche Gründe können wir hir nicht erkennen.
Keine Ahnung wann der höhere Tarif erforderlich wäre.
Meiner Meinung nach gibts den nur um einen Reibach zu machen.
Gruss Zefix