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Unfall - Wertminderung beantragen ja oder nein?

Hallo zusammen,
am WE ist jemand meiner Freundin beim ausparken volle Lotte in das Heck gefahren.
Es wurde polizeilich aufgenommen und festgestellt, dass die Unfallgegnerin Schuld hat.
Gestern waren wir in der Vertragswerkstatt und es wurde ein Kostenvoranschlag von ca. 2.000 Euro erstellt. Stossstange austausche, lackieren, etc.
Nun meine Frage. Durch den Ausstausch von Neuteilen muss man den Wagen nun als Unfallwagen deklarieren. Und damit entsteht eine merkantile Wertminderung.
Wie errechne ich die jetzt? Ich gehe nicht davon aus, dass bei der Summe ein Gutachter kommt.
Das Auto (Peugeot 307) ist jetzt 5 Jahre alt, Top-Zustand und hat weniger wie 50TEUR km gelaufen.
Aus meiner Sicht entsteht da schon eine Minderung.
Im Netz liest man aber sehr unterschiedliche Meinungen hierzu.
Wie also jetzt am besten weiter vorgehen?
Gruß und Dank
PK

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV


Eine Wertminderung kann auch bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug, oder von mir aus auch noch älter, eintreten, auch bei kleinen Schäden.

Bei bestimmten höherwertigen und seltenen Fahrzeugen wird dies sicherlich zutreffend sein. Beim 15 Jahre alten 08/15-Wagen, der wohl eher wahrscheinlich ist, hat man eher das latente Problem des wirtschaftlichen Totalschadens und dann ist es mit Wertminderung sowieso gegessen. Hinzu kommt der Schaden für noch am Unfallfahrzeug vorgenommene Instandhaltungsarbeiten, weil man das Fahrzeug noch ein paar Jahre fahren wollte. Diese Arbeiten ersetzt einen auch niemand und ein Vergleichsfahrzeug, bei dem erst kräftig investiert wurde, gibt es erst recht nie.

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Der Gutachter kann viel schreiben wenn der Tag lang ist :D
Ob es einer bezahlt ist was anderes... ich zahls nicht bei nem Stoßstangeschaden... Aber es gibt halt immer wieder unseriöse Gutachter die alles mögliche reinschreiben und beim Anspruchsteller dann die Erwartungshaltung wecken...
Da krieg ich gleich wieder von Manu und Co. sicher wieder Belehrungen für.... aber man muss auch mal für 500 EUR nen Prozess führen, manche brauchen das ;)

He Capri,

laß Dich nicht von diesen Leuten beeinflussen, die haben i.M. mal Frust und müssen diesen irgendwo ablassen, wo denn sonst, wenn nicht hier ?

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Und wenn mir Jemand sagt, dass der Stoßfänger getauscht wurde, dann kaufe ich das Auto trotzdem, sofern kein anderer Schaden vorhanden ist.

100% ACK! wen man hier so manche threads durchliest wo man erst nach 4 jahren feststellt das ein kotflügel getauscht wurde und auf einmal ist der wagen dann wertlos.

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV


Eine Wertminderung kann auch bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug, oder von mir aus auch noch älter, eintreten, auch bei kleinen Schäden.

Bei bestimmten höherwertigen und seltenen Fahrzeugen wird dies sicherlich zutreffend sein. Beim 15 Jahre alten 08/15-Wagen, der wohl eher wahrscheinlich ist, hat man eher das latente Problem des wirtschaftlichen Totalschadens und dann ist es mit Wertminderung sowieso gegessen. Hinzu kommt der Schaden für noch am Unfallfahrzeug vorgenommene Instandhaltungsarbeiten, weil man das Fahrzeug noch ein paar Jahre fahren wollte. Diese Arbeiten ersetzt einen auch niemand und ein Vergleichsfahrzeug, bei dem erst kräftig investiert wurde, gibt es erst recht nie.

Danke für die zahlreichen Meinungen.
Hier geht es aber nicht um ein seltenes 15-Jahre altes Auto sondern um einen 5 Jahre alten Kleinwagen.
Lohnt es sich da einen Gutachter einzuschalten oder ist das mehr Stress und Aufwand der sich wegen 50 Euro eh nicht lohnt?
Wie ist jetzt die taktisch richtige Vorgehensweise?
Wir haben mit der gegnerischen Versicherung telefoniert. Die wollen jetzt von uns Fotos und den Kostenvoranschlag. Der Schaden war da noch nicht mal gemeldet. Gemeldet hat sich bei uns nur der Halter des Fahrzeugs (seine Frau ist gefahren) und der will vorbeikommen und sich das anschauen. Nicht das mehr gemacht wird, als kaputt ist ;o)
Wir würden jetzt der gegnerischen Versicherung den Kostenvornanschlag schicken mit dem Hinweis, dass wir einen Gutachter einschalten um die weiteren Schadensersatzansprüche beziffern zu können.
Oder sollte man es anders machen?
Sry für die dumme Frage, aber mit Unfällen hatte ich noch nicht viel zu tun und man kann da wohl viel verkehrt machen.
Gruß und Dank
PK

Hi,
am allgemeinen ist es so das die Versicherungen eh nur bei kleineren Schäden mit Kostenvoranschlägen zufrieden ist.
Sobald es in Richtung 1000€ geht wollen die eh ein Gutachten und das bezahlen sie dann auch. natürlich gehst du trotzdem zu einem Gutachter deiner Wahl ;)
Sollte der Schaden so gering sein das ein Kostenvoranschlag ausreicht dann dürfte es auch praktisch keinen Wertverlust geben den man geltend machen könnte.
Mietwagen für die Reparaturdauer muß natürlich gezahlt werden,wenn du einen brauchst. Außerdem kannst du 25€ für allgemeine Unkosten (Porto,Telefon usw.) geltend machen.
Gruß tobias

Zitat:

Wir würden jetzt der gegnerischen Versicherung den Kostenvornanschlag schicken mit dem Hinweis, dass wir einen Gutachter einschalten um die weiteren Schadensersatzansprüche beziffern zu können.

Wozu den Kostzenvoranschlag einreichen? Fahrt zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen euer Wahl und beauftragt diesen mit der Erstellung eines Gutachtens. Es ist üblich dort eine Abtretung zu unterschreiben, damit kann der Sachverständige seine Rechnung direkt beim Verursacher / bzw. dessen Versicherung einreichen und bekommt sein Geld von dort.

Der Sachverständige wird dann ein komplettes Gutachen mit Schadenskalkulation, Bildern und ggf. bezifferter Wertminderung einmal zu Euch und einmal zur Versicherung schicken.

Anschließend könnt Ihr das Auto reparieren lassen oder den Schaden fiktiv abrechnen.

Wir würden das der Versicherung schicken, weil die den im Telefonat gerne haben wollten.
Bisher wussten sie ja von dem Unfall noch gar nichts. Schaden kann es doch nicht oder?
@turbotobi.....Kostenvoranschlag beläuft sich auf 2000 Euro.

Zitat:

Schaden kann es doch nicht oder?

Doch das kann es sehr wohl!

Zitat:

Original geschrieben von KSV



Zitat:

Schaden kann es doch nicht oder?


Doch das kann es sehr wohl!

inwiefern?

@PK
Du fragst, wie Du Dich verhalten sollst und bekommst von mehreren Usern die gleiche Antwort. Zuletzt hat KSV Dir zum wiederholten Mal ausführlich und kompetent die Vorgehensweise dargelegt.
Wenn Du Dir lieber die Vorgehensweise vom Schadenersatzpflichtigen vorgeben läßt, musst Du das tun, ist ja Dein Geld.
Nur warum fragst Du dann?

Moin,

solange der Schädiger noch keine Schadenmeldung bei seiner Vers. gemacht hat, werden sie auch nicht tätig.

Sollte der Schädiger keine Schadenmeldung innerhalb von 14 Tagen machen, wird er u.U. mehrmals gemahnt, er ist dazu verpflichtet.
Nur eben, sollange keine Schadenmeldung vorliegt, macht der Versicherer nichts.

Ich habe die vielen Tipps beherzigt und zur Kenntnis genommen...vielen Dank dafür.
Die Frage oben war nur, warum es schädlich ist, der Versicherung Vorabinformationen zur Verfügung zu stellen?
Und ich frage mich halt, ob mit einem Gutachten wirklich so viel mehr rauskommt, aber das wollte ich halt gerne hier herausfinden.
Das anzufertigen kosten ja auch wieder Zeit und Aufwand. Man muss sich freinehmen, Termin machen, hinfahren, warten,.....
Wenn der dann auch nur sagt, Stoßstange muss ausgetauscht werden und Wertminderung gibts keine, dann war es den Aufwand nicht wert. Ab einer gewissen Mehrsumme lohnt es sich natürlich.
Und es sind dann Kosten die vermeidbar sind. Klar muss ich sie nicht direkt bezahlen, aber indirekt bezahlen wir die alle mit unseren Beiträgen mit.

Zitat:

Original geschrieben von Panzzerknakker


Und ich frage mich halt, ob mit einem Gutachten wirklich so viel mehr rauskommt, aber das wollte ich halt gerne hier herausfinden.

Das Gutachten dient zur korrekten (auch gerichtsverwertbaren) Feststellung derSchadenhöhe. das kann ein Kostenvoranschlag nicht!

Ob dabei mehr oder weniger herauskommt, kann Dir vorab niemand sagen, aber ohne kommt garantiert weniger heraus.

Zitat:

Das anzufertigen kosten ja auch wieder Zeit und Aufwand. Man muss sich freinehmen, Termin machen, hinfahren, warten,.....

Wer hat Dir sowas erzählt? Du machst telefonisch einen Termin, der GA kommt dahin, wo das Fahrzeug steht, dauert alles in allem keine halbe Stunde!

Zitat:

Wenn der dann auch nur sagt, Stoßstange muss ausgetauscht werden und Wertminderung gibts keine, dann war es den Aufwand nicht wert. Ab einer gewissen Mehrsumme lohnt es sich natürlich.
Und es sind dann Kosten die vermeidbar sind. Klar muss ich sie nicht direkt bezahlen, aber indirekt bezahlen wir die alle mit unseren Beiträgen mit.

Bei € 2.000,- Kostenvoranschlag wird's wohl mehr sein, als nur die Stoßstange. Und das wir das alle mit unseren Beiträgen mitbezahlen, ist ein Ammenmärchen und völliger Blödsinn.

Gruß Manu

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