Unfall, was nun???
Hallo.
Habe mein A3 Sportback seit ca. 1 Monat. Heute hat einer Pizza ausgeliefert und mit seinen Wagen in meinen (parkenden) reingeditscht. Mein Wagen ist auf das Autohaus angemeldet, wegen Erstzulassung.... Erst in Februar sollte es auf uns Überschrieben werde.. was der Fall ja noch nicht ist... So nun die Frage, da es bei mir zum ersten mal vorkommt.. wie geht man vor? Er hat mir seine Personalien gegeben, Kennzeichen habe ich aufgeschrieben. Er hat mir seine Versicherung (Namen) genannt.. Doch wie man mir erzählte, braucht man die Versicherung von den Wagen. Dann rufte er seinen Chef an und gab mir den Namen von der Wagen - Versicherung. Er meinte, er rufe morgen seine Versicherung an und sagt, was passiert ist. Nun war er weg. Jetzt die Frage: Wie läuft das ganze jetzt ab? Wie gesagt, es kommt zum ersten mal bei mir überhaupt vor... Muss man da nicht so eine Versicherungskarte normaler weise nehmen? Muss ich jetzt ins Autohaus, den das erzählen.. Bitte helft mir, wie man jetzt vorgeht...
Danke im vorraus.. Sportback
15 Antworten
1. Zum Autohaus gehen und mit denen die Sache besprechen.
2. Die Vertragsverhältnisse von Dir und dem Autohaus sind vermutlich nicht ganz einfach. Mangels Details können Sie nicht besprochen werden.
3. Der Eigentümer des Wagens kann die Versicherung des Geschädigten feststellen - es gibt einen entsprechenden Zentralruf.
4. Der Eigentümer des Wagens (also nicht der Halter) und damit entweder Du oder das Autohaus ist der Geschädigte und kann damit die Rechte geltend machen.
5. Je nach Schadenhöhe und Stressfaktor wegen der Zulassung würde ich Dir empfehlen einen RA aufzusuchen.
Hier findest Du einen aktuellen Thread zum Thema
1. das werde ich morgen als erstes auch tun.
2. das ist fast so, wenn das autohaus ein auto zum probefahren gibt und einer fährt da rein, wie läuft es denn da ab? da habe ich als probefahrer ja eigentlich nicht viel mit zutun, oder? ich denke bei mir ist es auch so.. in den fall probefahrts - auto ist das ja auch erstzulassung, oder?
3-4. wie meinst du das?
5. Schadenhöhe? kA, bei der Lampe vorne ist ein tiefer kratzer, von der stossstange ist ziemlich viel lack abgegangen, durch das weiter fahren, von den PIZZA - Man, sonst geht es eigentlich, nichts verbogen oder so..
Ich glaube nicht, dass ich da nen Rechtsanwalt brauche, oder?
Wenn das Audihaus nicht nur Halter (Nach Deinen Worten ist der Wagen auf die zugelassen), sondern auch Eigentümer des Wagens ist, so hast Du ohnehin kein Problem.
Das ganze hängt von der Vertragsgestaltung zwischen dem Autohaus und Dir ab.
Hast Du den Wagen dagegen bereits erworben, so ist das Autohaus zwar Halter, Du aber Eigentümer und damit Geschädigter.
Also in den Fahrzeugschein ist das Autohaus eingetragen.. Mit den händler habe ich es so abgemacht, dass wenn die Zeit von 6 wochen abläuft (mindestlaufzeit bei erstzulassung glaube ich), dann wird er auf mich überschrieben.. Dann bin ich wohl in den Fahrzeugschein... Sonst eigentlich nicht viel abgemacht... Und die erste Finanzierungsrate fällt im Februar.. Auch für diese Versicherung in den ersten 6 Wochen muss auch ich zahlen, da ich den Wagen ab 1ten Tag nutze.... Aber wie gesagt, erst im Februar.
Gruss Sportback
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Das einfachste dürfte sein, daß du den Wagen einfach in die Reparatur gibst, sobald du die Versicherungsdaten vom Verursacher hast. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab und du brauchst dich um nix weiter zu kümmern. Das gilt natürlich nur, solange der Verursacher den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen will.
Hi,
warum?
Auch dann gilt das 🙂. Er kanns doch später seiner Versicherung zurückzahlen.
@Sportback:
Wenn ne Finanzierungsrate fällig ist, ist irgendwas (!) schon abgemacht - wenn auch vielleicht in einem Vorvertrag....
Dort mal reinschaun, bzw Auohaus fragen - sonst ist das hier eh nur vage.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hi,
warum?
Auch dann gilt das 🙂. Er kanns doch später seiner Versicherung zurückzahlen.
Stimmt. Aber kann ja sein, daß der Verursacher das lieber gleich selbst bezahlt 😉
Entscheidend ist was im Vertrag steht.
Alles andere sind doch Vermutungen.
Im Normalfall wird AUDI bzw. SPORTBACK den Wagen instandsetzen lassen und Geld, Nutzjgsausfall etc. von der Versicherung erstattet bekommen.
Vielen Dank für die Antworten! Ich werde gleich erstmal ins Autohaus fahren und fragen, wie es jetzt abläuft... Noch ne Frage, kann ich bei einen Neuwagen ne neue Stossstange verlangen, oder lackieren sie die einfach? (Der Schaden ist nicht wirklich gross..) Oder kann man sich für das Geld entscheiden? Dann könnt ich mir eine neue Stossstange kaufen.. würde doch billiger rauskommen, oder? Und wenn der Wagen zur Reparatur hingegeben wird, kann ich nach einen Leihwagen verlangen. Ich kann mich errinnern, als ein Bekannter Unfall hatte, hat er ein Ersatzfahrzeug bekommen.. Doch der war Selbstständig und ist viel rumgefahren.. Ist es in normal Fall auch so?
Gruss Sportback
Der Schaden wird in aller Regel begutachtet.
Bei Schäden unter 500 EUR kann bei vielen Versicherungen auf Basis eines Kostenvoranschlages abgerechnet werden.
Die MwSt gibt es nur wenn die Reparatur auch wirklich durchgeführt wird und durch Rechnung nachgewiesen wird.
Nutzungsausfall gibt es wenn die Reparatur nachgewiesen wird.
Ja, so haben die mir das auch in etwa erzählt.. Wenn ich das Geld jetzt verlangen würde, dann müsste ein Gutachter her, der dann den Schaden betrachten würde und dann, müssten die 16% Mwst. abgezogen werden, von den Preis, den er gesagt hätte. (z.B. Gutarchter: 1000€, dann würde ich ca. 840€ kriegen) Und dann würde das als Unfall-Wagen gelten.. Doch wenn man es reparieren lassen würde, dann würde die Auto - Haftpflichtversicherung, von den Verursachenden Auto einspringen. Dann bräuchten sie kein Gutachter. So haben sie mir das erzählt... Also auf jeden Fall habe ich nächste Woche schon mal ein Termin, dann wird meine Stossstange neu lackiert und einen neuen Scheinwerfer bekomme ich auch.. Übrigens kriege ich auch ein Ersatzfahrzeug. Schade nur, dass es immer eine Klasse runter geht. Ich würde gerne den A6 mal fahren.. Aber jetzt kriege ich den A3 oder sogar ein A2.. Naja, mal sehen, vielleicht auch mit 3.2 l den A3.. dann würde es mir reichen.. 😉
Als Geschädigter musst Du den Schadensnachweis führen, es sei denn die gegnerische Versicherung verzichtet darauf.
Führst Du die Reparatur ohne Gutachten und ohne Absprache mit der gegnerischen Versicherung durch, kannst Du im Extremfall mit leeren Händen dastehen.
Also setz Dich mit der Versicherung in Verbindung,
Zentralruf der deutschen Autoversicherer 0 18 02 - 5026.
Kennzeichen des Unfallgegners angeben und Du wirst zum zuständigen Sachbearbeiter durchgestellt!
Oder such Dir einen Anwalt, der das für Dich erledigt.
Das Autohaus setzt sich ja schon mit der Versicherung des Gegners zusammen.. Sie haben all seine Daten aufgenommen, usw.. *??? gehört es zum service ???* Die meinten, die kümmern sich um alles.. Ich soll einfach nächste Woche am Mittwoch da sein, ein Ersatzfahrzeug wird für mich da sein. Und am Freitag soll ich meinen wieder abholen.
Gruss Sportback
PS: Welche Versicherung des Gegners tritt den jetzt ein? Seine Versicherung, oder von dem Auto, mit den er gefahren ist? (Firmenwagen) Also, wie ich verstanden habe, von den Firmenwagen die Versicherung, ist das richtig? Aber ich mein, er ist ja schuldig, also müsste seine Versicherung eigentlich eintretten??? Die Firma kann auch nichts für, dass er nicht fahren kann ? ! ??? 🙄
Hi,
immer (!) die Versicherung des Autos, mit dem der Schaden verursacht wurde.
Er hat den Fehler begangen - aber es gehört zum Betriebsrisiko seines Arbeitgebers, für solche Fehler einzustehen.
Außerdem kanns dir ja nun egal sein 😉
Freu dich doch, dass alles so reibungslos abläuft und dein Autohaus alles erledigt.
Grüße
Schreddi