Unfall Vollkasko zurückkaufen, SB?

Ich lasse eine Reparatur über die VK reparieren. Je nach Schadenhöhe werde ich evtl. zurückkaufen, bekomme ich dann die SB zurück doer ist diese sowieso weg ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bullrider


sry ich wußte nicht, dass es VU's gibt die lt. bedingungen tatsächlich eine rückzahlung im kasko-schadensfall dem kunden verwehren können.
für mich ist das im höchsten falle unseriös. aber wer bei solchen unternehmen eindeckt ist auch selber schuld demnach.

Kredite - auch für eine Fahrzeugreparatur - gibt es bei der Bank und nicht bei der Versicherung

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Zitat:

Original geschrieben von bullrider


sry ich wußte nicht, dass es VU's gibt die lt. bedingungen tatsächlich eine rückzahlung im kasko-schadensfall dem kunden verwehren können.
für mich ist das im höchsten falle unseriös. aber wer bei solchen unternehmen eindeckt ist auch selber schuld demnach.

Kredite - auch für eine Fahrzeugreparatur - gibt es bei der Bank und nicht bei der Versicherung

Ich mach denn mal den Erklärbär 🙂

Also die Rechnung beträgt 2300€

Wenn du über die Versicherung abrechnest zahlst du die SB von zb 300€ an die Werkstatt und die Werkstatt erhält, sofern vereinbart, von der Versicherung die restlichen 2000€

Kaufst du jetzt zurück, musst du der Versicherung eben diese 2000€ zurückzahlen. Die Werkstatt ist ja bereits komplett bezahlt.

Sagst du gleich im Vorfeld "Ich Zahl das Ding gleich selbst" Legst du die 2300 Komplett auf den Tresen in der Werkstatt.

Das ganze natürlich recht abstrakt gehalten und ohne Kenntnis, ob das bei deinem Versicherer auch möglich ist 😉

Grüße
Steini

Jetzt habe ich es glaube ich, die Zahlen sind frei erfunden und nur zum rechnen so gelegt worden.

JA bei der VS ist es möglich zurück zu kaufen.

D.h. ob ich dann den Schaden zurück kaufe oder ohne VS bezahlen würde bleibt fpr mich finanziell dasselbe oder ?

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von bullrider


sry ich wußte nicht, dass es VU's gibt die lt. bedingungen tatsächlich eine rückzahlung im kasko-schadensfall dem kunden verwehren können.
für mich ist das im höchsten falle unseriös. aber wer bei solchen unternehmen eindeckt ist auch selber schuld demnach.
Kredite - auch für eine Fahrzeugreparatur - gibt es bei der Bank und nicht bei der Versicherung

ein VU arbeitet sehr wohl als kreditunternehmen mit sehr exklusiven zinsen 😁

schau dir mal die eff. ratenzahlungszinsen an bei unterjähriger zahlung.

es bleibt für mich unseriöses geschäftsgebaren eine rückszahlung nicht zu ermöglichen.
selbst wenn der kunde bewußt die versicherung erst bezahlen lässt und dann später den schaden zurück bezahlt ist es absolut ok. oder denkst du das VU macht hier einen verlust? dann fall ich gleich vom hocker.

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


D.h. ob ich dann den Schaden zurück kaufe oder ohne VS bezahlen würde bleibt fpr mich finanziell dasselbe oder ?

jap. schlussendlich würdest du in beiden fällen 2.300 eur bezahlen.

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dann hat es sich endlich alles erledigt

@Bullrider:
Da solltest Du aber dringend nochmal drüber nachdenken.
Zum Beispiel über den Umstand, dass eine Schadensregulierung auch Kosten verursacht (Sachverständige, Innendienst usw. usw.) 
Wenn ein Versicherer anbietet, dies alles zur Verfügung zu stellen und hinterher die Rückzahlung ermöglicht, dann ist das eine reine Service-Leistung.

Im Wirtschaftsleben muss aber niemand etwas verschenken.
Wenn man besseren Service anbietet, dann um sich von Mitbewerbern abzusetzen und um ein höherwertiges Produkt zu einem höheren Preis zu verkaufen.

Man könnte ja schließlich auch -wie es in den meisten Kasko-Verträgen immer üblich war und ist- davon ausgehen, dass der Kunde selbst in der Lage ist, vorher zu entscheiden, ob er eine Regulierung in Anspruch nimmt oder nicht.

Dass moderne Verbraucher heutzutage offenbar das eigene Denken in weiten Teilen eingestellt haben und erwarten, dass es für jede eigene Fehlentscheidung einen Rettungsschirm gibt, ist dann wieder ein ganz anderes Thema...

@TE: auch wenn Deine Frage inzwischen geklärt ist: sie beantwortet sich eigenetlich schon aus dem Wort Selbst-beteiligung.
Die SB ist der Teil des Schadens, den Du auf jeden Fall selbst trägst. Mit Kasko bleibt es für Dich bei dem Anteil. Ohne Kasko kommt der Rest der Reparaturrechnung noch dazu.

Hafi

@Hafi545
ich hatte es gerade unter dem titel des servicegedanken gesehen.

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