Unfall - Vollkasko - oder doch Anwalt ?!

Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe.

Vorletzte Woche Freitag, ist ein Unfall passiert.
Als ich hinter einem PKW ( dieser hatte den Rückwärtsgang drinn) herfahren bin, hat es geknallt.
Sind beide ausgestiegen und haben uns vergewissert, dass es dem jeweiligen anderen "gut" geht. Auf nachfrage von meiner Seit wg. Polizei, winkte er ab und fuhr erstmal das Auto an die Seite. Was absolut nicht nötig gewesen, wäre da es sich bei dem Unfallort um einen Werkstatt bzw. Tankstelle handelt.
Dann kam aus dem Büro der Werkstatt ein zweiter Mann dazu und auf nachfrage des Unfallgegners ob er was gesehen hätte meinte er "Nein" bei Männer haben mich mehr oder minder pallabert, das es nicht nötig wäre die Polizei anzurufen. Es würde sich hier doch lediglich um eine Bagatelle handeln.
Auf bitte meiner Seit haben wir dann unsere Daten ausgetauscht, er hab mir eine Visitenkarte seiner Werkstatt und hat sich meine Daten aufgeschrieben.

Habe dann meine Versicherung angerufen, um den schaden zu melden. Meine Versicherung bat mich in eine Werkstatt zu fahren um den Schaden begutachten zu lassen um dann zu entscheiden, wie es weiter gehen soll.

In der Werkstatt dann der große Schock. Schaden um die 2.500€ bei einem Geschätzten Wert meines Autos um die 3.700€.

Ich bin dann den Montag danach mit meiner Mutter noch mal zu dem Herren gefahren und habe ihn gebeten noch mal mit mir über den Vorfall zu sprechen bzw. mit der Bitte mir seine Versicherungsdaten zu geben - Er hat ALLES abgeblockt mit dem Aussagen, ich wäre zu schnell gewesen und wäre zu dich an seinem Auto vorbeigefahren, desweiteren wäre ihm MEIN Schaden schon sehr bewusst gewesen und das andere Auto hätte lediglich eine paar Kratzer in der Stoßstange.

Also bin ich erstmal zum Anwalt (ich bin nicht Rechtsschutz- Versichert) die möchte einen Gutachten bzw. KVA um weiter Arbeiten zu können. Sie würde ihn Anschreiben und sollte er darauf nicht Reagieren dann ggf. die Polizei einschalten. Sollte alles nur beim Papierkram bleiben kosten ca. 300€

Nach Rücksprache mit meiner Versicherung habe ich über die DEKRA ein Gutachten Anfertigen lassen, dieses steht allerdings noch aus. Kosten ca. 400€
Sollte ich die Vollkasko in Anspruch nehmen verzichtet meine Versicherung auf einen Gutachter und und erkennt das Gutachten der Dekra an.

Meine Frage/ Überlegung ist nun.
- Ziehe ich das mit dem Anwalt weiter durch (was ja auch weitere Kosten mit sich zu folge hat)
- oder nehme ich die Vollkasko in Anspruch würde ja dann die Kosten für das Gutachten, wieder bekommen, meinen Schaden bezahlt bekommen. Was ich mit Kalkulieren müsste wären die 300€ SB + Steigen in der Versicherung - wären dann für die nächsten 4 Jahre insg. 80€

Selbst wenn der andere Fahrer eine Teilschuld bekommt und die Teilung bei 50/ 50 wäre hätte ich doch mehr kosten, also so oder nicht ?
Er müsste dann die Hälfte für meinen Anwalt übernehmen ca. 150€ + ca. 200€ Gutachten + die hälfte für meinen Schaden. ( Wer übernimmt die Andere hälfte meines Schadens, wenn nicht meine Vollkasko ??)

Meine Nerven sind am Ende.
Möchte so schnell wie möglich einen Haken an die Sache machen, mit dem geringst möglichsten Finanziellen schaden zu haben.

Beste Antwort im Thema

Den Unfallhergang und vor allem die sich hieraus ergebende Haftung kann hier niemand vernünftig beurteilen, weil wir nur die Schilderung des TE kennen und die ist -aus irgendwelchen Gründen- sehr unvollständig. "Alles ging so schnell" usw.

Nur aus dem Umstand, dass der Gegner den "Rückwärtsgang drin gehabt" haben soll, kann man keine 100% Haftung ableiten.
Wir wissen nicht, ob der Gegner wirklich rückwärts gefahren ist, wo der TE war, als er ggf. rückwärts los fuhr, ob der TE versucht hat, noch schnell irgendwie sich durch zu drücken, trotz unklarer Lage usw. usw.

Das ist Kaffeesatzleserei, die beim TE allenfalls falsche Erwartungen weckt.

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Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von flosen23


Sollte es wider erwarten doch darauf hinauslaufen, dass du den Schaden selbst tragen musst lässt es eben über dein VK laufen..
Eben darum geht es ja. Dann kann der TE auch sofort die VK in Anspruch nehmen.

Wenn es nämlich 50:50 ausgeht wirds für ihn deutlich teurer. Die gegnerische Haftpflicht übernimmt nämlich nur dann alle Kosten voll, wenn es 100:0 für den TE ausgeht.

Selbst bei 90:10 wird es teurer als die eigene VK jetzt in Anspruch zu nehmen.

Hey, genau DAS wollte ich Wissen.

Frage deinen Rechtsanwalt mal nach dem Quotenvorrecht bei der Regulierung diese Schaden.

Hier eine Beispielrechnung.

http://www.verbraucher-urteile.de/pageID_3724418.html

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von flosen23


Sollte es wider erwarten doch darauf hinauslaufen, dass du den Schaden selbst tragen musst lässt es eben über dein VK laufen..
Eben darum geht es ja. Dann kann der TE auch sofort die VK in Anspruch nehmen.

Wenn es nämlich 50:50 ausgeht wirds für ihn deutlich teurer. Die gegnerische Haftpflicht übernimmt nämlich nur dann alle Kosten voll, wenn es 100:0 für den TE ausgeht.

Selbst bei 90:10 wird es teurer als die eigene VK jetzt in Anspruch zu nehmen.

Bei 90:10 müsste die VK bei dem 2500 € Schaden nur 250 € beitragen,was sicherlich unter der SB des TE liegt, also braucht man die VK garnicht erst in Anspruch nehmen.  Selbst bei 50:50 wäre der Schadensausgleich bei 1250 € abzüglich der SB von XXX Euro rechnet es sich garnicht.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Eben darum geht es ja. Dann kann der TE auch sofort die VK in Anspruch nehmen.

Wenn es nämlich 50:50 ausgeht wirds für ihn deutlich teurer. Die gegnerische Haftpflicht übernimmt nämlich nur dann alle Kosten voll, wenn es 100:0 für den TE ausgeht.

Selbst bei 90:10 wird es teurer als die eigene VK jetzt in Anspruch zu nehmen.

Bei 90:10 müsste die VK bei dem 2500 € Schaden nur 250 € beitragen,was sicherlich unter der SB des TE liegt, also braucht man die VK garnicht erst in Anspruch nehmen.  Selbst bei 50:50 wäre der Schadensausgleich bei 1250 € abzüglich der SB von XXX Euro rechnet es sich garnicht.

Ok unter der Voraussetzung das ich das hier jetzt Richtig verstanden habe, würde ich wie folgt Rechnen:

Schaden: 2500€
Gutachten: 400€
RA: wenn ich denn kompletten Schriftverkehr Rechne: 300€ sonst momentan ca. 50€ (Beratungsgespräch)

Bei einer 50/ 50 Regulierung:

Schaden: 1.250€
Gutachten: -200€ (muss ich ja selber Zahlen)
Anwalt: - 150€ (muss ich ja selber Zahlen)

Summe: 900€
Minus evt. Schaden an dem anderem PKW

Abwicklung über die VK mit 300€ SB

Schaden: 2.500
Anwalt: -50€ (Beratungsgespräch, muss ich ja selber Zahlen)
Gutachten: -
Eigenanteil: -300€
10% Erhöhung auf die nächsten 4 Jahre: -82€

Summe 2.068 + 400€ für das Gutachten, die ich noch erstatten bekomme.

Ist das so Richtig ?????

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Zitat:

Original geschrieben von stern85



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Bei 90:10 müsste die VK bei dem 2500 € Schaden nur 250 € beitragen,was sicherlich unter der SB des TE liegt, also braucht man die VK garnicht erst in Anspruch nehmen.  Selbst bei 50:50 wäre der Schadensausgleich bei 1250 € abzüglich der SB von XXX Euro rechnet es sich garnicht.

Ok unter der Voraussetzung das ich das hier jetzt Richtig verstanden habe, würde ich wie folgt Rechnen:

Schaden: 2500€
Gutachten: 400€
RA: wenn ich denn kompletten Schriftverkehr Rechne: 300€ sonst momentan ca. 50€ (Beratungsgespräch)

Bei einer 50/ 50 Regulierung:

Schaden: 1.250€
Gutachten: -200€ (muss ich ja selber Zahlen)
Anwalt: - 150€ (muss ich ja selber Zahlen)

Summe: 900€
Minus evt. Schaden an dem anderem PKW

Abwicklung über die VK mit 300€ SB

Schaden: 2.500
Anwalt: -50€ (Beratungsgespräch, muss ich ja selber Zahlen)
Gutachten: -
Eigenanteil: -300€
10% Erhöhung auf die nächsten 4 Jahre: -82€

Summe 2.068 + 400€ für das Gutachten, die ich noch erstatten bekomme.

Ist das so Richtig ?????

NEIN

Vollkaskoabrechnung:
Schaden 2.500 Euro - 300 Euro Selbstbeteiligung = 2.200 Euro

Bei Mitverschulden (angenommen 50%) vom Unfallgegner:
300 Euro (für Selbstbeteiligung zu 100%), 400 Euro Gutachtenkosten (ebenfalls zu 100%), Kostenpauschale 25 Euro, Anwaltskosten und Nutzungsausfall (sofern angefallen und nachgewiesen) jeweils zu 50%

Beachte doch mal den Hinweis vom Dellenzaehler und dein Anwalt sollte es auch wissen

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Eben darum geht es ja. Dann kann der TE auch sofort die VK in Anspruch nehmen.

Dass er bei Schuldeingeständnis in der VK UND der KH gestuft wird vergessen wir in dem Zusammenhang mal...

Wenn der TE zugibt, dass er Schuld am Unfall ist, trägt er nicht nur die Kosten für seinen Schaden, sondern auch die für den gegnerischen Schaden.
Reguliert die Versicherung, wird er dementsprechend in beiden Versicherungen gestuft.

Mal davon abgesehen, dass den Bildern nach zu urteilen durchaus damit zu rechnen ist, dass er 0% Schuld zugesprochen bekommt, was zur Folge hat, dass ihm gar keine Kosten entstehen.

Und wenn ich mich jetzt entscheiden müsste zwischen:
1) versuchen, gar keine Kosten zu tragen
und
2) widerstandslos alle Kosten tragen

so fiele mir persönlich die Entscheidung nicht schwer.

Zumal unser TE für genau solche Situationen doch durch KH und (Verkehrs-)Rechtsschutz wunderbar abgesichert ist.

Davon abgesehen bleiben die Kosten absolut gleich, egal, wann er seine VK in Anspruch nimmt.
Es bleibt bei der festen SB und bei der festen Stufung. Beides ist nämlich unabhängig von der Schadenhöhe.
Für die Versicherung mag es letzten Endes günstiger sein, sollte sich herausstellen, dass er tatsächlich Schuld am Unfall hat, für unseren TE macht es aber absolut gar keinen Unterschied.
Maximal die evtl. anfallende SB der Rechtsschutzversicherung kommt noch oben drauf. Da er aber sowieso schon beim Anwalt war, wird diese wohl ohnehin schon fällig werden.

Warum ist es ein Schuldgeständnis, wenn ich die VK in Anspruch nehme.
Wofür ist den die Sonst bitte da um Schäden an meinem KFZ zu Regulieren.

Wenn du diesen Beitrag ganz und komplett gelesen hättest, würdest du auch wissen, dass es KEINEN Gegnerischen Schaden gibt und auch keine (Verkehrs-)Rechtsschutz !!!

Ich habe den Beitrag komplett gelesen.
Lediglich das "nicht" vor der Verkehrs-RS übersehen.
mea culpa

Klar ist die VK dazu da, Schäden am eigenen Fahrzeug zu regulieren. Aber genau für so etwas ist die gegnerische KH auch da. Und die kostet mich keinen Pfennig, ganz im Gegensatz zur eigenen VK.
Womit wir wieder bei der Wahl sind zwischen: versuchen, nichts zu bezahlen und: widerstandlos alles selbst übernehmen.

Wenn er jetzt die VK nutzt und dann versucht seine Ansprüche bei der gegnerischen KH durchzusetzen rennt er ewig seinem Geld hinterher. Schon oft genug erlebt, was die sich dann alles einfallen lassen, um die Zahlung hinauszuzögern.
Klar kann es jetzt auch eine Weile dauern, bis sie zahlen, aber dafür muss er auch nicht in Vorkasse treten.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23


Ich habe den Beitrag komplett gelesen.
Lediglich das "nicht" vor der Verkehrs-RS übersehen.
mea culpa

Nimm es mit nicht böse 😉

Zitat:

Klar ist die VK dazu da, Schäden am eigenen Fahrzeug zu regulieren. Aber genau für so etwas ist die gegnerische KH auch da. Und die kostet mich keinen Pfennig, ganz im Gegensatz zur eigenen VK.
Womit wir wieder bei der Wahl sind zwischen: versuchen, nichts zu bezahlen und: widerstandlos alles selbst übernehmen.

Wenn er jetzt die VK nutzt und dann versucht seine Ansprüche bei der gegnerischen KH durchzusetzen rennt er ewig seinem Geld hinterher. Schon oft genug erlebt, was die sich dann alles einfallen lassen, um die Zahlung hinauszuzögern.
Klar kann es jetzt auch eine Weile dauern, bis sie zahlen, aber dafür muss er auch nicht in Vorkasse treten.

Da ist ja das Problem das es OHNE Anwalt auch keine gegnerische KH gibt 🙁

So schnell nehm' ich nix böse, keine Bange 😉

Die gegnerische KH kriegt man doch übern Zentralruf ganz einfach raus.

Wenn er weiß, wo sein Unfallgegner wohnt (er ist doch bei ihm vorbei gefahren [oder bin ich da jetzt wieder im falschen Thread?^^]), kann er sich das Kennzeichen aufschreiben und so die Versicherung rauskriegen.

Da anrufen und Ansprüche anmelden.

So würde ich das halt machen.
Wenn man einfach ohne irgendwelche Scherereien die Sache hinter sich bringen will: VK nutzen, SB zahlen, gestuft werden und es geht einfach weiter.

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