Unfall verursacht, Schaden gemeldet - Sache damit vom Tisch?
Hallo,
ich habe letztens einen selbst verursachten Unfall gebaut, es ist mein erster, daher kenne ich mich bei dem Vorgehen mit der Versicherung nicht so aus.
Es handelt sich vermutlich um Bagatellschaden (weniger als 700 Euro beim Unfallgegner) beim Ausparken, hab auf den Geschädigten gewartet und dann die Versicherung angerufen, Unfall beschrieben und wie von der Mitarbeiterin gewünscht Bilder vom Schaden per Mail gesendet. Ist die Sache damit für mich erledigt? Habe im Internet gelesen, dass eine telefonische Schadenmeldung nicht reicht und noch eine schriftliche erfolgen muss, bis die Versicherung tätig wird. Muss ich da selber aktiv werden? oder kriege ich vielleicht Post von der Versicherung mit Fragen zum Hergang? Das Auto ist auch nicht auf mich versichert, falls das eine Rolle spielen sollte.
Würde mich freuen wenn ihr etwas Licht ins Dunkle bringt. Versicherung ist die HUK.
18 Antworten
Zitat:
@rufus608 schrieb am 21. Januar 2019 um 12:29:55 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 21. Januar 2019 um 11:04:46 Uhr:
Diese Vorteile kennt man nur wenn man nicht alle 2 Jahre die Versicherungen wechselt um 8cent im Quartal zu sparen.
Meinst Du, davon weiß die neue Versicherung?
Welche neue Versicherung?
Der Witz ist ja nicht zu wechseln.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 21. Januar 2019 um 13:37:38 Uhr:
Zitat:
@rufus608 schrieb am 21. Januar 2019 um 12:29:55 Uhr:
Meinst Du, davon weiß die neue Versicherung?
Welche neue Versicherung?
Der Witz ist ja nicht zu wechseln.
Hast Du denn Erfahrung/en mit Kündigung/en durch die Versicherung/en wegen vielfacher Unfallverursachung p.a. nach einem Versichererwechsel (Wechsel aus welchem Grund auch immer)?
Zitat:
@rufus608 schrieb am 21. Januar 2019 um 23:16:01 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 21. Januar 2019 um 13:37:38 Uhr:
Welche neue Versicherung?
Der Witz ist ja nicht zu wechseln.Hast Du denn Erfahrung/en mit Kündigung/en durch die Versicherung/en wegen vielfacher Unfallverursachung p.a. nach einem Versichererwechsel (Wechsel aus welchem Grund auch immer)?
Ich verstehe die Relevanz nicht.
Ich habe behauptet das einem Langzeitkunden einer Versicherung nicht so schnell seitens der Versicherung gekündigt wird wie einem "Springer" der jährlich zum günstigsten Anbieter wechselt.
Mir scheint Du bist anderer Meinung?
Zurück zum TE
Wenn man ggü. seiner Versicherung den Rückkaufwunsch äussert sollte man
doch "am Ende" des Versicherungsfalls soetwas wie eine Abrechnug erhalten.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 23. Januar 2019 um 08:06:41 Uhr:
Zitat:
@rufus608 schrieb am 21. Januar 2019 um 23:16:01 Uhr:
Hast Du denn Erfahrung/en mit Kündigung/en durch die Versicherung/en wegen vielfacher Unfallverursachung p.a. nach einem Versichererwechsel (Wechsel aus welchem Grund auch immer)?
Ich verstehe die Relevanz nicht.
Ich habe behauptet das einem Langzeitkunden einer Versicherung nicht so schnell seitens der Versicherung gekündigt wird wie einem "Springer" der jährlich zum günstigsten Anbieter wechselt.
Mir scheint Du bist anderer Meinung?
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1. Du bist der der eine Relevanz sieht sonst hättest Du das Kriterium nicht in diesem Thread geäußert.
2. Ich habe keine feste Meinung dazu da ich keine Erfahrung habe.
Einzig: man kann sicher keinen Versicherungsnehmer zum Vergleich heranziehen der quasi "alle Versicherungspolicen" bei einer Versicherung abschloss mit jemanden der nur die Türöffnerversicherung Kfz Haftpflicht bei einer Vers. hat.