Unfall verursacht durch Fehlfunktion Assistenzsystem - wer ist Schuld?
Im Moment wird ja schon fleißig diskutiert über autonomes Fahren und wer dann Schuld hat. Aktuell ist es ja noch so, dass der Fahrer immer bereit sein muss aktiv einzugreifen. D.h. ich kann nicht einfach Zeitung lesen und wenn ein Unfall passiert, die Schuld auf das Auto bzw. den Hersteller schieben.
Aber mir geht es gerade gar nicht um das autonome Fahren. Ich habe einen neuen Mercedes bestellt und jetzt per Zufall im Forum erfahren, dass ein Spurhalteassistent serienmäßig dabei ist der sich nicht dauerhaft deaktivieren lässt. Das Problem laut Forum ist, dass es oft zu Fehlfunktionen kommt und der Assistent dann unerwartet eine (Voll)Bremsung durchführt, was die Fahrer natürlich entsprechend erschreckt. So ein ähnliches System gab es vorher schon von Mercedes, ein Auffahrassistent (auch Serienmäßig, nicht deaktivierbar), welcher allerdings nur ein akustisches Signal ausgibt. Kauft man aber das sog. PreSafe System, hat das Auto auch selbständig Vollbremsungen durchgeführt. Teilweise kam es hier auch zu Fehlfunktionen, wenn das Auto etwas als Gefahr einstuft was gar keine ist und dann haben Leute hier im Forum auf leerer Landstraße ebenfalls eine unerwartete Bremsung des Fahrzeugs irgendwie abfangen müssen.
Wenn es in so einem Fall zu einem Unfall kommt, hat dann trotzdem der Fahrer Schuld obwohl das Auto bzw. die Systeme, selbstständig und unerwartet, aktiv in den Fahrprozess eingegriffen haben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Knergy schrieb am 11. September 2019 um 17:46:55 Uhr:
Alleine aus der Hinsicht würde ich da nicht ruhig schlafen können ...
Ich schon, sehr gut sogar.
Es fahren schon zehntausende Autos, LKWs, Busse etc.. mit Assistenzsystemen rum. Es gibt täglich unzählige Unfälle weil Leute gepennt haben, zu dicht aufgefahren sind, zu spät gebremst haben, ... wie viele gibt es die durch Fehlreaktionen eines Assistenzsystems verursacht wurden? Handvoll? Da geht jeder einzelne durch die Foren und die Presse weil die Systeme ja alle so böse und nicht perfekt sind.
Sicherheit ist immer eine Frage der Wahrscheinlichkeiten. Risiko 0 gibt es nicht. Also muss man bei allen Entwicklungen unterm Strich fragen was bringen sie an Vorteilen, was bringen sie an Nachteilen.
Passiert ein Unfall muss man grundlegend erst einmal zwischen Haftung und Schuld trennen, das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Der Halter haftet am Ende aus der Gefährdungshaftung immer damit der Geschädigte seinen Schaden beglichen bekommt. Eine evtl. aufkommende Schuldfrage ist dann ein ganz anderes Thema.
79 Antworten
Du als Fahrer bist allerdings die letzte Kontrollinstanz und damit verantwortlich.
Meines Wissens hat sich die Rechtssprechung diesbezüglich noch nicht geändert.
Natürlich, sonst könnte ich ja in Offenburg auf die AB fahren und bis Darmstadt, wo der erste AB-Wechsel fällig ist, ein Nickerchen machen...
Aber um mal 30 Sekunden freihändig zu fahren, um einen Schluck aus der Wasserflasche zu nehmen, langt es dicke. Auch länger, aber nach 1 Minute ohne Hände am Lenkrad fängt er an zu meckern.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. August 2024 um 10:40:17 Uhr:
Aber um mal 30 Sekunden freihändig zu fahren, um einen Schluck aus der Wasserflasche zu nehmen, langt es dicke.
Und da fängt es ja genau an. Bei der Erwartungshaltung..
Es ist nur ein Assistenzsystem, und kein elektronischer Co-Pilot, der das Fahren für jemanden übernimmt, während dieser gerade eine Zigarette raucht, an seinee Wasserflasche nuckelt oder Whatsapp-Nachrichten checked.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 3. August 2024 um 06:31:30 Uhr:
Die Frage ist nämlich, ob sich ein Hersteller überhaupt von der Haftung für von ihm eingebaute technische Systeme freizeichnen kann.
Ich habe da meine Zweifel.
Keine Sorge. Die sind voll und ganz unbegründet, solange das erste Auto nicht verurteilt wurde.
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Zitat:
@CamperBoy schrieb am 3. August 2024 um 05:06:45 Uhr:
Zitat:
Keine technische, in der BA niederzulegende Sache.
In der BA steht eindeutig geschrieben,
Thema nochmals verfehlt.
In der BA steht nur, was bisher Stand der Rechtsprechung ist!
Und das ist ein sich entwickelnder Prozeß und kein statisches Gebilde!
Zitat:
@Chironer schrieb am 3. August 2024 um 11:52:10 Uhr:
In der BA steht nur, was bisher Stand der Rechtsprechung ist!
Und das ist ein sich entwickelnder Prozeß und kein statisches Gebilde!
Die BA ist ein Schriftstück, dass vom Gesetzgeber gefordert wird, um den Kunden darin über die sog. bestimmungsgemäße Verwendung aufzuklären um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Schreibt der Hersteller da nun rein "Bei eingeschaltetem Spurhalteassistent das Lenkrad ständig mit beiden Händen festhalten" ist das vom Kunden einzuhalten.
Fängt der Kunde an, dann nach seiner Wasserflasche zu greifen und der Assi steuert das Auto in die Leitplanke wird das Gericht immer gegen den Fahrer entscheiden. Es kann garnicht anders, da es den Hersteller ja sogar dazu zwingt dem Kunden das Verhalten im Umgang mit den Systemen vorzuschreiben, indem er immer ein Handbuch fordert.
Da kannst du klagen und mit dem Füsschen aufstampfen bis dich jeman Rumpelstilzchen ruft.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. August 2024 um 10:40:17 Uhr:
Aber um mal 30 Sekunden freihändig zu fahren, um einen Schluck aus der Wasserflasche zu nehmen, langt es dicke. Auch länger, aber nach 1 Minute ohne Hände am Lenkrad fängt er an zu meckern.
und es würde mich nicht wundern wenn diese Ereignis tief im Fahrzeugspeicher geloggt werden.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 3. August 2024 um 12:36:49 Uhr:
und es würde mich nicht wundern wenn diese Ereignis tief im Fahrzeugspeicher geloggt werden.
Spätestens seit den ab diesem Sommer für Neumodelle vorgeschrieben Blackboxes (Fahrtenschreibern) wird dies ganz offiziell der Fall sein.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 3. August 2024 um 13:42:56 Uhr:
Es wird doch schon seit vielen Jahren im Fahrzeug mehr gespeichert als diese Box aufzeichnet.
Die Betonung lautete: "ganz offiziell"!
Weil nun vom Gesetzgeber und damit juristisch abgesichert.
Bzw der Zugang dazu. Aber schon vor 15 Jahren konnte VW Daten aus dem Fahrzeug von Jörg Haider auslesen und zur Rekonstruktion des Unfalls beitragen. Heute brauchts dann eben den Hersteller nicht mehr weil die Daten der Box über einen einheitlichen Zugang zur Verfügung stehen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 03. Aug. 2024 um 10:40:17 Uhr:
Aber um mal 30 Sekunden freihändig zu fahren, um einen Schluck aus der Wasserflasche zu nehmen, langt es dicke.
Und genau das sollst du bleiben lassen.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 3. August 2024 um 14:26:41 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 03. Aug. 2024 um 10:40:17 Uhr:
Aber um mal 30 Sekunden freihändig zu fahren, um einen Schluck aus der Wasserflasche zu nehmen, langt es dicke.Und genau das sollst du bleiben lassen.
Macht doch jeder Radfahrer.
Und das Fahrrad hat keine Assistenten!
Das Rad wiegt aber keine eineinhalb Tonnen und bewegt sich meist auch nicht mit über 100 km/h.
Aber doch, ja: Spurhalteassistenten für Radfahrer wären wünschenswert, ebenso Schilder- und Rotlichterkennung.