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Unfall verursacht durch Fehlfunktion Assistenzsystem - wer ist Schuld?

Im Moment wird ja schon fleißig diskutiert über autonomes Fahren und wer dann Schuld hat. Aktuell ist es ja noch so, dass der Fahrer immer bereit sein muss aktiv einzugreifen. D.h. ich kann nicht einfach Zeitung lesen und wenn ein Unfall passiert, die Schuld auf das Auto bzw. den Hersteller schieben.

Aber mir geht es gerade gar nicht um das autonome Fahren. Ich habe einen neuen Mercedes bestellt und jetzt per Zufall im Forum erfahren, dass ein Spurhalteassistent serienmäßig dabei ist der sich nicht dauerhaft deaktivieren lässt. Das Problem laut Forum ist, dass es oft zu Fehlfunktionen kommt und der Assistent dann unerwartet eine (Voll)Bremsung durchführt, was die Fahrer natürlich entsprechend erschreckt. So ein ähnliches System gab es vorher schon von Mercedes, ein Auffahrassistent (auch Serienmäßig, nicht deaktivierbar), welcher allerdings nur ein akustisches Signal ausgibt. Kauft man aber das sog. PreSafe System, hat das Auto auch selbständig Vollbremsungen durchgeführt. Teilweise kam es hier auch zu Fehlfunktionen, wenn das Auto etwas als Gefahr einstuft was gar keine ist und dann haben Leute hier im Forum auf leerer Landstraße ebenfalls eine unerwartete Bremsung des Fahrzeugs irgendwie abfangen müssen.

Wenn es in so einem Fall zu einem Unfall kommt, hat dann trotzdem der Fahrer Schuld obwohl das Auto bzw. die Systeme, selbstständig und unerwartet, aktiv in den Fahrprozess eingegriffen haben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Knergy schrieb am 11. September 2019 um 17:46:55 Uhr:


Alleine aus der Hinsicht würde ich da nicht ruhig schlafen können ...

Ich schon, sehr gut sogar.

Es fahren schon zehntausende Autos, LKWs, Busse etc.. mit Assistenzsystemen rum. Es gibt täglich unzählige Unfälle weil Leute gepennt haben, zu dicht aufgefahren sind, zu spät gebremst haben, ... wie viele gibt es die durch Fehlreaktionen eines Assistenzsystems verursacht wurden? Handvoll? Da geht jeder einzelne durch die Foren und die Presse weil die Systeme ja alle so böse und nicht perfekt sind.

Sicherheit ist immer eine Frage der Wahrscheinlichkeiten. Risiko 0 gibt es nicht. Also muss man bei allen Entwicklungen unterm Strich fragen was bringen sie an Vorteilen, was bringen sie an Nachteilen.

Passiert ein Unfall muss man grundlegend erst einmal zwischen Haftung und Schuld trennen, das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Der Halter haftet am Ende aus der Gefährdungshaftung immer damit der Geschädigte seinen Schaden beglichen bekommt. Eine evtl. aufkommende Schuldfrage ist dann ein ganz anderes Thema.

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Zitat:

@Chironer schrieb am 11. September 2019 um 13:41:25 Uhr:


Leider wieder viel Geschwafel und wenig Fakten.
Bsp?: Funktion rauscodieren lassen, so ein Auto nicht kaufen usw. usf.

Wer kennt Urteile zu dem Thema?

Es gibt noch keine Urteile. Die Gesetzeslage zum autonomen Fahren ist noch nicht geklärt.
Für die kleinen Helferlein haftet bislang der Fahrer. Mir ist kein Urteil gegen einen Hersteller bekannt.
Das werden die Hersteller auch durch außergerichtliche Einigung verhindern so lange es irgendwie geht.

Mercedes argumentiert, dass man diese Funktion nicht deaktivieren kann, "das hat den einfachen Grund, dass das Fahrzeug mit einem eingeschalteten System zertifiziert wurde" (Quelle: https://www.motor-talk.de/.../...en-dauerhaft-auschalten-t6537488.html)

Das ist ja schön, dass man als Fahrer dann trotzdem haftet für Fehlfunktionen vom Hersteller. Eigentlich echt ein Grund so ein Auto gar nicht zu kaufen.

@Gerry0309

.....Für die kleinen Helferlein haftet bislang der Fahrer. Mir ist kein Urteil gegen einen Hersteller bekannt.
Das werden die Hersteller auch durch außergerichtliche Einigung verhindern so lange es irgendwie geht.

so sieht das aus........

@Chironer
Was nützen dir Urteile? Diese stellen immer nur spezielle Fälle dar. Die Haftung ist eindeutig, außer du kannst eine Fehlfunktion oder fehlerhafte Umsetzung der Funktion seitens des Herstellers nachweisen, was in der Realität so gut wie unmöglich ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 11. September 2019 um 14:22:25 Uhr:


@Chironer
Was nützen dir Urteile?

Sie signalisieren mir, dass die Problematik im Leben erkannt wurde.
Ich empfinde es als Frechheit des Gesetzgebers, das Feld komplett ohne Vorbereitung stehen zu lassen.

Für jeden Unfallschaden an gegnerischen Fahrzeugen bzw. dem eigenen hast du eine Versicherung. Aber für deine Gesundheit hast du keine ... im Zweifelsfall bist du der Fahrer wenn das Auto im Autobahntunnel mit 80 km/h vor einem LKW eine Vollbremsung macht oder dich ein anderer bei einer Vollbremsung bei 130 km/h in Richtung Grün schiebt ... da hilft dir auch keiner, wenn deine Gesundheit ruiniert ist und die Schäden vielleicht der Hersteller zahlen würde.

Alleine aus der Hinsicht würde ich da nicht ruhig schlafen können ...

Hallo,

hier mal ein Urteil zur Sache...
AG Dortmund, Az. 425 C 9453/17
Assistenzsysteme müssen nicht absolut perfekt funktionieren, aber: "Der Käufer kann lediglich erwarten, dass die „Basissicherheit“ gewährleistet ist. Es darf deshalb nicht zu Situationen kommen, in denen die Assistenzsysteme selbstständig verkehrsordnungswidrige Fahrmanöver durchführen,..." (ebenda)

Das Amtsgericht Dortmund ist gewiss eine gewichtige Institution, ob es eine höhere Gewichtung als die Urteile des EuGH hat, überlasse ich dem gesunden Menschenverstand. Für mich: Eine Stimme in einem Fächer voller (unterschiedlichster) Meinungen.

Z.B.:OLG Hamm vom 21. April 2006 - Wer Assistenzsysteme- hier Tempomat- nutzt, muss deren Funktion stets überprüfen, da der Fahrer für Fehlfunktion haftet.

Interessant wird sein, wenn eine Entscheidung zur Fehlfunktion von z.B. Notbremsassistenzsystemen anstehen wird, wenn es dem Fahrer nicht mehr zeitlich möglich ist, die Systemfehlfunktion zu korrigieren, oder ( in Anlehnung an Boeing 737 Max 8) den Zugriff des Fahrzeugführers aktiv hindern.
Bis dahin bleibt eine gewisse Unsicherheit, aber: über welche Größenordnungen reden wir eigentlich...
Assistenzsysteme (ABS, ESP...) haben die Zahl der Unfalltoten um 80% gesenkt (2018 zu 1970).
Panik und Angstmacherei sind völlig überflüssig, eine abschließende rechtliche Klärung aber eher nicht. Nur , diese ist kompliziert und wird dem techn. Fortschritt immer etwas hinterher hinken.

Gruss vom Asphalthoppler

Hallo,

heureka:

https://www.google.de/url?...

Grussvom Asphalthoppler

Wird bestimmt lustig wenn es Ressourcen des Herstellers zum Auswertung der im Assistenten angesammelten Daten braucht um den Hersteller in die Haftung zu bringen.

Ich glaube es war ein großer Fehler der Fa. Tesla seine Assistenzsysteme „Autopilot“ zu nennen.

Zitat:

@Knergy schrieb am 11. September 2019 um 17:46:55 Uhr:


Alleine aus der Hinsicht würde ich da nicht ruhig schlafen können ...

Ich schon, sehr gut sogar.

Es fahren schon zehntausende Autos, LKWs, Busse etc.. mit Assistenzsystemen rum. Es gibt täglich unzählige Unfälle weil Leute gepennt haben, zu dicht aufgefahren sind, zu spät gebremst haben, ... wie viele gibt es die durch Fehlreaktionen eines Assistenzsystems verursacht wurden? Handvoll? Da geht jeder einzelne durch die Foren und die Presse weil die Systeme ja alle so böse und nicht perfekt sind.

Sicherheit ist immer eine Frage der Wahrscheinlichkeiten. Risiko 0 gibt es nicht. Also muss man bei allen Entwicklungen unterm Strich fragen was bringen sie an Vorteilen, was bringen sie an Nachteilen.

Passiert ein Unfall muss man grundlegend erst einmal zwischen Haftung und Schuld trennen, das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Der Halter haftet am Ende aus der Gefährdungshaftung immer damit der Geschädigte seinen Schaden beglichen bekommt. Eine evtl. aufkommende Schuldfrage ist dann ein ganz anderes Thema.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 12. September 2019 um 08:38:27 Uhr:


Eine evtl. aufkommende Schuldfrage ist dann ein ganz anderes Thema.

Und die ist relevant.
Da ungeklärt bzw völlig falsch gelagert.

Alle Assistenzsysteme lassen es zu vom Fahrer überstimmt zu werden. Deswegen gibt es keine Herstellerhaftung.

Bei mir in der Gegend gibt es eine Stelle, bei der der Notbremsassitent den linksabbiegenden Verkehr als Hinderniss erkennen kann. Fahre ich ohne ACC mit dem Fuß leicht auf dem Gas, ertönt die Warnmeldung und im Kombiinstrument sowie Head-Up Display erscheint die Warnmeldung - allerdings bremst der Wagen NICHT. Lasse ich stattdessen den Wagen an der Stelle nur rollen erfolgt zusätzlich der Bremseingriff. Diesen kann ich allerdings durch antippen des Gaspedals beenden.

Assistenzsystem können das Autofahrerleben entspannter machen, wenn man die Systemgrenzen kennt und versteht.

Zitat:

@J_Novi schrieb am 14. September 2019 um 19:31:39 Uhr:


Alle Assistenzsysteme lassen es zu vom Fahrer überstimmt zu werden. Deswegen gibt es keine Herstellerhaftung.

Nein. So einfach ist es nicht.
Eine AEB (Autonomous Emergency Braking) kannst du erst nach Erkennen der Situation überstimmen.
Dann ist es aber zu spät.

Den Rest hast Du gelesen?

Ist halt die Frage wie stark der Bremseingriff ist. Ggf ist dann schon der Hintermann in deinem Heck bevor du reagieren kannst. Genau solche Situationen meine ich

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