Unfall > Versicherung weigert Regulierung, wer bezahlt den Gutachter?
Hey Leute
einer unserer nachbarn ist uns im märz beim einparken mit schwung ins auto gefahren...
polizei hat vorfall aufgenommen, aber keine schäden...
nachbar streitet es natürlich ab, er fährt ja schon seit 50 jahren unfallfrei usw...
soweit so gut. seine versicherung weigert sich natürlich den schaden zu bezahlen.
Mein Gutachter hat nun eine offene Rechnung für 200€... die die Versicherung natürlich auch nicht Zahlen will... und ich sitze auf nem Schaden von gut und gerne 1000€ am auto (AHK vom unfallgegner genau mittig in den Querträger und hat den auch verzogen)
Gibt es nun ne möglichkeit das der Gutachter noch sein geld bekommt, außer von meinem konto?
PS: anwalt hatte keine hoffnung auf klage...
Beste Antwort im Thema
Dann soll er doch einfach die von Ihm verursachte Rechnung begleichen (da es ja keiner macht) und der Kohle "selber" bei der Versicherung oder wem auch immer hinterherlaufen, warum soll dies der Gutachter (den auch er beauftragt hat) tun 😕
Ich und bestimmt der GA und viele andere empfinden dies bestimmt als frech, das ist und bleibt meine Meinung 😉
17 Antworten
Ich würde zunächst zügig den Gutachter bezahlen, schliesslich hast Du ihn beauftragt und er hat dir gegenüber die bestellte Leistung erbracht.
Hier wird zwar sehr oft geraten als allererstes einen Anwalt und einen Gutachter zu bestellen, weil die ja ohnehin die gegenerische Versicherung zu zahlen hat.
Wie man hier aber sieht kann man durchaus auf deren Kosten sitzen bleiben, solange nicht geklärt ist, daß deren Kunde den Schaden überhaupt verursacht hat.
Solange der Nachbar bei der Version bleibt den Unfall nicht verursacht zu haben wirst Du wohl auf den Gutachterkosten und (schlimmer) deinem Schaden sitzen bleiben. Auch den Anwalt wirst Du, bzw. wenn vorhanden deine RS wohl selbst zu zahlen haben.
Wo kein Schädiger, da kein Zahler.
Ist sicherlich ungerecht, aber ohne Zeugen kaum zu ändern.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Ich würde zunächst zügig den Gutachter bezahlen, schliesslich hast Du ihn beauftragt und er hat dir gegenüber die bestellte Leistung erbracht.
Ja, auf jeden Fall, bevor man sich auch von dieser Seite noch Streß (Mahnungen etc.) einhandelt.
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
polizei hat vorfall aufgenommen, aber keine schäden...
Und was hat Sie dann aufgenommen? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Bist du ADAC-Mitglied?