unfall! unfallverursacher war ein hund!
moin
hatte am we nen unfall mit meinem auto. bin auf so ne art bauernweg gefahren. kann auch nicht genau sagen was das für nen weg ist. sind auf jedenfall paar häuser rechts und links und rest ist halt land. hat aber ganz normal nen straßennamen. folgendes ist passiert: fahre ganz normal (geschwindigkeit kann ich nicht genau sagen), plötzlich komm von links ein schäferhund vom grundstück und will mir vors auto laufen. ich lenker rumgerissen, ins schläudern gekommen und bin in nem vorgarten gelandet. ein baum hat mich noch gestopt sonst wäre ich ins haus gekracht. wer hat nun schuld? habe mehrere zeugen, der hund ist versichert. auto ist glaube ich totalschaden. ist der fall 100% klar? oder kanns auch negativ für mich werden?
wie kann ich jetzt vorgehen. will jetzt anwalt einschalten. ist das der richtige weg? was muss ich vorher am besten alles machen?
hoffe ihr könnt mir helfen.
gruß
20 Antworten
fahre gleich zum anwalt. naja geschwindigkeit kann ich nicht genau sagen. ich schätze mal 50km/h. die airbags sind aufgegangen...vielleicht ist das ein indiz dafür dass ich evtl. nicht zu schnell war? naja gucken was der RA sagt.
wenn es kein Hund, sondern ein Kind gewesen wäre, dann -nur dann - hättest Du richtig gehandelt
auf dem Schaden würdest Du aber so oder so sitzen bleiben
oder Du könntest den Eltern Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen können
ääähhh
wenn die Airbags gezündet haben, dann warst Du wohl doch zu schnell !?
Hallo,
so wie du immer den Weg beschreibst, kein Feldweg aber geteert, hier und da ein paar Häuser, handelte es sich wahrscheinlich um eine Straße, die nur von Anliegern befahren werden durfte. (Zusatzschild Nr. 1020-30 "Anlieger frei".)
Das könnte noch erschwerend dazu kommen.
Würde mich interesieren, wie dein Anwalt die Lage einschätzt.
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@Henry Ford: Das wäre egal. Denn nur weil man dort eventuell als Nicht-Anlieger nicht fahren darf, darf einem ja nicht jeder vors Auto hüpfen und es kaputt machen.
@joscha: aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, egal ist nichts. Wenn es eine Anliegerstraße war und er diese widerrechtlich genutzt hat (also keine Anlieferung, Zustellung, Besuch, etc) kann ihm schon eine Teilschuld zugesprochen werden.
Es kommt immer darauf an, wie die Anwälte argumentieren und dazu kann auch zählen - durfte ich die Straße nutzen oder nicht - , die Schilder werden ja nun nicht umsonst aufgestellt.
Und was heißt hier:
"darf einem ja nicht jeder vors Auto hüpfen und es kaputt machen."
... es hätte auch ein Kleinkind sein können.