Unfall Totalschaden???
Hi leute hatte vor kurzem ein unfall.
Nicht meine Schuld
Hab dan ein Gutachten machen lassen und zum Anwalt.
Wiederbeschaffungswert 5040€
Reperaturkosten 3900€ Brutto
3400€Netto
Restwert 1700€
Der Anwalt forderte die 3400€ für die Reperatur.
Heute bekamm ich ein Brief von der Versicherung
da steht das die Firma XY mir 2290€ für mein Fahrzeug anbietet.
Ich möchte das auto aber unbedingt behalten
was mache ich jetzt am besten wer kann mir tips geben.
Danke schonmal im voraus.
13 Antworten
Dein Anwalt wird von der Versicherung 3.340 EUR verlangen.
Sofern Du vollständig und fachgerecht reparieren lässt auch die entsprechende MwSt., d.h. es sind die vollen 3.900 EUR fällig.
Gib ihm das Schreiben der Versicherung.
Er wird Dir das dann genau erklären.
ja zum anwalt gehe ich am montag
Das auto wird ja nach Totalschaden abgerechnet
und da werd ich wohl die
2290€ vom händler kriegen + 2750 von Versicherung = 5040€ Wiederbeschaffungswert.
Dan muss die Versicherung nicht die 3400 reperatur bezahlen sondern nur 2750.
Das auto ist aber schon rapariert privat
ich weiss auch nicht was ich machen soll
das auto will ich auf jeden fall behalten
Die Versicherung kann Dich nicht zwingen, das Angebot des Ankaufes anzunehmen.
Grundsätzlich gilt, dass Du so gestellt wirst, als ob der Schaden nicht eingetreten ist. Dabei darf der Aufwand aber nicht höher sein als der Wert des Fahrzeuges (Totalschaden).
Übrigens sind die Preise dieser sogenannten Aufkäufer, die die Versicherer präsentieren, sehr oft völlig überhöht. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier nur die Entschädigung bei Totalschäden gedrückt werden soll.
Jetzt bleibt erst einmal die Frage: Was hat Dich denn die Reparatur gekostet? Wenn Sie bis 2.750 EUR betrug, bist Du doch noch fein raus, denn wie bereits gesagt, das Auto mußt Du nicht zwangsweise hergeben.
Der geschilderte Fall würde folgenden Schluß zulassen: Bei jedem Schaden würde die Versicherung ein überhöhtes Angebot einholen, das dann höher ist als beispielsweise der vom Gutachter festgestellte Restwert, aber niedriger als der Reparaturaufwand - nur damit die Schadenregulierung gedrückt wird. Damit sind die Versicherer aber schon vor Gericht auf die Nase gefallen. Habe aber leider das Az. des Urteils nicht mehr. Frage hierzu doch mal Deinen Anwalt.
Erzähl doch nach Deinem Termin, was der Anwalt gesagt hat und später dann, wie die Sache ausgegangen ist.
Wurde das Auto vollständig und fachgerecht repariert, so besteht ein Erhaltungsinteresse von bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes (hier: 5.040 EUR).
Der höhere Restwert ist in diesem Fall uninteressant, die Versicherung muss die entstandenen und nachgewiesenen Kosten bezahlen.
Anders bei fiktiver Abrechnung:
Es ist stets ein Fehler ein Auto vor Einigung mit der Versicherung zu reparieren.
Die Versicherung kann dann relativ gefahrlos den durch den Gutachter ausgewiesenen Restwert durch ein Angebot hochsetzen und so den Schadensersatz drücken.
Folge:
Man hat am Ende weniger Bargeld in der Tasche, hat man schwarz arbeiten lassen legt man u.U. sogar darauf.
Was im Sinne der Rechtsordnung auch völlig o.k. ist.
Die Versicherung unterläuft hier auch den Anwalt und wendet sich direkt an den Versicherten.
Geh wie empfohlen zum Anwalt.
Es ist sein Job, er kennt den Fall genau und wird dafür bezahlt.
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Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wurde das Auto vollständig und fachgerecht repariert, so besteht ein Erhaltungsinteresse von bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes (hier: 5.040 EUR).
Der höhere Restwert ist in diesem Fall uninteressant, die Versicherung muss die entstandenen und nachgewiesenen Kosten bezahlen.Anders bei fiktiver Abrechnung:
Es ist stets ein Fehler ein Auto vor Einigung mit der Versicherung zu reparieren.
Die Versicherung kann dann relativ gefahrlos den durch den Gutachter ausgewiesenen Restwert durch ein Angebot hochsetzen und so den Schadensersatz drücken.
Folge:
Man hat am Ende weniger Bargeld in der Tasche, hat man schwarz arbeiten lassen legt man u.U. sogar darauf.
Was im Sinne der Rechtsordnung auch völlig o.k. ist.Die Versicherung unterläuft hier auch den Anwalt und wendet sich direkt an den Versicherten.
Geh wie empfohlen zum Anwalt.
Es ist sein Job, er kennt den Fall genau und wird dafür bezahlt.
hi so dachte ich auch bis ich dieses urteil gelesen habe.
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Sachverständigen-Gutachten reicht aus
Auf dieses Urteil haben Autofahrer schon lange gewartet. Wer nämlich nach einem Autounfall mit Totalschaden Ersatz von seiner Versicherung verlangt, muss sich nicht den "höchst möglichen" Restwert anrechnen lassen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs reicht es völlig aus, den Restwert durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen (Az.: VI ZR 219/98).
Damit gaben die Bundesrichter einem Vertreter Recht, der mit dem fahrbaren Untersatz seiner Firma verunglückt war. Ein Gutachter hatte den Restwert des Fahrzeugs auf € 2.800 taxiert. Der Unfallverursacher verwies dagegen auf ein Händlerangebot über € 4.400. So viel Wert sollte das Fahrzeug noch sein. Er legte jedoch kein konkretes Angebot vor.
Der Geschädigte soll zwar den Schaden so gering wie möglich halten. Doch ein Hinweis auf eine preisgünstigere Verwertungsmöglichkeit allein reicht nach Ansicht der Richter nicht aus, um eine Minderung des Schadens zu begründen.
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Danke für den Urteilshinweis, jetzt habe ich auch das Az. wieder!
@gioni,
das finde ich Spitze.
Du hast einen Anwalt, fragst in einem Forum nach und kommst am Schluß mit einem Urteil.
Les Dein Urteil noch mal nach:
Zitat:
Er legte jedoch kein konkretes Angebot vor.
Nun, was hast DU?
Richtig, ein konkretes Angebot von der Versicherung.
Pack Dein Urteil wieder in die Mottenkiste und warte auf den passenden Unfall. 😠
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
@gioni,
das finde ich Spitze.
Du hast einen Anwalt, fragst in einem Forum nach und kommst am Schluß mit einem Urteil.Les Dein Urteil noch mal nach:
Nun, was hast DU?
Richtig, ein konkretes Angebot von der Versicherung.Pack Dein Urteil wieder in die Mottenkiste und warte auf den passenden Unfall. 😠
Brief hab ich erst am Freitag abend erhalten
Deswegen konnte ich noch nicht zum anwalt.
Ich werde wohl das angebot der versicherung annehmen müssen
danke für die hilfe
Geh doch am Montag erst Mal zum Anwalt und geb ihm das Schreiben!
Wenn das Angebot zeitnah zum Gutachten kommt, so wird der Anwalt zumindest chekcen, ob es konkret besteht oder ein Bluff ist.
Kommt es mit einigem zeitlichen Abstand zur Geltendmachung der Ansprüche, so kann es auch als rechtsmißbräuchlich gelten.
Eine ordentliche Reparatur wäre locker durchsetzbar gewesen,
"Privatreparaturen" sind eben auch dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge.
Im Grenzbereich kann die Geschichte dann schon mal nach hinten losgehen.
Drauflegen wirst Du vermutlich so und so nicht 😉
Zitat:
Les Dein Urteil noch mal nach:
Nun, was hast DU?
Richtig, ein konkretes Angebot von der Versicherung.
Diesen Punkt würde ich so noch nicht akzeptieren. Wie konkret das Angebot von der Versicherung ist, müßte noch geprüft werden. Denn bedient sich die Versicherung z.B. eines Internetportals für PKW-Ankäufe, das dem Normalverbraucher nicht zugänglich ist oder nur mit nicht zumutbarem Aufwand, dann ist dieses Angebot für den Geschädigten auch nicht bindend.
Für das Gespräch mit dem Anwalt würde ich noch zwei weitere BGH-Urteile zur Prüfung mitnehmen, ob diese evtl. weiterhelfen:
VI ZR 119/04 und VI ZR 393/02
Diese sind zwar nicht komplett deckungsgleich mit Deinem Sachverhalt, aber es gibt Elemente in der Urteilsbegründung, die man als Argument übernehmen könnte. Ich bin zwar nicht so ein Schaden-Spezi wie madcruiser, aber vielleicht hilft es weiter?!
Der RA ist doch eingeschaltet und hat bis jetzt ordentlich gearbeitet.
Die Versicherung macht hier zwei Züge.
Erstens schreibt Sie an Gjoni20 direkt (Verstoß gegen die vorgelegte Anwaltsvollmacht) und
zweitens versucht Sie die Schadenshöhe zu drücken.
Der Anwalt wird wissen was er zu tun hat.
Wir betreiben hier Ferndiagnose ohne Schriftverkehr.
Deswegen kann der richtige Tipp nur lauten:
Ab zum Anwalt.
Der wird feststellen ob es sich um ein ausreichend konkretes Angebot handelt oder nicht.
Es gibt viele Möglichkeiten die wir mangels Sachverhalt nicht prüfen können.
Ein Versicherter könnte beispielsweise während seines Urlaubes ein solches Angebot bekommen, das aber bereits vor Rückkehr verfallen ist. Diese Angebote sind meist befristet.
Hätte die Versicherung wie aufgefordert an den RA geschrieben, so hätte den Versicherten das Angebot rechtzeitig erreicht.
Was nun?
Ihr seht es gibt eine Menge Dinge, die man oft mangels kenntnis gar nicht berücksichtigen kann 😉
Was hat denn der RA gesagt?
Feedback wäre doch ganz nett, oder?
Hi also der RA meinte ich soll wieder zum gutachter
und mir bestätigen lassen das das auto wieder repariert ist.
Dan kann er die Reperaturkosten 3400€ lt. Gutachten verlangen.