Unfall

Mercedes C-Klasse W202

Hi Leute,

gestern ist mir ein etwas älterer Herr, beim rückwärtsfahren, vorn auf meinen C 180 drauf geknallt. Die ganze Situation zu erklären is bissi komplex, kurz um ich bin nicht schuld, er hat eingeräumt das es auf seine Kappe ging.

Er hat meine Nummernschildhalterung geschrottet, rechts und links neben dem Nummernschild fehlt ordendlich Lack (ist bis aufn Kunststoff runter), zudem hats mir den Schwarzenkunststoffrand an meinem Stoßstange zerdrückt und meinen Kühlergrill hat er auch noch erwischt.

Heute war ich bei Mercedes und wollte mir nen Kostenvoranschlag machen lassen, der Mirarbeiter meinte aber nur, das bei dem alten Auto (Bj. 94) sich nen Voranschlag nicht lohnt, da muss gleich nen Gutachten her, da schon geringe Vorschäden vorhanden sind. Habt ihr vll ne Ahnung was nen Gutachten kostet?

Auf die Frage hin wieviel es denn so kosten würde, meinte er so 1300€ allerding noch ohne den Kühlergrill.

Als ich dem Mann gesagt hab, was es denn wohl kostet kam er mit, ob man das so klären kann. Er hat mir 300-500 Euro geboten.

Von seiner Versicherung hat er noch nichts gehört, dazu muss ich sagen dass er mir mit nem Dienstwagen von der Volksbank reingefahren ist und das wohl noch bis Montag dauert.

Nun würd ich gerne eure Meinung hören, würdet ihr das ganze unter der Hand klären (wenn ja für wieviel?) oder über die Versicherung laufen lassen?

Also das Ein- und Ausbauen währe kein Problem für mich, nur das Lackieren könnte problematisch werden.

Nen paar Bilder lad ich hoch, sobald ich meine Cam gefunden hab.

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Diesotto


Hi,

ich würde es über die Versicherung laufen lassen.
Gutachten kostet in der Regel 10% vom Schaden, hier also so ca. 130 Euronen.
Soweit ich weiß, bezahlt der Auftraggeber das Gutachten.

Falsch, bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt die gegnerische Vers. alles.

Ich hatte vor vier Jahren einen unverschuldeten Unfall.

Meine MB- Werkstatt hat alles in die Hand genommen.

Sie bestellte auch den Gutachter.

Leihwagen (nagelneue E- Klasse) wurde auch gestellt.

Meine Werkstatt hat alles allein mit der Vers. geregelt.

Ich musste nur meinen professionell repariertes Auto wieder abholen.

Der Schaden betrug 8500 Euro. 

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Das ganze Thema klingt doch sehr mysteriös.
Nicht schuld, Dienstwagen, usw. !!!???
Da lässt man das doch ohne wenn und aber bei einer MB- Werkstatt reparieren.
Und zwar so wie ich es ober geschrieben habe.
Oder hat uns hier der TE falsche Tatsachen gepostet. 😁
Seeehr mysteriös.

Zitat:

Original geschrieben von Diesotto


Hi, Fab jo

nicht falsch!

Die gegnerische Versicherung ist ja bei einem unverschuldeten Unfall der Auftraggeber des Gutachtens.
Sollte man aber mit der Schätzung nicht zu frieden sein, hat man die Möglichkeit, ein Gegengutachten erstellen zu lassen.
Das bezahlt man aber dann selber.

Von mehr war nicht die Rede.

Mfg

Auch falsch,

man hat immer das Recht, einen Gutachter nach EIGENER Wahl zu beauftragen. Gutachter im Auftrag der gegnerischen Versicherung neigen recht gerne dazu, ein paar Sachen zu vergessen, bzw. preislich am unteren Ende der Skala zu schätzen.

Und auch ein eventuelles Gegengutachten zahlt man nicht selbst - das bekommt man von der Versicherung wieder. Wenn es allerdings so weit kommt hilft nur noch der freundliche Anwalt.

Grundsätzlich kann man auch schon zu beginn der Geschichte einen Anwalt einschalten und diesem alles überlassen...

Dieter

Auch falsch,

da könnte ich ja soviele Gegengutachten erstellen, bis ich mit der Summe zufrieden bin( und die gegnerische Versicherung bezahlt schön).

Das wäre ja eventuell mehr an Gegengutachten , als der eigentliche Schaden beträgt.

Mfg

Wozu eigentlich Gegengutachten?
Bei mir hat damals eins gelangt, mein Auto wurde repariert und die Vers. hat anstandslos bezahlt.
Und das waren immerhin 8500 Euro.

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Hi Fab jo,

wie Dieterpapa schon schrieb, neigen eventuell Gutachter der gegnerischen Versicherung dazu, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wenn man jetzt als Geschädigter mit der Summe nicht zu frieden ist, weil da nur z.B 5000 anstatt selbst geschätzter 6500 Euronen rüberwachsen,kann man es von jemand neutralen noch einmal begutachten lassen.

@dieterpapa
Natürlich hat man das Recht auf freie Wahl des Gutachters, was die Versicherung auch bezahlt.
Aber soviel ich weiß betrifft es nur das erste Gutachen eines freien Gutachters oder das erste eigene Gutachten der gegnerischen Versicherung.
Heißt:Sobald die gegenerische Versicherung ihr eigenes Gutachten oder eines von einem frei gewählten bezahlt hat, werden weiter nicht übernommen.
Laß mich da aber gerne belehren

Zitat:

Original geschrieben von Diesotto


Hi Fab jo,

wie Dieterpapa schon schrieb, neigen eventuell Gutachter der gegnerischen Versicherung dazu, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wenn man jetzt als Geschädigter mit der Summe nicht zu frieden ist, weil da nur z.B 5000 anstatt selbst geschätzter 6500 Euronen rüberwachsen,kann man es von jemand neutralen noch einmal begutachten lassen.

@dieterpapa
Natürlich hat man das Recht auf freie Wahl des Gutachters, was die Versicherung auch bezahlt.
Aber soviel ich weiß betrifft es nur das erste Gutachen eines freien Gutachters oder das erste eigene Gutachten der gegnerischen Versicherung.
Heißt:Sobald die gegenerische Versicherung ihr eigenes Gutachten oder eines von einem frei gewählten bezahlt hat, werden weiter nicht übernommen.
Laß mich da aber gerne belehren

Meine MB- Werkstatt hat den Gutachter bestellt und das wars.

Jo,
so wird es ja auch meist gehandhabt.
Und solage der entstandene Schaden repariert wird , ist es ja auch ok,so soll es ja auch sein.

Schönes Mai- Wochenende wünsch ich.

Mfg

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