Unfall
Hallo !
am 21.02.07 ist mir an einer Roten Ampel ein Fahranfänger hinten aufs Auto gefahren.
Polizei gerufen..... die hat alles aufgenommen.
Soweit ok......
Der Junge Mann hat am gleichen Abend abens bei uns angerufen......hat alles seiner Versicherung gemeldet.....
und die würde sich bei uns melden.
Jedoch bis heute nichts....:-(
jetzt ist der Unfall-Wagen (2. Wagen) von uns ein 12 Jahre alter Twingo der einen Restwert von ca. 1000,- Euro hat.
Laut Renault (war ich gestern) kostet die Reperatur ca. 3500,- Euro - soll aber Gutachter beigeholt werden (laut Renault).
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Bei einem Umfall vor 3 Jahren hat man mir meinen MB komplett zu schrott gefahren (ich hatte keine Schuld) - Wiederbeschaffungswert : 5500 Euro Restwert 0 Euro Reperaturkosten 26000 euro - also wirtschaftlicher Totalschaden ( werte vom Gutachter)
Die Versicherung des Unfall- "Gegners" hat dann gesagt: hier haben sie 4500 Euro und eine adresse von einem Schrotthändler der Kauft ihnen den Wagen ungesehen für 1000,- Euro ab.
Ende.
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Was ist wenn mir das hier wieder passiert ??
wenn die sagen Zeitwert vor Unfall 1000,- Euro - wir haben jemanden, der Kauft den Wagen für 600,- Euro - alo hier haben sie 400,- Euro und fertig !
Was ist dann ??
Der Wagen ist hinten gestaucht - Stoßstange und Heckklappe schrott. - aber Fahrbereit !
ist es nicht möglich,zusagen: Ich möchte eine neue Stoßstange und eine neue Heckklappe ?!
Kosten ca. 2000 - 2500 Euro ?
Grüße
Olivertofi
17 Antworten
Im Übrigen:
es zeigt sich auch in diesem Fall, dass es sinnvoll ist direkt mit Gutachten zu arbeiten.
Man kommt dann nicht wie hier in die Sitaution mit teilweise erheblich unterschiedlichen Zahlen arbeiten zu müssen.
Ich denke konkret an die Reparaturkosten und vor allem den Zeitwert.
Warum der RA nicht direkt auf einem Gutachter und Attest bestanden hat ist aus meiner Sicht rätselhaft.
Er hätte wissen müssen, dass Deine Schätzungen der Renaultwerkstatt nicht beweisfest sind.
Wollen wir hoffen, dass Du wenigstens für das geforderte Schmerzensgeld ein Attest hast. Sonst kannst Du Dir diese 150 EUR knicken.
Hy nochmal...
habe mit meinem Anwalt noch nicht gesprochen.....
Attest ist auf den weg zum Anwalt...
ich hatte in der DAT - Liste nach Wert des Autos gesucht - und bin auf nicht mal 800,- Euro gekommen :-(
ich denke daher hat er (der Anwwalt) versucht es erst ohne Gutachten "hinzubiegen" - weil wir beide davon ausgegangen waren - das der Wagen bei weitem nicht mehr "sooo viel" wert war/ist.
Ich könnte die ersten Tage mit dem PKW nicht fahren, da der Junge Mann mir mit auf dem Endschalldämpfer geknallt war - so das der Auspuff in der Mitte des Autos nach unten geknickt war - gebrochen.
Der Anwalt hat geschrieben Nutzungsausfall - 13 Tage.
muß die Versicherung das auch bezahlen ? -
oder die Wiederbeschaffungsdauer 10 - 12 Tage ?
oder beides ??
Alleine das Gutachten hat Beweiskraft.
Profis (RA) wissen das ab 500 bis 1.000 EUR ohne Gutachten nichts läuft.
Laien nicht.
Der Anwalt kann alles schreiben.
Ohne Beweis wird es Dir 0,0 helfen.
Es kostet Dich nur Zeit, weil Deine berechtigten Ansprüche noch nicht bei der Versicherung liegen.
Du solltest Dich jetzt entscheiden ob Du reparierst oder ein "neues" Fahrzeug kaufst.
Dann zusammen mit dem RA Deine begründeten und beweisbaren Ansprüche aufstellen und einfordern.
Je später das geschieht, desto länger wirst Du auf Dein Geld warten müssen.