Unfall
Hallo !
am 21.02.07 ist mir an einer Roten Ampel ein Fahranfänger hinten aufs Auto gefahren.
Polizei gerufen..... die hat alles aufgenommen.
Soweit ok......
Der Junge Mann hat am gleichen Abend abens bei uns angerufen......hat alles seiner Versicherung gemeldet.....
und die würde sich bei uns melden.
Jedoch bis heute nichts....:-(
jetzt ist der Unfall-Wagen (2. Wagen) von uns ein 12 Jahre alter Twingo der einen Restwert von ca. 1000,- Euro hat.
Laut Renault (war ich gestern) kostet die Reperatur ca. 3500,- Euro - soll aber Gutachter beigeholt werden (laut Renault).
+++++
Bei einem Umfall vor 3 Jahren hat man mir meinen MB komplett zu schrott gefahren (ich hatte keine Schuld) - Wiederbeschaffungswert : 5500 Euro Restwert 0 Euro Reperaturkosten 26000 euro - also wirtschaftlicher Totalschaden ( werte vom Gutachter)
Die Versicherung des Unfall- "Gegners" hat dann gesagt: hier haben sie 4500 Euro und eine adresse von einem Schrotthändler der Kauft ihnen den Wagen ungesehen für 1000,- Euro ab.
Ende.
+++++
Was ist wenn mir das hier wieder passiert ??
wenn die sagen Zeitwert vor Unfall 1000,- Euro - wir haben jemanden, der Kauft den Wagen für 600,- Euro - alo hier haben sie 400,- Euro und fertig !
Was ist dann ??
Der Wagen ist hinten gestaucht - Stoßstange und Heckklappe schrott. - aber Fahrbereit !
ist es nicht möglich,zusagen: Ich möchte eine neue Stoßstange und eine neue Heckklappe ?!
Kosten ca. 2000 - 2500 Euro ?
Grüße
Olivertofi
17 Antworten
nein das geht nicht! du bekommst den wiederbeschaffungswert abzüglich restwert bei totalschaden
melde dich doch selber mal bei der gegnerischen versicherung!
Zunächst www.unfallweb.de dort Haftpflichtschaden lesen.
Wie schon einmal wirst Du das Pech haben einen wirtschaftlichen Totalschaden zu haben, d.h. Abrechnung wie bekannt.
Ich kann Dir nur empfehlen einen eigenen Gutachter zur Schadensdokumentation heranzuziehen.
Diesen und einen RA muss Dir die gegnerische Versicherung erstatten.
hallo nochmal.....
und es ist nicht möglich mir von Renault einen Kostenvoranschlag von Heckklappe und Stoßstange über ca. 2000,- Euro zu holen - und dieses bei der Versicherung einzureichen ? :-(
- wenn das repariert ist - kann man mit dem Wagen ja wieder Fahren.......
wenn mir jemand 1000 Euro in die Hand drückt - bekomme ich kein besseres bzw. gleich "gutes" Auto :-(
besteht nicht die möglichkeit das Auto nicht als Totalschaden angesehen wird ??
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Ähnliche Themen
Bei Dir würde die 130% Regel greifen, das heißt, ein Schaden bis 30% über Zeitwert wird repariert. Aber das nützt nun auch nix.
Zitat:
Original geschrieben von Olivertofi
hallo nochmal.....
und es ist nicht möglich mir von Renault einen Kostenvoranschlag von Heckklappe und Stoßstange über ca. 2000,- Euro zu holen - und dieses bei der Versicherung einzureichen ? :-(
- wenn das repariert ist - kann man mit dem Wagen ja wieder Fahren.......
wenn mir jemand 1000 Euro in die Hand drückt - bekomme ich kein besseres bzw. gleich "gutes" Auto :-(
besteht nicht die möglichkeit das Auto nicht als Totalschaden angesehen wird ??
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Du weist doch noch gar nicht wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist.
Folge hier den Ratschlägen von madcruiser.
Und ruf nicht selber bei der Versicherung an, lass da mal lieber Profis ran. Das ist in deinem Fall das beste.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Bei Dir würde die 130% Regel greifen, das heißt, ein Schaden bis 30% über Zeitwert wird repariert. Aber das nützt nun auch nix.
Angaben von Olivertofi:
Wiederbeschaffungswert 1.000 EUR
Reparaturkosten 3.500 EUR.
Macht bei mir 350 Prozent.
Die 130 Prozentregel ist weit entfernt, sonst wäre der Hinweis gekommen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Olivertofi
und es ist nicht möglich mir von Renault einen Kostenvoranschlag von Heckklappe und Stoßstange über ca. 2000,- Euro zu holen - und dieses bei der Versicherung einzureichen ? :-(
NEIN.
Sowohl das Renault-Autohaus als auch hier im Forum raten Dir die Profis zum Gutachter.
Die wissen warum.
Warum steht unter www.unfallweb.de ...
wenn du unbedingt den wagen behalten möchtest rechne fiktiv ab, und besorge dir von ebay die ersatzteile, und laß dir in einer hinterhofwerkstatt den schaden beheben. wenn der aufwand nicht so enorm ist.
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
wenn du unbedingt den wagen behalten möchtest rechne fiktiv ab, und besorge dir von ebay die ersatzteile, und laß dir in einer hinterhofwerkstatt den schaden beheben. wenn der aufwand nicht so enorm ist.
Auch die fiktive Abrechnung funktioniert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht. 🙄
Hallo an alle !
die Versicherung hat mich angeschrieben......
ist die gleiche die ich auch habe......
also angerufen, und die Tante gefragt - ob es normal ist, das sie sich erst 1,5 Wochen später bei einem mit so einen dusseligen Infobrief melden - sie sagte sorry,da sie ja auch bei uns versichert sind ( habe 9 Versicherungen bei dieser Versicherung versichert )....... - aber der VN hat sich NICHT bei uns gemeldet...... - er jedoch sagt - er habe am selben Abend dort noch angerufen.
NUN gut.... habe der Dame mitgeteilt - das mitlerweile ein Anwalt eingeschaltet ist - und sie das alles so oder so bezahlen müssen - da (im schlimmsten Fall) Rechtschutz auch bei euch Versichert ist.
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so ... dann zum Anwalt -
der hat die Versicherung angeschrieben......
Reperaturkosten ca. 3500,- Euro
Wiederbeschaffungswert 1700,- Euro
Nutzungsausfall 13 Tage 351,- Euro
Schmerzensgeld 150,- Euro
mit Anwaltsgebühren - bis zum 16.03.07
2498,87 Euro Überweisen.
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Die Versicherung hat zurück geschrieben.......
wir möchten das Fahrzeug ihres Mandanten besichtigen.Bitte teilen sie uns kurzfristig mit,wo dieses tagsüber stattfinden kann .......... und Kurzattest vom Arzt.
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habe mit meinem Anwalt gesprochen......
und bin selber zum Gutachter gefahren !
Sein Urteil :
Reperaturkosten inkl.MwSt 2973,63
Wiederbeschaffungswert am Schadenstag : 2200 ,- Euro
Restwert : 400,- Euro
Wiederbeschaffungsdauer 10 - 12 Tage.
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Was heißt das jetzt für mich ...?!
die Versicherung muß mir 1800,- Euro zahlen + eventl. Schmerzensgeld + Nutzungsausfall.
darf die Versicherung wieder das gleiche machen wie damals mit meinem MB ? -
Danke !
Oliver
Was hat Dir Dein RA erzählt?
Ich komme auf 2.200 EUR WBW - 400 EUR RW = 1.800 EUR
+ Nutzungsausfall
+ Pauschale.
Oder eine fachgerechte Reparatur für 2973,63 EUR im Rahmen der 130-Prozent-Regel.
Hi,
ganz ehrlich: Wenn du einen Anwalt hast, wird der für genau diese Fragen bezahlt....
Hier ein aktueller Link zu einem Beitrag von runabout bzgl. Restwertproblematik.
@madcruiser:
Die 130% Regel ist hier aber nicht erreicht (knapp drüber....) wenn ich mich grad nicht verrechnet hab. Oder doch? *grübel*
Grüße
Schreddi
PS: Noch kurz weil ich es eben las... Schmerzensgeld?!?