Unfall

Hallo, eine Bekannte von mein Sohn hatte einen Unfall. Sie wollte links abbiegen um meinen Sohn von der Schule abzuholen. Als sie gerade abbiegen wollte, sah sie auf der Gegenfahrbahn nach ihrer Meinung nach ein viel zu schnelles Auto kommen und hat dann angehalten. Der Unfallgegner hat sie dann mit voller Wucht vorne links getroffen, sodass sie hinterher quer auf der Straße stand. Der junge Mann hat gleich gesagt, dass sie ihm die Vorfahrt genommen hat. Selbst die Polizei, die am Unfallort war, aber den Unfall nicht aufgenommen hat, links Abbieger also hat sie die Schuld. Jetzt war ein Gutachter von der Versicherung des jungen Mannes da. Der Wagen ist Totalschaden. Jetzt muß fordert sie das Geld schon ein obwohl die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, mein Sohn muß nämlich noch seine Zeugenaussage bei der Versicherung machen. Jetzt meine Frage: Muß die Versicherung zahlen, wenn der Gutachter den Schaden auf 1966,00 Euro schätzt oder kann es auch sein dass die Versicherung für den Schaden nicht auf kommt.

32 Antworten

Dein Sohn ist Zeuge,
als Sohn des Halters und als Beifahrer der Unfallbeteiligten allerdings kein sehr starker.
Ist er unter 18 und hat keinen PKW-FS, so verliert seine Aussage nochmals an Qualität.

Die Polizisten wiegen da wesentlich mehr.
Die haben bekanntlich das Schadensbild vor Ort gesehen und daraus Rückschlüsse gezogen.

Hi, mein Sohn war kein Beifahrer, sondern stand am Fahrbahnrand, weil er auf meine Bekannte gewartet hat. Jetzt meint der Versicherungsvertreter meiner Bekannten, dass sie gute Chancen hat, weil sich ihre Versicherung dazu überhaupt noch nicht bei ihr gemeldet hat. Bloß mein Sohn mußte eine Zeugenaussage bei der Versicherung machen. Ist das ein Schuldeingeständnis vom Unfallgegner? Oder warum hat sie sich bis heute noch nicht gemeldet? Der Unfall war am 22.05.06.
Gruß

Re: Unfall

Besteht eine Kaskoversicherung?

Schadet es nicht hierüber Bescheid zu wissen.

Re: Re: Unfall

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline


Besteht eine Kaskoversicherung?

Schadet es nicht hierüber Bescheid zu wissen.

@gutachter: Ich sags ungern, aber das war jetzt tatsächlich mal sachlich, informativ, passend und vor allem ohne die sonst übliche Polemik und Stimmungsmache. Warum nicht öfters so? Im Interesse aller!

@tirod: nur um sicher zu gehen: ich habs so verstanden, daß die Kollision auf der Fahrbahn des Gegenverkehrs war, stimmt doch, oder? Dann sieht´s nämlich nach wie vor schlecht aus, auch wenn der Vertreter evt. anderer Meinung ist.

Zitat:

dass sie gute Chancen hat, weil sich ihre Versicherung dazu überhaupt noch nicht bei ihr gemeldet hat. Bloß mein Sohn mußte eine Zeugenaussage bei der Versicherung machen. Ist das ein Schuldeingeständnis vom Unfallgegner? Oder warum hat sie sich bis heute noch nicht gemeldet? Der Unfall war am 22.05.06.

Daraus jetzt irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen, geht Richtung "Kaffeesatzleserei". Nach wie vor erscheint mir anwaltliche Beratung angebracht, da wir hier nur die Darstellung "einer Seite" haben und daher alle mehr oder weniger doch nur Vermutungen anstellen können.

Gruß Schusti.

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Guten Morgen, meine Bekannte stand auf ihrer Fahrbahn. Sie weiß nur nicht mehr, ob sie vielleicht doch etwas schräg stand. Und somit vielleicht doch schon etwas mit ihrer linken Seite ihres PKW`s auf der Gegenfahrbahn stand, weil auch nur die linke Seite etwas abbekommen hat. Gruß tirod

Guten Morgen, jetzt kommt der Gutachter nochmal und der bringt einen Sachverständigen mit. Warum?
Und der junge Mann hat einen Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt. Meine Bekannte will das jetzt auch machen. Und sie will das durchziehen bis zum bitteren Ende, weil sie sich keiner Schuld bewusst ist.

Zum Streiten gehören immer zwei.

Deine Bekannte wird sich bei fehlender Beweislage ihr eigenes Grab schaufeln.
Die Anzeige wegen Körperverletzung ist der erste Beleg dafür.
Absolut ungeschickt und vermeidbar.

Hallo, nächste Woche kommen der Sachverständiger und der Unfallgegner zu meiner Bekannten. Ich nehme an um zu sehen, wie wer gestanden hat. Die Schuldfrage ist ja noch nicht geklärt. Der Versicherungsvertreter meiner Bekannten hat ihr geraten, sie soll sagen, dass sie auf ihrer Fahrbahn stand. Aber kann der Sachverständiger, das nicht feststellen, ob das stimmt, wenn er sich die Fahrzeuge beider Unfallbeteilligten ansieht. Und was passiert dann, wenn der Sachverständiger dann sagt, sie habe auf der Fahrbahn ihres Unfallgegner gestanden. Weil der ja gleich gesagt hat, sie habe ihn die Vorfahrt genommen. Also kann es doch gut sein, dass sie auf der Gegenfahrbahnstand. Ich bin davon überzeugt, dass sie die Schuld hat. Aber mir kommt es so vor, als wenn sie nur Geld aus dem Unfall ziehen will. Weil sie ja schon das Geld von der gegnerischen Versicherung gefordert hat, was der erste Gutachter in seinem Gutachten errechnet hat.

Was willst du hören?

Ist doch alles gesagt.

Ich würde, wenn ich Rechtsschutz hätte, die Klärung der Unfallursache nicht einzig der Gegenseite überlassen.

Interessante Diskussion hier, nur wird dabei doch nix rumkommen. Der Anscheinsbeweis ist doch ziemlich eindeutig und die einzige Chance die evtl. überhöhte Geschwindigkeit des Vorfahrtsberechtigten zu beweisen, ist das von Gutachter-online erwähnte Spezialgutachten. Nur ist das schweineteuer (ca. EUR 1.500.--) und wird garantiert nicht von der Versicherung bezahlt. Und ob es einen schlüssigen Beweis liefern kann, ist auch nicht mal sicher gestellt. Deswegen kann man sich den Aufwand mit Klagen und Anzeigen doch so ziemlich sparen.

Guten Morgen, es ist jetzt schon drei Wochen her, dass der Gutachter, der Unfallgegner, der Vater vom Unfallgegner (Versicherungsnehmer), ein Zeuge und der Anwalt des Unfallgegners bei meiner Bekannten waren. Bis heute hat sie noch nichts von der Versicherung gehört, weder von ihrer noch von der gegnerischen, obwohl sie der Meinung ist, das es wohl gut für sie aussieht. Wenn das so ist, warum hat sich bis heute die gegnerische Versicherung noch nicht gemeldet? Kann es sein das es jetzt vor Gericht geht? Und er der Witz ist ja, ihr Versicherungsmakler hat ihrer Versicherung geschrieben sie sollen kein Geld auszahlen, weil die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Aber sie hat gleich nachdem der Gutachter das erste Mal bei ihr war, die Versicherung des Unfallgegners angeschrieben, sie sollen das Geld auf ihr Konto überweisen. Jetzt wollen sie nächste Woche versuchen das Gutachten von der Versicherung zu bekommmen. Sie glaubt es nämlich nicht, dass sie das Gutachten nicht bekommt. Gruß

Deine Bekannte scheint recht uneinsichtig zu sein.

Wie bereits gesagt wurde, spricht der Anscheinsbeweis gegen sie (was anderes ist auch aus den hier geposteten Infos nicht ableitbar), d.h. volle Haftung bei ihr.

Es ist mit den bekannten Infos zwar sehr unwahrscheinlich aber dennoch nicht auszuschließen, daß der Nachweis einer Mithaftung des Unfallgegners gelingt. Aber selbst dann wird sie Ihren Schaden nur prozentual und nicht voll ersetzt bekommen.

Daß sie von der eigenen Versicherung nichts hört ist normal. Die melden sich i.d.R. nur, wenn noch offene Fragen zu klären sind. Die gegnerische versicherung muß aber schon reagieren. Dort muß man ggf. nachhaken.

Dem "Anscheinsbeweis" zufolge ist die Linksabbiegerin (LA) zunächst die Unfallverursacherin. Der TE schreibt aber auch, daß die LA zum Zeitpunkt der Kollision _stand_. Läßt sich das durch Zeugen belegen (glaubhaft!), lohnt es sich, über weitere Maßnahmen nachzudenken, da u. U. eine Teilschuld erreicht werden kann.

Dazu folgendes Vorgehen:

- einem (fähigen!) SV für UNFALLREKONSTRUKTION (keinem selbsternannten Schwachverständigen!) alle (!) verfügbaren Unterlagen zukommen lassen und UM SEINE EINSCHÄTZUNG bitten. Seriöse SV werden eine solche Einschätzung kostenfrei oder zumindest gegen geringes Entgelt abgeben.
- stellt der SV fest, daß
1. ein aussagekräftiges (!) Gutachten erstellt werden kann _und_ die erforderlichen Anknüpfungstatsachen hinreichend belegt und dokumentiert sind
2. das Ergebnis des Gutachtens _voraussichtlich_ in die gewünschte Richtung geht

dann erst

- versierten Anwalt einschalten
- Schadengutachten erstellen lassen (notwendig, da der entstandene Schaden beziffert werden muß)
- über den Anwalt einen gerichtlichen Auftrag zur Erstellung einer Unfallrekonstruktion erwirken (selbständiges Beweisverfahren, Beweisantrag im Prozeß etc.). Das hat den Vorteil gegenüber der "privaten" Beauftragung, daß die Unfallrekonstruktion nicht als Parteivortrag gewertet wird, sondern die Erkenntnisse des Gutachtens gewissermaßen zum "eigenen Wissen des Gerichts" werden. Zudem wird dieses Gutachten von einer etwa vorhandenen RS bezahlt, vorprozessuale Gutachten übernimmt die RS idR nicht.
- richterlichen Entscheid abwarten
- bei Quotelung des Schadens den von Gutachteronline eingebrachten Weg der Schadenregulierung gehen.

persönliche Einschätzung des vorliegenden Falles:

es dürfte bereits schwierig werden, nachzuweisen, daß die LA zum Unfallzeitpunkt stand. Entscheidend kommt es hier auf die Qualität der Zeugenaussagen an.

da der Unfall nicht bzw. nicht ausreichend dokumentiert wurde, fehlen für eine Rekonstruktion entscheidende Anknüpfungstatsachen. So dürften u. a. weder der Kollisionsort noch die Endstände der Fahrzeuge hinreichend dokumentiert sein. Zudem fehlen jegliche Hinweise auf das Bremsverhalten des 2. Unfallbeteiligten (auch bei ABS-Bremsung entstehen idR charakteristische Spurmerkmale - diese müssen aber erst einmal gefunden und dann ordentlich dokumentiert werden - das ist hier offenbar nicht erfolgt). Anhand der Fahrzeugschäden läßt sich lediglich (in gewissen Grenzen) die Kollisionsgeschwindigkeit ermitteln. Eine Verifizierung durch Gegenrechnungen ist wegen der fehlenden Dokumentation aber nicht möglich, Aussagen zur Annäherungsgeschwindigkeit wären reine Spekulation.

Unterstellt, der VU geschah innerorts, würde der LA nur der Nachweis etwas bringen, daß die Kollisionsgeschwindigkeit _deutlich_ über 50km/h lag. Eine (mögliche) Verzögerung des Gegenverkehrs _darf_ nicht berücksichtigt werden, da diese nicht nachweisbar ist. Bei einer Kollisionsgeschwindigkeit }50km/h hätte die LA aber vermutlich ganz andere Sorgen, als das verbeulte Blech ihres Fahrzeuges.

Unterm Strich würde ich daher dazu raten, die Sache nicht weiter zu verfolgen und auf keinen Fall zusätzliche Kosten zu verursachen.

Ein sehr guter Beitrag mit anschaulich dargestellten vertiefenden Informationen, mein Kompliment.

Hallo, das Gutachten ist zu Gunsten meiner Bekannten ausgefallen. Die gegnerische Versicherung weigert sich trotzdem zuzahlen, weil der Unfallgegner noch zwei weitere Zeugen hat, die bezeugen können, dass meine Bekannte nicht stand sondern angefahren ist. Und weil meine Bekannte nur einen Zeugen hat. Und was passiert nun?

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