Unfall

Hallo, eine Bekannte von mein Sohn hatte einen Unfall. Sie wollte links abbiegen um meinen Sohn von der Schule abzuholen. Als sie gerade abbiegen wollte, sah sie auf der Gegenfahrbahn nach ihrer Meinung nach ein viel zu schnelles Auto kommen und hat dann angehalten. Der Unfallgegner hat sie dann mit voller Wucht vorne links getroffen, sodass sie hinterher quer auf der Straße stand. Der junge Mann hat gleich gesagt, dass sie ihm die Vorfahrt genommen hat. Selbst die Polizei, die am Unfallort war, aber den Unfall nicht aufgenommen hat, links Abbieger also hat sie die Schuld. Jetzt war ein Gutachter von der Versicherung des jungen Mannes da. Der Wagen ist Totalschaden. Jetzt muß fordert sie das Geld schon ein obwohl die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, mein Sohn muß nämlich noch seine Zeugenaussage bei der Versicherung machen. Jetzt meine Frage: Muß die Versicherung zahlen, wenn der Gutachter den Schaden auf 1966,00 Euro schätzt oder kann es auch sein dass die Versicherung für den Schaden nicht auf kommt.

32 Antworten

Nun werden ein paar Anwälte Geld verdienen.
Es dürfte wohl keinen anderen Weg mehr geben als diese Geschichte von einem Gericht klären zu lassen.

Re: Unfall

Zitat:

Original geschrieben von tirod


Hallo, das Gutachten ist zu Gunsten meiner Bekannten ausgefallen. Die gegnerische Versicherung weigert sich trotzdem zuzahlen, weil der Unfallgegner noch zwei weitere Zeugen hat, die bezeugen können, dass meine Bekannte nicht stand sondern angefahren ist. Und weil meine Bekannte nur einen Zeugen hat. Und was passiert nun?

Was heißt "das Gutachten ist zu Gunsten meiner Bekannten ausgefallen"?

- Steht drin, daß sie sicher gestanden hat? (was sie aber dennoch nicht unbedingt entlastet)

- Steht drin, daß sie MÖGLICHERWEISE stand?

- Steht drin, daß sie auf Ihrer Spur stand?

- Steht drin, daß der UG zu schnell war?

Deine Aussage ist zu allgemein, um was dazu sagen zu können.

Hallo, ich weiß nicht genau, was in dem Gutachten steht. Nur soll viel, dass der Gutachter, versucht hat die Fahrzeuge so hinzustellen, wie sie angeblich vor dem Unfall gestanden haben können. Nur leider fand die Gegenüberstellung nicht am Unfallort statt, sondern bei meiner Bekannten vor der Haustür. Und dann hatte der Unfallgegner sein Pkw schon repariert, also die Gegenüberstellung war nur möglich an Hand der Bilder vom kaputten Auto des UG und mit dem Auto meiner Bkannten, das war da noch nicht repariert. Die Kreuzung bei meiner Bekannten ist auch noch schmaller, als die wirkliche Unfallkreuzung. Ich glaube auch nicht, dass meine Bekannte auf ihrer Fahrbahn stand. Aber die Variante wurde nicht durch gespielt, weil der Versicherungsvertreter meiner Bekannten sag hat, sie soll sagen, sie habe auf ihrer Fahrbahn gestanden.

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