Unfall schuld?
Hallo, ich hatte heute einen kleinen Verkehrsunfall und bin mir nicht ganz so sicher ob ich dran schuld war. Es passierte an einer Ausfahrt einer zweispurigen ( in eine Richtung) Tiefgarage. Ich befand mich auf der rechtenspur, ungefähr parallel auf der linken Spur das zweite Fahrzeug. Die Ausfahrt führt zu einer normal befahrenen Straße in zwei Richtungen. Kurz nach der Schranke (immer noch in der Ausfahrt) blieb ich stehen um auf die Vorfahrt zu gucken, als ich los wollte schnitt mir das zweite Fahrzeug das sich auf der Ausfahrt links von mir befand die Spur, sprich er fuhr aus seiner linken Spur über meine auf die Straße rechts und Schliff mich vorne an der Stoßstange Links mit seiner Hinteren rechten Tür. An meinem Wagen ist nicht zu sehen, an seinem jedoch eine Kleine Schramme und ein ca 15cm langer Kratzer.
Nun meine Frage, ich bin der Meinung ich sei im Recht jedoch war es mein erster Verkehrsunfall und ich war etwas aufgeregt, habe auf mein Recht nicht richtig hingewiesen, jedoch auch nicht verzichtet. Wir haben die Daten ausgetauscht, Name, Adresse und Kennzeichen sowie die Versicherungen des anderen aufgeschrieben und sind so verblieben das er das seiner Versicherung meldet. Sein Wagen war ein Firmenwagen.
Kann mir jemand schon vorab sagen was mich ungefähr erwartet? Ich bin ein Fahranfänger und will ungerne mehr %te bei meiner KfZ-Versicherung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:56:29 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:42:29 Uhr:
… Der "Andere" hat eindeutig seine Richtung und auch seine Spur gewechselt, das darf er halt nur wenn er dabei nicht anderen ins Gehege kommt. …Der "andere" hat genauso wie der TE seine Richtung geändert, beide sind nämlich rechts abgebogen.
Hast Du eigentlich ein Attest über Deine Leseschwäche? Oder nimmst Du Fakten absichtlich nicht zur Kenntnis?
Der TE hat überhaupt keine Richtung geändert, er hat G E S T A N D E N.
Er wollte rechts abbiegen, der Unfallgegner ist ihm aber zuvor gekommen...
46 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:56:29 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:42:29 Uhr:
… Der "Andere" hat eindeutig seine Richtung und auch seine Spur gewechselt, das darf er halt nur wenn er dabei nicht anderen ins Gehege kommt. …Der "andere" hat genauso wie der TE seine Richtung geändert, beide sind nämlich rechts abgebogen.
Und wie soll der Unfallgegner seine Spur gewechselt haben, wenn beide rechts abgebogen sind und 2 Fahrspuren in der Grundstücksausfahrt sind, aber nur 1 Fahrspur auf der Straße ist? Dann hätten ja beide die Spur gewechselt und dabei dürfen sich beide nicht ins Gehege kommen.
Ich habe meine Richtung beibehalten, weder nach rechts noch nach links abgebogen, der Unfall fand statt, als das aus der linken Spur kommende Fahrzeug, über die Spur in der ich mich befand mich Schliff, wie schon erklärt..
OK, danke noch mal für die Klarstellung. Viel mehr kann hier auch nicht diskutiert werden.
Lass uns bitte wissen, wie die Sache ausgegangen ist!