Unfall schuld?
Hallo, ich hatte heute einen kleinen Verkehrsunfall und bin mir nicht ganz so sicher ob ich dran schuld war. Es passierte an einer Ausfahrt einer zweispurigen ( in eine Richtung) Tiefgarage. Ich befand mich auf der rechtenspur, ungefähr parallel auf der linken Spur das zweite Fahrzeug. Die Ausfahrt führt zu einer normal befahrenen Straße in zwei Richtungen. Kurz nach der Schranke (immer noch in der Ausfahrt) blieb ich stehen um auf die Vorfahrt zu gucken, als ich los wollte schnitt mir das zweite Fahrzeug das sich auf der Ausfahrt links von mir befand die Spur, sprich er fuhr aus seiner linken Spur über meine auf die Straße rechts und Schliff mich vorne an der Stoßstange Links mit seiner Hinteren rechten Tür. An meinem Wagen ist nicht zu sehen, an seinem jedoch eine Kleine Schramme und ein ca 15cm langer Kratzer.
Nun meine Frage, ich bin der Meinung ich sei im Recht jedoch war es mein erster Verkehrsunfall und ich war etwas aufgeregt, habe auf mein Recht nicht richtig hingewiesen, jedoch auch nicht verzichtet. Wir haben die Daten ausgetauscht, Name, Adresse und Kennzeichen sowie die Versicherungen des anderen aufgeschrieben und sind so verblieben das er das seiner Versicherung meldet. Sein Wagen war ein Firmenwagen.
Kann mir jemand schon vorab sagen was mich ungefähr erwartet? Ich bin ein Fahranfänger und will ungerne mehr %te bei meiner KfZ-Versicherung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:56:29 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:42:29 Uhr:
… Der "Andere" hat eindeutig seine Richtung und auch seine Spur gewechselt, das darf er halt nur wenn er dabei nicht anderen ins Gehege kommt. …Der "andere" hat genauso wie der TE seine Richtung geändert, beide sind nämlich rechts abgebogen.
Hast Du eigentlich ein Attest über Deine Leseschwäche? Oder nimmst Du Fakten absichtlich nicht zur Kenntnis?
Der TE hat überhaupt keine Richtung geändert, er hat G E S T A N D E N.
Er wollte rechts abbiegen, der Unfallgegner ist ihm aber zuvor gekommen...
46 Antworten
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:58:04 Uhr:
Persönliche Daten austauschen (auch der Zeugen), Spuren sichern, den Rest erledigen die Versicherungen.
der Mythos hält sich hartnäckig. Stimmt aber so nicht, da sich die Versicherungen untereinander nicht abstimmen. Jede wird den Schaden ihres Versicherungsnehmers nach eigenem Ermessen regulieren. Es ist keinesfalls gesagt, dass hinterher 100% dabei herauskommen.
Daher muss auch jeder seinen Schaden bei der Versicherung des Gegners geltend machen. Und jede Versicherung nimmt primär die Interessen ihres Versicherungsnehmers bzw. ihre eigenen Interessen war, sicher nicht in erster Linie die eines Anspruchstellers.
Ich bin nicht abgebogen, ich bin stehen geblieben. das zweite Fahrzeug aus der linken Spur ist nach rechts abgebogen und hat mich somit vorne geschliffen.
Zitat:
@Vukoje schrieb am 8. Dezember 2016 um 17:51:49 Uhr:
Ich bin nicht abgebogen, ich bin stehen geblieben. das zweite Fahrzeug aus der linken Spur ist nach rechts abgebogen und hat mich somit vorne geschliffen.
Du hast Dich noch gar nicht bewegt? Dann ist das ja noch klarer.
Zitat:
@Vukoje schrieb am 8. Dezember 2016 um 17:51:49 Uhr:
Ich bin nicht abgebogen, ich bin stehen geblieben. das zweite Fahrzeug aus der linken Spur ist nach rechts abgebogen und hat mich somit vorne geschliffen.
So habe ich es von Anfang an Verstanden, wenn der Zeuge dies Bestätigt ist es eine klare Sache, der Unfallgegner hatte einen Firmenwagen noch bessere Chancen da läuft's meist flott. keinen eigenen Schaden Sicher? Kein Halter verbogen, kein Spaltmaß zusammengedrückt?
Jetzt fehlen bloß noch Richtungspfeile und der Videobeweis 😎
Wenn nur alles so einfach wäre, bin Öfters von forschen Rangierern angefahren worden, ohne Zeugen gibt halt die 50:50.
Ohne Polizei mach ich es definitiv nicht's mehr, der wo den Schaden zuerst bei seiner Versicherung geltend macht hat einen Suggestiv-Vorteil bei den Sachbearbeitern.
Was nützen Dir die drei korrekten Vorfälle von früher wenn der vierte Unfallgegner sich im Recht sieht und Du keine Beweise ermittelt hast 😕
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Dezember 2016 um 15:09:03 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 8. Dezember 2016 um 13:58:04 Uhr:
Persönliche Daten austauschen (auch der Zeugen), Spuren sichern, den Rest erledigen die Versicherungen.
der Mythos hält sich hartnäckig. Stimmt aber so nicht, da sich die Versicherungen untereinander nicht abstimmen. Jede wird den Schaden ihres Versicherungsnehmers nach eigenem Ermessen regulieren. Es ist keinesfalls gesagt, dass hinterher 100% dabei herauskommen.
Genau das steht auch in meinem Text, nur kürzer.
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Dezember 2016 um 14:44:21 Uhr:
Wenn 2 Rechtsabbieger auf eine einspurige Straße einbiegen, hat nicht der rechts Fahrende Vorfahrt. So eine Regelung existiert nämlich nicht. Wie soll also die Tatsache, dass der TE von rechts kam, gewertet werden?
Natürlich hat er das.
Er hat das sogar wenn er sich ganz rechts einordnet beim rechts abbiegen aber auf der linken Spur ankommen will. Beim abbiegen hat er nämlich freie Spurwahl.
Und jemand der sich beim abbiegen nicht auf der äussersten Spur einordnet muss ausschließen das Abbieger der anderen Spur nicht behindert oder gefährdet werden.
Aber hier ist sowieso fraglich ob die StVo Oberhaupt anwendbar ist, wenn es noch zur Tiefgarage gehört eher nicht. Dann gilt gegenseitige Rücksichtnahme, da der TE aber stand ist im auch dabei nichts vorzuwerfen. Wenn am eigenem Auto wirklich kein Schaden zu finden ist würde ich auch gar nichts machen.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 8. Dezember 2016 um 21:55:20 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Dezember 2016 um 14:44:21 Uhr:
Wenn 2 Rechtsabbieger auf eine einspurige Straße einbiegen, hat nicht der rechts Fahrende Vorfahrt. So eine Regelung existiert nämlich nicht. Wie soll also die Tatsache, dass der TE von rechts kam, gewertet werden?
Natürlich hat er das.
Er hat das sogar wenn er sich ganz rechts einordnet beim rechts abbiegen aber auf der linken Spur ankommen will. Beim abbiegen hat er nämlich freie Spurwahl. …
Dann zeig mir doch bitte mal, in welchem § das geschrieben steht. Du verwechselt gerade Abbiegen auf einer Straße mit Einfahren in eine Straße …
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Dezember 2016 um 07:47:44 Uhr:
Zitat:
@Tand0r schrieb am 8. Dezember 2016 um 21:55:20 Uhr:
Natürlich hat er das.
Er hat das sogar wenn er sich ganz rechts einordnet beim rechts abbiegen aber auf der linken Spur ankommen will. Beim abbiegen hat er nämlich freie Spurwahl. …Dann zeig mir doch bitte mal, in welchem § das geschrieben steht. Du verwechselt gerade Abbiegen auf einer Straße mit Einfahren in eine Straße …
Du bist also ernsthaft der Meinung, nur weil nicht ausdrücklich verboten ist, sich links neben einen Rechtsabbieger zu stellen und dann denjenigen schneidend rechts abzubiegen, ist das erlaubt?
Wenn ja, bist Du das beste Beispiel, warum eine Überregulierung und der Deutsche Schilderwald anscheinend doch ihre Berechtigung haben. § 9 Abs. 1 StVO:
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
reicht Dir ja anscheinend nicht...
Zitat:
@fluchti24 schrieb am 8. Dezember 2016 um 14:29:44 Uhr:
Schon allein die Tatsache dass der TE von Rechts kam, kann gewertet werden.
Ich dachte sie kamen beide aus dem Parkhaus, der TE ist rechts gefahren, nicht von rechts gekommen.
Für mich ist die Unfallursache ein Fehler beim Einbiegen auf die Straße.
Der Unfallgegner des TE hat beim Einbiegen die Spur des TE geschnitten, er hätte auch gerade bis zur Straße ran fahren müssen und da hätten sich beide einigen müssen wer nun zuerst auf die Straße auffährt, oder er hätte vorher seine Spur gewechselt mit Rücksicht auf den TE.
Für mich war das ein typischer dumme Leute Unfall wie sie zu über 90 % täglich geschehen.
Pharagraphen hin Pharagraphen her, so was muss nicht sein, keine Geduld, keine Rücksicht....
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Dezember 2016 um 08:42:33 Uhr:
… Du bist also ernsthaft der Meinung, nur weil nicht ausdrücklich verboten ist, sich links neben einen Rechtsabbieger zu stellen und dann denjenigen schneidend rechts abzubiegen, ist das erlaubt? …
Du übersiehst, dass es nicht um ein Abbiegen auf einer Straße geht, sondern um ein Einfahren von einem Grundstück in eine Straße.
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Dezember 2016 um 09:33:11 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Dezember 2016 um 08:42:33 Uhr:
… Du bist also ernsthaft der Meinung, nur weil nicht ausdrücklich verboten ist, sich links neben einen Rechtsabbieger zu stellen und dann denjenigen schneidend rechts abzubiegen, ist das erlaubt? …Du übersiehst, dass es nicht um ein Abbiegen auf einer Straße geht, sondern um ein Einfahren von einem Grundstück in eine Straße.
Noch einmal:
Der TE hat rechts gestanden. Der Unfallgegner hat sich links von ihm eingeordnet, hat dann aber beim rechts Abbiegen den stehenden TE gestriffen.
Wie man da dem TE eine Mitschuld andichten will, weist wohl nur Du...
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Dezember 2016 um 09:33:11 Uhr:
Du übersiehst, dass es nicht um ein Abbiegen auf einer Straße geht, sondern um ein Einfahren von einem Grundstück in eine Straße.
Werd doch mal konkret, was ändert sich dadurch, warum sollte das anders zugunsten des Unfallgegners bewertet werden.
Nur wenn der Unfall noch im Bereich der Tiefgarage war macht das einen Unterschied, den dann gilt die StVo nicht, sondern gegenseitige Rücksichtnahme. Mehr Rücksicht als erst mal stehen zu bleiben kann man aber nicht nehmen, auch dann liegt die volle Schuld also beim Unfallgegner.
Hab ich doch schon konkret geschrieben, aber gern noch mal: Es gibt für diese Situation keine Vorfahrts- oder Vorrangregelung, jeder hat sich nach §1 zu verhalten. Wenn’s kracht, wird eine Schuld nicht eindeutig zuzuweisen sein.
Der TE hätte hat weiter hinten stehen bleiben müssen, um dem anderen das Abbiegen zu ermöglichen. Und der andere hätte nicht abbiegen dürfen, wenn der TE dort gerade fährt. Und jetzt?
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:24:46 Uhr:
Hab ich doch schon konkret geschrieben, aber gern noch mal: Es gibt für diese Situation keine Vorfahrts- oder Vorrangregelung, jeder hat sich nach §1 zu verhalten. Wenn’s kracht, wird eine Schuld nicht eindeutig zuzuweisen sein.
Mehr Rücksichtnahme als Stehenbleiben ist kaum denkbar...
Zitat:
Der TE hätte hat weiter hinten stehen bleiben müssen, um dem anderen das Abbiegen zu ermöglichen.
Am besten wäre der TE gleich zu Hause geblieben, dann wäre der Unfall auch nicht passiert.
Zitat:
Und der andere hätte nicht abbiegen dürfen, wenn der TE dort gerade fährt. Und jetzt?
Um Dir mal über Deine Leseschwäche hinwegzuhelfen: der TE ist gestanden, nicht gefahren. Der andere ist gefahren.
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:24:46 Uhr:
Der TE hätte hat weiter hinten stehen bleiben müssen, um dem anderen das Abbiegen zu ermöglichen. Und der andere hätte nicht abbiegen dürfen, wenn der TE dort gerade fährt. Und jetzt?
Das erste ist ja nun mal ganz großer Quatsch, dem zweiten stimme ich zu.
Der "Andere" hat eindeutig seine Richtung und auch seine Spur gewechselt, das darf er halt nur wenn er dabei nicht anderen ins Gehege kommt. man kann nicht im Zickzack durch die Gegend düsen und nun vom Rest der Welt verlangen solange stehen zu bleiben.
Der TE hätte dem "Anderen" dies oder jenes ermöglichen können, aus Höflichkeit, aber das eigentliche Fehlverhalten sehe ich beim "Anderen".