Unfall - Schadenregulireung
Hallo
Auto ist versichert auf meinen Vater. Ich bin als Fahrer auch Angegeben bei der Versicherung. Nun ist volgendes passiert
Ich habe leider eine Bekannte fahren lassen, die über keine Fahrerlaubnis verfügt . Sie ist auf einem Parkplatz gegen ein Parkendes Auto gefahren. Unfall Gegner kam nach 1 min. und rief die Polizei. Die Bekannte hat nun 2 jahre FS Sperre und GEldstafe und ich auch eine Geldstrafe wegen Zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Bei dem Unfall entstand ein Schaden von ca 5000 euro. Wer hat den Schaden zu bezahlen?Die Bekannte weigert sich das zu bezahlen.Muss ich jetzt die Kosten tragen?Gibt es rechtliche Wege, die ich gegen die Bekannte einleiten kann.Wenn meine VErsicherung übernimmt steigt %e und mein vater wird hochgestuft und das wollen wir nicht.Oder fordet die Versichrung das geld zurück von der Bekannten?
Hoffe auf Hilfe
Gruß Dino
17 Antworten
Den Haftpflichtschaden trägt die Versicherung, wird aber wahrscheinlich Regress fordern (bis max. 5.000 EUR). Den wird sie aber vom VN fordern. Im Kaskobereich sollte es keine Leistung geben, da jemand ohne FS fahren zu lassen mind. grob fahrlässig ist. Und da die Bekannte mit Deinem Wissen, dass sie keinen FS hat gefahren ist, sehe ich auch keine wirkliche Chance das Geld von ihr zurück zu fordern.
sie ist gefahren und sie hat den schaden verursacht! nicht ich bzw. mein vater als versicherungsnehmer
Gruß Dino
Vorweg, ich bezweifel, dass sich das so ereignet hat.
Im richtigen Leben wird die Kfz-Haftpflichtversicherung des Vaters die Fahrerin direkt bis 5.000 € in Regress nehmen.
Nachzulesen in AKB § 2b.
Weitere Beantwortungen sind daher überflüßig.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Vorweg, ich bezweifel, dass sich das so ereignet hat.
Im richtigen Leben wird die Kfz-Haftpflichtversicherung des Vaters die Fahrerin direkt bis 5.000 € in Regress nehmen.
Nachzulesen in AKB § 2b.
Weitere Beantwortungen sind daher überflüßig.
sorry hab das nicht so verstanden. Wer muss jetzt den Schaden übernehmen? Versicherungsnehmer (Wir) oder Fahrerin ?
Danke für die schnellen Antworten
Dino
Ähnliche Themen
Die Fahrerin wird bis 5.000 € direkt von der Versicherung in Regress genommen.
@MdN,
Rückgriff, gegen die Person in der die Leistungsfreiheit begründet ist! AKB § 3 !
Es tut mir wirklich sehr leid aber ich bin immer noch nicht schlauer!
Bekomme ich vielleicht eine Antwort die ich verstehe?
Muss der Versicherungsnehmer zahlen, oder nicht?
Dino
AKB § 3
...Beruht die Leistungsfreiheit auf der Verletzung einer Obliegenheit, so kann der Versicherer wegen einer dem Dritten gewährten Leistung Rückgriff nur gegen diejenigen mitversicherten Personen nehmen, in deren Person die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände vorliegen.
Der Vater + VN muss nichts zahlen.
*aufreg*
sorry aber sowas regt mich wieder voll auf!!! wie kann man nur ohne führerschein fahren UND wie kann man nur ohne führerschein fahren LASSEN?
WIE VERANTWORTUNGSLOS IST DAS? am besten wäre wenn ihr noch besoffen gewesen wärt.
keine versicherung wird zahlen, weil mehrere straftaten grob fahrlässing getätigt wurden.
jetzt zahlt mal schön eure bussgelder und den gegnerischen schaden. sowohl du als auch deine bekannte!!! blödheit muss einfach bestraft werden!!!
*abreagier*
Hi,
auch an dieser Stelle.....
MT ist nicht (!) zum Abreagieren da.
Deine Aussagen sind nicht nur zu emotional - sie sind auch falsch.
Selbstverständlich zahlt eine Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit unte Umständen...
Grüße
Schreddi
Die KFZ Haftpflicht muss immer zahlen bis zu den
Deckungssummen.Also mindestens den Gesetzlichen.
Selbst wenn der VN seine Prämie nicht gezahlt hat.
Bei der Kfz-Haftpflicht, nicht PHV, habe ich als
Geschädigter einen Direkten Anspruch gegen die
Versicherung.Sie kann aber wie bereits richtig erwähnt
(AKB§2,AKB §3) unter den dort genannten Vorraussetzungen
Regress nehmen.(maximal 5112€)
Gruss Knoelly
Zitat:
Original geschrieben von Knoelly
Die KFZ Haftpflicht muss immer zahlen bis zu den
Deckungssummen.Also mindestens den Gesetzlichen.
Selbst wenn der VN seine Prämie nicht gezahlt hat.
Bei der Kfz-Haftpflicht, nicht PHV, habe ich als
Geschädigter einen Direkten Anspruch gegen die
Versicherung.Sie kann aber wie bereits richtig erwähnt
(AKB§2,AKB §3) unter den dort genannten Vorraussetzungen
Regress nehmen.(maximal 5112€)
Gruss Knoelly
Stimmt auch nicht ganz. So muss eine Versicherungsgesellschaft beispielsweise bei Vorsatz oder Einwilligung des Geschädigten in die Rechtsgutverletzung (heisst im Volkmund wohl Betrug) nicht leisten.