unfall ohne polizei
Hallo
Hatte heute einen kleinen Unfall.
Beim einparken bin ich rückwärts in eine Auto reingefahren,
haben uns beide geeinigt das ohne Polizei zu regeln, die
Frau hat sich von mir den Namen, Adresse, Kennzeichen und die tel. aufgeschrieben,
ich das gleiche von ihr, musste ich und die frau nicht drunter unterschreiben das
ich der unfallverursacher bin?
danke im voraus.
gruß
herri
29 Antworten
"Was spricht bei einem eindeutigen Alleinverschulden dagegen?"
da von der versicherung reguliert wird kann sie bei einem schuldanerkenntnis die regulierung verweigern auch wenn du zu 100% schuld bist, so ist jedenfalls mein wissensstand.
das einzige was man gegenüber einem anderen sagen kann ist der tathergang: "ich bin jemandem reingefahren."
das bedeutet aber nicht automatisch dass man schuld hat.
es kann ja sein dass der andere eine mitschuld trägt weil er zum beispiel in dem moment mit dem handy telefoniert hat.
Zitat Beukeod:
"..Wenn ich jemanden geschädigt habe, dann stehe ich dazu..."
Dazu gehört, daß man bei einem eindeutigen Unfallhergang keine Schwierigkeiten macht. Dies ist wichtiger als ein pauschales Schuldeingeständnis.
Wenn ich einen Unfall verursache, habe ich kein Problem damit, den Geschädigten zu einem unabhängigen Gutachter und einem Verkehrsanwalt zu raten. Wohl wissend ,daß manche Versicherungen den Schaden in seiner Gesamthöhe nicht freiwillig regulieren.l
das stimmt schon das man seine schuld einsehen muss,
genau ist das so passiert die frau war nicht am parken sie ist von der nebenstraße in die eingefahren wo ich einparken wollte, normal sieht mann das auch wenn ich rückwärts fahren will das die weiße lampe am auto brennt, werde erstmal ganz ehrlich bleiben und ihr sagen das sie mir sagen soll was sie dafür haben will. Zeugen gab es keine eine errklärung was passiert ist wurde auch nicht gennant, normal muss ja notiert werde wie wo und was passiert ist und mit beiden unterschireften der beteiligten, das war aber nicht der fall.
werde auch ein gutachten von meiner schürze machen, für mich steht die aussage 50% zu 50 % , wenn sie sich dadurch bereichen will, kann ich auch sagen das sie mir reingefahren ist.
als ich letztes jahr auf jemanden draufgefahren bin, wollte der geschädigte die polizei rufen. damit hatte ich kein problem, war ja nüchtern.
als die dann kam wurde auch gefragt: "wie hat sich das zugetragen?" und da musst du aufpassen, wenn du nämlich sagst "ich bin schuld weil ich draufgefahren bin", dann kann das unter umständen ins protokoll und das geht an die versicherung wenn die es anfordert.
ich hab lediglich gesagt: "ich bin draufgefahren" und das muss reichen.
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Hi,
@herro:
Was soll dieses Rumgeeier.
Sorry, aber ich verstehs nicht. Ist sie dir nun reingefahren oder stand sie und du hast schlichtweg beim Rückwärtsfahren nicht aufgepaßt?
Allein aus der Tatsache dass keine Unterschriften existieren wirst du nicht unschuldig.
Zudem wäre ich vorsictig, hier gleich großartig Gutachten machen zu lassen - auf dne Kosten könntest duz sitzen bleiben.
Aus ner Mücke mal keinen Elefanten machen - sprich mit der Frau in Ruhe, es lässt sich sehr vieles klären.
Ihr sofort zu unterstellen, sie würde komplett neu lacken wollen ist sicherlich nicht der richtige Weg. Ein vernünftiges Gespräch hilft hier.
Ansonsten nimms einfach wie ein Mann - Fehler passieren. 😉
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von -herro-
werde auch ein gutachten von meiner schürze machen, für mich steht die aussage 50% zu 50 % , wenn sie sich dadurch bereichen will, kann ich auch sagen das sie mir reingefahren ist.
wegen solcher ( leider) Einstellungen heut zu Tage würde ich IMMER die Polizei rufen.
buba
Entweder ist man ein Kerl oder kein Kerl.
Wenn ich meinem Versicherer wahrheitsgemäß den Unfallhergang schildere, habe ich damit noch lange nicht explizit ein Schuldanerkenntnis abgegeben.
Ich habe nur das gemacht, zu was ich bedingungsgemäß verpflichtet bin - nämlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Schadenhergang zu machen.
Also @the_quilla, bitte nichts verwechseln mit AKB §7 Zustimmungs- und Weisungsgebundenheit.
@beukeod
was ich meinte ist das schuldeingeständnis gegenüber dem unfallgegner oder der polizei
wenn ich meiner versicherung gegenüber sage ich bin schuld macht das ja nichts. 🙂
Jau, das kann man so unterschreiben.
Grüße
Beukeod
Zitat:
Original geschrieben von cruiserbuba
wegen solcher ( leider) Einstellungen heut zu Tage würde ich IMMER die Polizei rufen.
buba
genau meine Meinung
Und dann kommt die Polizei und schreibt bei einem 1.500 €-Bagatellschaden (ohne Personenschaden) eine Austauschkarte für die Beteiligten, eine Unfallaufnahme wird nicht gemacht, die Angaben der Beteiligten zum Unfallhergang sind widersprüchlich (oder es werden keine Aussagen gemacht) und Zeugen sind weiter nicht vorhanden und dann?
Strafrechtlich Relevantes ist nicht zu verfolgen.
I d. R. ist dann die Aussage der Polizei die, das sollen die Versicherungen unter sich klären.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Und dann kommt die Polizei und schreibt bei einem 1.500 €-Bagatellschaden (ohne Personenschaden) eine Austauschkarte für die Beteiligten, eine Unfallaufnahme wird nicht gemacht, die Angaben der Beteiligten zum Unfallhergang sind widersprüchlich (oder es werden keine Aussagen gemacht) und Zeugen sind weiter nicht vorhanden und dann?
Strafrechtlich Relevantes ist nicht zu verfolgen.
I d. R. ist dann die Aussage der Polizei die, das sollen die Versicherungen unter sich klären.
Wenn die Polizei einen Bagatellschaden feststellt, kann nicht einer hinterher mit einem Totalschaden kommen. Das ist der Sinn der Sache., glaube ich.
buba
Hi,
buba - das geht aber am Leben vorbei 😉
Die Vor-Ort-Schätzung der Polizei sagt nix über den wahren Schaden aus - woher auch, das müssen sie gar nicht tun.
Insofern - ein wirtschaftlicher Totalschaden ist schnelelr da als man glaubt. Auch in Nähe der Bagatellgrenze.
Grüße
Schreddi
Wie Schreddi schon geschrieben hat, die Polizei hat weder die technische Möglichkeit noch die Kompetenz einen Schaden vor Ort bearbeitungsrelevant zu ermessen.
Es ist einfach so, dass die Polizei eine andere hoheitliche Aufgabe wahrzunehmen hat.
Schuldbekenntnis würde ich auch niemals sofort unterschreiben.
Besser der Versicherung melden, Schaden kann zur Not immer noch zurückgekauft werden, wer weiß an wen man Gerät, nachher werden noch Personenschäden gemeldet oder das Fahrzeug ist verzogen und in der Haftpflicht hat man eine passive Rechtsschutzversicherung die nur Not hilft solche Ansprüche zu prüfen bzw. zurückzuweisen.
Meiner Freundin ist auch mal jemand reingefahren, Polizei gerufen, die haben nur gesagt der andere ist schuld und war wegen Bagatellschaden wieder weg. Trotzdem gut, dass er da war, da der Unfallgegner am nächsten Tag beim Telefonat bezüglich Schadenabwicklung alles abstritt. Wir allso wieder zur Polizei, der entsprechende Polizist war zum Glück vor Ort und hat den Unfallverursacher am Telefon entsprechend "zurecht gerückt".
Ich würde daher auch immer die Polizei rufen und Schaden der Versicherung melden.