Unfall ohne Kfz-Versicherung

Hallo liebe Community,

Um es vorweg zu nehmen, ich bin ein Laie was Versicherungen angeht. Ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin hat einen Unfall mit ihrem Fiat 500 verursacht. Sie ist jemanden hinten drauf gefahren. Dabei hat sie sich einige Verletzungen zugezogen und liegt im Krankenhaus. Zusammen mit ihrer Mutter versuche ich nun alles zu klären was Versicherung etc anbelangt. Nach Anruf bei der Versicherung wurde uns mitgeteilt, dass ihre kfz Versicherung am 31.01.18 wegen noch ausstehender Zahlungen gekündigt wurde. Das Auto wird noch abbezahlt und ihre Mutter ist als pkw Halterin eingetragen und meine Freundin als Fahrerin sowie Versicherungsnehmerin. Ihr Auto und das des unfallgegeners sind in Mitleidenschaft gezogen worden. Auch wenn die Schuldfrage noch nicht gänzlich geklärt ist, wollte ich mich mal schlau machen, welche Folgen das haben könnte, da ich im Internet bisher nur sehr widersprüchliche Angaben finde. Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Wenn Deine Angaben stimmen, kommt einiges auf Deine Freundin zu.
Sie muss für alle angerichteten Schäden haften und zahlen. Die Versicherung ist völlig raus.
Darüber hinaus hat sie eine Straftat begangen. Nach diesem langen Zeitraum hat sie auch nicht fahrlässig gehandelt, sondern mit Vorsatz.
Die Folgen: Gefängnisstrafe von bis zu 1 Jahr oder hohe Geldstrafe, Führerscheinentzug und 6 Punkte.
Auch die Mutter als Halterin hat sich strafbar gemacht.

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Das macht nichts. Das ist Schukdrecht AT.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. September 2018 um 15:34:15 Uhr:


Der TE schildert ja, dass ein anderer Wohnsitz begründet wurde (reine Tatsachenfrage) und die ganzen Zustellungen retoure gingen.

Laut TE wurde versucht die Tochter und damit Versicherungsnehmerin anzuschreiben. Diese Post kam zurück und die Mutter als Halterin sei nie angeschrieben worden. Das bezweifle ich wie gesagt stark da die Tochter nun mal nicht der Halter ist und somit für die Behörde nicht die verantwortliche Person.

Kommt die Post zurück dann bin ich als Sachbearbeiter dazu verpflichtet die Adresse zu ermitteln, also eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt der mir bisher vorliegenden Adresse zu stellen. In der Regel erhalte ich dann die aktuelle Adresse und kann erneut die Anschreiben verschicken. Außer natürlich jemand ist unbekannt verzogen oder dort zwar noch gemeldet aber nicht zu ermitteln. Diese Ermittlung macht aber dann das Einwohnermeldeamt und nicht die Post.

Manchmal klemmts halt. Da muss man jetzt genau schauen, was wann genau geschehen ist.

@berlin-paul

Richtig, eine Ferndiagnose bei den bisherigen Angaben ist schwer bis unmöglich. Da sollte ein Anwalt vor Ort mal alle Unterlagen sichten und ordnen.

Die Angaben des TE sind auch nicht so konkret bzw. ist er ja nicht direkter Beteiligter im Verfahren.

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Da steckt auf jeden Fall mehr drin als der berühmte Wurm😉

Der arme Unfallgegner....

Ich kann mir viel vorstellen, aber nicht das man sich monate- oder jahrelang eine kostenlose Haftpflichtversicherung mit Hilfe irgendwelcher Winkeladvokaten erschleicht, indem man die Zustellung der Kündigung durch den Versicherer verunmöglicht.

Da müsste ich ein paar nachvollziehbare reale Fälle präsentiert bekommen um das zu glauben.

Von kostenlos war keine Rede ...

Sollte die HP doch noch haften, dann darf sie die säumigen Beiträge von der Entschädigungssumme fürs Opfer abziehen und der darf sich zivilrechtlich an die Verursacherin wenden. Oder gibts es da auch ein Schlupfloch, im Sinne des Opfers?

Nicht ganz uneinschlägig, gleichwenn der Zeitraum dort wesentlich länger war:

FALLBEISPIEL: VERSICHERUNG VERWEIGERT ZAHLUNG NACH UNFALL

Die Kfz-Versicherung kann die Kostenübernahme eines Schadens im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung verweigern, wenn Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt wurden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied das im Fall eines Mannes, der sein Auto zwar bei einer Autoversicherung angemeldet, jedoch über einen Zeitraum von fünf Jahren keine Beiträge entrichtet hatte. Normalerweise ist die Jahresprämie bei der Kfz-Versicherung zum Jahresbeginn fällig, es sei denn, es wurde eine quartalsweise oder monatliche Zahlweise festgelegt. Verlängert sich die Bearbeitungszeit beispielsweise aufgrund eines Versicherungswechsels, sichert das Versicherungsunternehmen dem Versicherten in der Regel trotzdem den vertraglichen Schutz zu, auch wenn die Prämie noch nicht beglichen wurde. Dies befreit den Fahrzeughalter jedoch nicht von der Zahlungspflicht und berechtigt auch nicht dazu, auf kostenfreien Versicherungsschutz zu spekulieren.

KFZ-VERSICHERUNG MUSS BEI UNFALL NICHT REGULIEREN

Der Fahrzeugbesitzer verursachte einen schweren Unfall und ließ seine Kfz-Versicherung den Schaden regulieren, was diese auch zunächst tat. Als der Mann anschließend auf die ausstehenden Beträge hingewiesen wurde, begründete er seine Nichtleistung damit, dass er nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen sei, da die Autoversicherung ihn nicht gemahnt hätte.

AUTOVERSICHERUNG BEKAM VOR GERICHT RECHT

Der Fall ging bis vor das Landgericht Nürnberg-Fürth(Az.: 8 O 4525/06), das den Versicherungsnehmer dazu verurteilte, den durch die Kfz-Versicherung bereits beglichenen Schaden an diese zurückzuzahlen. Dabei führte das Gericht aus, es sei treuwidrig, Leistungen der Versicherung zu verlangen, „ohne auch nur einen Cent“ an sie gezahlt zu haben. Bleiben aufgrund eines technischen Fehlers Mahnungen aus, so sei dies kein Grund, ein Fahrzeug jahrelang beitragsfrei zu versichern.

Quelle: https://www.toptarif.de/.../

Ich bin weiterhin der Meinung: ein findiger Winkeladvocat kann einen da vielleicht rauswinden, sehe die Chancen als recht gering an.

Beim TE geht es nicht um die Erstprämie.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 12. September 2018 um 18:45:13 Uhr:


Sollte die HP doch noch haften, dann darf sie die säumigen Beiträge von der Entschädigungssumme fürs Opfer abziehen und der darf sich zivilrechtlich an die Verursacherin wenden. Oder gibts es da auch ein Schlupfloch, im Sinne des Opfers?

Sollte sie noch haften müssen dann ggü. dem Unfallgegner vollumfänglich.

Was dann im Innenverhältnis mit dem VN passiert ist eine andere Baustelle für die sich das Unfallopfer nicht interessieren muss.

Wie sieht es mit einer Kündigung bei Direktversicherungen aus?
Dort wir meistens nur per E-Mail kommuniziert.
Gilt eine Kündigung per Mail als zugestellt, oder wird das immer auf dem Postweg erledigt?

Schön wäre es, wenn der Themenstarter final auch mal jetzt oder später mitteilt
oder mitteilen würde, was aus der Sache geworden ist,
damit die Gemeinde auch was dazulernen kann !!!
Dies in dem Sinne von … was ist alles möglich und wo liegen die Haftungen,
wenn Fehler passieren.

Hier sind wir schon bei Seite 8 und faktische Erkenntnisse gibt es keine!

Sind längere Zustände ohne HP-Vers. überhaupt in D. möglich oder nicht ?
Haftet nur der Vers.-Nehmer/KFZ-Halter oder auch bei ggfs. Behörden-Fehler
oder Vers-Fehler auch diese mit usw.?!

Zitat:

@GerhHue schrieb am 13. September 2018 um 10:25:14 Uhr:



Sind längere Zustände ohne HP-Vers. überhaupt in D. möglich oder nicht ?

Leider ja, wenn das Fahrzeug bei einer Zwangsstillegung nicht durch die Außendienstmitarbeiter der Zulassungsstelle oder die Polizei aufzufinden ist. Es reicht ja schon das Fahrzeug nicht am Wohnort und in einer verschlossenen Garage abzustellen. Dazu das Glück zu haben nie kontrolliert zu werden.

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