Unfall - Nicht Schuld, aber nur Beifahrerzeuge, keine Polizei
Liebes Forum,
mir ist vor einigen Tagen ein kleiner Unfall passiert. Ich bin geradeaus in eine Kreuzung eingefahren. Als ich schon auf die Kreuzung gefahren bin, fährt ein anderes Auto mir gegenüber in die Kreuzung ein und biegt links ab, fährt also gerade auf mich zu. Ich hupe, und versuche noch auszuweichen, der Fahrer fährt jedoch weiter und streift meine hintere Stossstange. An beiden Autos an den Stossstängen entstehen Lackschäden.
Da der Schaden erstmal klein aussah, ich es ziemlich eilig hatte und für mich die Schuldfrage eindeutig war, verzichtete ich auf die Polizei und machte leider auch kein Protokoll mit ihm. Er hatte eine Beifahrerin als Zeugin und ich auch.
Wir tauschten jedoch die Nummern aus, um die Sache eventuell später noch zu regeln.
Am nächsten Tag rief ich bei ihm an und meinte, dass ich den Schaden gerne ausbessern lassen würde, aber mich gerne mit ihm einigen würde. Er blockte ab und meinte die Schuld wär ja nicht so genau klar und jeder sollte seinen Schaden zahlen, schliesslich hätte er ja auch eine verkratzte Stossstange. Ich habe dann mal meine Werkstatt gefragt, was das kosten würde und sie meinten ca. 400 Euro, was ich auch relativ viel fand, allzumal das Auto 12 Jahre alt ist. Ich habe ihm dann vorgeschlagen, dass er mir 150 Euro gibt und ich das ganze versuche guenstiger reparieren zu lassen, smart-Repair oder so. Ich meinte eigentlich, dass das ein faires Angebot sei. Er ging hierauf aber überhaupt nicht ein, meinte er hätte eine Rechtsschutzversicherung, würde mich anzeigen und wir sähen uns vor Gericht wieder.
Ich habe jetzt den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet, die wollen Fotos und einen Kostenvoranschlag. Ich habe jetzt natürlich ein wenig Sorge, dass er alles abstreitet, einen anderen Unfallhergang konstruiert, sich ein teures Gutachten für seinen Schaden besorgt, der Unfallhergang am Ende unklar bleibt, es gerichtlich geklärt werden muss und nachher bei 50:50 endet mit unnötig hohen Kosten (die wahrscheinlich selber gezahlt werden müssten, um eine Hochstufung in der Versicherung zu vermeiden). Alles nur wegen einem Lackschaden. Sollte man dieses Risiko eingehen oder ist es besser es auf sich beruhen zu lassen? Es würde mich natürlich schon ärgern, wenn ich auf dem Schaden sitzen bleiben würde, nur weil ich in dem Moment dem anderen vertraut habe, dass er seine Schuld einsieht.
Über Ratschläge bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
jop
Beste Antwort im Thema
Auch wenn ich sonst nicht viel von Anwälten halte, aber hier muß ich zum Besuch beim Anwalt raten. Die Sachbearbeiterin der Versicherung versucht wohl, Dich ins Boxhorn zu jagen. Beifahrerzeugen sind keine Zeugen? Das ist Unsinn. Du trägst die alleinige Beweislast? Das stimmt wohl, aber Du hast ja auch einen Zeugen (Beifahrer) und die Versicherung - bisher - nicht.
Es ist hanebüchener Unsinn, einen Zeugen bereits ausschließen zu wollen, ohne die Aussage zu kennen! Es kommt doch nicht darauf an, wer der Zeuge ist, und wo er saß, sondern was er sagt! Wenn ein Beifahrer glaubhaft und plausibel einen Unfallhergang schildert, der auch das Schadensmuster erklärt, ist der ein sehr guter und überzeugender Zeuge. Und dass muß die Versicherung erstmal widerlegen. Im Prozeß hört sich der Richter in jedem Fall auch den Beifahrer an, wenn der Hergang streitig ist.
Und einen guten Gegenbeweis wird die Versicherung wohl nicht bekommen. Wenn der Unfallgegner seiner Versicherung noch antwortet, wird er entweder den Unfallhergang einräumen, oder irgendeine ausgedachte Geschichte präsentieren, wie es sonst zum dem Schaden kam. Und ausgedachte Geschichten sind meist gut von der Wahrheit zu unterscheiden, zum Lügen fehlt den meisten Leuten die Phantasie, es gibt halt nur wenige gute Münchhausens unter uns.
Aber die Versicherung spekuliert wohl darauf, dass Du zu unerfahren und zu ängstlich bist, um die Sache durchzuziehen. Und Du hast zwei Möglichkeiten - entweder Du gibst auf und bleibst auf Deinem Schaden sitzen - zur Freude der Versicherung, oder Du marschierst zum Anwalt.
Da such Dir aber bloß einen guten aus. Wenn Du keinen konkreten, zuverlässigen Tipp hast, gehe zu einer größeren Kanzlei mit mindestens 4 Anwälten. Dort spezialisieren sich die Anwälte auf einzelne Fachgebiete, und meistens macht nur einer Verkehrsrecht, der aber richtig oft. Außerdem hat eine Kanzlei mit vielen Anwälten auch meist genug Mandate, und damit Erfahrung.
Bei Einzelanwälten findet sich neben Scheidungen, Nachbarschaftstreitigkeiten und Mietschulden einmal alle halbe Jahre auch ein Verkehrsunfallmandat. Der Anwalt hat dann auch nicht mehr Ahnung von Verkehrsunfallsachen als Du selbst.
25 Antworten
Die Verischeurng hat gemeint ich sollte Ihnen Fotos UND KVA schicken. Würde sich eine nachträgliche Unfallaufnahme durch die Polizie noch lohnen oder ist das jetzt eh zu spät?
Zitat:
Original geschrieben von jop28
.......oder ist das jetzt eh zu spät?
Genau so ist es.
Gruß
Delle
Habe jetzt erstmal noch ne Skizze einen Unfallbericht und die Telefonnummer meiner Zeugin zur Polizei geschickt. Am Telefon wollte die SB den Namen der Zeugin garnicht wissen, da sie meinte Beifahrerzeuginnen zählen eh nicht als Zeugen!? Am Montag fahre ich zur Renautwerkstatt, die wollen einen KVA machen und auch Fotos, die werde ich dann zur Versicherung schicken und dann bin ich mal gespannt. Der Unfallgegner hat bisher glaube ich noch garnichts bei seiner Versicherung gemeldet.
Naja, ich bin gespannt wie es weiter geht. Schade eigentlich, dass man sich mit vielen Leuten nicht auf vernünftige Art und Weise einigen kann. Ich wäre mit 150 Euro vollkommen einverstanden gewesen. Der KVA liegt jetzt bei bestimmt 500 - 600 Euro meinte der nette Mechaniker von Renault. So oder so habe ich gelernt: Immer Polizei rufen....
auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Zeuge :
Als Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die hinsichtlich eines aufzuklärenden Sachverhaltes durch eigene Wahrnehmung Angaben zur Sache machen kann (Zeugnis ablegen). Eine Zeugenschaft gibt es vor allem im Bereich der Polizei, Staatsanwaltschaft, Verwaltung, bei der Aufnahme einer Urkunde und vor Gericht, aber auch bei Ritualen oder Zeremonien (z. B. Trauungen).
ob und inwieweit ein zeuge bzw dessen aussage gewertet wird, wird im zweifelsfall der richter abwägen muessen.
mfg
Harry
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Kleines Update: Inzwischen habe ich die Fotos und einen Kostenvoranschlag (für 50 Euro....) vor über 3 Wochen bei der Verischeurng eingereicht. Seitdem habe ich nichts mehr von der Versicherung gehört. Habe heute mal telefonisch nachgefrag wie der Bearbeitungsstand ist. Die Sachbearbeiterin meinte, dass sich der Unfallgegner trotz mehrfacher schriftlicher und telefonischer Aufforderung bisher nicht zu dem Schaden geäußert hat. Sie haben ihm wohl gestern ein Einschreiben mit der Androhung seinen Kündigungsschutz zu verlieren, wenn er keine Stellungnahme macht, zugeschickt. Sie meinte aber, wenn der unfallgegner sich nicht meldet, läge die alleinige Beweislast bei mir, damit sie den Schaden regulieren; der Beifahrerzeuge würde alleine nicht ausreichen. Für mich sieht die Sache jetzt so aus: Entweder ich bleibe wohl auf den Kosten sitzen oder ich gehe doch zum Anwalt und treibe die Kosten in die Höhe. Oder wie seht Ihr das?
Viele Grüße erstmal Jop
Auch wenn ich sonst nicht viel von Anwälten halte, aber hier muß ich zum Besuch beim Anwalt raten. Die Sachbearbeiterin der Versicherung versucht wohl, Dich ins Boxhorn zu jagen. Beifahrerzeugen sind keine Zeugen? Das ist Unsinn. Du trägst die alleinige Beweislast? Das stimmt wohl, aber Du hast ja auch einen Zeugen (Beifahrer) und die Versicherung - bisher - nicht.
Es ist hanebüchener Unsinn, einen Zeugen bereits ausschließen zu wollen, ohne die Aussage zu kennen! Es kommt doch nicht darauf an, wer der Zeuge ist, und wo er saß, sondern was er sagt! Wenn ein Beifahrer glaubhaft und plausibel einen Unfallhergang schildert, der auch das Schadensmuster erklärt, ist der ein sehr guter und überzeugender Zeuge. Und dass muß die Versicherung erstmal widerlegen. Im Prozeß hört sich der Richter in jedem Fall auch den Beifahrer an, wenn der Hergang streitig ist.
Und einen guten Gegenbeweis wird die Versicherung wohl nicht bekommen. Wenn der Unfallgegner seiner Versicherung noch antwortet, wird er entweder den Unfallhergang einräumen, oder irgendeine ausgedachte Geschichte präsentieren, wie es sonst zum dem Schaden kam. Und ausgedachte Geschichten sind meist gut von der Wahrheit zu unterscheiden, zum Lügen fehlt den meisten Leuten die Phantasie, es gibt halt nur wenige gute Münchhausens unter uns.
Aber die Versicherung spekuliert wohl darauf, dass Du zu unerfahren und zu ängstlich bist, um die Sache durchzuziehen. Und Du hast zwei Möglichkeiten - entweder Du gibst auf und bleibst auf Deinem Schaden sitzen - zur Freude der Versicherung, oder Du marschierst zum Anwalt.
Da such Dir aber bloß einen guten aus. Wenn Du keinen konkreten, zuverlässigen Tipp hast, gehe zu einer größeren Kanzlei mit mindestens 4 Anwälten. Dort spezialisieren sich die Anwälte auf einzelne Fachgebiete, und meistens macht nur einer Verkehrsrecht, der aber richtig oft. Außerdem hat eine Kanzlei mit vielen Anwälten auch meist genug Mandate, und damit Erfahrung.
Bei Einzelanwälten findet sich neben Scheidungen, Nachbarschaftstreitigkeiten und Mietschulden einmal alle halbe Jahre auch ein Verkehrsunfallmandat. Der Anwalt hat dann auch nicht mehr Ahnung von Verkehrsunfallsachen als Du selbst.
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Da such Dir aber bloß einen guten aus. Wenn Du keinen konkreten, zuverlässigen Tipp hast, gehe zu einer größeren Kanzlei mit mindestens 4 Anwälten. Dort spezialisieren sich die Anwälte auf einzelne Fachgebiete, und meistens macht nur einer Verkehrsrecht, der aber richtig oft. Außerdem hat eine Kanzlei mit vielen Anwälten auch meist genug Mandate, und damit Erfahrung.
Bei Einzelanwälten findet sich neben Scheidungen, Nachbarschaftstreitigkeiten und Mietschulden einmal alle halbe Jahre auch ein Verkehrsunfallmandat. Der Anwalt hat dann auch nicht mehr Ahnung von Verkehrsunfallsachen als Du selbst.
Komm mal ruhig zu Delle, der hat noch Kapazitäten frei .......😁
Duck und weg
und wieder da 🙂
Nein, aber mal im Ernst.
K080907 hat da ganz sicher Recht. Weil er eben weis von was er spricht...😉
Diesen Rat solltest du beherzigen
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Es ist hanebüchener Unsinn, einen Zeugen bereits ausschließen zu wollen, ohne die Aussage zu kennen! Es kommt doch nicht darauf an, wer der Zeuge ist, und wo er saß, sondern was er sagt! Wenn ein Beifahrer glaubhaft und plausibel einen Unfallhergang schildert, der auch das Schadensmuster erklärt, ist der ein sehr guter und überzeugender Zeuge.
Hi,
hier kann ich meinen Vorrednern wirklich nur recht geben.
Es gibt Schadensfälle, die zum Anwalt gehören und dieser ist einer davon.
Die Beweiswürdigung obliegt letztlich dem Richter.
Der Versicherer kann "nur" die benannten Zeugen hören und sich aufgrund der Aussagen überlegen, wie ein Richter diese wohl würdigen würde. Nicht mehr und nicht weniger.
Aber diese Prognose steht immer auf tönernen Füßen.
Manchmal läuft es allerdings auch andersherurm:
ich hatte neulich eine Akte, in der der Gegner insgesamt 3 Zeugen benannt hatte, die im Strafverfahren gehört wurden und allesamt vom Richter als unglaubwürdig abgewatscht wurden. Das hatte er sich auch anders vorgestellt... 😁
Ab zum Anwalt und viel Erfolg.
Gruß
Hafi
Finde ich wirklich Toll wenn andere Leute, als vor Gericht, schon mal so entscheiden wer jetzt Zeuge ist oder wer nicht.
Ich würde die Sache langsam auch einem Anwalt übergeben. Na ja, auch Mitarbeiter einer Versicherung dürfen ja noch was dazulernen.
Viel Erfolg
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Manchmal läuft es allerdings auch andersherurm:
ich hatte neulich eine Akte, in der der Gegner insgesamt 3 Zeugen benannt hatte, die im Strafverfahren gehört wurden und allesamt vom Richter als unglaubwürdig abgewatscht wurden. Das hatte er sich auch anders vorgestellt... 😁
Ab zum Anwalt und viel Erfolg.
Gruß
Hafi
So einen Fall hatte ich auch mal. 😁
Die waren zu blöd sich zu erinnern, wer eigentlich was gemacht hat. Dann mussten Sie alle vor den Richtertisch treten.
Die Strafrichterin hat ihen dann gesagt, dass Sie das "nicht ganz so gut findet."
Die Köpfe der Jungs waren hinterher so Rot wie Ihr Aktendeckel.
Jeder hat einen bekommen
damit es hinterher keinen Streit gibt, so die Richterin........ 😁😁😁
Gruss
Delle
Vielen Dank erstmal für Eure Antworten! Ihr habt wohl recht, ich werde nächste Woche mich mal von einem Anwalt beraten lassen. Bin halt nur in Sorge, dass er sich eine nette Geschichte zusammenspinnt oder einfach alles abstreitet und ich auf allen Kosten + Anwalt sitzen bleibe. Wirklich arm, dass manche Typen nicht für Ihre Fehler einstehen können und man deswegen den Rechtsweg bemühen muss. Wenigstens wird ihm wohl die Verischerung kündigen.