Unfall nicht gemeldet - Fahrerflucht??

Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe.
Ich bin "Fahranfänger" und hatte vor 7 Tagen einen kleinen "Unfall" mit meinem Auto (läuft auf meinen Vater wegen der SF). Beim Ausparken habe ich meinen Spiegel an einem Wohnwagen umgeklappt. Es war kein Schaden erkennbar, weder an meinem Spiegel noch am Wohnwagen.

Die Besitzer waren vor Ort, wir haben Kontaktdaten ausgetauscht, sie haben ein Bild meines Autos gemacht, und ich habe die betroffene Stelle am Wohnwagen abgefilmt. Mein Eindruck: Es wird nichts weiter kommen, da wirklich überhaupt nichts sichtbar war.

Jetzt habe ich gehört, dass ich den Vorfall trotzdem meiner Versicherung melden sollte, um keinen Ärger wegen Fahrerflucht zu riskieren. Anscheinend gibt es dafür auch eine recht kurze Frist?

Was soll ich tun? Meinem Vater will ich es eigentlich nicht sagen. Kann ich es überhaupt noch melden oder ist es zu spät? Ich möchte auch nicht riskieren, dass wir hochgestuft werden. Ich hoffe, dass ich durch das dokumentieren nicht alles falsch gemacht habe ??. Fahrerflucht sollte mit den Besitzern (zu hören im Video) auch schwer zu unterstellen sein....

Danke für eure Hilfe!

22 Antworten

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 6. Januar 2025 um 11:39:26 Uhr:


@BeeKlasse

Ja!

Du glaubst, die würden rückwirkend die Rechnung aus 2024 für 2025 ändern? Fällt mir schwer zu glauben.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 6. Januar 2025 um 11:50:52 Uhr:



Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 6. Januar 2025 um 11:39:26 Uhr:


@BeeKlasse

Ja!

Du glaubst, die würden rückwirkend die Rechnung aus 2024 für 2025 ändern? Fällt mir schwer zu glauben.

Glauben heißt nicht wissen und @schwarzeBandit hat es kurz, knapp und zutreffend beantwortert.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 6. Januar 2025 um 11:50:52 Uhr:



Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 6. Januar 2025 um 11:39:26 Uhr:


@BeeKlasse

Ja!

Du glaubst, die würden rückwirkend die Rechnung aus 2024 für 2025 ändern? Fällt mir schwer zu glauben.

Ist doch genau so in einem anderen Thread Thema gewesen, da wurde auch gleich der höhere Beitrag eingefordert.

Manchmal hilft es auch die eigene Rechnung ganz zu lesen und nicht nur die Zahlen anzuschauen.

In meiner Rechnung steht:

In dieser Rechnung haben wir alle Änderungen bis zum 11.11.2024 berücksichtigt.
Haben Sie danach eine Änderung Ihres Vertrages beantragt oder Ihr Fahrzeug gewechselt? Lassen Sie den Betrag bitte auch in diesem Falle abbuchen. Sie erhalten dann einen Nachtrag. Wir verrechnen den später gezahlten Betrag.
..................
Jeder Schaden führt zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Wir haben in dieser Rechnung
die Schäden berücksichtigt, die uns bis dahin bekannt waren. Bei späteren Schadenmeldungen
ändern wir den Schadenfreiheitsrabatt und die schadenfreien Jahre nachträglich. Wenn wir keine Entschädigung zahlen, gilt Ihr bisheriger Schadenfreiheitsrabatt.

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Es gibt da Stichtage.
Bei der HUK war es immer der 4.-10. Januar, wo ein Schaden für das vergangene Jahr eingerichtet werden konnte.
Wenn die Zeit überschritten ist, gilt in diesem Falle ein "25er" Schaden.

Wenn es anders wäre könnte ja die Versicherung in besonderen Fällen bis zu mehreren Jahre Rückstufung nachfordern.

Edit: Toll wie hier der Thread wieder einmal gekapert wurde.

Die Frage ist, ob in den Versicherungsbedingungen drin steht, ob das Schadensjahr oder das Meldejahr relevant ist.

Schließlich geht es bei einer vorläufigen Hochstufung ja nur um eine Rückstellungsmöglichkeit für die Versicherung. Der Schaden ist ja noch gar nicht festgestellt oder gar reguliert, sondern nur gemeldet.

Und nein, diese Frage ist keine Thread-Kaperung, sondern auch einem Hinweis des Thread-Erstellers folgend.

Übrigens: Im anderen thread ging es um eine Schadensmeldung im Dezember und um die Korrektur einer Rechnung im Dezember. Hier geht es aber darum genau nicht mehr um eine mögliche Dezember-Meldung.

Ich möchte noch einmal auf die Eingangsfrage zurückkommen, weil ich auch glaube, dass der Themenschreiber einige Dinge vermischt.
Beim Verkehrsunfall muss man zwei Dinge unabhänngig voneinander betrachten:
In diesem Fall könnte zum Ersten ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegen. Fehler beim Ausparken oder Streifen beim Vorbeifahren. Das Prüfen ist Sache der Polizei. Laut Rechtsprechung liegt hier aber auch kein Unfall für die Polizei vor, wenn der Schaden unter 50 Euro liegt. Dann nur Personalienaustausch.
Der Verursacher hat mit dem Wohnwagenbesitzer gesprochen man hat einvernehmlich festgestelt, dass kein Schaden vorliegt und ist aber trotzdem durch Austausch der Daten der Sorgfallspflicht nach einem Unfall nachgekommen.
Somit ist das unerlaubte entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) nicht mehr erfüllt.
Das hat auch nichts mit dem zweiten Part, der Schadensregulierung zu tun! Problem könnte sein, dass Versicherungen in Ihren AGB verlagen, dass der Schaden/Vorfall innerhalb von 24 Std. zu melden ist.
Wenn aber überhaupt ein Schaden entstanden ist gibt es die weiterhin die Möglichkeit
a) den Schaden selbst zu bezahlen ( meine Empfehlung),
b) den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen.
Ich will das ganze jetzt nicht noch weitervertiefen, zusammenfassend wurde das gemacht, wass 90% aller anderen Verkehrsteilnehmer gemacht hätten.
Wichtig wäre hier, falls ein Schaden am Wohnwagen bestand, der Schaden abgewickelt wird.
Ich denke dem Schreiber geht es mehr um die Unfallflucht, da in der Probezeit der Führerschein weg wäre. Dieser Tatbestand (Straftat) ist aber nicht gegeben.
Das ist meine perrsönliche Meinung.
LG
Didi

Zitat:

@Didi149 schrieb am 8. Januar 2025 um 18:51:57 Uhr:


Ich möchte noch einmal auf die Eingangsfrage zurückkommen, weil ich auch glaube, dass der Themenschreiber einige Dinge vermischt.
Beim Verkehrsunfall muss man zwei Dinge unabhänngig voneinander betrachten:
In diesem Fall könnte zum Ersten ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegen. Fehler beim Ausparken oder Streifen beim Vorbeifahren. Das Prüfen ist Sache der Polizei. Laut Rechtsprechung liegt hier aber auch kein Unfall für die Polizei vor, wenn der Schaden unter 50 Euro liegt. Dann nur Personalienaustausch.
Der Verursacher hat mit dem Wohnwagenbesitzer gesprochen man hat einvernehmlich festgestelt, dass kein Schaden vorliegt und ist aber trotzdem durch Austausch der Daten der Sorgfallspflicht nach einem Unfall nachgekommen.
Somit ist das unerlaubte entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) nicht mehr erfüllt.
Das hat auch nichts mit dem zweiten Part, der Schadensregulierung zu tun! Problem könnte sein, dass Versicherungen in Ihren AGB verlagen, dass der Schaden/Vorfall innerhalb von 24 Std. zu melden ist.
Wenn aber überhaupt ein Schaden entstanden ist gibt es die weiterhin die Möglichkeit
a) den Schaden selbst zu bezahlen ( meine Empfehlung),
b) den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen.
Ich will das ganze jetzt nicht noch weitervertiefen, zusammenfassend wurde das gemacht, wass 90% aller anderen Verkehrsteilnehmer gemacht hätten.
Wichtig wäre hier, falls ein Schaden am Wohnwagen bestand, der Schaden abgewickelt wird.
Ich denke dem Schreiber geht es mehr um die Unfallflucht, da in der Probezeit der Führerschein weg wäre. Dieser Tatbestand (Straftat) ist aber nicht gegeben.
LG
Didi

Vielen Dank für die abschließende Aufklärung 🙂

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