Unfall nach Dieselspur in einer Kurve
Muss mal eine Frage von nem Kumpel an unsere Experten stellen:
Kumpel war gestern abend auf ner einsamen Landstraße im schönen Thüringen unterwegs.
Straße führte durch einen Wald, war abschüssig und es kam eine Rechtskurve.
Mein Kumpel war wohl etwas zügig unterwegs und kam beim Einlenken leicht nach links auf die Gegenfahrbahn.
Da dort aber eine Dieselspur war kam es wie es kommen musste:
links an die Leitplanke (12,5m) und dann nochmal nach rechts an die dortige Planke (14,5m). Auto wahrscheinlich reif für den Schrott.
Jetzt hat er Angst, dass es Ärger mit seine Versicherung gibt, da er ja wie auch die Polizei vermutet zu schnell in die Kurve rein ist. Die Dieselspur war wohl definitiv auf der Gegenfahrbahn.
(Kumpel sprach von 6,5m breiter Straße und die Dieselspur soll wohl bei 4m von rechts begonnen haben)
Delle und Co.:
habt ihr ne Kennung wie es mit der Regulierung (Kürzung der Entschädigung in der VK) aussehen könnte?
PS: Verrsacher für die Dieselspur gibt es wohl nicht!
Beste Antwort im Thema
Da kann was nicht stimmen:
Die Planke geht zu 100% mit der Haftpflicht des Kumpels nachhause. In KH gibt es keinen Einwand der Groben Fahrlässigkeit dem VN gegenüber.
Kasko (Schaden am Wagen Deines Kumpels) ist ein anderes Thema. Aber komisch find ich die Quotierung in diesem Zusammenhang auch auch. Das scheint mir doch verhandelbar...
Gruß
Hafi
13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
habt ihr ne Kennung wie es mit der Regulierung (Kürzung der Entschädigung in der VK) aussehen könnte?
das hängt davon an wann er den vers.vertrag abgeschlossen hat und was im
kleingedruckten
des selbigen steht....und nicht zuletzt, wieviel % eigenverschulden die vers. ihm vorwirft....
Hallo,
nun - in dem Zusammenhang sollte Dein Kumpel einfach klären, ob die Versicherung auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Ist seit einigen Jahren bei vielen mit drin - je nachdem wie alt der Vertrag ist.
Bei neueren Kasko-Verträgen ist es ohnehin wohl nur noch in den Billig-Tarif-Varianten evtl. ausgeschlossen.
Wenn dem so ist (keine Einrede der groben Fahrlässigkeit), hat er kein Problem - denn dann bleibt nur noch Vorsatz über, wo die Versicherung verweigern könnte - der aber wohl hier nicht zu diskutieren ist.
Also - Bedingungen studieren.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Kumpel war gestern abend auf ner einsamen Landstraße im schönen Thüringen unterwegs.
Straße führte durch einen Wald, war abschüssig und es kam eine Rechtskurve.
OT: Ist das nicht zufällig in der Nähe von Bad Langensalza?
Selbst wenn hier alte Bedingungen vorliegen sollten, würde ich nicht davon ausgehen, dass hier grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein paar Ansprüche werden an die grobe Fahrlässigkeit schon gestellt. Durchaus kann eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung grob fahrlässig sein. Ist bekannt, ob die Polizei am Unfallort fotografiert, vermessen etc. hat bzw. ob dein Freund selbst eine Aussage zur gefahrenen Geschwindigkeit gemacht hat? Dass hier eine Dieselspur vorlag und vermutlich ursächlich für den Unfall war, wurde dokumentiert?
Also nur mal theoretisch gesprochen: Wenn außerorts eine Geschwindkeitsbegrenzung von 80 km/h besteht und tatsächlich aber 95 km/h gefahren und bewiesen wurden, liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn nicht andere Faktoren wie z. B. schlechte Fahrbahnverhältnisse, Regen, Schnee usw. zum Tragen kommen.
Gruß
traumzauber
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nein war zwischen Masserberg bei HBN und Katzhütte!
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Polizei war da, laut Kumpel gibt es Fotos und die haben wohl auch die Unfallstelle vermessen.
Das was ihm unter den Nägeln brennt ist die Aussage, dass er gegen das Rechtsfahrgebot verstossen hat. Wie schon erwähnt war die Dieselspur zu 100% auf der linken Fahrbahn und nicht bei ihm auf der rechten. Zwischen rechtem Straßenrand und Dieselspur sollen noch 4 Meter Platz gewesen sein! Und da sagte wohl der eine Polizist:
Wenn man rechts und langsamer fährt kommt man gefahrlos durch die Kurve und rutsch auch nicht auf dem Diesel aus! Hinzu kommt wohl noch, dass die Spur von meinem Kumpel gerade aus von der Dieselspur in die Leitplanke geht. Also gehen die (Polizei) jetzt davon aus, dass er trotz ABS, ESP...) nicht versucht hat nach rechts gegenzulenken, er war wohl auch nur mit den linken Rädern auf dem Diesel.
So es gibt Neues von der Versicherung:
die wollen jetzt 75% des Schadens am Auto und an den Planken zahlen.
Der Rest geht auf die Kappe vom Kumpel: Versicherung wirft ihm das Linksfahren unmittelbar vor der Kurve / Dieselspur vor. Halten sich an den Polizeibericht mit 4m Platz rechts von der Dieselspur!
Da kann was nicht stimmen:
Die Planke geht zu 100% mit der Haftpflicht des Kumpels nachhause. In KH gibt es keinen Einwand der Groben Fahrlässigkeit dem VN gegenüber.
Kasko (Schaden am Wagen Deines Kumpels) ist ein anderes Thema. Aber komisch find ich die Quotierung in diesem Zusammenhang auch auch. Das scheint mir doch verhandelbar...
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zwischen rechtem Straßenrand und Dieselspur sollen noch 4 Meter Platz gewesen sein! Und da sagte wohl der eine Polizist:
Wenn man rechts und langsamer fährt kommt man gefahrlos durch die Kurve und rutsch auch nicht auf dem Diesel aus!
Und was um alles in der Welt soll an dieser Einschätzung des Polizeibeamten nicht zutreffend sein?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Und was um alles in der Welt soll an dieser Einschätzung des Polizeibeamten nicht zutreffend sein?Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zwischen rechtem Straßenrand und Dieselspur sollen noch 4 Meter Platz gewesen sein! Und da sagte wohl der eine Polizist:
Wenn man rechts und langsamer fährt kommt man gefahrlos durch die Kurve und rutsch auch nicht auf dem Diesel aus!
Hier wird doch nichts in Frage gestellt!
Man beachte mein Ausrufezeichen = dort befindet sich KEIN Fragezeichen. Somit ist dies doch (dachte ich) klar genug formuliert!
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Da kann was nicht stimmen:Die Planke geht zu 100% mit der Haftpflicht des Kumpels nachhause. In KH gibt es keinen Einwand der Groben Fahrlässigkeit dem VN gegenüber.
Kasko (Schaden am Wagen Deines Kumpels) ist ein anderes Thema. Aber komisch find ich die Quotierung in diesem Zusammenhang auch auch. Das scheint mir doch verhandelbar...
Gruß
Hafi
Ich frag nochmal nach, kann sein dass ich etwas falsch verstanden habe in Bezug auf die Haftpflicht.
Definitiv stehen aber die 25% Eigenanteil bei der VK zu Buche.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Hier wird doch nichts in Frage gestellt!
Man beachte mein Ausrufezeichen = dort befindet sich KEIN Fragezeichen. Somit ist dies doch (dachte ich) klar genug formuliert!
Die Sache ist klar: Da hast Du eindeutig falsch gedacht!
Und ein Fragezeichen hätte da ohnehin NIE hingehört!
Schade, dass Du nicht neben mir sitzt, sonst könnte ich Dir Dein Geschriebenes mit der nötigen Betonung so vorlesen, dass selbst DU merken würdest, dass hierin womöglich etwas in Frage gestellt wird!
Da sagte wohl der eine Polizist zum anderen:"Da in der Kurve ist eine grüne Dieselspur!"
Diese Formulierung würde auch Anlass geben, etwas in Frage zu stellen, trotz Ausrufezeichen.
Wie auch immer:
Zitat:
Original besser geschrieben von Elk_EN anstelle von Hugaar
Das hast Du missverstanden, Elk_EN. Hiermit wollte ich nichts in Frage stellen. Ich wollte nur möglichst neutral die polizeilichen Feststellungen wiedergeben, die auch meiner Ansicht nach durchaus zutreffend sind.
😁😉
Elk_EN hätte dann geantwortet:
´N Abend hugaar!
Na wenn die polizeilichen Feststellungen richtig sind, und Dein Kumpel, weil er zu schnell war und/oder nicht rechts fuhr, aus der Kurve raus über die Dieselspur hinweg einen Abflug gemacht hat, weiß ich nicht, was Deinem Kumpel an der Aussage, er habe das Rechtsfahrgebot nicht beachtet, noch unter den Nägeln brennt.
🙄😛😉
Wollte nur kurz weiter berichten:
Kumpel hat jetzt die Rechnung vom Straßenbauamt erhalten:
28m Schutzplanke = 1666,00 € (50€/m + 19% MwSt).
An seinem Auto hat sich die Rep. doch noch gelohnt. VK zahlt 75% abzüglich der SB!
Also ich finde die Regelung der Versicherung fair, ich hätte mit 50 % gerechnet nachdem die Rennleitung alles so schön protokolliert hatte. Die hätte man als Versicherer sicherlich ganz schön vor Gericht als Zeugen aussagen lassen können um die 50 % abzusichern. Alle schimpfen immer auf die Versicherer, aber hier kann man echt nicht meckern. Die Kohle hätte der Kumpel besser vorher in einen Tarif ohne Einwand der groben Fahrl. stecken sollen 🙂