Unfall mit Winterauto - Wer Zahlt?

VW Vento 1H

Hallo Forum!
soooo, heute war der tag, nach 2 jahren unfallfrei, kams heut ganz dick, erst, in der mittagspause bumst mir ne eklasse in die beifahrer tür, halt ne beule, stört mich nicht, passt zum gesamteindruck von dem karren! das is jetzt gerklär, ich hol mir morgen 500€ dafür ab..

das zweite ist etwas komplizierter, mein klassenkamarad, wollte ne runde zum bäcker drehen, er steigt ein, fährt rückwärts raus, is schon schnell gefahren, so vieleicht 20kmh, rückwärts!! und knallt in nen golf 3 rein, bei mir am kadett is nich wirklich was, stoßstange hat die farbe blackmagic vom golf 3 angenommen, aber sonst is bei mir nix! naja bei dem golf.... kotflügel, innenradhaus, und stoßstange is am arsch.

ich, und alle anderen waren der auffassung das dann halt meinem kollege seine versicherung zahlt, er fährt, seine angelegenheit, seine versicherung!

dann ruf ich bei meiner versicherung an, erklär das dem makler, und der erzählt mir dann, dass das meine versicherung übernehmen muss, da, mein auot, meine versicherung! dann geh ich aber richtig fett mit den % hoch...das kanns ja net sein!

könnt ihr mir bitte mal auskunft geben, wie ich mich verhalten soll. achja, ich und mein kollege, wir lernen lackierer, also möglichkeit das rel. billig machen zu lassen wäre schon da! aber der geschädigte darf es sich ja bekanntlich raussuchen wo er was machen lässt!

greetz Marcus

achja, mein auto, opel kadett E, "gegner" golf 3....

33 Antworten

tut mir leid, aber da bist du echt naiv, wenn du denkst, dass seine Versicherung zahlt, wenn er mit deinem Auto fährt.
Was ist denn deiner Meinung nach, wenn du jemandem dein Auto gegeben hast, der zwar Führerschein, aber kein Auto und somit auch keine Versicherung besitzt?
Den Schaden wird deine Versicherung zahlen. Aber du hast die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten deiner Versicherung den Schaden zurückzuzahlen, damit du nicht hoch gestuft wirst. Bzw das wäre jetzt die Aufgabe deines Freundes es zu zahlen.

PS: Jetzt weisst du, warum die Leute ihre Autos nicht verleihen. Ich hoffe du hast draus gelernt. Laß nicht jeden fahren und nimm auch keine Autos anderer. Sind schon viele Freundschaften zerbrochen, Fäuste geflogen und Tränen den Autos hinterher geflossen.

Kopf hoch! Ist ja niemand verletzt worden. Das hätte schlimmer sein können...

also mein bruder hatte das mit ner 125er mal, hat mit nem kumpel getauscht. der Kumepl ist das meinem Bruder mit seiner maschine ins die maschine des Kumpels gefahren.
Tja Versicherung von meinem Brudemjusste dsa übernehmen, aber geh mal zu nehm anwalt, irgendwas kann man da glaube ich machen, das du das nicht übernehmen musst, je nachdem wie man das meldet.

Kann aber auch sein, das das nur so war, das die UNfallbeteiligten Fahrzeuge ja nur ihre beiden waren, aber das wussten wir nicht bevor wir das der Versicherung gemeldet haben. Haben es erst im nachhinein erfahren.
Sorry ist schon gut 2 Jahre her, da weiss ich das nciht mehr genau, habe mich da auch nciht groß gekümmert, sondern nur so mitbekommen,

Ganz klar, zahlt die Versicherung des Wagens, der den Schaden verursacht hat. Dafür gibts ja die Pflichtversicherung. Wenn dein Freund gut drauf ist, dann wird er entweder den angerichteten Schaden ersetzen, oder dich für die Hochstufung entschädigen. IdR das billigere. Siehe auch die 6-Monate Frist weiter oben.
Mach dir keinen Stress. Sowas ist schon öfter vorgekommen. Und davon geht die Welt nicht unter. Setz dich mal mit deinem Kumpel zusammen und beratschlagt euch mal wie ihr das am besten lösen wollt.
Eisenschwein

Wenn man seinen Privatwagen verleiht, sollte man sich vom Fahrer grundsätzlich eine Haftungsübernahmeerklärung unterzeichnen lassen. Die paar Minuten, welche man dafür benötigt, machen sich im Fall des Falles immer im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von hErr.cHillOr


also mein bruder hatte das mit ner 125er mal, hat mit nem kumpel getauscht. der Kumepl ist das meinem Bruder mit seiner maschine ins die maschine des Kumpels gefahren.
Tja Versicherung von meinem Brudemjusste dsa übernehmen, aber geh mal zu nehm anwalt, irgendwas kann man da glaube ich machen, das du das nicht übernehmen musst, je nachdem wie man das meldet.

Kann aber auch sein, das das nur so war, das die UNfallbeteiligten Fahrzeuge ja nur ihre beiden waren, aber das wussten wir nicht bevor wir das der Versicherung gemeldet haben. Haben es erst im nachhinein erfahren.
Sorry ist schon gut 2 Jahre her, da weiss ich das nciht mehr genau, habe mich da auch nciht groß gekümmert, sondern nur so mitbekommen,

Dreimal habe ich es Gelesen...und ich habs dennoch nicht verstanden.. 😉 😉

Könnt ihr bitte damit aufhören zu Schreiben...wie ihr redet...

Zitat:

Original geschrieben von DaVinci2k


Dreimal habe ich es Gelesen...und ich habs dennoch nicht verstanden..

Ging mir leider genauso...

naja rechtschutzversichert bin ich, bzw meine mutter, auf die das auto läuft! ok, dann werd ich mal die schadenssumme ermitteln, morgen mit meinem kamerad reden und ihm sagen, entweder er zahlt den schaden am golf, oder zahlt mir 1300€ die ich in der versicherung hochgehen würde.... dann bin ich mal gespannt wie er reagiert.

was für chancen hab ich da was einzuklagen?

Nicht viele. Das Recht ist "auf der Seite" des Kumpels.
Wie gesagt...ging auf Deine Erlaubnis und Verantwortung. Also haftest Du auch. Wenn der sich querstellen sollte, wirds schwer da was zu bekommen. Wie gesagt..nur bei Personenschäden könnte man auch den Fahrer haftbar machen.

Zitat:

Original geschrieben von Oetz


was für chancen hab ich da was einzuklagen?

Für solche Fragen, dann doch bitte ein Rechtsforum nutzen, dass wir dir dazu nicht wirklich was sagen dürfen, dürfte dir ja bekannt sein...

Meiner Meinung nach haste da keine Chance!

Zitat:

Original geschrieben von Oetz


was für chancen hab ich da was einzuklagen?

Ohne unterzeichnete Haftungsübernahmeerklärung sind die Chancen gleich Null...

Im Grunde handelt es sich hier um zwei Versicherungsschäden. Einmal der Schaden am Golf und zum zweiten der Schaden der dir durch die Hochstufung in den % entsteht.

Zunächst tritt die Halterhaftung ein. Das bedeutet, deine Versicherung muss für Schäden die mit dem versicherten Wagen verursacht werden haften. Da kommst du nur mit der schon erwähnten Haftungsübernahme von weg. Dein Kumpel wär blöd. wenn er das jetzt noch nachträglich unterschreibt. Dann läuft es so: Deine Versicherung zahlt und holt sich das Geld vom Fahrer zurück. Du bist damit raus.

Bei Dir wird es eher so laufen:
Deine Versicherung zahlt. Du wirst hochgestuft und hast 6 Monate um der Versicherung das Geld zurück zu zahlen.

Da der Fahrer auch dir einen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat, kannst Du nun über die Private Haftpflicht deines Kumpels das Geld von ihm verlangen. Die Versicherung wird wahrscheinlich Ärger machen. Nun musst Du dich mit der Versicherung einigen oder über eine Zivilklage deinen Schaden gegen den Fahrer geltend machen.

Viel Spass! Das wird länger dauern.

P.S.: ADAC bietet für Mitglieder 1x kostenlose Rechtsberatung. Aber über die Rechtsschutz gehts natürlich auch. Solltest du dich sofort drum kümmern.

rechtschutz versichert bin ich, bzw meine mutter, da auf die das auto läuft!

wenn ich hochgestuft werd in den %, sicher das das 6Monate sind? Ne bekannte hat gesagt das geht immer bis jahresende, und dann "verfällt" es wieder?!

schöne scheisse....naja ich red nachher mit dem! mal gucken wie wir uns einigen!

Warum muss man nicht direkt nach dem Führerschein ne Fahrerversicherung abschließen? Na weil die Fahrzeuge versichert sind, mit denen man fährt.

Also der Schaden am Golf wird wohl nach Gutachter über 1300 Euro gehen (so wie sich das anhört). Also ist es wohl das bessere es über die Versicherung zu regeln.

Ich würde die Chancen von deinem Kumpel etwas zu bekommen so ungefähr im Bereich 0% eingliedern, außer es ist ein Freund.

Aber wenn du ja ne Rechtsschutz hast, würd ich mich von nem Rechtsanwalt beraten lassen.

Ok, jetzt kommen paar neue Fakten, mit etwas, womit ich noch garnicht dran gedacht hab. Und zwar geht es darum, das mir die e-klasse reingebumst ist, hab doch kein geld bekommen, weil das ein mietwagen ist! dann bin ich zu nem kumpel/dem sein vater hat ne lackierwerkstatt. hab mit dem vater so geredet, der hat dann gesagt das der schaden am kadett so rund 1000€ wären, neue tür, und neuer koti! jedenfalls ist das ja dann ein wirtschaftlicher totalschaden, hat er gesagt!

und da würde dann ein gutachter kommen, der den restwert der karre beurteilt....und dann krieg ich irgendwie 'n restwert oder sowas?!

wie läuft das genau?

Also wenn der andere dir (oder deinem Wagen) reingrerauscht ist, dann kriegst du Kohle.
Das hat nix damit zu tun ob das ein Mietwagen ist oder nicht. Nicht du bist bei der kFZ Haftpflicht versichert sondern das Auto in dem du sitzt. Also auch ein Mietwagen.
Wie das gehandhabt wird ist unterschiedlich. Kann auch sein das über Wertgutachten einer Werkstatt abgerechnet wird, wenn die gegnerische Versicherung das akzeptiert. Und bei der Schadenssumme ist grad so ein Fall ob ein Gutachter eingeschaltet wird.
Du hast jetzt Forderungen gegenüber dem Schädiger.
Eisenschwein

Deine Antwort
Ähnliche Themen