Unfall mit Totalschaden / Versicherung
Hallo liebe Community,
seit nunmehr schon einem Jahr habe ich Ärger mit meinem ehemaligen Versicherer (CosmosDirekt) für mein Kfz. Hintergrund ist ein Unfall mit Totalschaden, den ein Kollege mit meinem Auto verursacht hat. Dieser hatte zum Unfallzeitpunkt keinen gültige Fahrerlaubnis. Ich habe den Führerschein ein paar Monate vorher selbst gesehen und mein Kollege hat auch zugegeben, dass er mir diese Information vorenthalten hat. Trotzdem behauptet die Cosmos, ich hätte grob fahrlässig gehandelt, da ich mich nicht nach seinem Führerschein erkundigt habe. Das ist so aber nicht richtig, denn ich habe den Führerschein ja ein paar Monate vorher gesehen und bin nicht dazu verpflichtet, ihn jedes mal nach dem Führerschein zu fragen, wenn ich ihn mit dem Auto fahren lasse. Laut CosmosDirekt bin nun auch ich haftbar, und soll die Schuld über 5000,- begleichen. Wie sehen meine Erfolgschancen aus? Lohnt sich eine Konsultierung eines Anwalts?
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Dass Du nicht verpflichtet bist Dir den Führerschein zeigen zu lassen ist so leider nicht richtig.
Die Pflicht zur Fu?hrerscheinkontrolle hat ihren Kern im Bereich des § 21 StVG Absatz 2:
§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug fu?hrt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Fu?hren des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug fu?hrt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Fu?hren des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Hinzu kommt dann der entsprechende Passus in den jeweiligen AK, hier Auszugsweise die ERGO:
D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen
Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen
Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter
oder Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer
benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis
hat.
Die Verletzung der Pflichten führt dann hierzu
D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten
Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt,
unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Unter Zugrundelegung von §21 StVG ist die Unterlassung der Führerscheinkontrolle wenigsten grob Fahrlässig.
Wie immer gilt "Nicht wissen schützt vor Strafe nicht"
9 Antworten
Moin,
ich befürchte, dass Du da nicht so einfach raus kommst. Denn in ein paar Monaten kann viel passieren. Du hättest Dir den FS zeigen lassen müssen, bevor Du das KFZ verleihst.
Wenn Dein Kollege ein Mann ist, ersetzt er Dir die 5000,- + Höherstufungskosten. An sonsten mußt Du wohl den Kollegen auf Schadenersatz und arglistiger Teuchung verklagen.
Selbst wenn er einen FS hätte und mit Alkohol unterwegs gewesen wäre mit Unfallschaden, wäre es das Ergebnis (5000,-) genau so.
Zitat:
Lohnt sich eine Konsultierung eines Anwalts?
Ja - auf jeden Fall, ich hätte schon viel eher einen gefragt.
Zitat:
Original geschrieben von Boggelkaempfer
Hallo liebe Community,seit nunmehr schon einem Jahr habe ich Ärger mit meinem ehemaligen Versicherer (CosmosDirekt) für mein Kfz. Hintergrund ist ein Unfall mit Totalschaden, den ein Kollege mit meinem Auto verursacht hat.
Wie sehen meine Erfolgschancen aus? Lohnt sich eine Konsultierung eines Anwalts?
Viele Grüße!
Ja und zwar das du den Schaden von deinen Kollegen ersetzt bekommst, wenn die Versicherung den Ausgleich verweigert, warum lässt du denn erst ein Jahr verstreichen ?
Dass Du nicht verpflichtet bist Dir den Führerschein zeigen zu lassen ist so leider nicht richtig.
Die Pflicht zur Fu?hrerscheinkontrolle hat ihren Kern im Bereich des § 21 StVG Absatz 2:
§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug fu?hrt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Fu?hren des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug fu?hrt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Fu?hren des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Hinzu kommt dann der entsprechende Passus in den jeweiligen AK, hier Auszugsweise die ERGO:
D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen
Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen
Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter
oder Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer
benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis
hat.
Die Verletzung der Pflichten führt dann hierzu
D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten
Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt,
unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Unter Zugrundelegung von §21 StVG ist die Unterlassung der Führerscheinkontrolle wenigsten grob Fahrlässig.
Wie immer gilt "Nicht wissen schützt vor Strafe nicht"
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Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Wenn Dein Kollege ein Mann ist, ersetzt er Dir die 5000,- + Höherstufungskosten. An sonsten mußt Du wohl den Kollegen auf Schadenersatz und arglistiger Teuchung verklagen.
Wo siehst du hier eine arglistige Täuschung?
"Kannst du mir mal bitte dein Auto leihen, danke. Ich bring es dir dann morgen zurück." wo ist da die Arglist oder die Täuschungshandlung?
Also ich hab mich mit mehreren Anwälten in Verbindung gesetzt, und die haben mir alle gesagt, dass da juristisch durchaus etwas zu machen ist. Ich lag richtig in meiner Annahme, dass ich nicht jedes mal nach dem Führerschein zu fragen brauche. Nur wenn ein begründeter Anhaltspunkt für einen zwischenzeitlichen Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt, hätte ich nochmal nach dem Führerschein fragen müssen. Das war aber nie der Fall.
Auf jeden Fall werde ich es mit anwaltlicher Hilfe versuchen.
Wenn es was neues gibt, schreib ich´s hier rein - könnte ja auch anderen helfen.
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Boggelkaempfer
Also ich hab mich mit mehreren Anwälten in Verbindung gesetzt, und die haben mir alle gesagt, dass da juristisch durchaus etwas zu machen ist. Ich lag richtig in meiner Annahme, dass ich nicht jedes mal nach dem Führerschein zu fragen brauche. Nur wenn ein begründeter Anhaltspunkt für einen zwischenzeitlichen Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt, hätte ich nochmal nach dem Führerschein fragen müssen. Das war aber nie der Fall.Auf jeden Fall werde ich es mit anwaltlicher Hilfe versuchen.
Wenn es was neues gibt, schreib ich´s hier rein - könnte ja auch anderen helfen.
Viele Grüße
Klar, die Anwälte wollen an Dir verdienen, letztendlich entscheidet der Richter und der wird sich an bestehende Gesetze halten.
Mal so als kleine Nebeninfo: gehts um Deinen Schaden (Kasko) oder um den Schden des Unfallgegners (Haftpflicht)?
Sprich, nimmt die Cosmos Regress bei Deinem Kollegen und bei Dir oder verweigert sie die Zahlung in der Kasko?
Ich persönlich kann mir jetzt eigentlich nicht vorstellen, dass Du Dir als Privatperson von Freunden jedesmal den Führerschein zeigen lassen musst, hab aber grad auch keinen Zugriff, um an irgendwelche Kommentare zu kommen...
Laut Eröffnungspost geht es hier um den Regress des Versicherers gegen den VN.
Leider ist die Gesetzgebung da ziemlich eindeutig (siehe oben). Solange nichts passiert sicherlich kein Problem, im Falle eines Schadens allerdings geht der Tanz dann los. Auch wenn es unangenehm ist und doof aussieht. Will jemand meiner Bekannten mein Auto haben zeigt er mir seinen Führerschein.
Muss derjenige halt durch und ich bin als Halter auf der sicheren Seite.