Unfall mit Radfahrer
Hallo Zusammen.
An der Ampel innerörtlich, 3 Fahrspuren.
Links: LKW auf der Abbiegespur.
Mitte: PkW (geradeaus)
Rechts: PKW (könnte rechts abbiegen) beabsichtigt geradeaus zu fahren.
Lichtzeichen wechselt über rot/gelb nach grün, PKW fahren an.
Von links naht (Fußgängerüberweg, Ampel rot) ein Radfahrer. Er hat keine Sicht auf das Geschehen und wird, durch den LKW verdeckt, innerhalb der Schrecksekunde nicht erkannt. Radfahrer beschädigt beide PKW leicht und stürzt. Er springt auf, schüttelt allen verdutzt Dreinblickenden die Hand, lehnt jeden Führsorgeversuch ab und fährt davon. Evtl. könnte hier Fahrerflucht vorliegen, darum geht es jetzt nicht.
Fazit: Keine Personalien, vor Schreck haben die PKW-Fahrer auch keine Personalien ausgetauscht. Fzg.Führer*in (Fzg. Mitte) macht sich jetzt Vorwürfe, weil es keine Möglichkeit gibt den Verursacher für die Schäden haftbar zu machen. Mal angenommen, das wäre anders gelaufen:
Szenario 1: Der Radfahrer hat keine Mittel oder keine private HP. Es gibt kein Geld, evtl. leistet die eigene TK/VK und stuft den Vertrag zurück.
Szenario 2: Der Radfahrer macht Schmerzensgeld geltend, Verdienstausfall, Haushaltsausfallschäden, Schadenersatz am Fahrrad.
2.a: Die Versicherung leistet 50 % wg. Betriebsgefahr (evtl. anteilig mit der Versicherung vom 2. Fzg.) und Stuft die HP zurück
2.b.: Wie 2.a aber es kommt noch eine Anzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung dazu.
Sind die Fzg.Führer*innen jetzt mit flüchtigem Verursacher und nur ein paar Hundert € Schaden besser dran als wenn alles regulär abgewickelt worden wäre?
50 Antworten
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 16. März 2025 um 14:29:29 Uhr:
Jede Fußgängerzone ist grundsätzlich erstmal für Radfahren verboten, Fahrräder müssen geschoben werden. Das alles ist Fakt, weil Gesetz!Radfahren kann/muss durch ein Zusatzschild unten drunter erlaubt werden und Räder können dann mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Und wenn es zeitliche Hinweise für dieses Radfahren gibt, ermöglichen die meist das Fahrradfahren nachts und untersagen es tagsüber. Dort oben ist es so formuliert in den Posts, dass man genau das Gegenteil vermuten könnte.
Das ist alles bekannt und auch hier längst geklärt.
Aber dein letzter Satz ist nunmal falsch. In aller Regel ist das Radfahren durch Zusatzschild ERLAUBT, und zwar ganztags.
Zitat:
@nogel schrieb am 16. März 2025 um 16:31:44 Uhr:
Aber dein letzter Satz ist nunmal falsch. In aller Regel ist das Radfahren durch Zusatzschild ERLAUBT, und zwar ganztags.
In deinem Kopf ist dieses "in aller Regel" so und das darf es auch. 🙂
hust ...
Zitat:
@nogel schrieb am 16. März 2025 um 16:31:44 Uhr:
Das ist alles bekannt und auch hier längst geklärt.
Aber dein letzter Satz ist nunmal falsch. In aller Regel ist das Radfahren durch Zusatzschild ERLAUBT, und zwar ganztags.
Irgendwie nimmst du das Thema zu persönlich🙂
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@Holger-TDI Das Thema Autofahrer vs: Radfahrer ist schon ein „Akten füllendes Thema“. Da können schnell persönliche Erfahrungen Abend füllend beschrieben werden!
Jeder hat da seine schon gemacht, aber die gehören sicher nicht zum Eingangsthema.
Kann es sein, dass man bei Threaderstellung versehentlich das Versicherungsforum erwischt hat, statt im VS zu schreiben?
Da kein Bezug zu Kfz Versicherung zu erkennen ist, hänge ich hier ein Schloss dran.
Zimpalazumpala, MT-Moderator