Unfall mit Radfahrer

Hallo Zusammen.
An der Ampel innerörtlich, 3 Fahrspuren.
Links: LKW auf der Abbiegespur.
Mitte: PkW (geradeaus)
Rechts: PKW (könnte rechts abbiegen) beabsichtigt geradeaus zu fahren.
Lichtzeichen wechselt über rot/gelb nach grün, PKW fahren an.
Von links naht (Fußgängerüberweg, Ampel rot) ein Radfahrer. Er hat keine Sicht auf das Geschehen und wird, durch den LKW verdeckt, innerhalb der Schrecksekunde nicht erkannt. Radfahrer beschädigt beide PKW leicht und stürzt. Er springt auf, schüttelt allen verdutzt Dreinblickenden die Hand, lehnt jeden Führsorgeversuch ab und fährt davon. Evtl. könnte hier Fahrerflucht vorliegen, darum geht es jetzt nicht.
Fazit: Keine Personalien, vor Schreck haben die PKW-Fahrer auch keine Personalien ausgetauscht. Fzg.Führer*in (Fzg. Mitte) macht sich jetzt Vorwürfe, weil es keine Möglichkeit gibt den Verursacher für die Schäden haftbar zu machen. Mal angenommen, das wäre anders gelaufen:
Szenario 1: Der Radfahrer hat keine Mittel oder keine private HP. Es gibt kein Geld, evtl. leistet die eigene TK/VK und stuft den Vertrag zurück.
Szenario 2: Der Radfahrer macht Schmerzensgeld geltend, Verdienstausfall, Haushaltsausfallschäden, Schadenersatz am Fahrrad.
2.a: Die Versicherung leistet 50 % wg. Betriebsgefahr (evtl. anteilig mit der Versicherung vom 2. Fzg.) und Stuft die HP zurück
2.b.: Wie 2.a aber es kommt noch eine Anzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung dazu.
Sind die Fzg.Führer*innen jetzt mit flüchtigem Verursacher und nur ein paar Hundert € Schaden besser dran als wenn alles regulär abgewickelt worden wäre?

50 Antworten

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 15. März 2025 um 21:33:35 Uhr:



Wir waren heute in Holland, wo Fahrradfahrer generell immer Vorfahrt haben. Selbst auf in den Einkaufsstraßen der Großstädte oder auf Märkten dürfen sie fahren.

Meinst du damit Fußgängerzonen? Das fahren bei uns auch die Radler, mal erlaubt, mal unerlaubt.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 15. März 2025 um 21:33:35 Uhr:


Fahrradverbotszonen habe ich dort noch nie gesehen.

Und die gibts bei uns überall? Wo?

In Bremen ist der Einkaufsbereich der Innenstadt für Fahrradfahrer gesperrt. Dies ist durch entsprechende Verkehrszeichen auch gekennzeichnet. Ich vermute mal, dass Bremen da keine Ausnahme ist.
In Groningen, wo wir heute waren, ist der gesamte Einkaufsbreich der Innenstadt für Fahrradfahrer frei und wird auch ausgiebig genutzt. In anderen Städten dort ist es bis auf wenige Ausnahmen genauso. Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt es dort nicht, jedenfalls nicht offensichtlich.
Mir geht es nicht um erlaubt oder nicht erlaubt. Dort existieren Fahrradfahrer, Autofahrer und Fußgänger in einer Koexistenz, die ich mir bei uns nicht mal ansatzweise vorstellen kann. Und das Zauberwort heißt eben Rücksichtnahme.

BAB

Sehr viele solcher Fußgänger-Zonen haben Rad-Verbote in Deutschland.

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Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 15. März 2025 um 22:02:05 Uhr:


In Bremen ist der Einkaufsbereich der Innenstadt für Fahrradfahrer gesperrt. Dies ist durch entsprechende Verkehrszeichen auch gekennzeichnet. Ich vermute mal, dass Bremen da keine Ausnahme ist.
In Groningen, wo wir heute waren, ist der gesamte Einkaufsbreich der Innenstadt für Fahrradfahrer frei und wird auch ausgiebig genutzt. In anderen Städten dort ist es bis auf wenige Ausnahmen genauso. Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt es dort nicht, jedenfalls nicht offensichtlich.
Mir geht es nicht um erlaubt oder nicht erlaubt. Dort existieren Fahrradfahrer, Autofahrer und Fußgänger in einer Koexistenz, die ich mir bei uns nicht mal ansatzweise vorstellen kann.

Das haben sich die Holländer sich auch hart erarbeitet, diese gegenseitige Akzeptanz untereinander.

Es gab in den 70er Jahren von den holländischen Müttern die Aktion "Stop de Kindermoord", weil so viel Tote von Autofahrern verursacht wurden, dass diese Mütter rabiat wurden.

https://www.google.com/search?q=Stop+de+Kindermoord

So weit sind wir hier noch nicht, und da in Deutschland das Auto Gott ist, wird es dazu vermutlich auch nie kommen. Es wird also noch lange diese Feindschaft zwischen Auto und Fahrrad sein, da braucht man sich keine Illusionen machen.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 15. März 2025 um 22:03:09 Uhr:


Sehr viele solcher Fußgänger-Zonen haben Rad-Verbote in Deutschland.

Nein, in den meisten Fußgängerzonen wird Radfahren durch Zusatzschild erlaubt

Zone2

So gesehen zähle ich dich auch eher zur Gruppe der Rechthaber.
Lies doch einfach meinen letzten Beitrag und versuche ihn zu verstehen🙄

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 15. März 2025 um 22:18:37 Uhr:


...
So weit sind wir hier noch nicht, und da in Deutschland das Auto Gott ist, wird es dazu vermutlich auch nie kommen. Es wird also noch lange diese Feindschaft zwischen Auto und Fahrrad sein, da braucht man sich keine Illusionen machen.

Das würde ich zu 100% unterschreiben, macht die Situation bei uns aber nicht besser.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 15. März 2025 um 22:29:24 Uhr:


So gesehen zähle ich dich auch eher zur Gruppe der Rechthaber

Lies doch einfach meinen letzten Beitrag und versuche ihn zu verstehen🙄

Aha. Schlagkräftiges Argument. Oder doch nur persönlicher Angriff?

Was gibts da mißzuverstehen? Du behauptest, es sei in sehr vielen Fußgängerzonen verboten, Rad zu fahren. Und ich sage dir, daß das nicht stimmt, es sind nur wenige.

Wenn das Rechthaberei ist, dann kann ich damit leben.

Lass gut sein.

Bremen

Unterlasse einfach solche Beiträge, dann kommen auch keine entsprechenden Antworten. Danke.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. März 2025 um 22:18:45 Uhr:


Nein, in den meisten Fußgängerzonen wird Radfahren durch Zusatzschild erlaubt

Oftmals ist da eine Einschränkung von 20.00 ...9.00 Uhr dabei

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 16. März 2025 um 07:14:25 Uhr:


Oftmals ist da eine Einschränkung von 20.00 ...9.00 Uhr dabei

Und das ist auch gut so. 🙄

Jede Fußgängerzone ist grundsätzlich erstmal für Radfahren verboten, Fahrräder müssen geschoben werden. Das alles ist Fakt, weil Gesetz!

Radfahren kann/muss durch ein Zusatzschild unten drunter erlaubt werden und Räder können dann mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Und wenn es zeitliche Hinweise für dieses Radfahren gibt, ermöglichen die meist das Fahrradfahren nachts und untersagen es tagsüber. Dort oben ist es so formuliert in den Posts, dass man genau das Gegenteil vermuten könnte.

Wenn der TE den Sachverhalt darauf abändern würde, dass Madame den Pkw quer durch eine Fußgängerzone mit Radfahrverbot geworfen hätte und dabei ein illegaler Radrambo bei rot durch die Fußgängerzone donnert und das Auto vorne streift und abhaut, dann wäre das alles noch on topic ... 😰

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