Unfall mit offener Schuldfrage
Hallo,
ich habe in meinem Auto was unter den vordersitz suchen wollen und habe das durch die hintere Tür gemacht. Die hintere Tür war also offen. Nach ca. 30s knallte es laut hinter mir und tatsächlich ist jemand gegen die Tür gefahren.
Schaden habe ich sofrt meiner Versicherung gemeldet und bei der gegnerischen Versicherung.
Da ich nicht ewig auf eine Regulierung warten kann, wer Schuld hat, hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.
Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.
Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?
Versucht meine Versicherung automatisch bei der gegnerischen das Geld für den Schaden einzutreiben?
Danke
Beste Antwort im Thema
Wenn die Versicherung ihm mitgeteilt hat, dass der Schadenrückkauf möglich ist bzw. Sie den Regress gegen die gegnerische Versicherung führen, kann man das ruhig glauben. Allerdings sollte es eine Aussage der Schadenabteilung und nicht des Außendienstes sein. Dann kann man sich getrost sicher seinZitat:
@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:
Wenn du die VK in Anspruch nimmst dann ist es nicht sicher, dass die das später rückabwickeln.Zitat:
@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:
...
hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.
Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.
...
Das würde ich mir schriftlich geben lassen.
Allerdings wird sich die Kaskoversicherung nur die darüber abwickelbaren Kosten - sprich nur Reparaturkosten zurückholen. Im Haftpflichtschadenfall hast Du diverse Ansprüche die darüber hinaus gehen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Du deinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflicht geltend machst, damit die Kasko nur noch das Regress-Schreiben verschicken muss, wenn alles abgefrühstückt ist.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:
Kann sein, dass die Versicherungen das unter sich aushandeln, letztendlich müsstest du aber den Klageweg beschreiten, wenn dir die Entscheidung nicht gefällt.Zitat:
@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:
...
Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?
...
Ich teile diese Vermutung nicht. Meiner KFZ-Haftpflichtversicherung ist üblicher Weise schnurz egal, wie die gegnerische Versicherung reguliert. Man muss schon seinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen - wer darauf wartet, dass die Versicherungen irgenwann mal untereinander Kontakt aufnehmen, wartet auf den Sankt Nimmerleinstag.
Also, bei Rechtsschutz Anwalt einschalten, sonst Risiko abwägen, ob Du im Zweifel Bauchschmerzen hättest, wenn Du Anwaltskosten (schnell 400-500 EUR) selber tragen kannst.
Bedenke, sollte deine Kaskoversicherung ein Gutachten erstellen, werden auch hier nur die Positionen aufgeführt, die Kaskorelevant sind.
Eine Bemessung des Nutzungsausfalls bzw. eine Wertminderung suchst du hier vergebens.
90 Antworten
Der Gegner stieg nach em Unfall aus und meinte er hätte sich auf die Schilder net auf den Verkehr konzentriert und verursachte somit mit seiner Unachtsamkeit einen Unfall wenn der sich auf den Verkehr konzentriert hätte wäre der Unfall net passiert , man kann ja nicht immer nach hinten schauen da ich auch auf den Gegenverkehr achten mußte da es eine sehr unübersichtliche Staße nach vorne auch ist ! ist iwie ne schweinerei unser Stvo
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... und das ist die fehlende zweite Rückschau, für die man auch Dir eine Verwarnung ausgesprochen hat.
Du wirst schon einen erheblichen Teil des Schadens ersetzt bekommen. Aber zu Weihnachten wünschst Du dir bitte eine große Schippe Geduld. 😉
Ja dann.......
warten, was willste auch machen. Dein RA hat die Ruhe weg, eher zuviel zu tun.
Es gibt für mich keinen nachvollziehbaren Grund, was 10 Wochen und mehr, Entscheidungsfindung rechtfertigt!
Auch wenn es die Sturm-, Hochwasser- und Hagel Schäden gibt.
Aber es gibt Fristen in der Schadenregulierung, auch abhängig welchen Status dein SV deinem Fzg verpasst hat. Ist es Fahr-und/oder Verkehrssicherheit?
Mach deinem RA Druck, denn mit Geduld hat das nix mehr zu tun.
Den eigenen Anwalt verärgern ist natürlich besonders zielführend. 🙄
Die 3-Monatsfrist wird schon mal gerissen. Und auch bei den Versicherern ist Ferienzeit.
Man kann auch Druck machen ohne zu verärgern. 🙄🙄
Was willst du den jemanden sagen, der sein Fzg braucht um auf die Arbeit zu kommen, aber das Geld fehlt die Reparatur vorab zu bezahlen?
Gedult muss man sich auch leisten können 😉
Da sagt man von Anfang an, dass man seriöser Weise keine verlässliche Angabe zum Zeitrahmen machen kann. Wenn das Geld für die Reparatur gebraucht wird und das Auto für den Arbeitsweg oder auch sonst notwendig ist, dann teilt man das der Gegenseite beiläufig mit und empfiehlt dem Geschädigten einen Mietwagen außerhalb des Unfallersatztarifes.
Hat er schon gepostet. Die Bremsspur biegt deutlich mit in den Feldweg ab. Scheint etwas speziell zu sein.
Danke, das dritte Foto hatte ich übersehen.
Dort sollte man eigentlich nicht überholen, daher tippe ich auch darauf, dass der Unfallgegner die Hauptschuld trägt.
Aber letztendlich entscheidet das ein Gericht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2017 um 21:45:56 Uhr:
Wenn das Geld für die Reparatur gebraucht wird und das Auto für den Arbeitsweg oder auch sonst notwendig ist, dann teilt man das der Gegenseite beiläufig mit
Beiläufig!!🙄
Ich würde das mit einer Frist versehen!!
Aber sein RA scheint das nicht mal "beiläufig" getan zu haben.😮
Zitat:
und empfiehlt dem Geschädigten einen Mietwagen außerhalb des Unfallersatztarifes.
Auch das muss man sich leisten können!
Langzeitmiete, da kommen schnell mal 4-600Eur pro Woche zusammen!🙄
Bei dir muss man Geld haben, sonst wird das nix..............
Wenn man häufig miteinander zu tun hat, dann kommt meist umgehend ein Vorschuss und falls nicht, dann kommt später das ganz böse Erwachen beim Nutzungsausfall für die gesamte Verzögerungszeit, bzw. bei Zustellung der Klage. Dazu muss man keine Frist setzen. Und bei ca. 600,- € Wochenmiete bist Du finanziell im Unfallersatztarif. Seriöse Vermieter gehen in Vorkasse und akzeptieren das recht geduldig mit einer Abtretung.
Hektik nützt nur den Medizinmännern und -frauen.
Hahahaha
Hektik..........nach 10Wochen...........Aiaiaiai
Man könnte meinen du wärst sein Anwalt..............