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Unfall mit offener Schuldfrage

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 20:21

Hallo,

ich habe in meinem Auto was unter den vordersitz suchen wollen und habe das durch die hintere Tür gemacht. Die hintere Tür war also offen. Nach ca. 30s knallte es laut hinter mir und tatsächlich ist jemand gegen die Tür gefahren.

Schaden habe ich sofrt meiner Versicherung gemeldet und bei der gegnerischen Versicherung.

Da ich nicht ewig auf eine Regulierung warten kann, wer Schuld hat, hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.

Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.

Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?

Versucht meine Versicherung automatisch bei der gegnerischen das Geld für den Schaden einzutreiben?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.

Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.

...

Wenn du die VK in Anspruch nimmst dann ist es nicht sicher, dass die das später rückabwickeln.

Das würde ich mir schriftlich geben lassen.

Wenn die Versicherung ihm mitgeteilt hat, dass der Schadenrückkauf möglich ist bzw. Sie den Regress gegen die gegnerische Versicherung führen, kann man das ruhig glauben. Allerdings sollte es eine Aussage der Schadenabteilung und nicht des Außendienstes sein. Dann kann man sich getrost sicher sein

Allerdings wird sich die Kaskoversicherung nur die darüber abwickelbaren Kosten - sprich nur Reparaturkosten zurückholen. Im Haftpflichtschadenfall hast Du diverse Ansprüche die darüber hinaus gehen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Du deinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflicht geltend machst, damit die Kasko nur noch das Regress-Schreiben verschicken muss, wenn alles abgefrühstückt ist.

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?

...

Kann sein, dass die Versicherungen das unter sich aushandeln, letztendlich müsstest du aber den Klageweg beschreiten, wenn dir die Entscheidung nicht gefällt.

Ich teile diese Vermutung nicht. Meiner KFZ-Haftpflichtversicherung ist üblicher Weise schnurz egal, wie die gegnerische Versicherung reguliert. Man muss schon seinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen - wer darauf wartet, dass die Versicherungen irgenwann mal untereinander Kontakt aufnehmen, wartet auf den Sankt Nimmerleinstag.

Also, bei Rechtsschutz Anwalt einschalten, sonst Risiko abwägen, ob Du im Zweifel Bauchschmerzen hättest, wenn Du Anwaltskosten (schnell 400-500 EUR) selber tragen kannst.

Bedenke, sollte deine Kaskoversicherung ein Gutachten erstellen, werden auch hier nur die Positionen aufgeführt, die Kaskorelevant sind.

Eine Bemessung des Nutzungsausfalls bzw. eine Wertminderung suchst du hier vergebens.

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am 5. August 2017 um 12:06

Hallo , danke für die Antwort !

auch wenn ich nicht erkennen konnte das er einfach ausschert womit ich nicht rechnete ? zu wieviel teilen eine Mitschuld etwa? bei der Polizei gab er an alleine schuld zu sein und die POLizei sagte mir er wäre HAUPTSCHULDIG

am 5. August 2017 um 12:08

Der Straßenverlauf erlaubt kein Vorbeifahren da man den Gegenverkehr gar nicht sehen kann man sieht hinter die Kupe nicht rüber

Die Polizei ist nicht für Schuldfragen zuständig.

Die geben zwar eine Ersteinschätzung ab, die ist für ein Gericht aber nicht bindend.

Wer steht auf der Unfallmitteilung an erster Stelle?

Du hättest bei entsprechender Sorgfalt die Geschwindigkeit des Unfallgegners abschätzen können und daraus auch dessen Absicht. Im Zwiefelsfall wärst du einfach nicht abgebogen.

Man muss im Straßenverkehr mit allem rechnen. Als Motorradfahrer kann ich ein besonderes Lied davon singen und wenn ich nicht mit jeder Dummheit rechnen würde, wäre ich schon lange tot.

Damit will ich nicht sagen, dass mir so etwas wie dir nicht passieren könnte, ab so sind die Gesetze.

Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

War dort eine durchgezogene Mittellinie, die man nicht überfahren durfte?

Du bist in einen Feldweg und nicht in eine Straße abgebogen, das könnte von Bedeutung sein.

am 5. August 2017 um 12:36

Feldweg keine durchgezogene Linie

am 5. August 2017 um 12:38

Ach der Fuhr in mich rein als ich schon abiegevorgang war kann man am Schaden erkennen und an den Bremspuren

Es wird irgendwas zwischen 1/3 und 0% Mithaftung bei Dir sein. Der Gang zum Anwalt und zum Gutachter wird sich kaum vermeiden lassen.

am 5. August 2017 um 12:40

bilder vom Feldweg mit Bremspur und Schaden vom Unfall

am 5. August 2017 um 12:40

Bilder gehen net

am 5. August 2017 um 12:41

Bild

am 5. August 2017 um 12:43

Bild vom Straßenverlauf

am 5. August 2017 um 12:54

Ach ich muß noch dazu schreiben Unfallgegner war absoluter Fahranfänger hatte ganz frisch den Führerschein und keine Fahrpraxis ! zu meinem Leid schon zweimal mit Fahranfänger zusammengestoßen ,einmal war es Vorfahrtmißachtung und diesmal Abbiegeunfall

Dadurch das du nicht gleich zum Anwalt bist, hast du weder Zeit noch Geld gespart.

Das die Polizei den anderen für schuldig hält und dich verwarnt hat, hätte dir zu denken geben sollen.

Wer weiss was du alles in die Schadensmeldung geschrieben hast, das nachher mehr schadet als hilft.

Aber jetzt egal, ab zum Anwalt, dieser, wenn er was kann, wird dann den Schaden abwickeln "ÜBER DAS QUOTENVORRECHT"

Hier kann es sogar sein das du im Plus bist, wenn der Fall erledigt ist und du deine Rückstufung finanziell ausgleichen kannst.

Auch mit Kasko ist als Maximum ein kompletter Ausgleich des Schadens erreichbar.

am 5. August 2017 um 15:31

Anwalt wurde eingeschaltet nur bin ich mir mit dem Anwalt net so ganz zufrieden das dauert und dauert und wenn ich anrufe sagt man mir ich brauch geduld es ist jetzt schon 2 1/2 Monate her und hab immer no kein Geld ! Gutachten hab ich auch machen lassen , nur ich habe keine Rechtschutzversicherung und weis jetzt net was no kosten auf mich zukommen zudem habe ich auch keine Vollkaskoversicherung auto war schon 9 Jahre alt ! würd gern mal wissen wie ich jetzt nun stehe

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