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Unfall mit Leihwagen/Vorführwagen...Selbstbeteiligung hoch

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 10:39

Hallo Leute,

eine gute Freundin hat ihren Corsa in der Werkstatt abgeben müssen, da eine kleine Reparatur gemacht werden musste. Da dieser erst am nächsten Abend wieder abgeholt werden konnte hat und sie sich aufgeregt hatte, dass schon wieder was am Auto war, ist ihr jemand vom Autohaus entgegengekommen und ihr kostenfrei einen Leihwagen bzw. Vorführwagen mitgegeben. Ebenfalls ein kleiner Corsa, Grundausstattung.

Leider ist sie in einer Tiefgarage am Pfeiler gestreift und hat ihn beschädigt. Naja sehr sehr ärgerlich natürlich...aber das Autohaus will jetzt 2000 Euro Selbstbeteiligung!

Klar, ich kenne den Vertrag jetzt nicht und wenns so drin steht isses natürlich Pech, aber als ich das gehört habe, hab ich mich echt gewundert. Seit wann gibts denn so eine SB? Selbst "große" Autos die man Probefährt oder Leihwägen haben bei mir immer SB von max 500 Euro gehabt!

Sie hat kaum Geld und das ist ein riesen Schock! Für etwas was nicht mal am eigenen Auto passiert ist, wo man vll gesagt hätte: Ok damit leb ich halt und steck nix groß rein.

Ist das normal mit der hohen SB und gibt's Tipps was man noch tun könnte? Kann die eigene KFZ/Haftpflicht was auch immer-Versicherung da einspringen?

Danke euch

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 14. Oktober 2014 um 10:41

1000,- € SB sind die Regel bei Leihwägen.

Also würde ich mich über 2000,- € nicht wundern. Wird es bestimmt auch geben.

Vertrag nochmals durchlesen. Wenn sie es so unterschrieben hat, dann ist es auch so.

Eine andere Versicherung kann dafür nicht aufkommen.

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. Oktober 2014 um 16:54:40 Uhr:

Der "Bejahrungsgrad" an Grobe Fahrlässigkeit korrelliert nicht mit der Schadenhöhe / dem Schadenausmaß.

Das ist schon klar.

Zitat:

Innere Einstellung: Wenn ich so fahre, dann weiß ich das etwas kaputt gehen kann; dies nehme ich in Kauf. Es wird aber schon nicht passieren.

Naja, wenn ich jetzt mit Vollgas die Karre zwischen den Pfeilern rausziehe ist das IMHO erfüllt.

Egal, wird schon passen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Oktober 2014 um 17:00:56 Uhr:

 

Naja, wenn ich jetzt mit Vollgas die Karre zwischen den Pfeilern rausziehe ist das IMHO erfüllt.

Egal, wird schon passen.

Gruß Metalhead

Du darfst aber nicht auf das Objektive abstellen. Deswegen ist eine pauschale Aussage "wenn das nicht fahrlässig ist, was dann" immer falsch! Du musst auf den Wille und die Einstellung des Handelnden in dem Moment abstellen.

Wenn Du also davon ausgehst,

  • das ihr das Risiko bewusst war,
  • sie es in Kauf genommen hat aber
  • davon ausging, dass nichts passieren wird (ihr egal ist wenn was passiert),

dann gäbe ich dir Recht; dann läge grobe Fahrlässigkiet (bedingter Vorsatz) vor.

Kapier ich in dem Fall jetzt nicht wiklich.

Welche von deinen aufgezählten Punken sind denn hier nicht erfüllt und warum nicht?

Interessant wäre wohl was die billigste Direktversicherung in so einem Schadensfall gesagt hätte.

Gruß Metalhead

vermutlich alle drei nicht. Die drei einzelnen Punkte sind nur Voraussetzungen.

Man müsse einfach davon ausgehen, das redliche Verkehrsteilnehmer nicht im Verkehr teilnehme, wenn er dabei (wissentlich) in Kauf nehmen müsse einen Schaden zu verursachen.

Oder anders: Es gibt kein Indiz auf ein solches Verhalten (was dieses nicht ausschließt).

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