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Unfall mit Fahrerflucht....relativ geringer Sach- und Personenschaden

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 22:56

Hallo,

ich weiss nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber mir geht es eher um eine Einschätzung/Meinung. Ich hatte vor ca. zwei Wochen einen kleineren Unfall. Ich war mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit und ein Autofahrer hat mir die Vorfahrt genommen. Ich kam auf der Vorfahrtsstrasse, der Autofahrer wollte auf die Vorfahrtsstr. abbiegen. Dabei kam es zur Kollision. Wir waren beide glücklicherweise nicht schnell unterwegs. Bei mir entstand am Fahrrad Schaden und ich habe Prellungen und Schürfwunden am Bein davongetragen. Da der Fahrer danach trotz kurzer Verzögerung, weitergefahren ist, habe ich mir das Kennzeichen gemerkt und es gab glücklichertweise auch Zeugen. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und der Fahrer (aus dem europäischen Ausland) mittlerweile auch identifiziert, so dass ich nun die Personalien habe.

Ich hatte jetzt eine Erstberatung bei einem Anwalt (Rechtschutz) und der Anwalt würde nun die Sache in die Hand nehmen. Ich frage mich nur ehrlich gesagt: Ist es nicht etwas übertrieben hierauf einen Anwalt anzusetzen? Kosten sollen mir wohl keine entstehen, da ich ja nicht schuld am Unfall war, allerdings ist der Sachschaden unter 200 Euro, evt. wird noch etwas Schmerzensgeld rausspringen. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Anwaltskosten den Streitwert übersteigen werden.

Was denkt Ihr?

Beste Antwort im Thema
am 27. Dezember 2016 um 23:01

Kosten fallen dir keine an, also kanns dir doch egal sein, was da was übersteigt oder nicht. Wer so assi ist bei Personenschaden weiterzufahren, der hat die volle Breitseite mehr als verdient.

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Themenstarteram 17. März 2017 um 19:22

Hab mal nachgesehn. In Frankreich gilt keine Helmpflicht. Ausserdem sollte es ja nach deutschem Recht gehen, da der Unfall hier in Deutschland passiert ist. Ich kann ja auch nicht in der Schweiz 20 kmh zu schnell fahren und dann wenn sie mich dort kriegen sagen, ich bin Deutscher und in Deutschland Zahl ich ausser halb nur 30 Euro. Ich denke mal so ähnlich wird es sich hier auch verhalten. Ausserdem ist das nicht im Unfall erpicht erwähnt, ob ich einen Helm getragen habe.

Vg hansi

Themenstarteram 16. April 2017 um 20:14

So. Hab den Sachschaden reguliert bekommen und auch Schmerzensgeld erhalten. Würde sagen akzeptabel. Allerdings wurde das Verfahren gegen den Unfallgegner eingestellt. Schon krass. Man nimmt die Vorfahrt. Nietet einen Radfahrer um und rast dann weg. Dazu gibt's noch Zeugen und der Unfallverursacher kommt einfach so davon. Vg Hansi.

Zitat:

@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 16. April 2017 um 22:14:05 Uhr:

....und der Unfallverursacher kommt einfach so davon....

Hi,

wie hast du den erfahren, daß der Verursacher ohne Strafe (Geld, Vorstrafe, Eintrag ins Strafregister etc..) einfach so davongekommen ist? Nur weil kein Verfahren erfolgt heißt das ja nicht, daß er keine Strafe bekommen hat.

Grüße

Hallo, Hans-Hubert Kotz,

eine Einstellung des Verfahrens bedeutet nicht, dass der Unfallverursacher nicht zahlen musste.

Es ist gut möglich, dass er einen bestimmten Betrag, bei so einem Fall nicht selten vierstellig, gezahlt hat und dass das Verfahren erst dann eingestellt wurde.

§ 153 a StPO

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 22:50

Kurze Frage: Lohnt es sich in meinem Fall Privatklage zu erheben? Diese ist laut dem Richter zumutbar, was auch immer das heisst.

am 5. Mai 2017 um 0:27

Du wurdest demnach in den Privatklageweg verwiesen. Da kann man zur Geschäftsstelle des Strafgerichts gehen und dort eine Privatklage zu Protokoll geben. Im Grundsatz steht man dann aber in der Haftung für die Gerichtskosten und -auslagen. Im Falle eines Freispruchs müsste man die gesetzlichen Kosten der Verteidigung des Angeklagten tragen. Es sieht so aus, dass das Strafgericht nur eine sehr geringe Schuld beim Unfallverursacher erkennt. ... Du musst entscheiden, ob Du Geld in diese fragliche Genugtuung investieren willst. Sein "Blechle" hast Du ihm ja schon "geschändet" und ihn dadurch (zurück) gedemütigt. Finanziell hat er auch ein bisschen geblutet. ;)

am 5. Mai 2017 um 3:28

Was wuerde so eine Klage bringen, bzw was ist einem Deutschen Gericht das leicht ledierte Bein Wert? Wenn ich wuesste das mir eine ordendliche Summe zusteht, dann wuerde ich sicher klagen. Aber wenn ich am Ende nur lauferei habe wegen 800 Euro, wuerde ich es lassen.

Themenstarteram 5. Mai 2017 um 6:48

Nö. Mach ich nicht. Mich hat nur gewundert, dass da zumutbar steht.

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