Unfall mit Fahrerflucht....relativ geringer Sach- und Personenschaden

Hallo,

ich weiss nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber mir geht es eher um eine Einschätzung/Meinung. Ich hatte vor ca. zwei Wochen einen kleineren Unfall. Ich war mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit und ein Autofahrer hat mir die Vorfahrt genommen. Ich kam auf der Vorfahrtsstrasse, der Autofahrer wollte auf die Vorfahrtsstr. abbiegen. Dabei kam es zur Kollision. Wir waren beide glücklicherweise nicht schnell unterwegs. Bei mir entstand am Fahrrad Schaden und ich habe Prellungen und Schürfwunden am Bein davongetragen. Da der Fahrer danach trotz kurzer Verzögerung, weitergefahren ist, habe ich mir das Kennzeichen gemerkt und es gab glücklichertweise auch Zeugen. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und der Fahrer (aus dem europäischen Ausland) mittlerweile auch identifiziert, so dass ich nun die Personalien habe.
Ich hatte jetzt eine Erstberatung bei einem Anwalt (Rechtschutz) und der Anwalt würde nun die Sache in die Hand nehmen. Ich frage mich nur ehrlich gesagt: Ist es nicht etwas übertrieben hierauf einen Anwalt anzusetzen? Kosten sollen mir wohl keine entstehen, da ich ja nicht schuld am Unfall war, allerdings ist der Sachschaden unter 200 Euro, evt. wird noch etwas Schmerzensgeld rausspringen. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Anwaltskosten den Streitwert übersteigen werden.

Was denkt Ihr?

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Kosten fallen dir keine an, also kanns dir doch egal sein, was da was übersteigt oder nicht. Wer so assi ist bei Personenschaden weiterzufahren, der hat die volle Breitseite mehr als verdient.

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Unfallverursacher hat sich bei mir telefonisch entschuldigt. Eigentlich nett, andererseits hab ich eher nach dem Gespräch die Vermutung das ganze war nicht ganz uneigennützig. Kann er das im Strafverfahren irgendwie geltend machen?

Nein, kann er nicht. Es ist trotzdem eine nette Geste. Sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Gruß

Zitat:

@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 4. Januar 2017 um 17:26:24 Uhr:


Unfallverursacher hat sich bei mir telefonisch entschuldigt. Eigentlich nett, andererseits hab ich eher nach dem Gespräch die Vermutung das ganze war nicht ganz uneigennützig. Kann er das im Strafverfahren irgendwie geltend machen?

Selbstverständlich wirkt sich das auch positiv im Strafmaß aus. In diesem Fall erfolgt es vermutlich um eine Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO zu befördern. Trotzdem ist es auch nett.

Aber würde eine Verfahrenseinstellung bedeuten, dass der Unfallverursacher nicht mal Punkte oder ähnliches bekommt.

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Das kommt ein wenig auf den Richter an. Wenn er das Verfahren nur als Straftat einstellt und als Owi zur Weiterverfolgung an die Bußgeldstelle abgibt, dann wird die Owi weiter verfolgt. Vermutlich hat es sich aber bei einer Einstellung nach § 153a StPO mit einer Geldauflage zwischen ca. 300,- und 1.500,- € (je nach Einkommen des Beschuldigten).

Hallo,

hätte nochmal eine Frage. Mittlerweile hat der Anwalt sich der Sache angenommen. Die gegnerische Versicherung ist ermittelt und die deutsche Versicherung, die vermittelt ebenso. Nun habe ich von dieser über meinen Anwalt einen Fragebogen erhalten, wo ich so ziemlich alle Angaben machen soll wie Fragen zum Unfallhergang, Skizze des Unfalls, persönliche Angaben und auch Dinge wie Angaben zu meinem Gehalt. Dass ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll kann ich ja noch verstehen, aber wieso soll ich all diese Angaben machen, wenn die gegnerische Versicherung die Möglichkeit hat die Ermittlungsakte anzufordern? Meinem Anwalt musste ich bereits einen fast identischen Fragebogen ausfüllen. Ist das wirklich nromal?

Vielen Dank und viele Grüße,

Hansi

Eigentlich nicht. Der Anwalt stellt für gewöhnlich im Anspruchsschreiben alles umfassend dar. Wenn dann so ein Formular als Antwort kommt, wird es unter Verweis auf das Anspruchsschreiben einfach nur abgeheftet. Ohne Personenschaden ist es irrelevant, wie hoch dein Einkommen ist.

Ja das hat der Anwalt auch gemacht. Will jetzt aber trotzdem dass ich das vollständig ausfülle. Dsa ist doch total unnötig zumal da Fragen sind wie, ob ich einen Helm getragen habe etc. Ich fange doch jetzt nicht nochmal an, alles neu aufzurollen. Und ja es kam, wenn auch zu einem eher kleinen Personenschaden bei mir.

Dann geht es um das Krankengeld / Verdienstausfall. Da kann ich die Frage verstehen, wenn Du diese Positionen geltend gemacht hast. Anderenfalls ist das Unfug.

Ne hab ich nicht. Die Frage ist halt eher, weshalb der Anwalt nicht die Angaben weiterleitet, die ich ihm bereits gemacht habe. Macht er sich das in diesem Fall nicht ein wenig einfach?

Den Gedanken kann man schon haben. 🙂

den Gedanken hatte ich gleich :-)

Mal ne Frage: wie lange dauert es den normalerweise bis die Versicherung sich meldet? Laut Anwalt sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen und so lange würde sich auch nix tun. Der Unfall ist vor 3 Monaten passiert. Unfallgegner sitzt im europäischen Nachbarland. So langsam frage ich mich, ob das normal ist. Vg, Hansi

Es ist jedenfalls nicht ungewöhnlich. Wenn die 3 Monate ab deinem Forderungsschreiben rum sind, kann das Büro Grüne Karte selbst leisten. Das sollte dein Anwalt nun auch mal direkt so fordern. Klage könnte man auch einreichen. Das hilft für gewöhnlich.

Zitat:

@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 26. Januar 2017 um 21:52:50 Uhr:


zumal da Fragen sind wie, ob ich einen Helm getragen habe etc.

Hast Du, oder hast Du nicht? Ist in D zwar nicht Vorschrift, aber evtl. in Frankreich? War doch ein französisches Auto? Insofern auch eine französische Versicherung, die sicher nicht nach deutschem Recht handelt? Könnte man schauen, was das europäische Recht, siehe EU, hier vorsieht.

Kann mir aber vorstellen, daß Du für die Erstattung aller unfallbedingten Kosten einen Helm getragen haben wirst?

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