Unfall mit Fahrerflucht....relativ geringer Sach- und Personenschaden
Hallo,
ich weiss nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber mir geht es eher um eine Einschätzung/Meinung. Ich hatte vor ca. zwei Wochen einen kleineren Unfall. Ich war mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit und ein Autofahrer hat mir die Vorfahrt genommen. Ich kam auf der Vorfahrtsstrasse, der Autofahrer wollte auf die Vorfahrtsstr. abbiegen. Dabei kam es zur Kollision. Wir waren beide glücklicherweise nicht schnell unterwegs. Bei mir entstand am Fahrrad Schaden und ich habe Prellungen und Schürfwunden am Bein davongetragen. Da der Fahrer danach trotz kurzer Verzögerung, weitergefahren ist, habe ich mir das Kennzeichen gemerkt und es gab glücklichertweise auch Zeugen. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und der Fahrer (aus dem europäischen Ausland) mittlerweile auch identifiziert, so dass ich nun die Personalien habe.
Ich hatte jetzt eine Erstberatung bei einem Anwalt (Rechtschutz) und der Anwalt würde nun die Sache in die Hand nehmen. Ich frage mich nur ehrlich gesagt: Ist es nicht etwas übertrieben hierauf einen Anwalt anzusetzen? Kosten sollen mir wohl keine entstehen, da ich ja nicht schuld am Unfall war, allerdings ist der Sachschaden unter 200 Euro, evt. wird noch etwas Schmerzensgeld rausspringen. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Anwaltskosten den Streitwert übersteigen werden.
Was denkt Ihr?
Beste Antwort im Thema
Kosten fallen dir keine an, also kanns dir doch egal sein, was da was übersteigt oder nicht. Wer so assi ist bei Personenschaden weiterzufahren, der hat die volle Breitseite mehr als verdient.
52 Antworten
Wenn ich nicht irre, ist die anwaltliche Vertretung für dich nur dann mit keinerlei Kosten verbunden, wenn der Anwalt zu 100% Recht bekommt. 100%!!!
Wenn das nicht so ist, möge man korrigieren.
Wenn die gestellte SE-Forderung (das kann eine Quote sein!) zu zahlen ist, dann gehen die RA-Kosten nur danach und dann sind die komplett von der Gegenseite zu tragen. Im Ergebnis ist das dann ohne finanzielle Belastung für den Anspruchsteller. Es gibt aber regionale Unterschiede in der Rechtsprechung dazu.
Also 100% verlangt und sich auf 10 % geeinigt - kostenfrei für den Beauftragenden. War mir nicht klar. Danke.
Nee ... z.B. bei 50/50 eben nur die 50% verlangen. Dann ist das so wie ich es schrobte. 🙂
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Hallo, PeterBH,
Zitat:
@PeterBH schrieb am 28. Dezember 2016 um 10:21:01 Uhr:
Unfallflucht wird von Amts wegen verfolgt. Körperverletzung nur dann, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Sonst nur auf Antrag.
um hier noch etwas zu ergänzen, da der TE gefragt hat, ob er selber Anzeige erstatten muss:
Wird jemand (außer dem Unfallverursacher) bei einem Verkehrsunfall verletzt, wird immer eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung nach §§ 229, 230 StGB von Seiten der Polizei erstattet.
Ob der Verletzte nun Strafantrag stellt oder nicht, ist für die Strafverfolgung m. E. relativ egal, denn der Staatsanwalt kann das Verfahren auch dann einstellen, wenn Strafantrag gestellt wurde, er selber aber keinen Grund für eine Strafverfolgung sieht.
Der Strafantrag bringt deshalb nur etwas, wenn man in einem möglichen Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger auftreten und in der Hauptverhandlung von Anfang bis Ende dabei sein will.
Viele Grüße,
Uhu110
Vielen Dank! Echt super mal was von Leuten zu hören die Ahnung haben. Momentan gehe ich davon aus dass ich zu 100% nicht schuld bin. Im schlimmsten Fall hab ich meinen Rechtsschutz in der Hinterhand. Aber selbst die Polizei sah die Sache relativ klar zu meinen Gunsten. MfG
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Dezember 2016 um 13:02:26 Uhr:
Nee ... z.B. bei 50/50 eben nur die 50% verlangen. Dann ist das so wie ich es schrobte. 🙂
Da muss dann der Anwalt den Prozessausgang aber schon kennen, bevor der Richter entscheidet.
Hat man eine Rechtsschutzversicherung, stellt sich natürlich die Frage nicht. Genau dafür hat man sie ja.
In den meisten Fällen hat die Polizei den Unfall nicht beobachtet und kann daher nichts bezeugen.
Es geht nicht alles vor Gericht. 😉
Eine RS für Verkehrsrecht zu haben, das ist sicherlich immer ratsam.
Und auch der Schadenersatz mit einem im europäischen Ausland versicherten Unfallgegner läuft meiner Erfahrung nach recht entspannt ab. Über das Kennzeichen bekommst Du die ausländische Versicherung und den deutschen Abwicklungspartner. Hatte noch nie so wenig Stress wie mit ausländischen Unfallgegenern, weil die deutschen Partner da nicht so in Kampflaune sind, ist nicht ihr Geld und nicht ihre Statistik
Zitat:
@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 29. Dezember 2016 um 21:17:16 Uhr:
Woher kriegt denn der Unfallverursacher meine Handynummer? ;-/
Z.B. durch Einsicht in die Ermittlungsakte, falls du dort deine Nummer angegeben hast.
@volker1165: Kommt aber sehr auf die ausländische Versicherung an. Hatte letztens einen Unfall zu regulieren, der auf Mallorca passierte. Spanischer Mietwagen mit dt. Fahrer gegen deutsches Fahrzeug mit dt. Fahrer. Da hat der beauftragte Versicherer sich richtig quer gestellt, das nach dt. Recht zu regulieren. Auf Weisung des span. Versicherers!
Ok, das war im Ausland und ausländischem Recht,, da kann ich nicht zu sagen. Ich hatte zweimal einen Unfall mit einem ausländischen Gegner in Deutschland, also deutsches Recht, und da war es sehr entspannt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. Dezember 2016 um 21:22:08 Uhr:
Zitat:
@Hans-Hubert-Kotz schrieb am 29. Dezember 2016 um 21:17:16 Uhr:
Woher kriegt denn der Unfallverursacher meine Handynummer? ;-/Z.B. durch Einsicht in die Ermittlungsakte, falls du dort deine Nummer angegeben hast.
@volker1165: Kommt aber sehr auf die ausländische Versicherung an. Hatte letztens einen Unfall zu regulieren, der auf Mallorca passierte. Spanischer Mietwagen mit dt. Fahrer gegen deutsches Fahrzeug mit dt. Fahrer. Da hat der beauftragte Versicherer sich richtig quer gestellt, das nach dt. Recht zu regulieren. Auf Weisung des span. Versicherers!
Zitat:
@volker1165 schrieb am 29. Dezember 2016 um 20:47:50 Uhr:
Und auch der Schadenersatz mit einem im europäischen Ausland versicherten Unfallgegner läuft meiner Erfahrung nach recht entspannt ab. Über das Kennzeichen bekommst Du die ausländische Versicherung und den deutschen Abwicklungspartner. Hatte noch nie so wenig Stress wie mit ausländischen Unfallgegenern, weil die deutschen Partner da nicht so in Kampflaune sind, ist nicht ihr Geld und nicht ihre Statistik
Bei mir kracht es nicht oft. Nicht mit Einheimischen und auch nicht mit Auslaendischen. 😉 Also kann ich aus eigener Erfahrung nix bringen, sondern nur aus dem Bekanntenkreis. Da gab es einen Unfall mit franzoesisch registriertem Fahrzeug. Bis zur Zahlung der Versicherung floss sehr viel Wasser die Elbe runter. Von Entspannend konnte keine rede sein.